BT-Drucksache 18/1973

Moderne Netze für ein modernes Land - Schnelles Internet für alle

Vom 2. Juli 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1973
18. Wahlperiode 02.07.2014
Antrag
der Abgeordneten Karl Holmeier, Thomas Jarzombek, Patrick Schnieder, Ulrich
Lange, Arnold Vaatz, Artur Auernhammer, Norbert Barthle, Julia Bartz, Maik
Beermann, Manfred Behrens (Börde), Veronika Bellmann, Dr. André Berghegger,
Steffen Bilger, Klaus Brähmig, Michael Brand, Helmut Brandt, Cajus Caesar,
Alexandra Dinges-Dierig, Thomas Dörflinger, Michael Donth, Hansjörg Durz,
Dr. Bernd Fabritius, Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Maria Flachsbarth, Michael
Frieser, Alexander Funk, Ingo Gädechens, Dr. Thomas Gebhart, Eberhard
Gienger, Ursula Groden-Kranich, Michael Grosse-Brömer, Astrid Grotelüschen,
Monika Grütters, Christian Haase, Dr. Stephan Harbarth, Mark Hauptmann,
Robert Hochbaum, Franz-Josef Holzenkamp, Hubert Hüppe, Hans-Werner
Kammer, Roderich Kiesewetter, Jens Koeppen, Gunther Krichbaum, Günter
Lach, Andreas G. Lämmel, Katharina Landgraf, Barbara Lanzinger, Paul
Lehrieder, Ingbert Liebing, Matthias Lietz, Patricia Lips, Daniela Ludwig, Yvonne
Magwas, Andreas Mattfeldt, Maria Michalk, Dietrich Monstadt, Marlene Mortler,
Carsten Müller (Braunschweig), Dr. Philipp Murmann, Dr. Andreas Nick,
Dr. Georg Nüßlein, Florian Oßner, Dr. Joachim Pfeiffer, Sibylle Pfeiffer, Alois
Rainer, Josef Rief, Erwin Rüddel, Tankred Schipanski, Nadine Schön
(St. Wendel), Christina Schwarzer, Johannes Selle, Reinhold Sendker, Bernd
Siebert, Tino Sorge, Carola Stauche, Dr. Wolfgang Stefinger, Sebastian Steineke,
Gero Storjohann, Stephan Stracke, Max Straubinger, Matthäus Strebl, Thomas
Strobl (Heilbronn), Dr. Peter Tauber, Antje Tillmann, Dr. Volker Ullrich, Thomas
Viesehon, Michael Vietz, Volkmar Vogel (Kleinsaara), Sven Volmering,
Dr. Johann Wadephul, Marco Wanderwitz, Kai Wegner, Marian Wendt, Peter
Wichtel, Heinz Wiese (Ehingen), Oliver Wittke, Tobias Zech, Heinrich Zertik,
Emmi Zeulner, Dr. Matthias Zimmer, Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und der
Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Martin Dörmann, Kirsten Lühmann, Lars Klingbeil,
Ingrid Arndt-Brauer, Dr. Matthias Bartke, Sören Bartol, Dirk Becker, Lothar
Binding (Heidelberg), Burkhard Blienert, Dr. Karl-Heinz Brunner, Martin Burkert,
Dr. Lars Castellucci, Elvira Drobinski-Weiß, Siegmund Ehrmann, Saskia Esken,
Karin Evers-Meyer, Dr. Johannes Fechner, Christian Flisek, Gabriele
Fograscher, Dr. Edgar Franke, Martin Gerster, Uli Grötsch, Wolfgang Gunkel,
Bettina Hagedorn, Rita Hagl-Kehl, Metin Hakverdi, Michael Hartmann
(Wackenheim), Sebastian Hartmann, Hubertus Heil (Peine), Wolfgang Hellmich,
Gustav Herzog, Gabriele Hiller-Ohm, Petra Hinz (Essen), Matthias Ilgen,
Christina Jantz, Frank Junge, Christina Kampmann, Gabriele Katzmarek, Arno
Klare, Birgit Kömpel, Christine Lambrecht, Hiltrud Lotze, Dr. Birgit
Malecha-Nissen, Susanne Mittag, Michelle Müntefering, Mahmut Özdemir
(Duisburg), Sabine Poschmann, Gerold Reichenbach, Andreas Rimkus, Dennis
Rohde, Johann Saathoff, Annette Sawade, Udo Schiefner, Matthias Schmidt

Drucksache 18/1973 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
(Berlin), Ewald Schurer, Svenja Stadler, Wolfgang Tiefensee, Carsten Träger,
Bernd Westphal, Andrea Wicklein, Dirk Wiese, Stefan Zierke, Dr. Jens
Zimmermann, Thomas Oppermann und der Fraktion der SPD

Moderne Netze für ein modernes Land – Schnelles Internet für alle

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

A. Bedeutung, Stand und Perspektiven der Breitbandversorgung in Deutschland

Modernität und Wohlstand – Flächendeckende Breitbandversorgung als Vorausset-
zung für Teilhabe und eine gute wirtschaftliche Entwicklung

Damit Deutschland auch in Zukunft ein modernes Land bleibt, braucht es eine
moderne funk- und festnetzbasierte Breitbandinfrastruktur. Denn ebenso wie die
Versorgungssicherheit bei Strom und Gas oder bei der Verkehrsinfrastruktur ist der
Zugang zu einer breitbandigen Netzinfrastruktur für Verbraucher und Wirtschaft
mittlerweile zu einem Schlüsselfaktor geworden.

