BT-Drucksache 18/6221

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/5010, 18/5272, 18/6220 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie

Vom 30. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6221
18. Wahlperiode 30.09.2015
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Klaus Ernst, Dr. Petra Sitte, Anette Groth,
Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard
Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

sowie der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Kerstin Andreae, Britta
Haßelmann, Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, Uwe Kekeritz, Kai Gehring, Anja
Hajduk, Dieter Janecek, Peter Meiwald, Beate Müller-Gemmeke, Corinna
Rüffer, Kordula Schulz-Asche und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/5010, 18/5272, 18/6220 –

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Mit dem Gesetzentwurf werden ausschließlich Rohstoff abbauende und Primärwald
bewirtschaftende Unternehmen, die ihren Sitz in der EU haben oder an einer Börse in
der EU gehandelt werden, verpflichtet, Rechenschaft darüber abzulegen, welche Li-
zenz-, Steuer- und sonstigen Zahlungen bezogen auf einzelne Projekte und Staaten
geleistet werden (Country by Country Reporting). Damit wird ein erster wichtiger
Schritt unternommen, um dem von zahlreichen Nichtregierungsorganisationen und
Vertretern aus Staaten des globalen Südens häufig diskutierten „Rohstofffluch“ ent-
gegenzuwirken und Transparenz über Lizenzgebühren, Konzessionen, Steuerzahlun-
gen und andere Leistungen herzustellen.

Ähnliche Vorschriften gelten in der EU bereits für Unternehmen der Finanzbranche
mit der Novelle der europäischen Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV).

Bereits im Juli dieses Jahres hat das Europäische Parlament sich mit breiter Mehrheit
für die Ausweitung der Verpflichtung zur Veröffentlichung länderspezifischer Daten
auf alle Branchen ausgesprochen (Europäisches Parlament, Drucksache P8_TA-
PROV(2015)0257).

Drucksache 18/6221 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Verpflichtung zur Veröffentlichung länderspezifischer Daten hat in erster Linie
zum Ziel, Transparenz über Zahlungsströme herzustellen, um Wege zur Steuerver-
meidung aufzudecken und, je nach Ausgestaltung der Berichtspflicht, andere illegi-
time Zahlungen, Korruption, Terrorismusfinanzierung sowie Zahlungsströme des or-
ganisierten Verbrechens. Dabei kann die Veröffentlichung dieser Daten nicht mehr
sein als ein erster Baustein, dem eine konsequente Verhinderung und Verfolgung die-
ser Praktiken folgen muss. Die Bundesregierung versäumt es unterdessen, mit der
Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie die Verpflichtung zum
Country by Country Reporting auf alle Branchen auszuweiten, obwohl nach einer ers-
ten Untersuchung der EU-Kommission für die Unternehmen der Finanzbranche die
Offenlegung der Daten eher positive als negative Auswirkungen hat (vgl. EU-Kom-
mission, General assessment of potential economic consequences of country-by-
country reporting under CRD IV http://ec.europa.eu/internal_market/com-
pany/docs/modern/141030-cbcr-report_en.pdf).

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. über die mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Än-
derungsrichtlinie zu erwartenden Berichtspflichten hinaus die Verpflichtung zur
Veröffentlichung länderspezifischer Daten auf international tätige Unternehmen
aller Branchen auszuweiten und sich dabei an der Position des Europäischen Par-
laments zur langfristigen Einbeziehung der Aktionäre und Erklärung der Unter-
nehmensführung (Europäisches Parlament, Drucksache P8_TA-
PROV(2015)0257) zu orientieren, insbesondere bei der Art der zu veröffentli-
chenden Daten, die mindestens umfassen sollten:

a) Name(n), Art der Tätigkeiten und Belegenheitsort

b) Umsatz

c) Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfängerinnen und -empfänger in Vollzeit-
äquivalenten

d) Wert der Aktiva und jährliche Kosten der Erhaltung dieser Aktiva

e) Verkäufe und Ankäufe

f) Gewinn oder Verlust vor Steuern

g) Steuern auf Gewinn oder Verlust

h) erhaltene staatliche Beihilfen

i) Verzeichnis aller Tochtergesellschaften und ihres jeweiligen Tätigkeitsortes;

2. sich die Position des Europäischen Parlaments bei der Einführung eines bran-
chenübergreifenden Country by Country Reporting (P8_TA-PROV(2015)0257)
zu eigen zu machen und sowohl im Rat als auch in den Verhandlungen mit dem
Europäischen Parlament dafür einzutreten, dass eine entsprechende Regelung für
alle EU-Mitgliedsländer verbindlich wird;

3. sich auf Ebene der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung und der G20 bei der Umsetzung des Aktionsplans gegen Steuervermei-
dung für ein umfassendes Country by Country Reporting einzusetzen, insbeson-
dere dafür, dass die erhobenen Daten der Öffentlichkeit in standardisierter Form
verfügbar gemacht werden.

Berlin, den 29. September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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