Bundespatentgericht, Urteil vom 02.02.2022, Az. 5 Ni 33/20 (EP)

5. Senat | REWIS RS 2022, 2615

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Gegenstand

Patentnichtigkeitssache - "Vorrichtung zur Multimediakommunikation" – Zur Frage der Patentfähigkeit


Tenor

In der Patentnichtigkeitssache

betreffend das europäische Patent 2 137 923

([X.] 2008 010 263)

hat der 5. Senat (Nichtigkeitssenat) des [X.] am 2. Februar 2022 durch [X.], die Richterin [X.] sowie [X.], Dipl.-Phys. Univ. Bieringer und Dr.-Ing. Ball

für Recht erkannt:

[X.] Das europäische Patent 2 137 923 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] hinsichtlich der angegriffenen Patentansprüche 1, 6, 8, 10, 15 und 16 teilweise für nichtig erklärt, soweit es über folgende Fassung hinausgeht:

1. A communication device (13, 140), comprising:

an encoder (21) configured to progressively encode [X.];

a storage or memory element (146) configured to progressively and persistently store the encoded [X.];

a transmitter (26j) [X.] encoded [X.] (14, 18) from the communication device to a second communication device as the media is created without an [X.] device and the second communication device;

a receiver (28d) configured to progressively receive media from the second communication device over the network at the communication device as the media is available without an [X.] device and the second communication device;

the storage or memory element (146) further configured to progressively and persistently store the received media as the received media is progressively being received over the network at the communication device; and

a rendering element (21) configured to progressively render the received media as the received media is being received over the network in a real-time rendering mode ; and

a render control element configured to control the rendering element (21) to either:

(i) progressively render the received media as the received media is being received over the network in the real-time rendering mode; or

(ii) progressively render the received media retrieved from the storage or memory element (146) in a time-shifted mode; and

(iii) transition the rendering of the received media between the time-shifted mode and the real time mode; and

wherein the media comprises video or video and one or more of the following types of media: voice, text, [X.], radio signals position or GPS information, or a combination thereof.

8. The device of any of the preceding claims, wherein the rendering element (21) is further configured to render the media using one of a plurality of rendering options, the rendering options including one or more of the following: pause, replay, play faster, [X.], [X.], [X.], [X.], [X.], [X.].

15. The device of any of the preceding claims 1 through 13, wherein the transmitter (26j) is further configured to:

(i) ascertain if the communication device is disconnected from the network, [X.];

(ii) delay the progressive transmission of encoded [X.] is disconnected from the network; and

(iii) progressively transmit from the storage or memory element the encoded [X.] was disconnected from the network after the communication device reconnects to the network and the network capabilities are sufficient to support the transmission.

16. A computer readable medium bearing an application executable by a data processor (142) of a communication device (140) to configure the communication device to provide a communication device according to any of claims 1 to 15.

I[X.] Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II[X.] Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin ein Viertel und die Beklagte drei Viertel.
IV. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand

1

Die Beklagte ist Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] erteilten [X.] Patents 2 137 923 (Streitpatent), das der am 27. Mai 2008 eingereichten internationalen Patentanmeldung PCT/[X.]/064902 [X.] 2009/005913 [X.]) entstammt und welches die Prioritäten von drei vorläufigen [X.] Patentanmeldungen, nämlich [X.] 937552 P mit Anmeldetag vom 28. Juni 2007, [X.] 999619 P mit Anmeldetag vom 19. Oktober 2007 und [X.] 028400 mit Anmeldetag vom 8. Februar 2008, in Anspruch nimmt. Der Hinweis auf Erteilung des Streitpatents ist am 05. Oktober 2011 veröffentlicht.

2

Das in [X.] gefasste Streitpatent ist in [X.] und wird beim [X.] unter dem Aktenzeichen 60 2008 010 263.7 geführt. Es trägt die Bezeichnung

3

„Multimedia communications device“

4

(auf [X.] laut Streitpatent:

5

„Vorrichtung zur Multimediakommunikation“)

6

und umfasst in der erteilten Fassung sechzehn Patentansprüche, die die Klägerin mit der am 27. August 2020 eingereichten und mit Schriftsatz vom 9. April 2021 erweiterten Nichtigkeitsklage im Umfang der Patentansprüche 1, 6, 8, 10, 15 und 16 teilweise angegriffen hat.

7

Der erteilte unabhängige Patentanspruch 1 und der nebengeordneten Patentanspruch 16 lauten gemäß Streitpatentschrift:

Abbildung

8

Die Patentansprüche 6, 8, 10, und 15 sind unmittelbar oder mittelbar rückbezogen auf Patentanspruch 1; wegen ihres Wortlauts wird auf die Akte verwiesen.

9

Die Klägerin ist der Ansicht, das Streitpatent sei wegen des [X.] der mangelnden Patentfähigkeit, mangelnder Neuheit und insbesondere mangelnder erfinderischer Tätigkeit, für nichtig zu erklären.

Den Einwand der fehlenden Patentfähigkeit stützt sie auf die Dokumente (Nummerierung und Kurzzeichen nach Klägerin):

K5 [X.] 2006/121550 [X.] („Atarius“)

K6 [X.] 2006/0003740 [X.] („Munje“)

K7 [X.] 2004/0119814 [X.] („Clisham“)

K8 [X.] 2002/0073205 [X.] („Mostafa“)

K9 [X.] 2004/0013192 [X.] („Kennedy“)

K10 [X.] 2007/0004391 [X.] („Maffeis“)

K11 [X.] 2004/031976 [X.] („Kirkpatrick“)

K13 [X.] 2006/0085515 [X.] („Kurtz“)

K14 [X.] 2006/0277254 [X.] („Kenoyer“)

K16 [X.] zu „[X.] bei Instant Messaging Systemen“, umfassend [X.] (software) vom 26. Juni 2007, [X.] vom 27. Juni 2007, [X.] vom 24. Juni 2007 und [X.] [X.] vom 27. Juni 2007.

[X.] [X.] zu „Push to talk over Cellular (PoC)“, umfassend [X.]-20050805-C vom 5. August 2005, [X.] vom 17. November 2004 und draft-allen-sipping-poc-p-answer-state-header-03 vom 7. April 2006, und [X.] 6 865398 B2 („Mangal“).

[X.] [X.] zu „Speicherkapazität Mobiltelefone“, umfassend [X.] 9110i Communicator aus 1999 und [X.] iPhone aus 2007.“

K19 [X.], E.; „[X.]“, Auszug aus dem [X.] [URL: https://support.bandwidth.com], heruntergeladen am 07. Juli 2021.

[X.] [X.] zu „Push to talk over Cellular Release 2“, umfassend [X.]-20040907-A vom 7. September 2004 und [X.] vom 23. Mai 2006.

K21 Auszug von der [X.]seite [X.] vom 10. Dezember 2021

[X.] Push to talk over Cellular (PoC) – [X.], Approved Version 1.0 – 9. Juni 2006

[X.] Push to talk over Cellular 2 Requirements, Approved Version 2.0 – 2. August 2011

Die Klägerin beantragt, nachdem sie mit ihrer Klage vom 27. August 2020 zunächst die Nichtigerklärung des Streitpatents im Umfang der Patentansprüche 1, 10, 15 und 16 angestrebt hat und diesen Angriff mit Schriftsatz vom 9. April 2021 um die Patentansprüche 6 und 8 erweitert hat,

das [X.] Patent 2 137 923 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] im Umfang der Patentansprüche 1, 6, 8, 10, 15 und 16 für nichtig zu erklären.

Die Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen,

hilfsweise, einschließlich der zuletzt in der mündlichen Verhandlung gestellten weiteren Hilfsanträge „3 neu“ und „4 neu“ die Klage abzuweisen,

soweit sie sich auch gegen eine der Fassungen des Streitpatents nach den [X.] 3 neu, 4 neu, 1 neu, 1‘, 1a, 1a‘, 2, 2‘, 2a, 2a‘, 3, 3‘, 3a, 3a‘, 4, 4‘, 4a oder 4a’ richtet,

wobei das Streitpatent in den [X.] mit der Maßgabe verteidigt wird, dass sich die angegriffenen abhängigen Ansprüche 8, 15 und 16 jeweils auf die geänderten Patentansprüche 1 rückbeziehen, die Merkmale der weiteren angegriffenen abhängigen Ansprüche 6 und 10 insoweit in den geänderten Patentansprüchen 1 aufgenommen sind, die Anträge in der genannten Reihenfolge geprüft werden sollen und alle Anträge als geschlossene Anspruchsätze gestellt sind.

Wegen des Wortlauts des [X.] wird auf den [X.] Bezug genommen. Wegen des Wortlauts der Ansprüche nach den weiteren [X.] wird auf die Akte verwiesen.

Die Beklagte tritt der Argumentation der Klägerin in allen Punkten entgegen, hält die [X.] für unzulässig, das Streitpatent in der erteilten Fassung nicht für unzulässig erweitert und den Gegenstand des Streitpatents in der erteilten Fassung, jedenfalls in der Fassung eines der Hilfsanträge, für schutzfähig.

Der Senat hat den Parteien einen qualifizierten Hinweis vom 14. Oktober 2021 zugeleitet und hierin Fristen zur Stellungnahme auf den Hinweis und auf etwaiges Vorbringen der jeweiligen Gegenpartei gesetzt.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 2. Februar 2022 sowie den weiteren Akteninhalt Bezug genommen.

Entscheidungsgründe

A.

Die zulässige Klage hat in der Sache nur teilweise Erfolg, und zwar hinsichtlich der angegriffenen Patentansprüche 1, 6, 8, 10, 15 und 16 in der erteilten Fassung des [X.]s. Denn insoweit ist jedenfalls der [X.] der mangelnden Patentfähigkeit gemäß Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1 Buchst. a) EPÜ i. V. m. Art. 52, 54, 56 EPÜ gegeben.

In der Fassung nach dem Hilfsantrag „3 neu“ erweist sich das [X.] in den angegriffenen Patentansprüchen 1, 6, 8, 10, 15 und 16 hingegen als schutzfähig, so dass die Klage, soweit sie sich auch gegen diese Fassung richtet, teilweise abzuweisen ist. Auf die Frage, ob das [X.] auch in der Fassung nach den weiteren Hilfsanträgen Bestand hätte, kommt es bei dieser Sachlage nicht mehr an.

I. Zum Gegenstand des [X.]s

1. Der Gegenstand des [X.]s (Anlage [X.]) betrifft ein Telekommunikations- und Multimedia-Verwaltungsverfahrenund -gerät, die es Benutzern ermöglichen, die Nachrichten von Konversationen entweder in einem Live-[X.]us („live mode“) oder einem zeitversetzten [X.]us („time-shifted mode“) zu überprüfen („to review“), während einer Konversation zwischen den beiden [X.]i hin und her zu wechseln, an mehreren Konversationen gleichzeitig teilzunehmen und die Nachrichten von Konversationen zur späteren Überprüfung oder Verarbeitung zu archivieren (vgl. [X.], Abs. [0001]).

Das [X.] geht in seiner Beschreibungseinleitung zunächst davon aus, dass es bei Sprachkommunikationssystemen, wie bspw. bei Telefonie notwendig sei, einen Anruf entgegenzunehmen, um überhaupt erst eine Konversation betreiben zu können (vgl. [X.], Abs. [0002], „[X.], synchronous conversation“). Im Unterschied dazu seien „Voice mail“-Systeme bekannt, die es erlauben, eine Nachricht zu hinterlassen, wenn der Empfänger den Anruf nicht entgegennimmt ([X.], Abs. [0003], „one-way asynchronous voice message“). Allerdings werde die Nachricht bei „[X.] üblicherweise nach dem Abhören gelöscht und bei „normalen“ Telefonaten gar nicht erst gespeichert (vgl. [X.], Abs. [0004] bis [0006]). Bei bekannten Textkommunikationssystemen, wie bspw. [X.] oder E-Mail finde teilweise zwar eine Archivierung von Text-, jedoch nicht von Sprachnachrichten statt (vgl. [X.], Abs. [0007]). Bei sogenannten taktischen Kommunikationssystemen, die im Bereich von [X.], Feuerwehr, Polizei, Rettungsteams, etc. Verwendung finden, wäre stets eine funktionierende Radio-Verbindung nötig und verpasste Nachrichten seien unwiderruflich verloren. Darüber hinaus gäbe es weder auf der Sende- noch auf der Empfangsseite geeignete Werkzeuge zum Verwalten, Priorisieren und Archivieren von Nachrichten bzw. ganzen Konversationen (vgl. [X.], Abs. [0010] bis [0013]).

Als eine mögliche Lösungsmöglichkeit bei fehlender Priorisierung von Nachrichten werde bisher insbesondere die Nutzung von mehreren parallelen Kanälen angewendet, was allerdings eine effiziente [X.] erschwere, da die relevanten Kanäle den Teammitgliedern bekannt sein müssten und zwischen den Kanälen umgeschaltet werden müsste (vgl. [X.], Abs. [0012]).