Es handelt sich beim Zugang zur digitalen Welt um die grundlegenden Fragen der
gesellschaftlichen Teilhabe am öffentlichen und wirtschaftlichen Leben und der
Innovationsgerechtigkeit. Betroffen sind Stadt und Land, Ost und West, aber auch
unser Land als europäischer und weltweiter Wirtschaftsstandort. Die Qualität digi-
taler Netze und die wirtschaftliche Bedeutung von Daten gelten neben Arbeitskraft,
Ressourcen und Kapital als „vierter Produktionsfaktor“. Es geht damit um die Zu-
kunftschancen jedes Einzelnen, es geht um Wachstumsbereiche wie beispielsweise
den zunehmenden Onlinehandel mit den entsprechenden Auswirkungen auf den
Verkehrssektor und es geht um eine Revolution vorhandener Produktionsprozesse
durch M2M-Kommunikation (M2M: Machine to Machine) ebenso wie um eine
erfolgreiche Gestaltung der Energiewende durch intelligente Netze, eine moderne
Verwaltung und die Zukunft der ländlichen Räume.

Die mit einem Hochleistungsnetz verbundenen Chancen für eine moderne Gesell-
schaft gilt es konsequent zu nutzen und allen Menschen zugänglich zu machen.
Wissenschaftlichen Studien zufolge tragen Investitionen in die TK-Infrastruktur bis
zu einem Drittel zum Produktivitätswachstum in OECD-Ländern bei.

Die Qualität der Breitbandversorgung in Deutschland ist differenziert zu betrach-
ten. Auf der einen Seite weist Deutschland im Vergleich zu anderen großen Flä-
chenländern eine der höchsten Breitbanddurchdringungen im Festnetz auf und
verzeichnet positive (wenn auch abnehmende) Wachstumsraten. Auch wenn der
infrastrukturelle Abdeckungsgrad über dem europäischen Durchschnitt liegt, sind
noch zahlreiche Kommunen in eher ländlichen Bereichen nicht oder nur unzu-
reichend versorgt. Ende 2013 waren nur knapp 60 Prozent der Haushalte in
Deutschland mit 50 Mbit/s versorgt. Verglichen mit Ende 2010 ist die Verfügbar-
keit von 50-Mbit/s-Anschlüssen in Deutschland damit um mehr als 20 Prozent-
punkte angewachsen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1973
Entsprechend hoch ist die Notwendigkeit, den Breitbandausbau insbesondere auch
im ländlichen Raum konsequent voranzutreiben und die Rahmenbedingungen für
Breitbandinvestitionen weiter zu verbessern.

Trotz Verbesserungen im Breitband- und Infrastrukturatlas und einer umfangrei-
chen Messstudie der Bundesnetzagentur bedarf die Datenlage insgesamt weiterer
Verbesserung, insbesondere mit Blick auf die tatsächlich genutzten Bandbreiten
und deren transparente Darstellung gegenüber dem Verbraucher und derjenigen
Gebiete, in denen eine Datengeschwindigkeit von mindestens 2 Mbit/s noch immer
nicht zuverlässig zur Verfügung steht. Der einzelne Verbraucher sollte, so wie
bereits im Entwurf der Transparenz-Verordnung durch die Bundesnetzagentur
vorgesehen, auf Nachfrage durch eine verbraucherfreundliche, einfach zugängli-
che, zusammenfassende und aktuelle Darstellung über die tatsächlich zur Verfü-
gung stehenden und die vertraglich vereinbarten Bandbreiten informiert werden.

Es besteht Einigkeit darüber, dass nur im Rahmen wettbewerblicher Strukturen das
Ziel, bis 2018 flächendeckend eine Versorgung mit 50 Mbit/s zur Verfügung zu
stellen, zu erreichen ist.

Bund, Länder und Kommunen profitieren gemeinsam vom Breitbandausbau. Jede
staatliche Ebene muss daher ihren Beitrag leisten, um das gemeinsame Ziel mög-
lichst schnell zu erreichen. Im Rahmen eines konstruktiven Dialogs muss die kon-
krete Ausgestaltung des gemeinsamen Zusammenwirkens noch in diesem Jahr
erarbeitet werden, damit die Breitbandziele bis 2018 erreicht werden können.

Der zügige Ausbau mobiler Breitbandanwendungen ist richtig und notwendig,
zumal die Nachfrage nach Mobilität weiter wachsen wird. Gleichzeitig muss aber
auch der weitere Ausbau des Festnetzes vorangetrieben werden, da dieser höhere
Bandbreiten ermöglicht und auch insofern der Bedarf wächst.

Die Entwicklung und Nutzung von Diensten, die hohe Bandbreiten benötigen, etwa
HDTV, wird weiter voranschreiten, auch das Bedürfnis nach schnelleren Upload-
raten. Dies schafft Innovationspotentiale und Wachstum. Wirtschaftspolitisch ist
neben einer flächendeckenden Breitbandgrundversorgung mit unterschiedlichen
Technologien ein stetiger Ausbau des Glasfasernetzes anzustreben, da hiermit sehr
hohe Bandbreiten verfügbar gemacht werden. Durch den Glasfaserausbau können
zudem auch die Anbindung und damit die verfügbaren Bandbreiten des Mobil-
funks verbessert werden. Dies wird allerdings angesichts der hohen Kosten eines
solchen Ausbaus nicht sofort, sondern schrittweise erfolgen können.

Der Ausbau eines hochleistungsfähigen Glasfasernetzes in ganz Deutschland er-
fordert Investitionen in zweistelliger Milliardenhöhe, abhängig von der Ausbauart
(FTTC, FTTB, FTTH). Kostentreiber sind hierbei insbesondere Tiefbauarbeiten für
die Verlegung von Leerrohren, die rund 80 Prozent der Kosten ausmachen können.
Zu den größten Herausforderungen für den Ausbau in bislang unterversorgten Ge-
bieten zählen die hohen Ausbaukosten im Verhältnis zur potentiellen Nutzerzahl
und damit eine bestehende Wirtschaftlichkeitslücke, insbesondere in eher ländli-
chen Regionen.

