EG-FGV

Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge

Inhaltsverzeichnis


Kapitel 1

Allgemeines



Kapitel 2

Genehmigung für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und ihre Anhänger sowie deren Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten



Kapitel 3

EG-Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge



Kapitel 4

EG-Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge



Kapitel 5

Gemeinsame Vorschriften



Kapitel 6

Anerkennung von Technischen Diensten



Kapitel 7

Durchführungs- und Schlussvorschriften


(+++ Textnachweis ab: 11.2.2011 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EGRL 46/2007 (CELEX Nr: 32007L0046)
EGRL 24/2002 (CELEX Nr: 32002L0024)
EGRL 37/2003 (CELEX Nr: 32003L0037)
Beachtung der
EGRL 34/98 (CELEX Nr: 31998L0034) +++)

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.