BT-Drucksache 18/4694

Für eine faire finanzielle Verantwortungsteilung bei der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen

Vom 22. April 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4694
18. Wahlperiode 22.04.2015
Antrag
der Abgeordneten Luise Amtsberg, Ekin Deligöz, Britta Haßelmann, Anja Hajduk,
Volker Beck (Köln), Maria Klein-Schmeink, Brigitte Pothmer, Beate
Walter-Rosenheimer, Christian Kühn (Tübingen), Dr. Konstantin von Notz,
Matthias Gastel, Kai Gehring, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene
Mihalic, Özcan Mutlu, Claudia Roth (Augsburg), Corinna Rüffer, Ulle Schauws,
Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Für eine faire finanzielle Verantwortungsteilung bei der Aufnahme und
Versorgung von Flüchtlingen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Der Schutz von Flüchtlingen ist die zentrale Herausforderung des 21. Jahrhun-
derts. Derzeit sind weltweit über 50 Millionen Menschen auf der Flucht. So viele
Vertriebene hat es seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr gegeben.
Sie suchen Schutz vor Krieg, Verfolgung und existenzieller Not. Angesichts
fortdauernder Kriege und Krisen (z. B. in Syrien und dem Irak) ist davon auszu-
gehen, dass sich dies auch in den kommenden Jahren fortsetzen wird.

2. Wenn auch die große Mehrheit der Schutzsuchenden zunächst in die Nachbar-
staaten flieht oder zu Binnenvertriebenen im eigenen Land wird, steigt die Zahl
der Asylsuchenden auch in Deutschland stark an. Viele Flüchtlinge, die heute
bei uns Schutz suchen, werden längere Zeit, vielleicht sogar für immer bei uns
bleiben.

3. Länder und Kommunen stehen aufgrund der stark steigenden Flüchtlingszahlen
vor großen Herausforderungen, die mit den derzeitigen Strukturen nicht zu be-
wältigen sind. Umso erfreulicher ist es festzustellen, dass sich nicht nur die
Städte und Gemeinden, sondern insbesondere auch die Zivilgesellschaft vieler-
orts und mit hohem Engagement für das Wohl von Flüchtlingen einsetzen. Im
ganzen Land zeigen Bürgerinnen und Bürger Solidarität und engagieren sich in
Initiativen zur Unterstützung von Asylsuchenden. Das ist ein hohes Gut, das wir
schützen und weiter fördern wollen.

4. Die Gewährleistung einer nicht nur humanen, sondern auch kohärenten Flücht-
lingspolitik stößt in Deutschland in vielerlei Hinsicht auf Hindernisse.

Festzustellen ist etwa,
dass Asylsuchende keinen Zugang zu den Sprachförderangeboten der Integ-

rationskurse haben und dass Asylbewerber und Geduldete meist von der be-
rufsbezogenen Deutschförderung ausgeschlossen sind, die das Bundesamt

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für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Mitteln des Europäischen Sozi-
alfonds (ESF) und des Bundes organisiert;

dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu wenige Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter beschäftigt, um angesichts steigender Flüchtlingszahlen
– wie im schwarz-roten Koalitionsvertrag gefordert – „zügige und rechts-
staatliche Asylverfahren“ zu gewährleisten;

dass vielerorts eine unabhängige Verfahrensberatung für Asylsuchende nicht
oder nur unzureichend angeboten wird;

dass für Schutzsuchende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nur eine
medizinische Minimalversorgung zur Behandlung von akuten Notfällen und
Schmerzuständen vorgesehen ist, was in vielen Fällen zu einer Chronifizie-
rung oder Verbreitung von Krankheiten führt, die nur das Leid der Menschen
und den späteren medizinischen Behandlungsaufwand vergrößert;

dass schwer-traumatisierte Flüchtlinge in Deutschland nur einen unzu-
reichenden Zugang zu psychotherapeutischen und psychosozialen Therapie-
angeboten haben. In fast allen spezialisierten Einrichtungen bestehen lange
Wartelisten. Eine Vermittlung an niedergelassene Therapeutinnen/Thera-
peuten aus der gesundheitlichen Regelversorgung ist fast unmöglich, da die
Sozialämter in der Regel keine Kostenübernahme für Psychotherapien ge-
währen;

dass die Arbeitsverwaltung nur schwerlich darauf vorbereitet ist, dass nicht
nur eine größere Anzahl von Asylsuchenden in Deutschland eintrifft, son-
dern dass diese nun auch deutlich früher als bislang Zugang zum Arbeits-
markt erhalten;

dass die Kommunen – zum Teil – große Probleme haben, Liegenschaften
und Gebäude für eine menschwürdige Unterbringung von Asylsuchenden
bereitzustellen – dies betrifft insbesondere Kommunen in Haushaltsnotlage,
sowie Kommunen in teuren Ballungszentren.