Nach einer 2013 für das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vom
TÜV Rheinland erstellten Kostenstudie entstehen unter Annahme eines Technolo-
giemixes für die Versorgung aller deutschen Haushalte mit 50 Mbit/s rund 20 Mrd.
Euro an Investitionskosten. Davon entfallen alleine auf die Versorgung der letzten
5 Prozent der Haushalte mit 50 Mbit/s 8 Mrd. Euro. Eine Versorgung von 95 Pro-
zent der Haushalte würde einen Investitionsbedarf von noch 12 Mrd. Euro mit sich
bringen. Ein flächendeckender Glasfaserausbau bis ins Haus (FttH) würde hohe
zweistellige Milliardenbeträge (zwischen 85 und 93 Mrd. Euro) erfordern.

Diese Investitionskosten können weder von einem Unternehmen alleine noch in
Zeiten der notwendigen Haushaltskonsolidierung vollständig vom Staat aufge-

Drucksache 18/1973 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
bracht werden. Vielmehr müssen die Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass
in einem funktionierenden Wettbewerbsumfeld viele Unternehmen investieren und
Wirtschaftlichkeitslücken abgebaut werden.

Ein wichtiger Hebel zur schnellen Überwindung der Wirtschaftlichkeitslücken sind
Maßnahmen zur Kostensenkung durch Synergieeffekte, verbesserte Fördermög-
lichkeiten und die Nutzung von zusätzlichen Frequenzen für den Breitbandausbau,
vor allem in bislang unterversorgten Regionen.

Das gemeinsame Ziel von CDU, CSU und SPD ist eine flächendeckende Versor-
gung von 50 Mbit/s bis 2018. Mit dieser Geschwindigkeit lassen sich die mehrheit-
lich genutzten Anwendungen in sehr guter Qualität realisieren, einschließlich HD-
TV und Videodownloads. 50 Mbit/s bieten zudem noch Potential für die Mehr-
fachnutzung in privaten Haushalten und Unternehmen. Da mittelfristig höhere
Geschwindigkeiten benötigt werden, ist der stetige Ausbau des Glasfasernetzes
zwingend geboten.

B. Wesentliche Anforderungen an einen zukunftsorientierten Ausbau der Breitband-
infrastruktur

Anzustreben ist eine optimale Kombination von guten Festnetz- und Mobilfunkan-
bindungen mit flächendeckend hohen Geschwindigkeiten. Zur Erreichung der mit-
tel- und langfristigen Breitbandziele ist ein breiter Technologiemix notwendig
(DSL, Glasfaser, Kabelnetze, Satellit und Funknetze/LTE).

Um zusätzliche Impulse für den weiteren Ausbau von Hochgeschwindigkeits-
Breitbandnetzen zu setzen und vorhandene Wirtschaftlichkeitslücken zu schließen,
ist zudem ein Maßnahmenmix erforderlich.

Bund, Länder und die EU müssen die von ihnen zu beeinflussenden Rahmenbedin-
gungen so setzen, dass private Investitionen möglichst schnell, nachhaltig und
umfassend erfolgen und das gemeinsame Ziel des flächendeckenden Breitbandaus-
baus mit 50 Mbit/s bis 2018 erreicht werden kann. Die Kommunen müssen in ihren
Bemühungen unterstützt werden, eine flächendeckende Breitbandversorgung si-
cherzustellen.

Mit der Netzallianz Digitales Deutschland als Diskussions- und Ideenplattform aus
innovativen und investitionsbereiten Unternehmen und deren Verbänden sollte die
Erreichung der Breitbandziele (2018: 50 Mbit/s flächendeckend) im Rahmen eines
gemeinsam erarbeiteten „Kursbuches“ unterstützt und sollten insbesondere auch
zusätzliche Investitionen im ländlichen Raum gesichert werden.

Im Rahmen der Netzallianz Digitales Deutschland sollte im Herbst ein „Kursbuch“
erarbeitet werden, welches alle für den Ausbau relevanten Handlungsfelder um-
fasst und Meilensteine für den flächendeckenden Netzausbau aufzeigt. Dieses um-
fasst auch die Möglichkeiten eines wirtschaftlichen Ausbaus.

Die Ausrichtung der in einem möglichst breiten nationalen Konsens umzusetzen-
den Maßnahmen zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur sollte aus Sicht des Deut-
schen Bundestages neben der Technologieoffenheit insbesondere folgende
Schwerpunkte umfassen:

1. Innovations- und investitionsfreundliche Regulierung mit Wettbewerbsorientie-
rung – Europäische Diskussion mitgestalten

Wettbewerb ist einer der stärksten Treiber des Breitbandausbaus. Eine innovations-
und investitionsfreundliche Regulierung, die Rechts- und Planungssicherheit für
alle Beteiligten schafft, kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass die not-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1973
wendigen Investitionen auch tatsächlich erfolgen. Ziel ist es, eine starke deutsche
und europäische Telekommunikations- und IT-Industrie sicherzustellen.

Dazu gehört beispielsweise, die Bedingungen näher zu klären, unter denen Koope-
rationen von unterschiedlichen Telekommunikationsunternehmen ermöglicht wer-
den, insbesondere auch im Rahmen von verbindlichen Open-Access-Modellen im
Falle von geförderten Ausbauprojekten, die vermeiden könnten, dass es zu einem
„Flickenteppich“ in Deutschland kommt. Wichtig ist dabei jedoch auch, dass neben
den Anbietern, die ein Open-Access-Modell für ihr Netz anbieten, andere am
Markt tätige Anbieter die entsprechenden Voraussetzungen für eine Abnahme
dieser Angebote schaffen. Angesichts der hohen Kosten ist es nicht sinnvoll, eine
teure Glasfaserinfrastruktur doppelt aufzubauen.

