RDG

Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

Inhaltsverzeichnis


Teil 1

Allgemeine Vorschriften



Teil 2

Rechtsdienstleistungen durch nicht registrierte Personen



Teil 3

Rechtsdienstleistungen durch registrierte Personen



Teil 4

Rechtsdienstleistungsregister



Teil 5

Datenübermittlung und Zuständigkeiten, Bußgeldvorschriften


(+++ Textnachweis ab: 1.7.2008 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EGRL 123/2006 (CELEX Nr: 32006L0123)
vgl. Art. 2 G v. 22.12.2010 I 2248 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 12.12.2007 I 2840 vom Bundestag beschlossen. Es tritt gem. Art. 20 Satz 3 am 1.7.2008 in Kraft. § 10 Abs. 1 Satz 2, § 12 Abs. 5, § 13 Abs. 4, § 16 Abs. 3 Satz 3, § 17 Abs. 2, § 18 Abs. 3 und § 19 treten am 18.12.2007 in Kraft.
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