5. Um die oben beschriebenen Herausforderungen zum bestmöglichen Nutzen
nicht nur für die Flüchtlinge selber, aber auch für unsere Gesellschaft insgesamt
zu bewältigen, ist eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und
Kommunen erforderlich. Die Aufnahme und Versorgung Asylsuchender ist eine
gesamtstaatliche Aufgabe. Diese Aufgabe darf nicht in erster Linie allein den
Ländern und Kommunen aufgebürdet werden.

6. Der Bund muss sich nachhaltig und dauerhaft finanziell an der Aufnahme, Ver-
sorgung und Integration der Asylsuchenden beteiligen. Die einmalige finanzi-
elle Unterstützung von 1 Milliarde Euro an die Länder reicht angesichts der fi-
nanziellen Herausforderungen bei weitem nicht aus. Der Verweis der Bundes-
regierung auf die Verhandlungen zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen hilft
nicht weiter. Es ist unklar, wann und wie die Verhandlungen zum Abschluss
gebracht werden. Notwendig ist eine zeitnahe Verbesserung der Finanzausstat-
tung von Ländern und Kommunen für die Flüchtlingsunterbringung und -be-
treuung. Dies bestätigt auch die Konferenz der Regierungschefinnen und Regie-
rungschefs der Länder am 26. März 2015 in ihrem Beschluss zur Asyl- und
Flüchtlingspolitik.

7. Bislang lehnt der Bund jedoch mehr Finanzhilfen für die Länder und Kommu-
nen ab. Dies ist gerade für finanzschwache Kommunen problematisch: Wenn
die Aufnahme, die Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen bei der Haus-
haltsplanung mit dem Erhalt des lokalen Schwimmbads, der Nutzung von Turn-
hallen oder der Erfüllung anderer kommunaler Aufgaben konkurriert, gefährdet
das den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort. Dieser finanzielle Missstand
erleichtert es Rassisten und Rechtspopulisten, Vorurteile gegen Schutzsuchende
zu schüren.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4694
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

zeitnah zu einem nationalen Flüchtlingsgipfel unter Beteiligung der Bundeslän-
der und VertreterInnen der Kommunen einzuladen, der auch und vor allem das
Ziel verfolgt, strukturelle und damit dauerhafte finanzielle Entlastung der Län-
der und Kommunen zu erreichen. Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonfe-
renz vom 26. März 2015, der folgendes beinhaltet, soll hier als Grundlage die-
nen:

1. Die strukturelle Beteiligung des Bundes an den Kosten der Aufnahme, Betreu-
ung und Integration von Schutzsuchenden

bei der Erstaufnahme von Asylsuchenden durch die Länder,

bei der Übernahme der Kosten der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge
durch die gleichberechtigte Einbeziehung der nach dem Asylbewerberleis-
tungsgesetz (AsylbLG) Leistungsberechtigten in die Gesetzliche Kranken-
versicherung (GKV),

durch Öffnung der Integrationskurse für Asylsuchende und geduldete
Flüchtlinge, den Ausbau der berufsbezogenen Sprachförderung sowie die
Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel zur Stärkung der Arbeitsmarktin-
tegration,

durch den Ausbau der strukturellen Förderung der Bundesweiten Arbeits-
gemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer
(BafF) sowie die Förderung von Modellprojekten der Behandlungs- und Be-
ratungszentren für traumatisierte Flüchtlinge – insbesondere für Struktur-
verbesserungen innerhalb der gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlin-
gen in Ostdeutschland sowie für Projekte für traumatisierte Kinder und Ju-
gendliche,

die kostenfreie Überlassung von Immobilien der Bundesanstalt für Immo-
bilienaufgaben (BImA) für Zwecke der Flüchtlingsunterbringung an Länder
und Kommunen auch über das Jahr 2015 hinaus;

durch Beteiligung an den Wohnraumprogrammen der Länder zur Unterbrin-
gung der Zuwanderer, die dauerhaft in Deutschland bleiben.

2. Das Personal beim Bundessamt für Migration und Flüchtlinge ist erneut in
dreistelliger Größenordnung aufzustocken, um den Bearbeitungsstau von ca.
200.000 Asylanträgen abzubauen und künftig zügige rechtsstaatliche Asylver-
fahren zu gewährleisten.

3. Gemeinsam mit den Bundesländern ist ein Förderprogramm zur Unterstützung
des bürgerschaftlichen Engagements für Flüchtlinge aufzulegen.

Berlin, den 22. April 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Drucksache 18/4694 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Begründung

Länder und Kommunen fühlen sich mit der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen allein gelassen. Etwa
200.000 Flüchtlinge kamen im Jahr 2014 nach Deutschland, auch dieses Jahr werden wieder viele Schutzsu-
chende erwartet.