Große und grundlegende Brüche in Bezug auf regulatorische Rahmenbedingungen
sind zu vermeiden, insbesondere, wenn sie eine längere Implementierungsphase
bedingen. Ansonsten würde durch große Planungsunsicherheit ein Investitionsstau
riskiert, der den Breitbandzielen entgegenliefe. Investitionen dürfen nicht verhin-
dert werden.

Im Übrigen sind regulatorische Weiterentwicklungen, die Wettbewerb wahren und
sinnvolle Ansätze für eine Verbesserung der Breitbandversorgung insbesondere im
ländlichen Raum bringen, zu unterstützen. Dies sollte auch bei der von der Bun-
desnetzagentur angekündigten Weiterentwicklung der regulatorischen Rahmenbe-
dingungen berücksichtigt werden. Damit soll in bislang besonders benachteiligten
Ortschaften eine zeitgemäße Breitbandversorgung ermöglicht werden. Notwendige
Entscheidungen hierzu (insbesondere zur Frage weiterer Kabelverzweiger auf dem
Verzweigerkabel) sollten zügig erfolgen, um allen Beteiligten die notwendige Pla-
nungssicherheit zu geben. Dabei muss sichergestellt sein, dass Lösungen gefunden
werden, die den Breitbandanforderungen der Menschen vor allem im ländlichen
Raum gerecht werden und langfristig zukunftssicher sind. Um eine effiziente För-
derung zu ermöglichen, müssen diese Lösungen zudem gewährleisten, dass alle
interessierten Unternehmen an den Ausschreibungen teilnehmen können.

Am 3. April 2014 hat das Europäische Parlament in erster Lesung über die vorge-
schlagenen Maßnahmen für einen europäischen Binnenmarkt der elektronischen
Kommunikation („Digital Single Market“)1 debattiert. Die Mitgliedstaaten beraten
nunmehr über ihre Position, was hiermit parlamentarisch begleitet werden soll,
damit die richtigen Anreize für wirtschaftlich tragfähige Investitionen in den Aus-
bau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen gesetzt werden. Erst nach der Neu-
besetzung der Europäischen Kommission ist mit einem Abschluss der Verhandlun-
gen zu rechnen. Gleichwohl soll aufgrund der möglichen weitreichenden Auswir-
kungen auch für den deutschen Rechtsrahmen zum Breitbandausbau bereits in
diesem Verhandlungsstadium auf folgende Aspekte hingewiesen werden:
Planungssicherheit ist gerade auf dem schnelllebigen Telekommunikations-

markt von überragender Bedeutung. Daher sollten bewährte Wettbewerbskon-
zepte und der Handlungsrahmen nationaler Institutionen wie der Bundesnetza-
gentur nicht in Frage gestellt werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hinter-
grund, dass es an dem Nachweis fehlt, dass sich ein auf wenige große Anbieter
konzentrierender Markt positiv auf Verbraucherpreise und Produktqualität
auswirkt.

Im Rahmen der zahlreichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parla-
ments in Bezug auf die Frequenzordnung werden insbesondere die vorgeschla-
genen Laufzeiten der Frequenzzuteilungen von mindestens 25 Jahren als sehr

1 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum euro-
päischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Konti-
nents und zur Änderung der Richtlinien 2002/20/EG, 2002/21/EG und 2002/22/EG und der Verordnun-
gen (EG) Nr. 1211/2009 und (EU) Nr. 531/2012, COM(2013) 627 final.

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kritisch angesehen, was durch die am 17. Mai 2014 veröffentlichte Bewertung
des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommuni-
kation (GEREK) nochmals bestätigt wurde. Eine effiziente Frequenznutzung
kann damit in einem schnelllebigen Telekommunikationsmarkt nicht sicherge-
stellt werden.

Die Netzneutralität ist auch auf europäischer Ebene gesetzlich zu verankern.
Ziel ist dabei der Erhalt des offenen und freien Internets, die Sicherung von
Teilhabe, Meinungsvielfalt, Innovation und fairem Wettbewerb. Der diskrimi-
nierungsfreie Transport aller Datenpakete im Internet ist die Grundlage dafür.
Das sogenannte Best-Effort-Internet, das für die Gleichberechtigung der Da-
tenpakete steht, wird in seiner Qualität weiterentwickelt und darf nicht von ei-
ner Vielzahl von „Managed Services“ verdrängt werden. Netzwerkmanage-
ment muss allerdings dort möglich sein, wo es technisch geboten ist, damit
bandbreitensensible Daten und Anwendungen verlässlich und ohne Verzöge-
rung übertragen werden bzw. zum Einsatz kommen können.

Der diskriminierungsfreie Zugang zum Internet garantiert weiteres Wachstum
und die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Innovationen und Innovations-
fähigkeit sind dabei der Haupttreiber einer weiterhin positiven wirtschaftlichen
Entwicklung der Internetbranche.

Bei der Diskussion europäischer virtueller Zugangsprodukte ist – wie bereits
der Wissenschaftliche Arbeitskreis für Regulierungsfragen (WAR)der Bun-
desnetzagentur hervorgehoben hat – zu beachten, dass in den TAL-Zugang ge-
tätigte Investitionen nicht vorzeitig entwertet werden und somit das Wettbe-
werbsniveau beim Breitbandausbau gefährdet wird.

