(1) 1Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. 2Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. 3Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
(2) Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 19.12.2022 I 2478
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