In der Auseinandersetzung über die Flüchtlingskosten in Deutschland hatte zuletzt auch der Bundeswirtschafts-
minister Sigmar Gabriel zu einer deutlichen finanziellen Beteiligung des Bundes aufgerufen. Vielmehr gehe es
darum, dem Aufruf vieler Bürgermeister und Landräte zu folgen und nach Wegen zu suchen, um den Städten,
Gemeinden und Landkreisen die Last der Kosten abzunehmen.

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben dazu am 26. März 2015 beraten. Sie waren sich vor allem bei
einem einig: Es braucht mehr finanzielle Hilfe vom Bund bei der Unterbringung und Gesundheitsversorgung
von Flüchtlingen. Zudem soll der Bund die Sprachförderung von Asylsuchenden ermöglichen und finanzieren.
Diese Forderungen sind deshalb sinnvoll, da sie dazu beitragen, dass Schutzsuchende sich in Deutschland in-
tegrieren und bald auf eigenen Beinen stehen können.

Es geht jedoch um mehr als nur kurzfristige finanzielle Hilfen. Daher fordern wir schon lange und auch wei-
terhin die Schlechterstellung von Flüchtlingen, gerade auch in medizinischer Hinsicht, zu beenden und das
Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen. Eine Überführung in die Regelsysteme des Zweiten und Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch trägt auch zu einer Entlastung der Kommunen bei. Unabhängig davon gibt es eine
Reihe weiterer Gebiete, die einer dringenden Verbesserung bedürfen. Etwa bei der Sprachförderung. Bisher
schließt der Bund Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge von den Integrationskursen aus. Dadurch vergehen
zum Teil viele Jahre, bevor Flüchtlinge Deutsch lernen, ankommen und sich selbst versorgen können. Die
Integrationsminister der Länder forderten daher erneut bei ihrer Konferenz am 26. März eine Sprachförderung
von Anfang an. Besonders wichtig ist dies auch vor dem Hintergrund der geringeren Förderung von Projekten
zur Integration von Flüchtlingen durch den Asyl-Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der Europäischen
Union. In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der grünen Bundestagesfraktion wird
deutlich, dass die AMIF-Mittel angesichts der offenkundig großen Bedarfe nicht ausreichen. Insbesondere die
AMIF-Schwerpunkte „Asyl“ bzw. „Zuwanderung und Integration“ sind zu rund 300 % bei den Projektantrag-
stellungen überzeichnet (vgl. BT-Drs. 18/4540). Es muss jetzt darum gehen, den AMIF strukturell um größere
Aufgabenbereiche zu entlasten: z. B. dadurch, dass Asylsuchende und Geduldete endlich Zugang zu einzelnen
Modulen der Integrationskurse bekommen – dann könnten die AMIF-Mittel eingespart werden, die sich um
die Sprachförderung von Flüchtlingen drehen.

Ähnliches gilt bei der Unterbringung: Eine auskömmliche Kostenerstattung reicht nicht aus. Es muss dafür
gesorgt werden, dass Flüchtlinge möglichst schnell aus den Sammelunterkünften ausziehen können. Nicht nur
weil dadurch Platz für Neuankommende geschaffen wird und den Kommunen teure Notlösungen wie Contai-
nerunterkünfte erspart blieben, sondern vor allem weil eine lange Verweildauer in Großunterkünften krank
macht und Flüchtlinge in der Integration in die Gesellschaft behindert.

Alle Bemühungen zur besseren Arbeitsmarktintegration setzen flächendeckend ausreichende Mittel für eine
grundlegende und berufsbezogene Sprachförderung voraus. Denn nur mit ausreichenden Deutschkenntnissen
kann der Sprung in Ausbildung und Beschäftigung gelingen. Hier gibt es aktuell eine dramatische finanzielle
Unterdeckung. So bleibt für Asylbewerber und Geduldete laut Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit
(BA) vom 15.2.2015 die berufsbezogene Deutschförderung meist verschlossen, die das Bundesamt für Migra-
tion und Flüchtlinge (BAMF) mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundes organisiert.
Nur wenige fanden bislang Zugang zu den Kursen zur berufsbezogenen Sprachförderung. Voraussetzung für
die Teilnahme an einem solchen ESF-BAMF-Kurs ist der Nachweis bereits vorhandener einfacher Deutsch-
kenntnisse auf dem Niveau A1. Den haben Asylsuchende in der Regel nicht. Daher erhielten einige von ihnen
bisher in sog. Vorschaltkursen eine sprachliche Basisförderung, um dann am ESF-BAMF-Kurs teilnehmen zu
können. Die Mittel für diese ESF-BAMF-Kurse wurden aber seit 2013 von 90 Mio. auf 60 Mio. Euro reduziert,
so dass jetzt keine sog. Vorschaltkurse mehr angeboten werden. Folge: Asylsuchende werden keinen Zugang
mehr zu irgendeiner Sprachförderung mehr haben (vgl. BT-Drs. 18/4537).

