Genehmigung für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und ihre Anhänger sowie deren Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten
Anwendungsbereich und EG-Typgenehmigung
Kleinserien-Typgenehmigung
EG-Autorisierung für risikobehaftete Teile und Ausrüstungen
EG-Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge
EG-Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge
Gemeinsame Vorschriften
Anerkennung von Technischen Diensten
Durchführungs- und Schlussvorschriften
(+++ Textnachweis ab: 11.2.2011 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EGRL 46/2007 (CELEX Nr: 32007L0046)
EGRL 24/2002 (CELEX Nr: 32002L0024)
EGRL 37/2003 (CELEX Nr: 32003L0037)
Beachtung der
EGRL 34/98 (CELEX Nr: 31998L0034) +++)