Die paketbasierten Netzwerke basierten im Allgemeinen entweder auf dem [X.]- oder dem [X.]. [X.] offeriere eine schnelle Datenübertragung auf Kosten einer Datensicherung, so dass insbesondere die Vollständigkeit einer Datenübertragung nicht gewährleistet werden könne, wohingegen [X.] eine fehlerfreie Übertragung garantiere, allerdings auf Kosten der Latenz. Die [X.] verwende daher [X.], da es auf eine schnelle und verzögerungsfreie Kommunikation ankomme (vgl. [X.], Abs. [0014]).

Derzeit gebe es jedoch keine bekannten Protokolle, welche die Vorzüge der sicheren Datenübertragung mittels [X.] und der Schnelligkeit von [X.] in sich vereinigten und Medien mit zumindest ausreichender Qualität („good enough“) übertragen könnten. Darüber hinaus fehle ein Protokoll, welches die zu übertragende Informationsmenge bestimmen würde in Abhängigkeit der Verfügbarkeit von Teilnehmern und ggf. deren [X.], den vorherrschenden [X.] sowie der verfügbaren Bandbreite. Die bekannten Telefon-, Voicemail- und taktische Sprachkommunikationssysteme gemäß dem Stand der Technik würden somit unnötig Bandbreite verschwenden und die Gesamtperformance des Netzwerks degradieren (vgl. [X.], Abs. [0014]).

2. Da aus den oben genannten Gründen Telefon-, Voicemail- und taktische Sprachkommunikationssysteme unzureichend sind, liegt dem [X.] die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Sprach- und [X.] und Verwaltungssystem und -verfahren sowie Verbesserungen bei der Bereitstellung von [X.] und anderen Medien über paketbasierte Netze bereitzustellen (vgl. [X.], Abs. [0015]).

Diese Aufgabe soll mit einer Kommunikationsvorrichtung – im Folgenden auch als Kommunikationsgerät bezeichnet – nach Anspruch 1 gelöst werden, wobei der Anspruch sich wie folgt gliedern lässt:

Abbildung

Abbildung

3. Als zuständigen Fachmann sieht der [X.] einen Fachmann auf dem Gebiet der Informations- und Nachrichtentechnik, wie zum Beispiel Computernetzwerke und verteilte Systeme. Er verfügt über einschlägige Kenntnisse auf dem Gebiet der Nachrichtenübermittlung und der multimedialen Kommunikation, insbesondere der gängigen Datenübertragungs- und Nachrichtenverfahren zwischen elektronischen Geräten sowie den gängigen Speicherarchitekturen in diesem Bereich. Typischerweise besitzt er einen Bachelor-Abschluss im Fachgebiet Informatik, Elektrotechnik oder einen gleichwertigen Abschluss.

4. Dieser Fachmann versteht die Lehre des [X.]s und die Merkmale der nach Patentanspruch 1 beanspruchten Vorrichtung („device“) wie folgt:

Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 betrifft eine Kommunikationsvorrichtung („communication device”; Merkmal D1). Dabei kann es sich beispielsweise um einen tragbaren Computer, ein programmierbares Telefon oder jegliches programmierbares Kommunikationsgerät handeln (vgl. [X.], Absatz [0043]).

Die Kommunikationsvorrichtung weist auf:

- einen Kodierer („[X.]“; Merkmal D1.1),

- ein Speicherelement („storage or memory element“; [X.]),

- einen Sender („transmitter“; Merkmal [X.]),

- einen Empfänger („receiver“; Merkmal D1.4) und

- ein Renderelement („rendering element“; Merkmal D1.6).

Der Kodierer aus Merkmal D1.1 ist konfiguriert, um Medien („media“) im Zuge ihrer Erzeugung auf der Kommunikationsvorrichtung fortschreitend nach und nach zu kodieren („progressively encode“). Als Beispiel für Medien nennt das [X.] Audio, Video, Text, position, sensor readings (vgl. [X.], Abs. [0046]). Unter Kodieren („encoding“) versteht das [X.] das Übersetzen von erfassten Audio- oder [X.] mit der Kommunikationsvorrichtung in digitale Daten, die von einem Klienten verarbeitet werden können (vgl. [X.], Absatz [0063], „Encoding“).

[X.] ist konfiguriert, um die erzeugten Medien im Zuge ihrer Erzeugung fortschreitend und dauerhaft zu speichern („to progressively and persistently store“).

Gemäß Merkmal [X.] sendet der Sender („transmitter“) der Kommunikationsvorrichtung die Medien fortschreitend über ein Netzwerk, während die Medien erzeugt werden („[X.] encoded [X.]“). An wen bzw. an welches Gerät die Medien gesendet werden, lässt der Anspruch offen.

Neben dem Sender umfasst die Kommunikationsvorrichtung auch einen Empfänger („receiver“), der konfiguriert ist, um Medien fortschreitend nach und nach („progressively“) zu empfangen, sobald diese verfügbar sind (Merkmal D1.4). Analog zu den gesendeten Medien sollen auch die empfangenen Medien fortschreitend und dauerhaft in dem Speicherelement gespeichert werden (Merkmal [X.]).

Als physikalische Speichermedien nennt das [X.], [X.], Festplatten oder optische Medien oder eine Kombination davon (vgl. [X.], Abs. [0113], „Many possible implementations exist for the physical storage implementation of [X.] 30, including, but not limited to: [X.], [X.], hard drives, [X.], or some combination thereof. [X.] is also "infinite" in size, meaning the amount of data that can be stored in [X.] 30 is not inherently limited. [X.] limit is in comparison to existing jitter buffer technology that discards data as soon as it is rendered. In one specific embodiment, [X.] 30 may be implemented using a small and relatively fast [X.] cache memory coupled with a hard drive for persistent storage.“). Gemäß [X.] werden die Daten/Nachrichten in den jeweiligen P[X.]Bs (der Teilnehmer bzw. der Server) mit einer Alterssteuerung bspw. bis zu 30 Tagen gespeichert und werden danach verworfen (vgl. [X.], Abs. [0113]), so dass „conversations“ für Sekunden, Minuten, Stunden bzw. mehrere Tage unterbrochen und immer wieder aufgerufen werden können (vgl. [X.], Abs. [0036], Punkt (iv)). Aus fachmännischer Sicht gehen dauerhaft gespeicherte Daten – bspw. beim Abschalten einer Kommunikationsvorrichtung – nicht verloren und werden ohne Zustimmung des Nutzers nicht überschrieben. Unter dem dauerhaften Speichern („persistently storing“) versteht der Fachmann daher ein Speichern in einem nicht-volatilen Speichermedium. Darunter fallen beispielsweise Festplatten bzw. Flash-Speicher, die im Gegensatz zu [X.]-Bausteinen ihren Speicherinhalt beim Abschalten des Geräts oder bei einem Stromausfall nicht verlieren. Soweit das [X.] von einer unendlichen („infinite“) Größe des Speichers spricht, so ist diese natürlich nicht unendlich, sondern nur so groß, dass eine ausreichend große Menge an Daten aus verschiedenen Kommunikationen gespeichert werden kann, und ist somit auf beispielsweise die Festplattengröße begrenzt.

Schließlich fordert Merkmal D1.6 ein schrittweises Rendern (Wiedergeben) der Medien („progressively rendering“), während diese über das Netzwerk empfangen werden. [X.] soll das Rendern der Medien in einem Echtzeitmodus erfolgen.

Die Kommunikationsvorrichtung gemäß Anspruch 1 zeichnet sich mithin unter anderem dadurch aus, dass sie Medien („media“) sowohl als Sender als auch als Empfänger jeweils fortschreitend („progressively“) verarbeitet (kodiert, speichert und sendet bzw. empfängt, speichert und rendert). Diese fortschreitende Verarbeitung bedeutet aus Sicht des Fachmannes, dass mit dem jeweiligen Verarbeitungsschritt begonnen wird, sobald Medien zur Verarbeitung verfügbar sind, d.h. auf Senderseite wird mit der Verarbeitung einschließlich dem Speichern und Senden begonnen, während die Medien erzeugt werden, und auf Empfängerseite kann die Vorrichtung die Medien speichern und rendern, sobald sie entsprechend fortschreitend empfangen werden. Nicht unter den Wortlaut des Anspruchs fallen daher vollständige Medien, also etwa fertig aufgenommene [X.], die anschließend versendet bzw. erst nach deren vollständigem Empfang angezeigt werden.

Soweit die [X.] der Ansicht ist, dass der Anspruch ausdrücken würde, dass Versand und Empfang von Medien unabhängig voneinander stattfinden, also der Versand nicht davon abhängt, dass zuvor eine synchrone [X.] zwischen Sender und Empfänger hergestellt wurde und gesendete und empfangene Medien deshalb asynchron seien, wie dies in Absatz [0039] des [X.]s beschrieben sei, überzeugt dies nicht, da ein derartiges Verständnis in dem [X.] der erteilten Fassung keinen Niederschlag gefunden hat.

II. Zur erteilten Fassung (Hauptantrag)

Die zulässige Klage hat in der Sache teilweise Erfolg. Das [X.] in der erteilten Fassung erweist sich in den angegriffenen Patentansprüchen 1, 6, 8, 10, 15 und 16 als nicht patentfähig, da der Gegenstand des unabhängigen Patentanspruchs 1 gegenüber dem Stand der Technik gemäß den Druckschriften [X.], [X.], [X.] und [X.] nicht neu ist (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 54 EPÜ).

1. Die Klage ist auch zulässig, soweit die Klägerin sie mit Schriftsatz vom 9. April 2021 um die Nichtigerklärung der Patentansprüche 6 und 8 erweitert hat.

Zwar handelt es sich hierbei nicht nur um eine [X.] i. S. d. § 264 Nr. 2 ZPO, sondern nach der Rechtsprechung des [X.] um eine Klageänderung nach § 263 ZPO (vgl. hierzu [X.], Urteil vom 20. März 2012 - [X.], Rn. 43, sowie Urteil vom 19. Juli 2011 – [X.], Rn. 9; Busse/Keukenschrijver, [X.], 9. Aufl., § 82 Rn. 33; [X.]/[X.], [X.], 10. Aufl., § 81 Rn. 70, jeweils m. w. N.).

Die erweiterte Klage ist allerdings nach § 99 Abs. 1 [X.] i. V. m. § 263 ZPO als sachdienlich zuzulassen, weil hierdurch zwischen den Parteien vor dem Hintergrund anhängiger Verletzungsverfahren ein sich aus diesen möglicherweise ergebender weiterer Streit über die Schutzfähigkeit des [X.]s im angegriffenen Umfang vermieden wird. Zudem hatte die [X.] vorliegend mit dem Eingang der [X.] noch vor der Übersendung des gerichtlichen Hinweises vom 14. Oktober 2021 und fast zehn Monate vor der mündlichen Verhandlung ausreichend [X.] zur Vorbereitung ihres Vorbringens auf die [X.] und das damit verbundene Vorbringen der Klägerin zu den [X.]n.

2. Zum [X.] der fehlenden Patentfähigkeit (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 54, 56 EPÜ).

Der Gegenstand gemäß Patentanspruch 1 in der erteilten Fassung ist jeweils nicht neu gegenüber den Druckschriften [X.], [X.], [X.] und [X.] (Art. 54 EPÜ).

2.1 Zur [X.] - [X.] 2006/0085515 [X.] („[X.]“)

[X.]/[X.] betrifft allgemein eine [X.] ([X.]) Anwendung, die Audio/Video Sessions in Echtzeit zwischen Kommunikationspartnern auf zwei Computern ermöglicht. Insbesondere beschreibt [X.] einen [X.] Client mit einer grafischen Benutzeroberfläche ([X.]), die eine Vielzahl von erweiterten Nutzeroptionen und -features für [X.]/[X.] bereitstellt (vgl. [X.], Abs. [0052] bis [0053]). Ausdrücklich beschrieben werden auch die vom [X.] zentral in den Blick genommenen Möglichkeiten des Nutzers, auf die Nachrichten zu einem späteren [X.]punkt zugreifen und diese verwalten zu können (vgl. [X.], Abs. [0064] ff.).

[X.]/[X.] beschreibt weiterhin, dass diese Nutzeroptionen eine Vielzahl von sogenannten "personal video recorder" (PVR-)Funktionen ermöglichen (vgl. [X.], [X.]. 10). Dabei entsprechen die unterhalb der [X.] (1001) der beiden Kommunikationspartner der Echtzeit-[X.]ession angezeigten Symbole bzw. der Schieberegler (1010-1014) den [X.]. Dadurch ist es einem Teilnehmer, beispielsweise durch Zurückspulen (1012) möglich, von einer Echtzeit-[X.]ession in einen bereits in der Vergangenheit liegenden Teil der [X.]ession zu wechseln und diesen Teil anschließend zeitversetzt zur Echtzeit-[X.]ession anzusehen. Diese (lokalen) [X.] ermöglichen somit ein Hin- und Herwechseln zwischen einer Echtzeit-[X.]ession und einer zeitversetzten Wiedergabe der [X.]ession (vgl. [X.], Abs. [0055] bis [0056]).