Um diese Hürden für alle Asylsuchenden abzubauen, müsste laut BA aus Steuermitteln jährlich ein dreistelliger
Millionenbetrag zusätzlich für die allgemeine und berufsbezogene Sprachförderung aufgewendet werden. Wer-
den diese sinnvollen und notwendigen Grundinvestitionen nicht getätigt, droht ein Vielfaches an Folgekosten,

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wenn die Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft nicht gelingt. Die Integrationskurse sind daher
um jährlich 300 Mio. Euro aufzustocken. Für die ESF-BAMF Kurse sind jährlich zusätzlich 100 Mio. Euro
notwendig.

Damit die BA dem wachsenden Kundenkreis gerecht werden kann, sollen flankierend das IQ-Förderprogramm
des Bundes sowie die Integrationsrichtlinie Bund ebenfalls mit nationalen Mitteln aufgestockt werden; dies
erfordert zusammen jährlich 40 Mio. Euro. Mit jährlich 100 Mio. Euro werden Jobcenter und Arbeitsagenturen
personell gestärkt und die Finanzausstattung der Fördermaßnahmen angehoben.

Jungen Flüchtlingen muss eine Bleibegarantie für die Zeit der Ausbildung gegeben werden. Diese Jugendlichen
benötigen besondere Begleitung durch die Bundesagentur für Arbeit. Laut Berufsbildungsbericht 2015 er-
reichte die Zahl der unbesetzten Ausbildungsplätze im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand. Demnach
stieg die Zahl der im Jahr 2014 unbesetzt gebliebenen Lehrstellen mit 37.100 um 10 Prozent im Vergleich zum
Vorjahr. Zu Recht fordern die Industrie- und Handelskammern und der Zentralverband des deutschen Hand-
werks deshalb seit längerem einen gesicherten Aufenthaltsstatus für junge Flüchtlinge und Geduldete für die
Zeit der Berufsausbildung. Es ist volkswirtschaftlicher Unsinn und bildungspolitischer Irrsinn, wenn hochmo-
tivierte junge Menschen faktisch von der Berufsausbildung ausgeschlossen bleiben während die Wirtschaft
händeringend nach Fachkräften sucht.

Schutzsuchende erhalten bei uns derzeit auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes nur eine medizini-
sche Minimalversorgung zur Behandlung von akuten Notfällen und Schmerzzuständen. Das führt dazu, dass
Krankheiten unnötig auftreten, beziehungsweise lange verschleppt werden, was das Leid der Menschen, aber
auch den späteren medizinischen Behandlungsaufwand vergrößert. Die Kommunen müssen in den ersten 15
Monaten des Aufenthaltes von Asylsuchenden für die Gesundheitskosten allein aufkommen. Dies führt zu einer
mitunter extrem engherzigen Entscheidungspraxis vor Ort.

Asylsuchende sollen künftig gleichberechtigt in die Gesetzliche Krankenversicherung einbezogen werden. Die
Behandlung durch die Krankenkassen führt nicht nur zu einer menschenwürdigen Gesundheitsversorgung. Mo-
dellversuche in Bremen und Hamburg zeigen auch, dass dies zu einem erheblichen Bürokratieabbau in Ländern
und Kommunen führt.

Nicht nur menschenrechtliche Gründe, sondern auch die EU-Aufnahmerichtlinie verpflichten Deutschland
dazu, die notwendige medizinische und psychologische Behandlung und Betreuung von schutzbedürftigen
Asylsuchenden sicherzustellen. Die Anzahl und Ausstattung der bestehenden psychosozialen Zentren für
Flüchtlinge und Folteropfer reichen bei weitem nicht aus, um den Bedarfen der steigenden Anzahl traumati-
sierter Flüchtlinge gerecht zu werden. Mit den Mitteln für die BafF können insbesondere Qualifizierungsmaß-
nahmen für Fachleute innerhalb und außerhalb der Behandlungszentren entwickelt und organisiert werden. Die
Modellprojekte sollen helfen, zumindest temporär Lücken in der Versorgung zu schließen.

Zehntausende Ehrenamtliche kümmern sich um Asylsuchende, sie gründen Helferkreise und begegnen Ressen-
timents mit tatkräftigem Engagement. Das erfordert Mut, denn auch sie werden immer öfter Opfer von Anfein-
dungen und Drohungen. Diesem Engagement muss der Rücken gestärkt werden, damit diejenigen die sich für
Andere einsetzen auch selbst Beratung und Unterstützung erhalten.
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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