Aktenzeichen 2 BvR 2055/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150115.2bvr205514
RCN:
RCNVDNKVNZXWEQL3YC

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 15.01.2015

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verstoß gegen Pflicht zur Information über Verständigungsgespräche im Strafverfahren (§ 243 Abs 4 S 2 StPO) kann Anspruch auf faires Verfahren verletzen - Transparenzvorschrift dient öffentlicher Kontrolle des Verfahrens sowie dem Schutz des Angeklagten - hier: unvollständige Mitteilung über letztlich ergebnislose Verständigungsgespräche - Versagung von PKH sowie Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts mangels Erforderlichkeit

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvR 2055/14
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 2055/14, 15.01.2015.
Az. 5 StR 169/14
Bundesgerichtshof, 5 StR 169/14, 15.07.2014.
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