Aktenzeichen I ZR 75/14

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 11.06.2015

Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse: Umfang der sekundären Darlegungslast des Internetanschlussinhabers – Tauschbörse III

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 75/14
Bundesgerichtshof, I ZR 75/14, 11.06.2015.
Az. 6 U 210/12
Oberlandesgericht Köln, 6 U 210/12, 14.03.2014.
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