Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.04.2007, Az. VII ZR 117/06

VII. Zivilsenat | REWIS RS 2007, 4325

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS [X.] ZR 117/06 vom 12. April 2007 in dem Rechtsstreit Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 12. April 2007 durch [X.], [X.], Prof. Dr. [X.] und [X.] beschlossen: Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 9. Zivilsenats des [X.] vom 27. April 2006 wird zurückgewiesen. Mögliche Bedenken gegen die Überlegungen des Berufungsgerichts zur Übergabe im Sinne der Ziffer 9.4., [X.]. [X.] am 31. Juli 1997 veranlassen ebenso wenig die Zulassung wie die von der Nichtzulassungsbeschwerde zu Art. 103 Abs. 1 GG erhobenen [X.], weil jedenfalls ein entscheidungserheblicher Zulassungsgrund im Sinne des § 543 Abs. 2 ZPO nicht gegeben ist. Von einer weiteren Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO). Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). Gegenstandswert: 262.506,65 • Dressler Haß Wiebel [X.] Eick Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 01.09.2005 - 7 O 702/03 - [X.], Entscheidung vom [X.]

Meta

VII ZR 117/06

12.04.2007

Bundesgerichtshof VII. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.04.2007, Az. VII ZR 117/06 (REWIS RS 2007, 4325)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2007, 4325

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.