Ebenso wie der jüngst durch die Bundesnetzagentur zur Diskussion gestellte
Entwurf einer Transparenz-Verordnung werden die Vorschläge des Europäi-
schen Parlaments zur Transparenz im Endkundenbereich dazu beitragen, dass
die Verbraucher genauer über die Leistungsfähigkeit ihres Breitbandzugangs
per Mobilfunk oder Festnetz informiert werden.

2. Optimale Hebung von Synergieeffekten zur Kostensenkung beim Ausbau der
Breitbandfestnetzinfrastruktur

Die Nutzung von Synergien beim Breitbandausbau minimiert die Kosten und kann
zusätzliche Investitionsimpulse setzen. Hierfür ist eine effiziente Koordination auf
allen Ebenen erforderlich, insbesondere auch zwischen Bund, Ländern und Kom-
munen. Um eine Beschleunigung des Ausbaus zu erzielen, ist eine Verwaltungs-
vereinfachung notwendig, insbesondere bei planungs-, bau- und abgabenrechtli-
chen Vorschriften.

Die bereits bestehenden Strom-, Gas-, Fernwärme- und Abwassernetze sowie die
Verkehrsnetze (Schiene, Straße, Häfen und Flughäfen) bieten ein hohes Potential
für einen kosten- und ressourcenschonenden Breitbandausbau im Festnetz. Im Juni
2014 ist die EU-Richtlinie über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Aus-
baus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation (Kos-
tenreduzierungsrichtlinie 2014/61/EU) in Kraft getreten. Ziel ist es, durch eine
Mitnutzung bestehender anderer Netzinfrastrukturen den Telekommunikationsan-
bietern einen effizienteren Ausbau von modernen Hochleistungsnetzen zu ermögli-
chen. Gerade die Tiefbaukosten, die 80 Prozent der Ausbaukosten ausmachen,
können dadurch erheblich reduziert werden. Damit wird insbesondere der Ausbau
einer modernen und hochleistungsfähigen Glasfaserinfrastruktur auf Basis der
unterschiedlichsten Ausbaumodelle (FTTC, FTTB und FTTH) maßgeblich unter-
stützt. Darüber hinaus kann davon auch der Ausbau der Mobilfunknetze profitie-
ren, da die Anbindung von Mobilfunkmasten ebenfalls auf einer guten Glasfaser-
infrastruktur beruht.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1973
Um die Rahmenbedingungen für einen wettbewerbsbasierten Ausbau einer moder-
nen Festnetzinfrastruktur auch in Deutschland entscheidend zu verbessern, sollte
daher die Richtlinie über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus
von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation in der
ersten Hälfte dieser Legislaturperiode durch eine Änderung des Telekommunikati-
onsgesetzes (TKG) oder die Schaffung eines Breitbandinfrastrukturausbaugesetzes
konsequent umgesetzt werden. Dabei ist für die spätere rechtssichere Anwendung
bei der Ausgestaltung die Beachtung der möglicherweise berührten Eigentums-
rechte von besonderer Bedeutung.

Zur umfassenden Hebung der Synergien durch Mitnutzung bestehender Netzinfra-
strukturen bedarf es eines stabilen Rechtsrahmens. Dies zeigen die ersten Erfah-
rungen mit vergleichbaren Ansätzen im aktuellen Telekommunikationsgesetz. Die
ausbauwilligen Telekommunikationsnetzbetreiber können nur durch verbindliche
und schnelle Entscheidungen der zuständigen Behörden die notwendige Planungs-
sicherheit für zeitnahe Investitionen erhalten. Außerdem müsste geprüft werden,
wie auch benachbarte Rechtsnormen (z. B. im Baugesetzbuch oder in der Straßen-
verkehrs-Ordnung) in Einklang zu bringen sind.

Die Betreiber von Strom-, Gas-, Fernwärme- und Abwassernetzen, von Kanalisati-
onssystemen sowie von Verkehrsnetzen (im Folgenden: Betreiber anderer Netzinf-
rastrukturen) müssen ausbauwilligen Telekommunikationsnetzbetreibern zum
Breitbandausbau zu diskriminierungsfreien Bedingungen die Mitnutzung ihrer
physischen Infrastruktur ermöglichen. Hierzu gehört bspw. auch, dass Bahntras-
senquerungen kurzfristig möglich sind.

Die Energiewende erfordert in Deutschland einen hohen Bedarf an Vernetzung und
bringt eine Vielzahl von lokalen Infrastrukturprojekten mit sich. Dieser Prozess
muss stärker mit dem Prozess des Breitbandausbaus koordiniert werden. Richtli-
nien, Vorgaben und Genehmigungen müssen dahingehend überprüft werden, ob sie
die Synergieeffekte ausreichend berücksichtigen.

Entgelte für die Mitnutzung sollten einen angemessenen Anreiz für die Betreiber
anderer Netzinfrastrukturen setzen, die Mitnutzung für den Breitbandausbau zu
ermöglichen. Gleichzeitig ist jedoch auch eine missbräuchliche Überhöhung zu
vermeiden, damit die Hebung der Synergieeffekte für die Telekommunikations-
netzbetreiber weiterhin attraktiv bleibt.

Bei strittigen Einzelfällen muss aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung das
übergeordnete Ziel, bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit 50 Mbit/s zu
erreichen, einen gesonderten Stellenwert erhalten.

