Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 06.06.2012, Az. 1 BvR 570/12

1. Senat 3. Kammer | REWIS RS 2012, 5807

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Keine Steuerverweigerung aus Gewissensgründen


Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 [X.] abgesehen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

1 BvR 570/12

06.06.2012

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 3. Kammer

Kammerbeschluss ohne Begründung

Sachgebiet: BvR

vorgehend BFH, 26. Januar 2012, Az: II B 70/11, Beschluss

Art 4 Abs 1 GG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 06.06.2012, Az. 1 BvR 570/12 (REWIS RS 2012, 5807)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 5807


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 1 BvR 570/12

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 570/12, 06.06.2012.


Az. II B 70/11

Bundesfinanzhof, II B 70/11, 26.01.2012.


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