Im Hinblick auf den geltenden Vorrichtungsanspruch 1 gehen aus der [X.]/[X.] alle Merkmale hervor:

D1. A communication device (13, 140), comprising:

[X.]/[X.] beschreibt einen auf einem Computer befindlichen [X.], über den [X.]/[X.]essions mit einem weiteren Computer durchgeführt werden können (vgl. [X.]/[X.], Abs. [0052]). Mithin zeigt [X.]/[X.] ein Kommunikationsgerät („communication device“).

D1.1 an [X.] (21) configured to progressively encode [X.];

[X.]/[X.] beschreibt, dass die beiden Computer, mit denen die [X.]/[X.] durchgeführt wird, mit einer Videokamera und einem Mikrofon ausgestattet sind (vgl. [X.], Abs. [0053]). Außerdem beschreibt [X.]/[X.] auch sogenannte "codecs", die dazu dienen, einen [X.]trom zu kodieren/dekodieren (vgl. [X.], Abs. [0054]). Aus fachmännischer Sicht muss daher ein Kodierer („[X.]“) vorhanden sein.

Die Kamera des Computers dient zum Erzeugen bzw. Erfassen von Videodaten während einer Echtzeit-[X.]ession. Damit offenbart [X.]/[X.] einen Kodierer auf dem Kommunikationsgerät, der für ein fortlaufendes Kodieren von Medien eingerichtet ist, während diese erzeugt werden.

D1.2 a storage or memory element (146) configured to progressively and persistently store the encoded [X.];

Gemäß [X.]/[X.] werden während einer Audio-/[X.] die Audio- bzw. [X.] automatisch gepuffert (vgl. [X.], Abs. [0056]). Die Speicherung erfolgt z.B. auf einer Festplatte (vgl. [X.], Abs. [0055]). Darüber hinaus offenbart [X.]/[X.] in Absatz [0060], dass die entsprechend erfassten Videodaten auch über den [X.]raum der Live-Übertragung hinaus und dauerhaft auf der lokalen Festplatte (und damit auf einem nichtflüchtigen Speichermedium) gespeichert und später an [X.] ([X.]) übertragen werden können.

[X.] a transmitter (26j) [X.] encoded [X.] (14, 18) from the communication device as the media is created

Wie in Absatz [0053] in [X.]/[X.] beschrieben, enthält das Videofenster des [X.]s die Möglichkeit, den Live-[X.]trom des lokalen Nutzers sowie den des "buddys", sprich einem weiteren (entfernten) [X.], darzustellen. Hierfür ist ein Transmitter erforderlich, der die Medien (wie es bei einer Echtzeit-[X.]ession zwischen zwei Nutzern zwingend der Fall ist) während des Erzeugens - und damit fortschreitend - in Form eines ausgehenden [X.] über das Netzwerk sendet.

D1.4 a receiver (28d) configured to progressively receive media over the network at the communication device as the media is available;

[X.]/[X.] beschreibt das Durchführen einer Echtzeit-[X.]ession auf einem Computer mit entsprechendem [X.]. Explizit beschreibt [X.]/[X.] in Absatz [0053], dass dabei auch Videodaten von einem entfernten Teilnehmer (“buddy”) in dem Videofenster der [X.]-[X.] dargestellt werden. Hierzu ist auf dem Kommunikationsgerät ein entsprechend konfigurierter Empfänger erforderlich.

[X.] (146) further configured to progressively and persistently store the received media as the received media is progressively being received over the network at the communication device; and

[X.]/[X.] offenbart in den Absätzen [0055] und [0056], dass die [X.]essiondaten, die schrittweise empfangen und gerendert werden, lokal gespeichert werden können mit dem Zweck, die bereits gespeicherten Daten erneut wiedergeben zu können. Zudem offenbart [X.]/[X.], dass die unter Verwendung der [X.] erfassten Videodaten auch zum späteren Übertragen an andere [X.] auf der lokalen Festplatte gespeichert werden können (vgl. [X.], Absatz [0060]).

D1.6 a rendering element (21) configured to progressively render the received media as the received media is being received over the network in a real-time rendering mode.

[X.]/[X.] beschreibt das Durchführen einer Echtzeit-[X.]ession auf einem Computer mit entsprechendem [X.]. Explizit beschreibt [X.]/[X.] in Absatz [0053], dass dabei auch Videodaten von einem entfernten Teilnehmer (“buddy”) in dem Videofenster der [X.]-[X.] dargestellt werden.

2.2 Zur [X.] - [X.] 2006/0277254 [X.] („[X.]“)

[X.]/[X.] beschreibt ein Multikomponenten-Videokonferenzsystem, das u.a. aus einer Kamera, einem Mikrofon, Lautsprechern und einem Kodierer/Dekodierer ("codec") besteht und als ein [X.] Verwendung findet (vgl. [X.], Abs. [0007]). In [X.]ur 7a der [X.] ist ein Multikomponenten-Videokonferenzsystem gemäß einem Ausführungsbeispiel veranschaulicht, bei dem der Kodierer/Dekodierer Bestandteil einer Set-Top-Box 705 ist.

Der [X.] weist eine Speichermöglichkeit mit einem digitalen Videorekorder ([X.]) auf, die es Nutzern ermöglicht, zwischen einem zeitversetzten [X.]us und der Live-Videokonferenz zu wechseln. Im Übrigen beschreibt [X.]/[X.] auch die im [X.] beispielhaft genannte [X.] Funktionalität, die ein nahtloses Hin- und Herwechseln zwischen den beiden [X.]i darstellt (vgl. [X.], Abs. [0072]).

Im Hinblick auf den geltenden Vorrichtungsanspruch 1 gehen aus der [X.]/[X.] alle Merkmale hervor:

D1. A communication device (13, 140), comprising:

[X.]/[X.] beschreibt in Absatz [0007] ein Multikomponenten-Videokonferenzsystem ([X.]), das eine Kamera, ein Mikrofon, Lautsprecher und einen Kodierer/Dekodierer umfasst und als [X.] verwendet werden kann.

D1.1 an [X.] (21) configured to progressively encode [X.];

Das [X.] weist gemäß Absatz [0007] eine Kommunikationsfunktionalität auf, um eine Videokonferenz über ein Netzwerk durchzuführen. Eine Kamera des [X.] dient zum Erzeugen bzw. Erfassen von Videodaten während einer Videokonferenz und damit einem Kodieren von Medien, während diese erzeugt werden (vgl. [X.], Abs. [0051]).

D1.2 a storage or memory element (146) configured to progressively and persistently store the encoded [X.];

[X.]/[X.] beschreibt in einer Ausführungsform in Absatz [0072], dass die [X.] ([X.]) eine [X.]-Funktionalität ("digital video recorder") aufweist. Dieser digitale Videorekorder kann die gesamte Konferenz zur Wiedergabe ("playback") aufzeichnen. Entsprechend, speichert [X.]/[X.] sämtliche bei dem [X.] ein- und ausgehende [X.]tröme. Die Speicherung erfolgt dabei - wie sich aus der grundlegenden Eigenschaft einer Live-Videokonferenz ergibt - fortlaufend, während dem Erzeugen der Videodaten mit dem [X.].

Gemäß [X.]/[X.] dient die Speicherung unter anderem dem Zweck, die Daten zu einem späteren [X.]punkt wiedergeben zu können (vgl. [X.], Abs. [0072], "The [X.] may record portions or all of the conference for playback."), d.h. die Medien werden im Sinne des [X.]s dauerhaft (“persistently”) gespeichert.

[X.] a transmitter (26j) [X.] encoded [X.] (14, 18) from the communication device as the media is created

[X.]/[X.] offenbart, dass die von dem [X.] erzeugten und kodierten Medien ("video") im Rahmen einer Videokonferenz über das Übertragungsnetz gesendet werden, während die Medien erzeugt werden (vgl. [X.], Abs. [0051]).

D1.4 a receiver (28d) configured to progressively receive media over the network at the communication device as the media is available;

[X.] (146) further configured to progressively and persistently store the received media as the received media is progressively being received over the network at the communication device; and

D1.6 a rendering element (21) configured to progressively render the received media as the received media is being received over the network in a real-time rendering mode.

Wie bereits zu Merkmal D1.1 bis [X.] ausgeführt, beschreibt [X.]/[X.] das Durchführen einer Videokonferenz mittels einem [X.]. Explizit beschreibt [X.]/[X.] in Absatz [0051], dass dabei Videodaten von entfernten Konferenzteilnehmern auf dem Display des [X.] angezeigt werden. Somit offenbart [X.]/[X.] einen Receiver, der die Daten fortlaufend empfängt (Merkmal D1.4) und ein Renderelement, um den von einem anderen Teilnehmer kommenden Video- und Audiostrom während einer Videokonferenz fortschreitend wiederzugeben (Merkmal D1.6). Gemäß [X.]/[X.] werden auch die empfangenen Daten zu dem Zweck der Wiedergabe zu einem späteren [X.]punkt gespeichert (vgl. [X.], Abs. [0072], "The [X.] may record portions or all of the conference for playback."), d.h. auch die empfangenen Daten/Medien werden im Sinne des [X.]s dauerhaft (“persistently”) gespeichert (Merkmal [X.]).

2.3 Zur [X.] - [X.] 2006/121550 [X.] („[X.]“)

Die Druckschrift [X.]/[X.] betrifft das Archivieren von Daten auf einem Kommunikationsgerät, die während einer Session innerhalb eines Drahtlosübertragungsnetzwerks anfallen (vgl. [X.], Titel, Abs. [0002]). Unter einer Session versteht [X.]/[X.] einen Verbund zwischen zwei oder mehr Benutzern und/oder Entitäten, der es den Benutzern und/oder Entitäten ermöglicht, Daten auszutauschen (vgl. [X.], Abs. [0027], „[X.], a session is an association between two or more users and/or entities that enables the users and/or entities to exchange data.“, Unterstreichung und Fettschrift hinzugefügt).

Als Applikationen, über die die Nutzer Daten austauschen können, nennt [X.]/[X.] beispielsweise „[X.] ([X.]), Push-to-Talk ([X.]), Push-to-talk [X.] ([X.]), and so on.“ (vgl. [X.], Abs. [0024] und Abs. [0026], „[X.] 110 may communicate via a communication network with application server 160 for any application (e.g., [X.]) supported by the server.“).

Bei den während einer Session ausgetauschten Daten kann es sich um Video-, Sprach- oder auch andere Medienarten handeln (vgl. [X.], Abs. [0020]).

Gemäß [X.]/[X.] soll erreicht werden, dass der Nutzer eines Terminals/Endgeräts (z.B. ein Mobiltelefon) während oder auch nach Beendigung der Session auf die während der Session angefallenen Daten (vollständig bzw. teilweise) zurückgreifen kann (vgl. [X.], Absätze [0005], [0006] und [0020]).

Im Hinblick auf den geltenden Vorrichtungsanspruch 1 gehen auch aus der [X.]/[X.] alle Merkmale hervor:

D1. A communication device (13, 140), comprising:

[X.]/[X.] beschreibt, dass ein Endgerät („Terminal“) während einer Session Daten, wie [X.], Video, Text etc., über ein Übertragungsnetzwerk austauschen kann (vgl. [X.], Abs. [0027]). Bei dem "Terminal" kann es sich um ein Mobiltelefon oder dergleichen handeln (vgl. [X.], Abs. [0020], „[X.] may be a cellular phone, a personal digital assistant (PDA), a wireless device, a handheld device, a wireless modem, and so on.“) – mithin um eine Kommunikationsvorrichtung im Sinne des [X.]s.

D1.1 an [X.] (21) configured to progressively encode [X.];

D1.2 a storage or memory element (146) configured to progressively and persistently store the encoded [X.];

[X.] a transmitter (26j) [X.] encoded [X.] (14, 18) from the communication device as the media is created

[X.]/[X.] beschreibt in Absatz [0044] (zunächst allgemein), dass die "session data" (Nachrichten/Medien) am Endgerät und/oder im Netzwerk archiviert werden können. Außerdem beschreibt Absatz [0045], dass das Netzwerk Daten in Echtzeit (z.B. Zeile für Zeile im Fall von Text) während einer Session speichert. Entsprechend erfolgt technisch gesehen ein Speichervorgang während der Session auch am Endgerät in fortschreitender Weise in einem Speicherelement, während die Daten erzeugt werden.

Gemäß Absatz [0027] der [X.]/[X.] werden die Daten (z.B. [X.], Video, Text …) einer Session kontinuierlich ausgetauscht („Session data may be of various types such as voice, video, text, pictures, graphics, messages, and so on. [X.] (e.g., for voice or video), [X.] (e.g., for text), [X.] (for packet data) during a session.“). In Absatz [0062] der [X.]/[X.] wird in Verbindung mit der [X.]ur 6 der [X.] auf dem Terminal beschrieben. Demnach werden auf dem Terminal die dort erzeugten und zu sendenden Daten verarbeitet („[X.], data and signaling to be sent by terminal 110 are processed (e.g., formatted, encoded, and interleaved) by an [X.] 622 and further processed (e.g., modulated, [X.], [X.]) by a modulator ([X.]) 624 to generate output chips. A transmitter ([X.]) 632 then conditions (e.g., converts to analog, filters, amplifies, and frequency upconverts) the output chips and generates a reverse link signal, which is transmitted via an [X.]“, Unterstreichung hinzugefügt). Somit offenbart die [X.]/[X.] einen Kodierer, welcher konfiguriert ist, Medien auf der Kommunikationsvorrichtung forlaufend zu kodieren während die Medien auf der Kommunikationsvorrichtung erzeugt werden (Merkmal D1.1) und einen Sender, welcher konfiguriert ist, die kodierten Medien schrittweise über ein Netzwerk von der Kommunikationsvorrichtung zu senden (Merkmal [X.]).

