Werden Rechtsdienstleistungen ohne erforderliche Registrierung oder vorübergehende Registrierung erbracht, so kann die zuständige Behörde die Fortsetzung des Betriebs verhindern.
Standangaben Gesetz
Zuletzt aktualisiert: 29. Juni 2022 02:55
G. Zuletzt geändert durch Art. 32 G v. 10.8.2021 I 3436
G.
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