BT-Drucksache 18/6050

UN-Nachhaltigkeitsziel 6 in Deutschland schon jetzt umsetzen - Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten

Vom 22. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6050
18. Wahlperiode 22.09.2015
Antrag
der Abgeordneten Peter Meiwald, Dr. Valerie Wilms, Britta Haßelmann,
Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Annalena Baerbock, Harald Ebner,
Matthias Gastel, Anja Hajduk, Bärbel Höhn, Dieter Janecek, Sven-Christian
Kindler, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden),
Christian Kühn (Tübingen), Markus Kurth, Steffi Lemke, Dr. Tobias Lindner,
Nicole Maisch, Beate Müller-Gemmeke, Omid Nouripour, Friedrich Ostendorff,
Brigitte Pothmer, Dr. Gerhard Schick, Dr. Frithjof Schmidt, Kordula
Schulz-Asche, Dr. Wolfgang-Strengmann-Kuhn, Markus Tressel, Jürgen
Trittin, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

UN-Nachhaltigkeitsziel 6 in Deutschland schon jetzt umsetzen – Verfügbarkeit
und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle
gewährleisten

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Im Gipfeljahr 2015 haben wir die Chance, einen echten Durchbruch für Klima-
schutz und globale Gerechtigkeit zu erreichen. In einer Zeit, in der weltweit Mil-
lionen von Menschen gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen, hängen Hunger,
gewaltsame Konflikte, Verlust der Biodiversität, Klimakrise, Armuts- und Res-
sourcenkrisen eng zusammen, globale Gerechtigkeit und Klimaschutz lassen sich
nicht getrennt voneinander erreichen. Die Ergebnisse der Verhandlungen bei den
Vereinten Nationen in New York für globale Nachhaltigkeitsziele (Sustainable
Development Goals) werden zusammen mit den Verhandlungen um ein neues
Klimaabkommen in Paris für die kommenden Jahrzehnte die internationale, euro-
päische und deutsche Politik prägen. Sie sind entscheidend für die Frage, ob wir
endlich die Chance für eine nachhaltige und gute Zukunft für alle nutzen wollen.

Eine nachhaltige Entwicklung, der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen
und echter Klimaschutz können global nur dann erreicht werden, wenn alle damit
bei sich zu Hause anfangen. Deutschland ist von echter Nachhaltigkeit noch weit
entfernt und hat zugleich als führendes Industrieland in der EU eine besondere
Verantwortung. Für einen Aufbruch in nachhaltiges Leben und Wirtschaften for-
dert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, sich für Politikkohärenz
im Sinne von Frieden, Demokratie und einer menschenrechtsbasierten nachhalti-
gen Entwicklung einzusetzen, wofür es eine bessere ressortübergreifende Abstim-
mung braucht. Zudem muss die Bundesregierung für jedes der von den Vereinten
Nationen vorgelegten 17 Nachhaltigkeitsziele entsprechende Maßnahmen zur
Umsetzung gerade auch in Deutschland und innerhalb der EU ergreifen.

Drucksache 18/6050 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

UN-Nachhaltigkeitsziel 6 in Deutschland umsetzen

Umwelt und Menschen sind auf saubere Gewässer, unverschmutztes Grundwas-
ser und gesundes Trinkwasser angewiesen. Sie sind die Grundlage unserer Exis-
tenz, eine Quelle unseres Lebens und unseres Wohlstandes. Ganze Branchen wie
die Lebensmittelindustrie hängen an diesem Tropf. Ohne unverschmutztes Trink-
wasser ist weder Milch- noch Bierproduktion denkbar. Auch ist unsere Tier- und
Pflanzenwelt nicht in der Lage, ohne ausreichend zur Verfügung stehendes sau-
beres Wasser zu existieren und Ökosysteme zu erhalten.

Obwohl die Bedeutung von Wasser außer Frage steht, ist es schlecht um die Qua-
lität unseres Wassers in Deutschland bestellt. Belastungen aus Landwirtschaft, In-
dustrie und Verkehr verschmutzen unsere Gewässer und gefährden unser Trink-
wasser. Die Bundesregierung muss hier entschieden handeln.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. Gewässer vor weiteren direkten Belastungen zu schützen. Stickstoff- und
Phosphatfreisetzungen aus der Landwirtschaft sind auf eine ökologisch ver-
trägliche Menge zu begrenzen und die Verunreinigung von Oberflächenge-
wässern und Grundwasser durch Pestizide und Antibiotika ist zu verhindern.
Angemessene Vorgaben müssen u. a. im Dünge- und Pflanzenschutzrecht
verankert werden. Ebenso muss die permanente Belastung der Oberflächen-
gewässer durch Quecksilberemissionen der Kohlekraftwerke unverzüglich
z. B. durch die Anwendung der bereits in den USA geltenden Grenzwerte
massiv reduziert werden;

2. Grundwässer stärker zu schützen. Die Verpressung von umweltschädlichen
Chemikalien oder von belasteten Lagerstättenwässern stellt eine direkte Ge-
fahr für das Grundwasser dar. Nur ein konsequentes Verbot von Fracking
kann den Schutz sicherstellen;

3. die Belastung der Abwässer zu minimieren. Rückstände von Hormonen, Me-
dikamenten, aber auch die Belastung von Abwässern mit Mikroplastik gilt
es im Abwasser zu vermeiden. Deshalb müssen Stoffe, die in Kläranlagen
nicht herausgefiltert werden, möglichst ersetzt oder zumindest so sparsam
wie möglich eingesetzt werden;

4. das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung für alle zu gewährleis-
ten. Die Wasserver- und Abwasserentsorgung ist als elementarer Bestandteil
der kommunalen Daseinsvorsorge zu schützen und nicht durch Freihandels-
abkommen wie TTIP, CETA oder TiSA zu gefährden;

5. die weltweite sanitäre Grundversorgung und den Zugang zu sauberem Trink-
wasser durch Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu fördern so-
wie dem Verbrauch der Ressource Wasser bei Importen aus Ländern mit
Wasserknappheit entgegenzuwirken und so die Einhaltung des Menschen-
rechts auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung weltweit zu ermög-
lichen.

Berlin, den 22. September 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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