Das Speichern in dem Speicherelement ist bei [X.]/[X.] dazu vorgesehen, zu einem späteren [X.]punkt auf die Daten zugreifen zu können, dient also einer Archivierung (vgl. [X.], Absatz [0028]: „[X.]“). Es handelt sich somit um ein dauerhaftes („persistentes“) Speichern im Sinne des [X.]s ([X.]).

D1.4 a receiver (28d) configured to progressively receive media over the network at the communication device as the media is availaavailable;

[X.] (146) further configured to progressively and persistently store the received media as the received media is progressively being received over the network at the communication device; and

D1.6 a rendering element (21) configured to progressively render the received media as the received media is being received over the network in a real-time rendering mode.

[X.]/[X.] beschreibt neben dem oben dargestellten Sendepfad auch einen Empfangspfad, über den ein Endgerät Daten empfangen kann (vgl. [X.], Abs. [0062], „On the receive path, forward link signals transmitted by base stations in the wireless network are received by [X.] A receiver ([X.]) 636 conditions (e.g., filters, amplifies, [X.], and digitizes) the received signal from antenna 634 and provides samples. [X.] (Demod) 626 processes (e.g., [X.], [X.], and demodulates) the samples and provides symbol estimates. A decoder 628 further processes (e.g., [X.]) the symbol estimates and provides decoded data. Encoder 622, modulator 624, demodulator 626, and decoder 628 may be implemented by a modem processor 620. These units perform processing in accordance with the radio technology (e.g., [X.], [X.]) [X.].“). Auch diese empfangenen Daten können archiviert werden (vgl. [X.]/[X.], Abs. [0063]).

[X.]/[X.] offenbart analog zum fortschreitenden Speichern und Senden von ausgehenden [X.] (s.o. die Ausführungen zu den Merkmalen D1.1 bis [X.]) auch ein fortschreitendes Speichern und Empfangen von eingehenden [X.] an einem Endgerät während einer Session. Die während einer Session zwischen [X.] ausgetauschten Daten werden somit zwingend auch fortschreitend auf dem Endgerät wiedergegeben.

Somit sind in [X.] auch die Merkmale D1.4 bis 1.6 offenbart.

2.4 Zur [X.] - [X.] 2004/0119814 [X.] („[X.]“)

Die Entgegenhaltung [X.]/[X.] beschreibt ein Kommunikationsverfahren, bei dem eine Videokonferenz zwischen mehreren tragbaren Geräten ermöglicht wird (vgl. [X.], Abs. [0008]). [X.]/[X.] möchte sich unter anderem zu Videokonferenzanwendungen abgrenzen, die auf Telefonsystemen mit geringer Bandbreite basieren (vgl. [X.], Abs. [0004] und [0006]). Daher schlägt [X.]/[X.] ein System bestehend aus Servern vor, die innerhalb eines Hochgeschwindigkeitskommunikationsnetzwerks den Datenaustausch zwischen den (Client-)Geräten steuern (vgl. [X.]/[X.], Abs. [0005] und [0009]).

Im Hinblick auf den geltenden Vorrichtungsanspruch 1 gehen auch aus der [X.]/[X.] alle Merkmale hervor:

D1. A communication device (13, 140), comprising:

[X.]/[X.] beschreibt ein Videokonferenzverfahren, bei dem Video- und Audioströme von einem Kommunikationsgerät (Clientgerät) über ein Übertragungsnetzwerk an ein entferntes Kommunikationsgerät (Clientgerät) gesendet werden (vgl. [X.]/ [X.], Abs. [0009]).

D1.1 an [X.] (21) configured to progressively encode [X.];

D1.2 a storage or memory element (146) configured to progressively and persistently store the encoded [X.];

[X.] a transmitter (26j) [X.] encoded [X.] (14, 18) from the communication device as the media is created

[X.]/[X.] beschreibt, dass das Clientgerät während einer Videokonferenzsession unter anderem zwei Hauptfunktionen erfüllt (vgl. [X.], Abs. [0069]), nämlich eine "Sendefunktion" ("transmission") und eine "Empfangsfunktion" ("reception").

Hinsichtlich der Sendefunktion führt [X.]/[X.] aus, dass diese den Prozess des Erzeugens, [X.] und Verpackens von Videoquelldaten, sowie das Senden der erzeugten Pakete an andere mit dem Netzwerk verbundene Geräte beinhaltet. Die Vorgänge des Erzeugens, [X.] und [X.] finden allesamt während einer Videokonferenzsession statt (vgl. [X.]/[X.], Abs. [0069]). [X.]/[X.] beschreibt weiter, dass das Clientgerät eine Kamera zum Erzeugen von Videodaten enthält (vgl. [X.]/[X.], Abs. [0074]).

Die [X.]/[X.] weist mithin aus fachmännischer Sicht einen Kodierer auf, der die Medien ("video") fortlaufend kodiert (Merkmal D1.1) und einen Sender („transmitter“), der die Videodaten fortlaufend während der Videokonferenzsession, also während die Medien erzeugt werden, über das Übertragungsnetz sendet (Merkmal [X.]).

[X.]/[X.] beschreibt weiterhin, dass das Clientgerät aktive Videokonferenzsessions fortschreitend in seinem lokalen Speicher speichern kann (vgl. [X.], Abs. [0105], „[X.], [X.].“). Als Speichermedien nennt die Druckschrift beispielsweise eine Kombination aus volatilen und nicht volatilen Speichern wie [X.], [X.] und Magnetspeicher (vgl. [X.]/[X.], Abs. [0104]). Insbesondere die Erwähnung entfernbarer Festplatten („removable drives“) zeigt dabei, dass die gespeicherten Daten dauerhaft vorgehalten werden können. Somit offenbart [X.]/[X.] auch ein fortschreitendes und persistentes Speichern des ausgehenden [X.]troms in einem Speicher auf dem Clientgerät, während die Videodaten erzeugt werden ([X.]).

D1.4 a receiver (28d) configured to progressively receive media over the network at the communication device as the media is available;

[X.] (146) further configured to progressively and persistently store the received media as the received media is progressively being received over the network at the communication device; and

D1.6 a rendering element (21) configured to progressively render the received media as the received media is being received over the network in a real-time rendering mode.

Wie bereits zu den Merkmalen D1.1 bis D 1.3 ausgeführt, beschreibt [X.]/[X.] als eine zweite Hauptfunktion des Clientgeräts während einer Videokonferenzsession die „Empfangsfunktion“. [X.]/[X.] beschreibt, dass die Empfangsfunktion den Prozess des Empfangens, [X.] und [X.] (von anderen [X.] kommend), sowie das Rendern des Video- und Audiostroms enthält (vgl. [X.], Abs. [0069]; „reception“). Somit offenbart [X.]/[X.] im Rahmen einer Videokonferenzsession auch einen Empfänger zum fortlaufenden Empfangen (Merkmal D1.4) und ein Render-Element zum fortlaufenden Darstellen von Medien einer eingehenden Nachricht (Merkmal D1.6). Wie zu [X.] ausgeführt, kann der lokale Speicher des Kommunikationsgeräts so konfiguriert sein, dass er die eingehenden Nachrichten fortlaufend speichert (vgl. [X.], Abs. [0105]), wobei dies in einem nichtflüchtigen Speicher und damit dauerhaft erfolgt ([X.], Absatz [0104]; Merkmal [X.]).

3. Die weiteren angegriffenen, auf Patentanspruch 1 rückbezogenen Patentansprüche 6, 8, 10, 15 und der nebengeordnete Patentanspruch 16 - der sich insoweit auch auf Patentanspruch 1 bezieht, als eine Kommunikationsvorrichtung u.a. nach Patentanspruch 1 bereitstellen soll - in der erteilten Fassung (Hauptantrag) bedürfen keiner weiteren, isolierten Prüfung, weil die [X.] (auch) den Hauptantrag als geschlossenen Anspruchssatz versteht und das [X.] auch insoweit nur als Ganzes verteidigt (vgl. [X.], Urteil vom 13. September 2016 – [X.], [X.], 57 – Datengenerator).

[X.] Zur Verteidigung nach Hilfsantrag „3 neu“

1. In der Fassung des zulässigen [X.] „3 neu“ kann die [X.] ihr Patent in den angegriffenen Ansprüchen 1, 6, 8, 10, 15 und 16 erfolgreich beschränkt verteidigen, weil diese Fassung des [X.]s zulässig ist und ihr keine Nichtigkeitsgründe entgegenstehen.

2. Der - senatsseitig mit einer Gliederung versehene - unabhängige Patentanspruch 1 nach [X.] „3 neu“ unterscheidet sich von der erteilten Fassung in den folgenden hervorgehobenen Änderungen:

[X.] to a second communication device as the media is created without an [X.] ;

D1.4 from the second communication device over the network at the communication device as the media is available without an [X.] ;

D1.7 a render control element configured to control the rendering element (21) to either:

(i) progressively render the received media as the received media is being received over the network in the real-time rendering mode; or

(ii) progressively render the received media retrieved from the storage or memory element (146) in a time-shifted mode; and

(iii) transition the rendering of the received media between the time-shifted mode and the real time mode; and

D1.8 wherein the media comprises video or video and one or more of the following types of media: voice, text, [X.], radio signals position or GPS information, or a combination thereof.

3. Die Änderungen in Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag „3 neu“ sind zulässig.

Der unabhängige Patentanspruch 1 des [X.] „3 neu“ basiert auf dem erteilten Patentanspruch 1. [X.] an ein zweites Kommunikationsgerät und das Empfangen von Medien von einem zweiten Kommunikationsgerät in den Merkmalen [X.]

Dass gemäß der Merkmale [X.]without waiting for a connection to be established […] participate in conversations, and review previously received time-shifted messages of conversations even when there is no network available, [X.], or other participants are unavailable;“; Unterstreichung hinzugefügt). Unter dem Wortlaut „without waiting for a connection to be established“ versteht der Fachmann nicht nur, dass zeitlich begrenzt zu Beginn des [X.] keine Verbindung besteht und später eine Verbindung eingerichtet sein kann, sondern auch, dass dauerhaft überhaupt keine Verbindung besteht, zumal in den Ausführungsbeispielen des [X.]s niemals eine anspruchsgemäße Verbindung über das Netzwerk aufgebaut wird.

Durch diese geänderten Merkmale wird der Gegenstand des Patentanspruch 1 der erteilten Fassung auch eingeschränkt, da die Vorrichtung nun in der Lage sein muss, ohne eine etablierte Verbindung über das Netzwerk Medien an das zweite Kommunikationsgerät zu senden bzw. von diesem zu empfangen.

Das Merkmal D1.7

Auch die Auffassung der Klägerin, dass eine unzulässige Zwischenverallgemeinerung vorliege, teilt der [X.] nicht. Soweit die Klägerin der Ansicht ist, der beanspruchte Vorgang, Daten zwischen zwei Kommunikationsvorrichtungen zu übermitteln, ohne dass eine Verbindung zueinander aufgebaut ist, könne technisch nur dann umgesetzt werden, wenn im Netzwerk ein Server vorgesehen sei, um von der ersten Kommunikationsvorrichtung versendete [X.]e zwischen zu speichern, um diese dann später an die zweite Kommunikationsvorrichtung weiterzuleiten, und bei dem „Weglassen“ eines derartigen, erforderlichen Servers mit seiner [X.] handle es sich daher um eine unzulässige Zwischenverallgemeinerung, überzeugt dies nicht.

Entscheidend ist hierbei, dass bereits der erteilte Patentanspruch 1 und auch der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag „3 neu“ lediglich die Kommunikationsvorrichtung beansprucht und voraussetzt, dass das Übertragungsnetz (das üblicherweise auch Server beinhaltet) zwischen die beteiligten Kommunikationsvorrichtungen geschaltet ist und die („[X.]“) Übertragung der Nachrichten zwischen diesen sicherstellt. Der Anspruch mag die Details der konkreten Implementierung des Übertragungsnetzes offenlassen, aber es kann vor diesem Hintergrund nicht die Rede davon sein, dass in der Anspruchsfassung nach Hilfsantrag „3 neu“ ein zwingendes Merkmal fehlen würde, denn für die Datenübermittlung über das Netzwerk gilt das [X.]. Zuständig für die Datenübermittlung vom Sender zum Empfänger ist dabei die [X.] ([X.]). Da ggf. nicht immer eine direkte Kommunikation zwischen Absender und Ziel möglich ist, müssen Pakete von Knoten, die auf dem Weg liegen, weitergeleitet werden. Wie der Fachmann weiß, gelangen weitervermittelte Pakete dabei nicht in die höheren Schichten, sondern werden mit einem neuen Zwischenziel versehen und an den nächsten Knoten gesendet (geroutet) (vgl. [X.]a, Abs. [0044], „Servers“). Ein Zwischenspeichern ist dabei für den Fachmann – auch ohne eine anspruchsgemäße Verbindung (auf Layer 5 des OSI-[X.]ells) zwischen den Kommunikationsvorrichtungen – nicht zwingend erforderlich (siehe Ziff. [X.] 4).

