BT-Drucksache 18/2618

Menschenrechtsförderung stärken - Gesetzliche Grundlage für Deutsches Institut für Menschenrechte schaffen

Vom 24. September 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2618
18. Wahlperiode 24.09.2014
Antrag
der Abgeordneten Tom Koenigs, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen),
Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Dr. Tobias Lindner,
Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin,
Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner, Luise Amtsberg, Volker Beck
(Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von
Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Menschenrechtsförderung stärken – Gesetzliche Grundlage für Deutsches Institut
für Menschenrechte schaffen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Im Dezember 2000 wurde das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) durch
interfraktionellen Beschluss des Bundestages ins Leben gerufen. Es arbeitet seit
März 2001 nun schon mehr als 13 Jahre äußerst erfolgreich für den Schutz der Men-
schenrechte in und durch Deutschland.

Eine Bestätigung seines wertvollen Beitrages zum Menschenrechtsschutz spiegelt
sich in den stetig gestiegenen Erwartungen von Politik, Zivilgesellschaft und inter-
nationalen Organisationen an das Institut wider.

So zählen zu den thematischen Schwerpunkten des Instituts mittlerweile so unter-
schiedliche Themen wie der Schutz vor Diskriminierung, wirtschaftliche Menschen-
rechte, menschenrechtliche Anforderungen an die Sicherheitspolitik, zeitgenössi-
sche Formen der Sklaverei, Menschenrechte von Flüchtlingen und Migrantinnen und
Migranten und Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit.

2009 wurde die Monitoring-Stelle zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten
Nationen am Deutschen Institut für Menschenrechte eingerichtet. Durch die Moni-
toring-Stelle leistet das Institut einen weiteren Beitrag zur Umsetzung international
eingegangener Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, denn nach der Be-
hindertenrechtskonvention sind die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, eine unabhän-
gige Monitoring-Stelle zu schaffen, die die Einhaltung der Rechte von Menschen
mit Behinderungen fördert und die Umsetzung der Konvention überwacht.

Insbesondere durch seine Fachveranstaltungen, Publikationen und wissenschaftliche
Spezialbibliothek informiert das Deutsche Institut für Menschenrechte Vertreterin-
nen und Vertreter von Parlament, Bundesregierung und Ministerien, aber auch die
interessierte Öffentlichkeit über aktuelle Menschenrechtsfragen. Daneben ist das
DIMR auch in der Menschenrechtsbildung aktiv, indem es Fachkräfte in den men-
schenrechtssensiblen Bereichen Polizei, Sozialarbeit oder Pflege weiterbildet und
Unterrichtsmaterialien für Lehrende erstellt.
Drucksache 18/2618 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bis heute fehlt es dem Institut jedoch an einer gesetzlichen Grundlage. Diese ist nach
den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen jedoch Voraussetzung für die Akkre-
ditierung nationaler Institutionen zur Förderung der Menschenrechte. Nach den Pa-
riser Prinzipien bedarf das DIMR eines klar festgelegten Mandats „mit Verfassungs-
oder Gesetzesrang“ (vgl. Anlage zur Resolution der Generalversammlung vom
04. März 1994, A/RES/48/134), was es bis heute nicht hat. Bereits 2008 hatte sich
der zuständige Unterausschuss bei der Reakkreditierung des DIMR für die Schaf-
fung einer gesetzlichen Grundlage ausgesprochen.

Aufgrund dieses Verstoßes gegen die Pariser Prinzipien droht dem Deutschen Insti-
tut für Menschenrechte nun ganz konkret der Verlust des für nationale Menschen-
rechtsinstitutionen höchstmöglichen A-Status. Das für Akkreditierungsfragen zu-
ständige Unterkomitee des International Coordinating Committee for National Hu-
man Rights Institutions hat die Aussetzung des A-Status bereits auf die Agenda sei-
ner nächsten Sitzung im Oktober 2014 gesetzt.

Der Verlust des A-Status wäre zum einen mit einem gewaltigen Reputationsverlust
des DIMR verbunden. Zum anderen gingen dadurch maßgebliche Beteiligungs-
rechte im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und im Verfahren des Staaten-
überprüfungsverfahrens (Universal Periodic Review) verloren.

Es gilt, hier einen Glaubwürdigkeits- und Einflussverlust Deutschlands im Bereich
des Menschenrechtsschutzes und der Menschenrechtsförderung zu verhindern.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

das Mandat des Deutschen Instituts für Menschenrechte gemäß den Pariser Prinzi-
pien auszugestalten, insbesondere, es auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen.

Berlin, den 23. September 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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