Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 25.06.2018, Az. 2 BvL 10/16

2. Senat | REWIS RS 2018, 7277

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Gegenstandswertfestsetzung im Verfahren der konkreten Normenkontrolle


Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 40.000 € (in Worten: vierzigtausend Euro) festgesetzt.

Gründe

1

Die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 [X.] und berücksichtigt insbesondere die subjektive und objektive Bedeutung des Verfahrens sowie die Schwierigkeit der Materie.

Meta

2 BvL 10/16

25.06.2018

Bundesverfassungsgericht 2. Senat

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvL

vorgehend BVerwG, 23. Juni 2016, Az: 2 C 1/15, Vorlagebeschluss

§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 25.06.2018, Az. 2 BvL 10/16 (REWIS RS 2018, 7277)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 7277 BVerfGE 149,1-48 REWIS RS 2018, 7277


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 2 BvL 10/16

Bundesverfassungsgericht, 2 BvL 10/16, 25.06.2018.

Bundesverfassungsgericht, 2 BvL 10/16, 24.04.2018.


Az. 2 C 1/15

Bundesverwaltungsgericht, 2 C 1/15, 23.06.2016.


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