Darüber hinaus zeigt die [X.]a, [X.]ur 7 [X.] [0143] bis [0145] ein Ausführungsbeispiel mit einer Kommunikation zwischen zwei Klienten [X.] und [X.] in unterschiedlichen Netzen A und B über die [X.] 16A, [X.], wobei in den [X.]n ausschließlich ein Routing und keine Zwischenspeicherung offenbart wird.

4. Die Änderungen des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag „3 neu“ gegenüber der erteilten Anspruchsfassung versteht der Fachmann wie folgt:

Gemäß den geänderten Merkmalen [X.]

Hinsichtlich des Begriffs „Verbindung“ („connection“) ist zu beachten, dass sich das Multimedia-Management-Verfahren gemäß [X.] auf der reinen [X.] befindet (vgl. [X.], Abs. [0042], „Client: A Client is the user application in the communication system, which includes a user interface, persistent data storage, and "[X.]" functionality.“) und auf die zugrundeliegenden Netzwerke nur aufgesetzt ist, gleichzeitig jedoch im [X.] ebenfalls typische, den unteren [X.] zugeordnete Begriffe wie bspw. gute/schlechte Radio-Bedingungen und Netzwerk-Verbindung verwendet werden (vgl. [X.], Abs. [0037], „[X.], [X.], allowing the real time participation of the conversation.“ und Abs. [0082], [0109], „underlying network 18“ sowie Abs. [0131], „underlying technology of the network 18“).

Wie auch in der mündlichen Verhandlung erörtert, weiß der Fachmann, dass für den Nachrichtenaustausch zwischen zwei Geräten (Kommunikationsvorrichtungen) über ein Netzwerk das [X.]/[X.] für Netzwerkprotokolle gilt. Für das Beispiel des [X.] lässt sich dies auch dem [X.] aus den [X.]uren 4a bis 4c [X.] [0131] bis [0138] für den Austausch der Nachrichten zwischen zwei Kommunikationsvorrichtungen entnehmen. Demnach handelt es sich bei einem [X.] um ein strukturiertes Nachrichtenformat, das zur Kapselung innerhalb eines Transportpakets oder von Transportpaketen der zugrundeliegenden Technologie des Netzwerks ausgelegt ist (vgl. [X.], Abs. [0131], „[X.] format designed for encapsulation inside a transport packet or transport packets of the underlying technology of the network 18.“). Bei dem zugrundeliegenden Netzwerkprotokoll kann es sich beispielsweise um ein [X.], IP oder [X.] handeln (vgl. [X.], Abs. [0133] i. V. m. [X.]. 4b und 4c).

Damit das zugrundeliegende Netzwerk das [X.] an den richtigen Ort liefert, muss gemäß [X.] die Adresse eines Zielclients bekannt sein. Bei [X.] ist dabei die Adresse normalerweise eine [X.]-Adresse, bei der es sich um eine 32-Bit-Zahl handelt, die einen Host innerhalb des Netzwerks eindeutig identifiziert (vgl. [X.], Abs. [0145], „[X.]. [X.], [X.] an [X.] Address, which is a 32-bit number that uniquely identifies a host within the network.“). Der Fachmann weiß, dass die entsprechende Ziel- (und auch die [X.] gemäß [X.] Protokoll in der [X.] (network layer, layer 3) des OSI-[X.]ells verankert ist, vgl. [X.], die „Protocol Options“ in [X.]ur 4c für IP (IPA, [X.]):

Abbildung

Um mit der anspruchsgemäßen ersten Kommunikationsvorrichtung Nachrichten mit einem Medien-Inhalt mit einer zweiten Kommunikationsvorrichtungen über das Netzwerk gemäß Merkmal [X.]

Der Meinung der Klägerin, wonach es bei der anspruchsgemäßen Vorrichtung lediglich ganz allgemein um eine Nachrichtenübertragung von einer ersten/zweiten Kommunikationsvorrichtung zu einer zweiten/ersten Kommunikationsvorrichtung, völlig unabhängig von einer Betrachtung der Kommunikationsabläufe bzw. der Protokolle im Netzwerk bspw. unter Zugrundelegung der Schichten des [X.]/OSI-[X.]ells, geht, da dies im [X.] nicht festgelegt sei, und die Auslegung daher zu eng sei, schließt sich der [X.] nicht an.

Denn die Merkmale [X.]

Der Fachmann weiß, dass bei einer VoIP-Applikation jedoch (im Gegensatz zum [X.]) stets eine Verbindung aufgebaut wird (vgl. auch [X.], Abs. [0002]), wobei beim Aufbau eines Telefongesprächs das SIP-Protokoll (session initiation protocol) zum Einsatz kommt. Im OSI-Kommunikationsmodell verwaltet die Sitzungsschicht (session layer, Layer 5) den Auf- und Abbau von (logischen) Verbindungen zwischen kommunizierenden [X.]. Eine Verbindung bzw. Sitzung/Session wird aufrechterhalten, während sich die beiden Endpunkte in der Konversation miteinander unterhalten.

Da gemäß [X.] die gesamte „[X.]“- und [X.] in der Nutzerapplikation des Kommunikationssystems enthalten und auf die zugrundeliegenden Netzwerke nur aufgesetzt ist, ist das Verfahren zum Senden und Empfangen über das Netzwerk gemäß [X.] offensichtlich komplett auf der Anwendungsschicht (Layer 7 des OSI-[X.]ells) realisiert.

Der Fachmann erkennt daher, dass es sich bei der anspruchsgemäßen Verbindung nach den Merkmalen [X.]

Aus Sicht des Fachmanns scheiden somit sowohl eine direkte Verbindung zwischen den beiden Kommunikationsvorrichtungen als auch eine indirekte Verbindung, die über einen oder mehrere zwischengeschaltete Server zwischen den beiden Kommunikationsvorrichtungen „geroutet“ wird, aus, falls irgendeine Verbindung bereits vor Beginn der Nachrichtenübertragung hergestellt wird.

Nach Auffassung des [X.]s sind die Merkmale [X.]

Denn solche Teilstreckenverfahren („store and forward“) für die (Ende-zu-Ende) Datenübertragung zwischen zwei Kommunikationsvorrichtungen/[X.], welche vorzugsweise in Netzwerken eingesetzt werden, welche keine dauerhafte Konnektivität der Kommunikationsvorrichtungen zu selbigem voraussetzen, zählen zu den Routing-Verfahren und betreffen somit die unterhalb des [X.] liegende [X.] ([X.]), was jedoch das Vorliegen eines [X.] (Layer 4) bzw. einer (logischen) Verbindung auf dem darüber liegenden [X.] (Layer 5) nicht unmittelbar ausschließt und was jeweils im Einzelfall zu überprüfen ist.

Darüber hinaus fallen auch [X.] nicht unter den [X.], bei denen eine Verbindung zwischen den [X.]/Klienten für die (Ende-zu-Ende) Datenübertragung über einen Server hergestellt wird, falls dort zuvor beispielsweise eine gemeinsame Session aufgebaut wird, was beispielsweise bei [X.] ([X.]) mit vorab aufgebauter [X.]-Session der Fall ist.

Schließlich betreffen die Merkmale [X.]

Zusammenfassend darf somit gemäß den Merkmalen [X.]

Gemäß Merkmal D1.7

5. Dem Gegenstand von Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag „3 neu“ steht der [X.] der fehlenden Patentfähigkeit nach Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a) EPÜ nicht entgegen. Denn die hiermit unter Schutz gestellte Vorrichtung gilt gegenüber dem im Verfahren entgegengehaltenen Stand der Technik – insbesondere auch gemäß den Druckschriften [X.], [X.], [X.], [X.], [X.] und [X.] – als neu und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend.

5.1 Die Vorrichtung gemäß Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag „3 neu“ erweist sich gegenüber dem nachgewiesenen Stand der Technik als neu im Sinne des Art. 54 EPÜ.

5.1.1 Zu [X.]/[X.]

Insbesondere, dass – entsprechend der Lehre des [X.]s - ein Übertragen oder Empfangen von Nachrichten auf dem ersten Endgerät stattfinden kann, ohne dass eine Verbindung zwischen den Kommunikationsvorrichtungen hergestellt ist (Merkmale [X.]

Gemäß [X.]/[X.] kann eine Kommunikation zwischen den [X.] nur stattfinden, wenn sich beide Endgeräte zuvor am System angemeldet haben und eine Verbindung zwischen den [X.] hergestellt wurde (vgl. [X.], Abs. [0012], „[X.], [X.].” The user may then click on a name of any contact in the buddy list who is online, opening an [X.] window in which the user may enter an instant message.“ und Abs. [0013], „Once the users have signed on to the [X.] service, all subsequent communication may occur directly between the two clients,[…]“; vgl. auch [X.], [X.]. 1).

In den Absätzen [0011] und [0012] der [X.]/[X.] ist der für den Austausch von Nachrichten erforderliche Verbindungsaufbau näher beschrieben. Danach senden die Endgeräte Verbindungsinformationen (z.B. die IP-Adresse) an den [X.]-Dienst, der diese Informationen mit der Kontaktliste des Benutzers abgleicht und dann die Verbindungsdaten der Endgeräte der Kontakte des Benutzers zurück an dessen Endgerät schickt. Über diese Verbindungsinformationen können dann die in [X.]/[X.], [X.]ur 1 gezeigten direkten Verbindungen zwischen den [X.] hergestellt werden, über die diese dann Nachrichten austauschen.

Zwar kann es gemäß [X.]/[X.] sein, dass eine direkte Kommunikation zwischen den beiden [X.] nicht möglich ist, z.B. wegen einer Firewall, und die Kommunikation über den „messaging service 100“ laufen muss (vgl. [X.], Abs. [0013], 2. Satz). Nach Auffassung des [X.]s besagt dies jedoch lediglich, dass in manchen Fällen die Daten einer Session nicht unmittelbar zwischen den Teilnehmern ausgetauscht werden können, sondern über einen Server geleitet werden müssen, wenn etwa eine Firewall zwischen den Teilnehmern liegt. Dies setzt aber dennoch voraus, dass zuerst eine Session zwischen den [X.] über das Übertragungsnetzwerk eingerichtet und somit eine Verbindung zwischen den [X.] aufgebaut wird, auch wenn diese über das Übertragungsnetzwerk bzw. einen Server vermittelt wird. Damit kann mit der Übertragung der Nachrichten immer erst begonnen werden, wenn eine Verbindung über das Übertragungsnetz zwischen der ersten Kommunikationsvorrichtung und der zweiten Kommunikationsvorrichtung eingerichtet ist.

5.1.2 Zu [X.]/[X.], [X.]/[X.] und [X.]/[X.]

Insbesondere, dass – entsprechend der Lehre des [X.]s - ein Übertragen oder Empfangen von Nachrichten auf dem ersten Endgerät stattfinden kann, ohne dass eine Verbindung zwischen den Kommunikationsvorrichtungen hergestellt ist (Merkmale [X.]

Grundvoraussetzung einer Videokonferenz nach [X.]/[X.] ist, dass zunächst eine Verbindung zwischen den teilnehmenden Geräten hergestellt werden muss, über die dann synchron wechselseitig [X.]tröme ausgetauscht werden. Selbst in der Ausführungsform, in der eine Nachricht auf dem Empfängergerät hinterlassen werden kann, wenn die Teilnehmer selbst nicht anwesend sind (vgl. [X.]/[X.], Abs. [0072]), wird verlangt, dass eine Verbindung zwischen Sender und Empfänger hergestellt wird (wie bei den im [X.] beschriebenen, im Stand der Technik bekannten VoiceMail-Systemen).

In [X.]/[X.] ist stets der Aufbau einer Session zwischen der ersten und der zweiten Kommunikationsvorrichtung erforderlich, um Daten austauschen zu können (vgl. [X.], Abs. [0027], „[X.] in a session. [X.], a session is an [X.] data.“).

[X.]/[X.] beschreibt, dass vor der Kommunikation zunächst ein Call Request gesendet wird, der von der empfangenden Kommunikationsvorrichtung angenommen werden muss. Erst wenn dieser Call Request akzeptiert wurde, kann die Videokonferenz beginnen (vgl. [X.], Abs. [0112]). Dies bedeutet aus fachmännischer Sicht, dass eine Kommunikation zwischen den beiden [X.] erst dann erfolgen kann, wenn eine Verbindung im Sinne des [X.]s zwischen diesen besteht. Dies wird auch in [X.]ur 4 der [X.]/[X.] illustriert (dort: „Start/Abort Session“).

5.1.3 Dass der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag „3 neu“ aus einer der weiteren im Verfahren befindlichen Druckschriften neuheitsschädlich vorweggenommen sei, hat weder die Klägerin behauptet noch ist dies für den [X.] ersichtlich.