Bei Verkehrsinfrastrukturprojekten (bspw. bei Brückenbau und -sanierung) sollte
zukünftig eine bedarfsorientierte Pflicht zur Verlegung von Leerrohren rechtlich
bindend vorgesehen werden. Auch ist zu prüfen, ob sich der bestehende Vorrang
der unterirdischen Erschließung aktuell ausbauhemmend auswirkt und eine zumin-
dest zeitweilige oberirdische Verlegung von Glasfaserleitungen dieses Hemmnis
kurzfristig beseitigt. Langfristig könnte dann bei zukünftigen Bauarbeiten die Ver-
legung schlussendlich unterirdisch realisiert werden. Gerade im ländlichen Raum
sollten die dort bestehenden Oberlandleitungen für den Strom- oder Telefonan-
schluss für einen kostengünstigen Glasfaserausbau zeitnah nutzbar gemacht wer-
den. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass für den kurzfristigen Einsatz von kosten-
reduzierenden Glasfaserverlegetechniken (bspw. Micro-Trenching) rasch entspre-
chende Nutzungshinweise vorgelegt werden.

Telekommunikationsnetzbetreiber müssen für ihre Ausbauplanung von den Betrei-
bern anderer Netzinfrastrukturen Mindestinformation über bestehende Infrastruktu-
ren (u. a. Standort, Leitungswege, Typ, gegenwärtige Nutzung, Ansprechpartner)

Drucksache 18/1973 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
und über geplante Bauarbeiten erhalten. Liegen die Informationen nicht vor, muss
die Möglichkeit zu einer Untersuchung vor Ort geschaffen werden.

Auch die Informationen, die bei staatlichen Stellen zu bestehenden Netzinfrastruk-
turen vorliegen, müssen den ausbauwilligen Telekommunikationsnetzbetreibern
zukünftig zeitnah elektronisch, mit geringen bürokratischen Hürden und möglichst
schon vor dem europarechtlich vorgegebenen Zeitpunkt zum 01. Januar 2017 zur
Verfügung gestellt werden.

Für eine übergreifende Planung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen er-
scheint es sinnvoll, die Informationen staatlicher Stellen an einer zentralen Infor-
mationsstelle, wie beispielsweise im bereits bestehenden Infrastrukturatlas, zu
sammeln. Es ist außerdem zu prüfen, ob ein Oberflächenkataster zur Beschaffen-
heit der Bodenoberfläche oder ergänzende Angaben im Breitbandatlas zur Boden-
güte die Planungskosten reduzieren.

Bei Konflikten trifft eine „nationale Streitschlichtungsstelle“, die aufgrund ihrer
Sachnähe bei der Bundesnetzagentur angesiedelt sein sollte, zeitnah eine bindende
Entscheidung bzgl. der Zugangsgewährung (Bedingungen und Entgelte) und bzgl.
etwaiger Informationsbegehren. Dies gilt auch für die bislang unverbindlichen
Streitschlichtungsentscheidungen (§ 77b TKG). Bei der Ausgestaltung des Verfah-
rensablaufs ist darauf zu achten, dass das Verfahren den zügigen Netzausbau för-
dert und nicht behindert. Hierzu gehört bspw. auch eine Vorlagepflicht für bereits
erteilte Zustimmungserklärungen zur Mitnutzung bzw. für Mitnutzungsverein-
barungen, um einen zentralen Überblick über die Bedingungen und die Reichweite
der Nutzung von Synergien zu ermöglichen.

Außerdem ist die Koordinierung von Bauarbeiten bspw. durch eine verbindliche
Vorgabe des Koordinierungsablaufs entscheidend zu verbessern. Insbesondere für
den Fall von Bauarbeiten, die ganz oder teilweise mit öffentlichen Mitteln finan-
ziert werden, sollten ausbauwillige Telekommunikationsnetzbetreiber die Mög-
lichkeit erhalten, hochleistungsfähige Breitbandnetze mit zu verlegen. Zur rechtzei-
tigen Planung einer Mitverlegung sind Informationen über laufende und geplante
Bauarbeiten notwendig. Für die neuen untiefen Verlegeverfahren nach dem TKG
sollte in geeigneter Weise mehr Akzeptanz – auch und gerade in den kommunalen
Verwaltungen – geschaffen werden.

Informationen zu erforderlichen Genehmigungsvoraussetzungen zum Breitband-
ausbau müssen an einer Stelle zur Verfügung gestellt werden, vorzugsweise auf
dem Breitbandportal der Bundesregierung (www.zukunft-breitband.de). Mit der
kommunalen Ebene ist zu erörtern, wie auch die Antragsstellung besser koordiniert
werden kann. Die Genehmigungserteilung vor Ort sollte in kurzen Fristen erfolgen,
um einen zügigen Netzausbau sicherzustellen.

Bei privaten und öffentlichen Neubauten und größeren Sanierungsarbeiten im pri-
vaten Bereich sollten, beispielsweise durch die Verlegung von Leerrohren, die
Grundlagen für eine zukünftige Ausstattung der Gebäude mit hochleistungsfähigen
Telekommunikationsnetzen geschaffen werden. Ausbauwillige Telekommunikati-
onsnetzbetreiber sollten zu angemessen Bedingungen diese Infrastrukturen mitnut-
zen können.

3. Konsequente und zeitnahe Nutzung der Potentiale von Funkfrequenzen für den
Breitbandausbau

Mobilfunk kann den weiteren Festnetzausbau nicht ersetzen. Allerdings bietet ins-
besondere der weiterentwickelte Mobilfunkstandard LTE Advanced die Möglich-
keit, unterversorgte Gebiete kostengünstiger und vor allem schneller mit höheren
Geschwindigkeiten zu versorgen als dies durch Kabel-, Glasfaser- oder DSL-
Anbindung möglich ist. Diese Mobilfunktechnologie sollte deshalb in Teilberei-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1973
chen für die Erreichung der Breitbandziele bis 2018 verstärkt genutzt werden, zu-
mal ein weiterer LTE-Ausbau immer auch mit dem Näherrücken der Glasfaser an
die Haushalte verbunden ist.

