Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 GG) durch Identitätsfeststellung eines Versammlungsteilnehmers nach Anfertigung von Videoaufzeichnungen bei einer öffentlichen Versammlung ohne konkrete Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut - Gegenstandswertfestsetzung
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