Aktenzeichen 3 StR 559/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:060318B3STR559.17.0
RCN:
RCNEBZ5WDDBSD6279S

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.03.2018

Besorgnis der Befangenheit im Strafverfahren: Zeitpunkt des Einbringens des Gesuchs; spontane Unmutsäußerung eines Schöffen

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