BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) BEAMTE BEAMTENRECHT UNIVERSITÄTEN UND HOCHSCHULEN Hinzufügen
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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Gegenstandswertfestsetzung im Verfahren der konkreten Normenkontrolle
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 40.000 € (in Worten: vierzigtausend Euro) festgesetzt.
Die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 [X.] und berücksichtigt insbesondere die subjektive und objektive Bedeutung des Verfahrens sowie die Schwierigkeit der Materie.
Meta
25.06.2018
Bundesverfassungsgericht 2. Senat
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Sachgebiet: BvL
vorgehend BVerwG, 23. Juni 2016, Az: 2 C 1/15, Vorlagebeschluss
§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 25.06.2018, Az. 2 BvL 10/16 (REWIS RS 2018, 7277)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 7277 BVerfGE 149,1-48 REWIS RS 2018, 7277
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesverfassungsgericht, 2 BvL 10/16, 25.06.2018.
Bundesverfassungsgericht, 2 BvL 10/16, 24.04.2018.
Bundesverwaltungsgericht, 2 C 1/15, 23.06.2016.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
I ZB 32/23 (Bundesgerichtshof)
KZR 111/18 (Bundesgerichtshof)
II ZB 15/22 (Bundesgerichtshof)
V ZR 299/14 (Bundesgerichtshof)
Rechtsanwaltsvergütung: Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit bei zunächst unbeschränkter Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde und nachfolgender Beschränkung
VIII ZR 160/20 (Bundesgerichtshof)
Anwaltlicher Gegenstandswert für den Auftrag zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde