Nichtannahmebeschluss: Fehlender Nahblick bei Videoverhandlung gem § 91a FGO kann keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG begründen - allerdings Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren nicht ausgeschlossen - Verfassungsbeschwerde teils mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung, teils mangels substantiierter Begründung unzulässig
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