Aktenzeichen VII ZR 151/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:270220UVIIZR151.18.0
RCN:
RCN5UQQJXY8EQBFVDP

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 27.02.2020

Haftung der vom Hersteller fehlerhafter Silikonbrustimplantate beauftragten Benannten Stelle gegenüber Patientinnen: Haftung nach den Grundsätzen eines Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte; Schutzgesetzverletzung

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Verfahrensgang

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Az. VII ZR 151/18
Bundesgerichtshof, VII ZR 151/18, 27.02.2020.
Az. 4 U 979/14
OLG Nürnberg, 4 U 979/14, 27.06.2018.
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