5.2 Die Vorrichtung gemäß Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag „3 neu“ beruht auch auf einer erfinderischen Tätigkeit (Art. 56 EPÜ), da sich dieser Gegenstand für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem entgegengehaltenen Stand der Technik ergibt.

Ausgehend vom Stand der Technik nach einer der Druckschriften [X.], [X.], [X.], [X.], [X.] und [X.] gelangt der Fachmann nicht in naheliegender Weise zu einer Vorrichtung entsprechend dem geschützten Gegenstand nach Anspruch 1 gemäß Hilfsantrag „3 neu“.

5.2.1 [X.] Tätigkeit ausgehend von [X.]/[X.]

Wie bereits zuvor bei der Prüfung der Frage der Neuheit in Ziff. 5.1.1 ausgeführt, gehen aus der [X.]/[X.] die Merkmale [X.]

Die Auffassung der Klägerin, [X.]/[X.] lege im Zusammenhang mit der [X.] bei [X.] in [X.] ([X.]) Systemen die Merkmale [X.]

Die [X.]/[X.] offenbart keine [X.] und erwähnt gerade die Übertragung von [X.] und Video ausschließlich im Zusammenhang mit dem Bestehen einer Online-Verbindung zwischen den Teilnehmern.

Aus fachmännischer Sicht handelt es sich bei den aus dem [X.] [X.] bekannten „[X.]“ bei [X.]-Systemen ausschließlich um [X.], die zunächst vollständig verfasst und erst nach einem Sendebefehl verschickt werden. Auf der Empfängerseite werden diese erst dann dargestellt, sobald diese vollständig erhalten wurden. Keinem der in [X.] genannten [X.] ist ein Hinweis darauf zu entnehmen, dass eine solche Funktion in Verbindung mit progressiv übertragenen bzw. empfangenen Nachrichten unterstützt würde. Zudem lässt sich weder der [X.]/[X.] noch den als [X.] [X.] vorgelegten [X.] ein Anhaltspunkt bzw. eine Anregung dafür entnehmen, dass eine Kombination dieser beiden [X.]i vorteilhaft wäre. Soweit die Klägerin der Ansicht ist, die progressive Übertragungsweise würde einen schnelleren Kommunikationsablauf gewährleisten, ist schon nicht ersichtlich, wieso das bei solchen [X.] mit [X.] überhaupt eine Rolle spielen sollte. Gerade bei [X.] gibt es überhaupt keinen Grund, die Übertragung zu beschleunigen, weil der Empfänger (offensichtlich) ja ohnehin nicht erreichbar ist. „Streaming“ ist in dieser Konstellation und erst recht bei [X.] unnötig und damit fernliegend.

5.2.2 [X.] Tätigkeit ausgehend von der Druckschrift [X.]/[X.]

Aus der [X.]/[X.] gehen die Merkmale D1.2, [X.]

Die Druckschrift [X.]/[X.] betrifft allgemein Übertragungsdienste (vgl. [X.], Titel: "communication service"). Insbesondere schlägt [X.]/[X.] eine [X.] im Rahmen von [X.] ([X.]) vor (vgl. [X.], Abs. [0001]).

Gemäß [X.]/[X.] ermöglicht die vorbekannte Implementierung von [X.] das Senden von Multimedianachrichten zwischen mehreren Nutzern von Mobilgeräten. Dabei wird eine Nachricht (wie im [X.]-Standard 3GPP 23.140 vorgeschlagen) nach Erzeugung zunächst an einen Server ("[X.] Centre") gesendet. Von dort kann die Nachricht auf ein Empfangsendgerät heruntergeladen werden. Sobald die Nachricht vollständig ("as a whole") heruntergeladen und auf dem Endgerät gespeichert ist, kann diese wiedergegeben werden. (vgl. [X.], Abs. [0008]). Das bekannte [X.]-Verfahren hat gemäß der [X.] den Nachteil, dass das empfangende Endgerät die Multimedianachricht speichern muss, bevor sie dem Benutzer präsentiert werden kann. Daher legt die Größe des Speichers des empfangenden Endgeräts eine Obergrenze für die Größe von [X.] fest, die heruntergeladen werden können (vgl. [X.], Abs. [0010]).

Abgesehen von [X.] seien „Streaming“-Technologien bekannt, die eine „streaming session“ zwischen Sender und Empfänger voraussetzten, aber noch nicht für den Empfang über [X.] angepasst seien, bzw. [X.] unterstützten diese nicht und seien inkompatibel mit [X.] (vgl. [X.], Abs. [0011] bis [0014]).

Vor diesem Hintergrund schlägt [X.]/[X.] die Ergänzung des [X.]-Standards um eine Streaming-Erweiterung vor. Diese beinhaltet drei Phasen, Phase 1, „Media upload“, Phase 2, „[X.] notification“ und Phase 3, „Media download“ (vgl. [X.], Abs. [0096] in Verbindung mit [X.]. 2).

Abbildung

In Phase 1 wird [X.] von einem Sendeendgerät ("sending mobile terminal") an einen Medienserver ("Media (streaming) server") übertragen. Dazu richtet der Sender 21 eine [X.] mit dem „media (streaming) server“ ein, der den [X.] in einem vordefinierten Speicherbereich speichert (vgl. [X.], Abs. [0103]). In der zweiten Phase („phase 2“) werden ein oder mehrere Empfänger (vgl. [X.], [X.]. 2, „receiving mobile terminals“) darüber benachrichtigt, dass [X.] zur Lieferung verfügbar ist. Vorzugsweise erfolgt die Benachrichtigung („notification“) über eine „notification message“, die vom Sender über einen [X.]-Server mittels „store-and-forward“ (vgl. [X.], Abs. [0098]) an den/die Empfänger gesendet wird (vgl. [X.], Abs. [0096], „the [X.] server stores the notification message and then tries to forward it to the receiver.“). Die Benachrichtigung enthält keine Mediendaten, sondern Informationen, die erforderlich sind, um nachgelagert eine weitere Streaming-Sitzung zwischen dem Empfänger 24 und dem [X.] einzurichten, wie beispielsweise die Netzwerkadresse des Medienservers, das/die zum Codieren des [X.]s verwendete(n) Codierungsverfahren und die Angabe des/der für das Herunterladen von Medien zu verwendenden [X.](e) (vgl. [X.], Abs. [0104]).

In der dritten Phase („phase 3“), der [X.], baut das Empfangsgerät 24 eine [X.] mit dem [X.] basierend auf den in der [X.] empfangenen Informationen auf und das Empfangsgerät 24 beginnt, die Medien herunterzuladen und abzuspielen (vgl. [X.], Abs. [0105], „[X.], [X.] establishes a streaming session with the media server 22, [X.] in the notification message and [X.] starts to download and play the media.“ und Abs. [0118], „In [X.], [X.], extracting information relating to the location of media content to be streamed and information necessary to form streaming sessions to retrieve the media content.“; Unterstreichungen jeweils hinzugefügt).

Gemäß der Druckschrift [X.] werden die Medien der einzelnen Nachrichten für diesen Fall nicht lokal auf den [X.] gespeichert, sondern ausschließlich auf dem Medienserver.

Im Hinblick auf Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag „3 neu“ geht aus [X.]/[X.] hervor:

D1 A communication device (13, 140), comprising:

[X.]/[X.] beschreibt ein Übertragungsverfahren, bei dem ein [X.] von einem Sendeendgerät an einen im mobilen Übertragungsnetzwerk befindlichen Medienserver übertragen wird (vgl. Abs. [0096] und [0106]), vgl. auch [X.]. 2 der [X.]/[X.].

D1.1 an [X.] (21) configured to progressively encode [X.];

[X.]/[X.] beschreibt, dass es sich bei den gestreamten Medien um Audio- bzw. Videodaten handeln kann, die von einer Videokamera und einem Mikrofon erzeugt werden (vgl. Abs. [0102]). Diese unmittelbar nach Erzeugung gestreamten [X.]e werden somit aus fachmännischer Sicht mittels eines Kodierers fortschreitend kodiert (vgl. [X.], Abs. [0104]).

D1.2 a storage or memory element (146) configured to progressively and persistently store the encoded [X.];

Ein Speichern der kodierten Medien ist in [X.] nicht vorgesehen.

[X.] a transmitter (26j) [X.] enencoded [X.] (14, 18) from the communication device to a second communicaton device as the media is created without an [X.] ;

Gemäß [X.]/[X.] werden die Nachrichten mit [X.] in Phase 1 vom [X.] (der ersten Kommunikationsvorrichtung) nach Aufbau einer „Streaming Session“, d.h. aus fachmännischer Sicht dem Aufbau einer Verbindung auf der Sitzungsschicht des OSI-[X.]ells, zum [X.] gesendet und dort gespeichert. Bei dem Medienserver handelt es sich jedoch nicht um eine zweite Kommunikationsvorrichtung im Sinne des [X.]s, sondern um einen Server mit Speicherfunktionalität im Übertragungsnetzwerk. Für diese Übertragung ist eine Verbindung erforderlich.

D1.4 a receiver (28d) configured to progressively receive media from the second communication device over the network at the communication device as the media is available without an [X.] ;

Gemäß [X.]/[X.] wird in Phase 3 unter Nutzung der in der Benachrichtigung aus Phase 2 enthaltenen Informationen (z.B. Netzwerkadresse des Medienservers) vom Empfangsgerät (der ersten Kommunikationsvorrichtung) eine „Streaming Session“ mit dem [X.] aufgebaut und daraufhin die Medien innerhalb dieser Sitzung vom Medienserver heruntergeladen und abgespielt, d.h. die Nachrichten werden in einem Empfangsgerät vom Medienserver empfangen und nicht von einer zweiten Kommunikationsvorrichtung im Sinne des [X.]s (vgl. [X.], Abs. [0105], „[X.], [X.] establishes a streaming session with the media server 22, [X.] in the notification message and [X.] starts to download and play the media.“; und Abs. [0118], „In [X.], [X.], extracting information relating to the location of media content to be streamed and information necessary to form streaming sessions to retrieve the media content .“; Unterstreichungen jeweils hinzugefügt).

In der [X.]/[X.] fehlt somit jegliche anspruchsgemäße Ende-zu-Ende Übertragung von Nachrichten mit [X.]en von einer ersten/zweiten zu einer zweiten/ersten Kommunikationsvorrichtung.

Damit unterscheidet sich die Lehre der [X.]/[X.] grundsätzlich von der Lehre des [X.]s, denn gemäß [X.] werden bei einem dort ggf. im Übertragungsweg vorgesehenen Server die von der ersten Kommunikationsvorrichtung gesendeten Nachrichten zwar auch im Server zwischengespeichert, diese dann aber vom Server direkt und ohne einen separaten Download-Schritt an die zweiten Kommunikationsvorrichtungen geroutet bzw. weitergeleitet (vgl. [X.], Abs. [0128], „[X.] 12. [X.], they are stored in [X.] 85 and transmitted to the next Server 16 (i.e., the net "hop") of the network layer 14 along the path to the intended recipient(s), or to the recipient(s) directly depending on the system configuration.“ und Abs. [0150], „The P[X.]B Reader 26 on the Client 121 reads the payloads out of [X.] 30, creates Vox packets, and transmits the packets to the receiving Client 122 ([X.]) over the network 18. Each Server 16 along the path between the sending Client 121 and the receiving Client 122 stores the transmitted payloads in [X.] 85 and transmits the Vox packets to the next hop (box 133)“.

Eine Verbindung auf irgendeinem Layer unterhalb der Applikationsschicht ist gemäß [X.] dazu nicht erforderlich.

Zwar umfasst die [X.]/[X.] in der Phase 2 eine Ende-zu-Ende Übertragung der Benachrichtigung („notification“) mittels „store and forward“ durch den [X.] Server, die Benachrichtigung übermittelt jedoch keinerlei [X.]e. Darüber hinaus betrifft das „store and forward“ der Benachrichtigung als Routing-Verfahren den [X.]. Es kann daher völlig dahingestellt bleiben, ob die Benachrichtigung Ende-zu-Ende übertragen wird, zumal die [X.]/[X.] hinsichtlich des dafür verwendeten [X.]s (Layer 4) sowie einer potentiellen Verbindung auf dem [X.] (Layer 5) schweigt.

[X.] the storage or memory element (146) further configured to progressively and persistently store the received media as the received media is progressively being received over the network at the communication device ; and

Ein Speichern der empfangenen Medien im Kommunikationsgerät ist in [X.] nicht vorgesehen

D1.6 a rendering element (21) configured to progressively render the received media as the received media is being received over the network in a real-time rendering mode; and

In Phase 3 baut gemäß der [X.] der Empfänger eine „streaming session“ mit dem [X.] auf und beginnt, die Medien herunterzuladen und abzuspielen, wozu aus fachmännischer Sicht ein Render-Element erforderlich ist (vgl. [X.], Abs. [0105]).

D1.7 a render control element configured to control the rendering element (21) to either:

(i) progressively render the received media as the received media is being received over the network in the real-time rendering mode; or

(ii) progressively render the received media retrieved from the storage or memory element (146) in a time-shifted mode; and

(iii) transition the rendering of the received media between the time-shifted mode and the real time mode; and

Ein derartiges Kontrollelement geht aus der [X.] nicht hervor.

