Aktenzeichen 213 C 23672/15

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RCN665W2DVRUE4RNCU

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AG München: Urteil vom 25.02.2016

Kein Anspruch auf Rückzahlung von als "Handyaufschlag" gezahlter Vergütung für Telekommunikationsleistungen und Überlassung eines neuen Mobiltelefons

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