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PDF anzeigen[X.] vom 28. November 2005 in dem Prozesskostenhilfeverfahren - 2 - [X.] [X.] hat am 28. November 2005 durch [X.], [X.], [X.] und [X.] beschlossen: Der Antrag des Antragstellers vom 24. Februar 2004 auf Gewäh-rung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen. Gründe: [X.] Das [X.] hat durch Beschluss vom 24. Juli 2003 ein Gesuch des - anwaltlich nicht vertretenen - Antragstellers auf Gewährung von [X.] für eine von ihm beabsichtigte Klage gegen die Antragsgegnerin zurückgewiesen. Die dagegen erhobene sofortige Beschwerde des Antragstel-lers hat das [X.] durch Beschluss vom 29. Januar 2004 zurück-gewiesen und gegen seine Entscheidung die Rechtsbeschwerde nicht [X.]. Eine dagegen vom Antragsteller erhobene Gegenvorstellung vom 6. Februar 2004 hat das [X.] am 20. Februar 2004 zurückgewie-sen. Mit seinem an den [X.] gerichteten Schreiben vom 24. Februar 2004 begehrt der Antragsteller Prozesskostenhilfe für den Antrag, gegen den Beschluss des [X.]s vom 29. Januar 2004 "die Rechtsbeschwerde zuzulassen". 1 I[X.] Das Prozesskostenhilfegesuch ist zurückzuweisen, weil die [X.] Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 ZPO). 2 - 3 - Der vom Antragsteller mit seinem Gesuch beabsichtigte Rechtsbehelf gegen die Entscheidung des [X.]s ist als Rechtsbeschwerde nicht zulässig, weil dieses Gericht sie nicht zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 ZPO); hierüber ist der Antragsteller bereits in dem von ihm bei dem [X.] angestrengten Verfahren auf Bestimmung des [X.] als für die Zulassung seiner beabsichtigten Rechtsbeschwerde zuständiges Gericht durch Verfügung des dortigen Berichterstatters vom 16. Juni 2004 ausführlich hingewiesen worden. Eine "Nichtzulassungsbe-schwerde" gegen die Entscheidung des [X.]s ist von Gesetzes wegen nicht eröffnet. 3 [X.] [X.] [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 24.07.2003 - 18 O 19755/02 - [X.], Entscheidung vom 29.01.2004 - 9 W 2476/03 -
Meta
28.11.2005
Bundesgerichtshof II. Zivilsenat
Sachgebiet: ZA
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 28.11.2005, Az. II ZA 1/04 (REWIS RS 2005, 599)
Papierfundstellen: REWIS RS 2005, 599
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