D1.8 wherein the media comprises video or video and one or more of the following types of media: voice, text, [X.], [X.] GPS information, or a combination thereof.

[X.]/[X.] offenbart den Medientyp Video ([X.], Abs. [0102], „media content (an [X.]/video clip)“).

Somit geht in Bezug auf den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag „3 neu“ aus [X.]/[X.] nicht hervor:

a) die Merkmale [X.]HA3neu und D1.4HA3neu,
b) Merkmale D1.2, [X.] und Merkmal D1.7HA3neu.

Zu a) Der [X.]/[X.] entnimmt der Fachmann aus Sicht des [X.]s keinerlei Anregung, die gestreamten Medien vom ersten Kommunikationsteilnehmer bzw. von der ersten Kommunikationsvorrichtung statt an den Medienserver an den zweiten Kommunikationsteilnehmer bzw. an die zweite Kommunikationsvorrichtung zu senden. Soweit die Klägerin der Ansicht ist, dass die vom [X.] verwendete Auslegung zu eng sei, wird auf die obigen Ausführungen zum Verständnis des Fachmanns unter Ziff. [X.] 4 verwiesen.

Zu b) Die Ansicht der Klägerin, aufgrund der auf Gigabytegröße gestiegenen lokalen Speicherkapazität mobiler Endgeräte, die zum Prioritätszeitpunkt der [X.]/[X.] noch nicht verfügbar gewesen sei, würde sich die in [X.]/[X.] angesprochene Problematik fehlender Speicherkapazität zum Prioritätszeitpunkt des [X.]s nicht mehr stellen und der Fachmann hätte daher auch für das in [X.]/[X.] beschriebene Streaming von Medien ein persistentes Speichern auf den beiden [X.] vorgesehen, vermag der [X.] nicht zu teilen.

Denn in der [X.]/[X.] sind bereits Endgeräte mit Speichern in Gigabytegröße in Form von Laptops offenbart, wobei auch schon für diese nach [X.]/[X.] keine lokale persistente Speicherung der ein- und ausgehenden Medien vorgesehen ist (vgl. [X.], Abs. [0126]). Aus [X.]/[X.] erhält der Fachmann keinen Hinweis oder Anregung dahingehend, dass es bei diesen Laptops aufgrund der höheren Speicherkapazität vorteilhaft sein könnte, die Medien der ein- und ausgehenden Nachrichten persistent zu speichern. Im Gegenteil, [X.]/[X.] beschäftigt sich sogar ausdrücklich mit E-Mail-Kommunikation mit großen Mediendateien unter Verwendung von [X.] und mobilen [X.] und stellt auch dort das lokale Speichern dieser großen Mediendateien als nachteilig dar (vgl. [X.], Abs. [0007]).

Zudem konnte die Klägerin auch nicht überzeugend darlegen, dass die zum Prioritätszeitpunkt gängigen Mobiltelefone über mehrere Gigabyte große Speicher verfügten. Das von der Klägerin zum Fachwissen aufgeaufgeführte Mobiltelefon [X.] in der ersten Version verfügt zwar über einen größeren internen Speicher (Memory internal 4/8/16 GB) als der in der [X.]/[X.] genannte [X.] (2 MB user data storage), bei dem [X.] handelt es sich aber nicht um ein zum [X.] des [X.]s gängiges Mobiltelefon, sondern um eine neue Kategorie von Mobiltelefonen, welche erst kurz vor dem [X.] auf den Markt gekommen sind (vgl. [X.], [X.], „Released 2007, June“).

Der Fachmann hatte daher ausgehend von [X.]/[X.] weder eine Veranlassung, ein persistentes Speichern von eingehenden/ausgehenden Nachrichten (Mediendateien) in einem Speicherelement auf der Kommunikationsvorrichtung vorzusehen, noch eine Veranlassung, Nachrichten (Mediendateien) über das Übertragungsnetz von der ersten Kommunikationsvorrichtung zu der zweiten Kommunikationsvorrichtung zu senden bzw. zu empfangen, ohne zuvor eine Verbindung im Sinne des [X.]s einzurichten. Somit würde der Fachmann ausgehend von [X.]/[X.] nicht in naheliegender Weise zu dem Verfahren nach Patentanspruch 1 gelangen. Damit hat er auch keinerlei Anregung, ein „render control element“ gemäß Merkmal D1.7

Bei dieser Sachlage kommt es auch nicht mehr darauf an, ob für die [X.] „store-and-forward“ Übermittlung der Benachrichtigung („notification“) mittels „notification message“ vom Sender über einen [X.]-Server an den/die Empfänger in Phase 2 der Lehre der [X.]/[X.] ggf. eine Verbindung im Sinne des [X.]s auf den darüber liegenden [X.] (Layer 4) oder [X.] (Layer 5) erforderlich ist.

5.2.3 [X.] Tätigkeit ausgehend von der Druckschrift [X.]/[X.]

Insbesondere die Merkmale D1.2, [X.], [X.]

Die Entgegenhaltung [X.]/[X.] betrifft ein Push-To-Talk ([X.]) System für Mobiltelefone (vgl. [X.], Abs. [0002]). Bei einer [X.]-Kommunikation treffen Nachrichten unmittelbar und unangekündigt ein. Entsprechend kann es vorkommen, dass einzelne Nachrichten überhört bzw. versäumt werden (vgl. [X.], Abs. [0005], „An end user of the mobile station may be busy or caught “off-guard” and not listening to the initial communication. Thus, the end user may not hear at least the initial [X.] voice communication.“).

Es wird deshalb von [X.]/[X.] vorgeschlagen, eine Aufnahme- und Wiedergabefunktion für [X.]-Geräte vorzusehen, um gesendete und empfangene Sprachnachrichten lokal auf einem mobilen Endgerät (Kommunikationsvorrichtung) zu speichern (vgl. [X.], Abs. [0007]). Dadurch wird es beispielsweise einem Nutzer eines Empfangsgeräts ermöglicht, versäumte Nachrichten zu einem späteren [X.]punkt abzuspielen (vgl. [X.], Abs. [0008]). Es können somit Nachrichten mit [X.]versatz ausgetauscht werden.

Im Hinblick auf den geltenden Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag „3 neu“ geht aus der [X.]/[X.] hervor:

D1 A communication device (13, 140), comprising:

[X.]/[X.] beschreibt ein Mobiltelefon, das mit einer Sende-/Empfangseinrichtung ausgestattet ist, die in der Lage ist, [X.]-Sprachnachrichten über ein drahtloses Übertragungsnetzwerk zu senden (vgl. [X.], Abs. [0007]).

D1.1 an [X.] (21) configured to progressively encode [X.];

Gemäß [X.]/[X.] werden, sobald ein [X.]-Schalter von einem Nutzer des Mobiltelefons gedrückt wird, von einem Mikrofon des Mobiltelefons empfangene Sprachsignale über das Drahtlosnetzwerk gesendet (vgl. [X.], Abs. [0060]). Gemäß Absatz [0034] von [X.]/[X.] werden die zu sendenden Signale auch fortlaufend kodiert, „In a similar manner, [X.], including modulation and encoding, for example, by DSP220. These [X.] signals are input to transmitter 214 for [X.] ([X.]) conversion, [X.], filtering, [X.] via antenna 218.“.

D1.2 a storage or memory element (146) configured to progressively and persistently store the encoded [X.] ;

[X.]/[X.] beschreibt auch, dass die vom Mobiltelefon verschickten [X.]-Nachrichten gleichzeitig mit deren Übertragung sukzessive in einem Speicher des Mobiltelefons gespeichert werde (vgl. [X.], Abs. [0053], „Memory 412 is used to store compressed voice data of received [X.] voice communications, as will be described further herein.“ und Abs. [0074], „The mobile station may also save its own [X.] voice communications in its memory in a similar manner, in sequence along with the [X.] voice communications received through its receiver. This option provides a more complete history of [X.] voice communications stored in memory. In [X.], [X.]. 6 correspond to detecting [X.] button depressions and [X.] button releases, [X.], at the user interface of the mobile station. Upon [X.] button depression, the processor causes the voice data of the [X.] voice transmission to be stored in the memory simultaneously with its transmission.“; vgl. auch [X.], Ansprüche 1- 5).

Der Speicher kann auch so groß sein, dass mehrere [X.]-Sprachverbindungen gespeichert werden können (vgl. [X.], Abs. [0056], „Preferably, a plurality of [X.] voice communications are consecutively saved in [X.].“). Da die Daten bei [X.]/[X.] jedoch in einem Ringspeicher abgelegt und somit automatisch zyklisch überschrieben werden (vgl. [X.], Abs. [0055], „circular buffer memory“), handelt es sich hierbei nicht um ein „persistentes“ Speichern im Sinne des [X.]s.

[X.] a transmitter (26j) [X.] encoded [X.] (14, 18) from the communication device to a second communicaton device as the media is created without an [X.] ;

Gemäß [X.]/[X.] werden, sobald ein [X.]-Schalter von einem Nutzer des Mobiltelefons gedrückt wird, von einem Mikrofon des Mobiltelefons empfangene Sprachsignale über das Drahtlosnetzwerk gesendet, wozu ein Transmitter erforderlich ist (vgl. [X.], Abs. [0060]). Gemäß [X.]/[X.] muss bei [X.] für den Nachrichtenaustausch allerdings eine Session zwischen den beiden [X.] aufgebaut werden (vgl. [X.], Abs. [0030], „[X.], referred to as session “participants”, [X.] in a half-[X.] much like conventional walkie-talkies or two-way radios.“ oder Abs. [0044], „[X.] connection between end users of a UE 302, referred to as session "participants”, [X.] in a half [X.]. [X.] [X.] (VoIP) technology […]“). Ohne den Aufbau der Session ist eine Übertragung nicht möglich.

D1.4 a receiver (28d) configured to progressively receive media from the second communication device over the network at the communication device as the media is available without an [X.] ;

[X.]/[X.] beschreibt neben der Übertragungsfunktion auch eine Empfangsfunktion. Für den Fall, dass eine Aufnahmefunktion für das empfangende Mobiltelefon freigeschaltet ist, erfolgt ein gleichzeitiges Verarbeiten und Speichern der eingehenden [X.]-Sprachkommunikation (vgl. [X.], Abs. [0071], „[X.], the voice data for the [X.] voice communication is received through the wireless transceiver ([X.]. 6). [X.] so that audible voice signals are heard through the speaker of the mobile station. In particular, RF signals carrying the voice data may be processed through receiver 212, channel decoder and demodulator 408, voice decompressor 406, [X.], and [X.] circuit 402 of FIG. 4.”). Ohne den Aufbau der Session ist der Empfang jedoch nicht möglich.

[X.] (146) further configured to progressively and persistently store the received media as the received media is progressively being received over the network at the communication device; and

Vgl. [X.]/[X.], Absatz [0071], „Advantageously, the voice data of the [X.] voice communication is also simultaneously saved in memory ([X.]. 6). Preferably, the circular buffer memory 412 of [X.]. 4-5 is utilized for the recording of the [X.] voice data as previously described.”. Da die Daten bei [X.]/[X.] jedoch in einem Ringspeicher abgelegt und somit automatisch zyklisch überschrieben werden (vgl. [X.], Abs. [0055], „circular buffer memory“), handelt es sich hierbei nicht um ein „persistentes“ Speichern im Sinne des [X.]s.

D1.6 a rendering element (21) configured to progressively render the received media as the received media is being received over the network in a real-time rendering mode; and

[X.]/[X.] beschreibt neben der Übertragungsfunktion auch eine Empfangsfunktion. Für den Fall, dass eine Aufnahmefunktion für das empfangende Mobiltelefon freigeschaltet ist, erfolgt ein gleichzeitiges Verarbeiten und Speichern der eingehenden [X.]-Sprachkommunikation (vgl. Abs. [0071]).

D1.7 a render control element configured to control the rendering element (21) to either:

(i) progressively render the received media as the received media is being received over the network in the real-time rendering mode; or

[X.]/[X.] ermöglicht mit der Schalterkonfiguration A + D (vgl. [X.]/[X.], Abs. [0054] und [X.]. 4) das Rendern einer Nachricht in Echtzeit, also während diese empfangen wird, und offenbart somit ein “render control element”, mit dem ein Echtzeitrendermodus eingestellt werden kann.

(ii) progressively render the received media retrieved from the storage or memory element (146) in a time-shifted mode; and

[X.]/[X.] beschreibt auch die Möglichkeit, dass ein Benutzer die eingehende Nachricht zunächst speichert und erst zu einem späteren [X.]punkt anhört – mit der Schalterkonfiguration [X.] (vgl. [X.]/[X.], Abs. [0079], „Subsequently, in response to detecting a user actuation of the [X.] replay switch, the processor causes the voice data of the [X.] voice communication to be retrieved from the memory and audible voice signals corresponding to the voice data to be output from the speaker”). Somit können die empfangenen Medien gemäß der Lehre der [X.]/[X.] mittels des “render control element” auch in einem zeitversetzten [X.]us, bei dem die Daten vom lokalen Speicher des Mobiltelefons abgerufen werden, wiedergegeben werden.

