AG München, Urteil vom 25.02.2016, Az. 213 C 23672/15

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Kein Anspruch auf Rückzahlung von als "Handyaufschlag" gezahlter Vergütung für Telekommunikationsleistungen und Überlassung eines neuen Mobiltelefons


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213 C 23672/15

25.02.2016

AG München

Urteil

Sachgebiet: C

Zitier­vorschlag: AG München, Urteil vom 25.02.2016, Az. 213 C 23672/15 (REWIS RS 2016, 15460)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 15460

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