Der Verfügbarkeit von mobilen Breitbandzugängen kommt daher kurz- und mittel-
fristig, aber auch langfristig eine hohe volkswirtschaftliche Bedeutung zu. Kurz-
fristig wird mobiles Breitband eine entscheidende Rolle dabei spielen, auch die
Bürger in ländlichen Regionen mit leistungsfähigen Internetzugängen zu versorgen
und damit gleichwertige Lebensbedingungen und gesellschaftliche Teilhabe si-
cherzustellen. Mittel- und langfristig wird die flächendeckende Verfügbarkeit eines
leistungsfähigen Mobilfunknetzes für die Bürger, aber auch für innovative Ge-
schäftsmodelle bspw. im Verkehrs- und Logistikbereich eine Grundvoraussetzung
darstellen.

Die mobile Breitbandnutzung wird weiter deutlich wachsen, insbesondere wegen
der starken Durchdringung mit Endgeräten, über die datenintensive Internet-
anwendungen abrufbar sind. Der zunehmende Bedarf muss sich in einer effizienten
Frequenznutzung widerspiegeln, die vorhandene Bedarfe angemessen berücksich-
tigt. Vor diesem Hintergrund schlägt die Bundesnetzagentur vor, zügig die Ende
2016 auslaufenden Frequenznutzungsrechte der Bereiche 900/1800 MHz gemein-
sam mit sämtlichen zum Breitbandausbau geeigneten Frequenzen bereitzustellen
(„Projekt 2016“).

Aktuell etabliert sich der Bereich der 700-MHz-Frequenzen weltweit als nächster
Standard für die Nutzung mobiler Breitbandanwendungen. Die bislang vom Rund-
funk genutzten Frequenzen im 700-MHz-Bereich bieten die Möglichkeiten einer
„Digitalen Dividende II“. Hierbei geht es darum, die Umstellung auf den neuen,
zukunftsträchtigeren Standard DVB-T2 zügig vorzunehmen, damit terrestrische
Rundfunkangebote in HD-Qualität möglich werden. Damit kann der Rundfunk
gleichzeitig Kosten und Frequenzbelegungen einsparen. Hierdurch frei werdende
Frequenzen sollten ab 2017 vorrangig für den Breitbandausbau in eher ländlichen
Gebieten genutzt werden.

Die Länder sind sich mit dem Bund einig, mit dem Umstieg auf DVB-T2 im
HEVC-Standard auch weiterhin einen terrestrischen TV-Übertragungsweg zu er-
möglichen, der ohne monatliche Zusatzkosten auskommt und vor allem in Bal-
lungsräumen intensiv genutzt wird. Die rundfunkpolitischen Anliegen der Länder
und die Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Rundfunks sowie die Interessen der
Nutzer drahtloser Produktionsmittel (insbesondere Drahtlosmikrofone und -kame-
ras von Kulturveranstaltern wie Bühnen und soziokulturellen Zentren) müsse an-
gemessen und ausreichend berücksichtigt werden.

Zur Umsetzung einer solchen „Digitalen Dividende II“ ist auf hoher politischer
Ebene im gegenseitigen Einvernehmen durch Bund und Länder ein nationaler
Konsens für eine zukunftsgerichtete terrestrische Fernsehversorgung mit dem
Standard DVB-T2 und für die bessere Versorgung mit leistungsfähigen mobilen
Breitbandzugängen – insbesondere im ländlichen Raum – zu erarbeiten. Die Fre-
quenzordnung ist im Einvernehmen mit den Ländern zu ändern.

Da sich bei der Umstellung auf DVB-T2 eine Reihe an technischen und verfah-
rensmäßigen Fragestellungen ergibt, sollten offene Punkte bis zum Ende des dritten
Quartals 2014 geklärt werden. In dem politischen Kompromiss ist ein hinreichen-
der Interessenausgleich mit anderweitig vorgebrachten Frequenzbedarfen (BOS-
Netze, militärische Netze) und mit anderen betroffenen Nutzergruppen (drahtlose
Produktionsmittel) herzustellen, ohne dabei jedoch die beiden übergeordneten
Ziele – eine flächendeckenden Breitbandversorgung (50 Mbit/s bis 2018) mit einer
Nutzungsaufnahme von mobilem Breitband 2017 und der schnelle Umstieg auf
DVB-T2 – aus den Augen zu verlieren.

Drucksache 18/1973 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Ein frühes Signal von der politischen Ebene wird sich außerdem positiv auf die
Herstellerindustrie auswirken, die notwendigen Endgeräte für DVB-T2 pünktlich
für den Massenmarkt zur Verfügung zu stellen. Mit DVB-T2 kann den Bürgern
zeitnah ein technisch fortschrittlicher Übertragungsstandard für eine terrestrische
Fernsehversorgung mit HD-Qualität zur Verfügung gestellt werden. Es ist zu prü-
fen, ob die Umstellung auf DVB-T2 bis Mitte 2016 mindestens in den jetzigen
Hauptverbreitungsgebieten, den Ballungsräumen, realisierbar ist, um durch media-
le Großereignisse wie die UEFA-Fußballeuropameisterschaft eine schnelle Markt-
durchdringung zu erreichen. Außerdem können durch ein entschlossenes Vorgehen
bei der DVB-T2-Umstellung die für den Betrieb erwarteten deutlichen Kostensen-
kungspotentiale früher realisiert werden.

Nach Abschluss eines nationalen Konsenses zum Ende des dritten Quartals 2014
ist eine schnelle Frequenzvergabe oder -versteigerung möglichst Anfang 2015
anzustreben. Durch eine entsprechende Versorgungsauflage sollte eine prioritäre
Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum mit mobilem Breitband erreicht
werden.