(iii) (iii) transition the rendering of the received media between the time-shifted mode and the real time mode; and

[X.]/[X.] offenbart, dass je nach Wahl des Benutzers, Medien in einem Echtzeitrendermodus oder aber in einem zeitversetzten [X.]us gerendert werden können (vgl. [X.]/[X.], Absätze [0007], [0008], [0053], [0054] und [0079]).

D1.8 wherein the media comprises video or video and one or more of the following types of media: voice, text, [X.], [X.] GPS information, or a combination thereof .

[X.]/[X.] offenbart lediglich den Medientyp Audio.

Aus [X.]/[X.] geht somit nicht unmittelbar und eindeutig hervor, dass

a) die gesendeten und empfangenen Nachrichten auf der ersten Kommunikationsvorrichtung dauerhaft im Sinne des [X.]s gespeichert werden (Merkmale D1.2 und [X.]),
b) Nachrichten durch den Sender über das Übertragungsnetz von der ersten Kommunikationsvorrichtung zu der zweiten Kommunikationsvorrichtung gesendet werden und von einem Empfänger über das Übertragungsnetz an der ersten Kommunikationsvorrichtung von der zweiten Kommunikationsvorrichtung empfangen werden, ohne dass eine Verbindung über das Übertragungsnetz zwischen der ersten Kommunikationsvorrichtung und der zweiten Kommunikationsvorrichtung eingerichtet ist (Merkmale [X.]HA3neu und D1.4HA3neu), und
c) es sich bei den Medien um Video handelt (Merkmal D1.8HA3neu).

Die Merkmale [X.]

Zu a) Gemäß der [X.]/[X.] werden nicht nur eine Vielzahl von eingehenden Nachrichten, sondern auch eine Vielzahl von ausgehenden Nachrichten – und somit ein umfassender Nachrichten-Verlauf - in einem Speicher 412 abgelegt (vgl. [X.]/[X.], Abs. [0056] und [0074]), wobei somit also eine Speicherung diverser Nachrichten und Konversationen bereits vorgesehen ist. Dies wird insbesondere auch durch das in [X.]/[X.] beschriebene „scroll wheel 812“ bekräftigt, mit welchem der Nutzer durch die Vielzahl von aufgezeichneten Nachrichten navigieren kann (vgl. [X.]/[X.], Abs. [0063] ff.). Bei den in [X.]/[X.] vorgesehenen Speichern kann es sich sowohl um volatile (vgl. [X.], Abs. [0022] für das Betriebssystem) oder nicht-volatile (vgl. [X.], Abs. [0025] und S. 4, Abs. [0035]) Speicher handeln. Ob der [X.] auf einem volatilen oder nicht-volatilen Speicher abgelegt ist, lässt [X.]/[X.] offen; in den entsprechenden Textstellen wird lediglich von einem Speicher (vgl. Abs. [0055], „memory 412“) gesprochen.

Zwar wird in dem Ausführungsbeispiel der [X.]ur 5 in Verbindung mit Absatz [0055] ein Ring-Speicher („circular buffer memory“) für das Speichern des [X.]s beschrieben, bei dem Nachrichten nach einer bestimmten [X.] überschrieben werden, allerdings ist [X.]/[X.] darauf jedoch nicht beschränkt. Anspruch 1 der [X.]/[X.] spricht ganz allgemein von einem Speicher (vgl. [X.], Anspruch 1, „[…] causing the voice data of the [X.] voice communication to be recorded in memory of the mobile station based on receiving the [X.] key message“ und Abs. [0070], „Preferably, memory 412 of [X.]. 4-5 is utilized.“). Erst mit [X.] wird dieser Speicher auf einen Ringspeicher beschränkt.

Der Fachmann hat deshalb Anlass, sich Gedanken über die Art und Weise der Speicherung zu machen. Er würde sie zudem in jedem Fall derart ausgestalten, dass der Nutzer stets – also auch nach einem Aus- und Einschalten der Kommunikationsvorrichtung – auf die vollständige Konversation zugreifen kann, und deshalb vorzugsweise einen nicht-volatilen Speicher verwenden, in dem der komplette [X.] persistent im Sinne des [X.]s (dauerhaft) gespeichert wird. Einer erfinderischen Tätigkeit bedarf es zu diesem Merkmal nicht.

Zu b) Die Ansicht der Klägerin, dass die Merkmal [X.]HA3neu und D1.4HA3neu durch den Verweis in [X.]/[X.] auf den PoC-Standard (vgl. [X.], Abs. [0050]) durch die Druckschriften [X.] bzw. [X.]0 nahegelegt sei, vermag der [X.] nicht zu teilen.

Der PoC-Standard gemäß [X.] besagt für den Fall, dass der Empfänger registriert ist und die automatische Antwortfunktion verwendet ("Automatic Answer [X.]e"), dass das Sendegerät (in Folge eines [X.]) eine Antwort ("[X.]") vom [X.] erhält. Diese "[X.]" Antwort bedeutet, dass das Empfangsgerät (noch) nicht Teil der [X.] ist. Der PoC-Standard sieht dann vor, dass das Sendegerät nach Erhalt der besagten Antwort bereits proaktiv Medien an den [X.] losschicken kann. Diese werden am [X.] gepuffert, bis eine Verbindung bzw. Session zum eingeladenen Empfangsgerät steht (vgl. [X.], [X.] und 6 in Verbindung mit [X.]ur 13).

Abbildung

Anders formuliert ermöglicht diese PoC-Funktionalität ("Automatic Answer [X.]e") ein Senden von Medien von einem ersten Kommunikationsgerät zum [X.], wobei dieser die Medien zwischenspeichert und erst dann an das zweite Kommunikationsgerät weiterleitet, sobald dieses in der [X.] verbunden ist. Es kann also zwar bereits gesendet werden, ohne zunächst auf eine vollständig eingerichtete Verbindung im Sinne des [X.]s zu warten, um so etwaige Verzögerungszeiten beim Aufbau der [X.] zumindest teilweise zu kompensieren. Allerdings ist nach dieser Anlaufphase eine Verbindung über das Netzwerk zum zweiten Kommunikationsgerät erforderlich und es muss eine derartige Verbindung eingerichtet sein. Somit zeigt [X.] das Merkmal [X.]

Ein Empfangen von Medien am ersten Kommunikationsgerät vom zweiten Kommunikationsgerät, ohne dass eine Verbindung eingerichtet wird, ist der [X.] ebenfalls nicht zu entnehmen. Da der [X.] unidirektional ist, wird das erste Kommunikationsgerät Medien erst nach Übernahme der Sprechfunktion durch den Kommunikationspartner empfangen, wobei zu diesem [X.]punkt die [X.] dann bereits steht.

Etwas Anderes hat die Klägerin auch nicht vorgetragen und soweit sie die Ansicht vertritt, die Merkmale [X.]

Auch die [X.]0 erfordert für das dort in Kapitel 5.1 beschriebene „Video sharing“ eine [X.] zu einem Empfänger, was bereits aus dem ersten Absatz des Abschnitts 5.1.1. hervorgeht (vgl. [X.]0, [X.], 1. Absatz). Dass der Ablauf gemäß [X.]0 an dieser Stelle ein anderer sein sollte als in [X.] beschrieben, ist der [X.]0 nicht zu entnehmen. Damit ist das Merkmal [X.]Senden von Medien auch nicht durch die [X.]0 nahegelegt. Zudem ist auch hier für den Empfang der Medien am ersten Kommunikationsgerät eine Verbindung zwischen den Kommunikationsgeräten erforderlich.

Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus der in Kapitel 5.2 der [X.]0 beschriebenen „[X.]“ (vgl. [X.]0, [X.]). Diese stellt lediglich eine Möglichkeit für die Aufnahme von Sprachnachrichten in Form einer Art „Online-Anrufbeantworter“ dar, mit der sich das Sendegerät in einer Session verbinden muss, damit es eine Nachricht absenden darf (vgl. [X.]0, [X.], „[X.] Session between PoC User A and a PoC Box.“). Bei der [X.] handelt es sich aus fachmännischer Sicht um einen Server im System und nicht um das zweite Kommunikationsgerät im Sinne des [X.]s. Das erste Kommunikationsgerät sendet die Nachricht somit nicht an das zweite Kommunikationsgerät sondern an einen Server als Kommunikationspartner, wozu vorab eine Verbindung (eine „PoC-session“) erforderlich ist. Ist das zweite Kommunikationsgerät (PoC user B) wieder erreichbar, so baut der Server („PoC Service Infrastructure“) ebenfalls eine Verbindung (also eine weitere „PoC-session“) mit dem zweiten Kommunikationsgerät ([X.]) auf und sendet die aufgezeichnete Sprachnachricht (vgl. [X.]0, [X.] oben). Das zweite Kommunikationsgerät empfängt die Nachricht somit nicht vom ersten Kommunikationsgerät sondern vom Server.

Des Weiteren offenbart die Entgegenhaltung [X.]0 nicht, dass die von der [X.] abgerufenen Nachrichten von einem „render element“ progressiv in einem Echtzeitwiedergabemodus gemäß Merkmal D1.6 abgespielt werden. Die Druckschrift verhält sich hierzu nicht. Es ist aus fachmännischer Sicht davon auszugehen, dass [X.] die aufgezeichneten Nachrichten zunächst vollständig herunterlädt und erst dann abspielt, da die aufgezeichnete Nachricht vollständig auf der [X.] abgelegt ist.

Zu c) Eine Anregung für das Vorsehen von Videodaten bei der Datenübertragung gemäß Merkmal D1.8

Zwar könnte der Fachmann aus der Gesamtschau der Druckschriften ohne Weiteres einen persistenten Speicher und auch ein [X.]haring vorsehen, da aber weder[X.] noch [X.]0 die Merkmale und [X.]

5.2.4 [X.] Tätigkeit ausgehend von [X.]/[X.], [X.]/[X.] und [X.]/[X.]

Wie bereits zuvor bei der Prüfung der Frage der Neuheit in Ziff. 5.1 ausgeführt, gehen aus diesen Druckschriften die Merkmale [X.]

5.2.5 Dass der Gegenstand des erteilten Patentanspruchs 1 gegenüber einer der weiteren im Verfahren befindlichen Druckschriften naheliegen würde, ist für den [X.] nicht ersichtlich. Vielmehr liegen diese [X.] noch weiter ab vom Stand der Technik hinsichtlich des Gegenstands nach Patentanspruch 1.

Die Druckschriften K9, [X.] und [X.] wurden seitens der Klägerin zum Nachweis der Merkmale des erteilten, auf Patentanspruch 1 rückbezogenen Patentanspruchs 15 in das Verfahren eingeführt, die [X.] betrifft den Nachweis von [X.] Dateigrößen zum Prioritätszeitraum, und die [X.]1 bis [X.]3 betreffen den Nachweis des Fachwissens hinsichtlich des [X.] gemäß [X.] und [X.]0.

Da sich somit der Gegenstand des Patentanspruchs 1 in der Fassung nach Hilfsantrag „3 neu“ für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem im Verfahren befindlichen Stand der Technik ergibt, gilt er auch als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend und ist somit patentfähig.

6. Für die ebenfalls angegriffenen Unteransprüche 8 und 15 sowie zum nebengeordneten Patentanspruch 16, zu denen auch die Klägerin lediglich pauschal auf ihren Vortrag zu Patentanspruch 1 verweist und keine darüber hinausgehenden Einwendungen erhoben hat, gelten, auch soweit sie vorteilhafte Ausgestaltungen des [X.] betreffen, die vorstehenden, die den Anspruch 1 betreffenden Überlegungen entsprechend; die Unteransprüche 8 und 15 sowie der nebengeordnete Anspruch 16 sind insoweit bereits durch ihren Rückbezug auf den patentfähigen Anspruch 1 ebenfalls rechtsbeständig. Gegenteiliges hat auch die Klägerin nicht geltend gemacht. Die ursprünglichen Ansprüche 6 und 10 hat die [X.] hier in den Patentanspruch 1 aufgenommen; daher war über sie nicht gesondert zu befinden.

B.

Nebenentscheidungen

Die Kostenentscheidung beruht auf § 84 Abs. 2 [X.] i. V. m. § 92 Abs. 1 ZPO.

Dabei hat der [X.] berücksichtigt, dass der als schutzfähig verbleibende Patentgegenstand in den von der Klägerin angegriffenen Patentansprüchen 1, 6, 8, 10, 15 und 16 in der beschränkt verteidigten Fassung nach Hilfsantrag „3 neu“ gegenüber demjenigen der erteilten Fassung signifikant eingeschränkt ist. Das [X.] erfährt in der Fassung nach Hilfsantrag „3 neu“ durch die Änderung in den Merkmalen [X.]

Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 99 Abs. 1 [X.] i. V. m. § 709 ZPO.

Meta

5 Ni 33/20 (EP)

02.02.2022

Bundespatentgericht 5. Senat

Urteil

Sachgebiet: Ni

Art II § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art 52 EuPatÜbk, Art 54 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Urteil vom 02.02.2022, Az. 5 Ni 33/20 (EP) (REWIS RS 2022, 2615)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 2615

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