Es müssen alle Potentiale zum Ausbau der digitalen Infrastruktur aktiviert werden.
Das bedeutet auch, dass die Potentiale von lokalen Funknetzen (WLAN) als Zu-
gang zum Internet im öffentlichen Raum ausgeschöpft werden und Rechtssicher-
heit für die WLAN-Betreiber besteht. WLAN-Betreiber, die keine Accessbetreiber
sind, beispielsweise kleine Gewerbetreibende, sehen sich mit unabsehbaren Forde-
rungen aus potentiellen Rechtsverletzungen ihrer Nutzer im WLAN konfrontiert
(Störerhaftung). Notwendig ist eine Klarstellung der Haftungsregelungen analog zu
den Accessprovidern.

4. Effiziente und stärkere finanzielle Förderung für unterversorgte Gebiete

Förderprogramme sind ein geeignetes Instrument, um Wirtschaftlichkeitslücken
beim Breitbandausbau insbesondere in ländlichen Regionen schließen zu können.
Damit die Breitbandziele bis 2018 umgesetzt werden können, sind entsprechende
Ausbauauflagen im Rahmen der „Digitalen Dividende II“ und zusätzliche staatli-
che Finanzmittel anzustreben. In Zeiten der Haushaltskonsolidierung sind Mittel so
einzusetzen, dass sie eine größtmögliche Hebelwirkung für private Breitbandinves-
titionen und die Ausbauziele haben und Mitnahmeeffekte soweit möglich vermei-
den.

In Zeiten der Haushaltskonsolidierung gilt jedoch auch der Grundsatz des „För-
derns und Forderns“. Wenn die Möglichkeiten der Mitnutzung bestehender alterna-
tiver Infrastrukturen durch die Umsetzung der Kostensenkungsrichtlinie erweitert
wurden, ist bei einer Förderung vorauszusetzen, dass geprüft wurde, ob und in-
wieweit Synergiepotentiale durch kostensenkende Mitnutzung alternativer Infra-
strukturen bestehen und dargelegt wurde, ob und inwieweit bestehende Synergie-
potentiale bei der Netzausbauplanung berücksichtigt wurden. Zusätzlicher bürokra-
tischer Aufwand ist dabei möglichst zu vermeiden. Potentieller Koordinierungs-
aufwand (seitens der Telekommunikationsanbieter, der Kommunen vor Ort oder
der alternativen Netzbetreiber) darf jedoch nicht dazu führen, dass bspw. Straßen –
auf Kosten des Steuerzahlers – mehrfach aufgegraben werden müssen.

Eine Verschlankung und Vereinheitlichung der heterogenen bundes- und länder-
spezifischen Förderbedingungen und Verfahrensregelungen ist anzustreben. Hierzu
gehören bspw. einheitliche Musteranträge und -verträge, wie sie in einigen Bun-
desländern verwandt werden, die sich im Hinblick auf die effiziente Ausgestaltung
von Verfahrensabläufen als äußerst positiv erwiesen haben.

Zwischen dem Bund und den Ländern sollte es im Hinblick auf Förderprogramme
und Förderbedingungen ein abgestimmtes Vorgehen geben. Hierbei sind die unter-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1973
schiedlichen kommunalen Voraussetzungen zu berücksichtigen, etwa im Hinblick
auf die Überprüfung der kommunalen Eigenanteile, haushalterische Notwendig-
keitsnachweise sowie Bürgschaftspflichten, insbesondere bei Kommunen in haus-
halterischer Notlage/Zweckverwaltung.

Dort, wo EU-Vorgaben eine Rolle spielen, sollte darauf hingewirkt werden, dass
diese so ausgestaltet werden, dass Planungsunsicherheiten beseitigt werden und
eine optimale Handhabbarkeit sichergestellt wird. Im Beihilfebereich ist bei der
EU-Kommission für eine NGA-Rahmenregelung für Deutschland darauf hinzuwir-
ken, dass diese die Vectoringtechnologie einbezieht und es ermöglicht, den Breit-
bandausbau im ländlichen Raum durch ein unbürokratisches, technologieneutrales
und wettbewerbsfreundliches Förderverfahren voranzubringen. Der Breitbandaus-
bau muss auch zukünftig in der EU förderfähig bleiben.

Die Ausstattung von Förderprogrammen setzt eine solide Finanzierung voraus.
Mögliche Haushaltsspielräume sind innerhalb der Bundesregierung zwischen dem
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bun-
desministerium der Finanzen zu prüfen.

Die Bundesnetzagentur geht in ihrer Einnahmenprognose für das Bundeswirt-
schaftsministerium für die Neuvergabe der Bereiche 700, 900, 1800 MHz und 1,5
GHz (insgesamt 260 MHz) von Mindesteinnahmen von 1,162 Mrd. Euro aus, die
von den voraussichtlichen Frequenzzuteilungsgebühren bei Nichtversteigerung
abgeleitet sind. Aus der zugeteilten Frequenzreserve je Mobilfunkanbieter errech-
nen sich weitere Einnahmen von bis zu 300 Mio. Euro. Diese Summe würde sich
nach Angaben der Bundesnetzagentur bei Auslassung des frequenztechnisch at-
traktiven 700-MHz-Bandes um mindestens 450 Mio. Euro reduzieren, so dass auch
ohne die „Digitale Dividende II“ und ohne jegliche Versteigerung rund 1 Mrd.
Euro an Einnahmen für den Bundeshaushalt erzielt werden könnten. Im Falle einer
Versteigerung könnten sich die Einnahmen in Abhängigkeit vom tatsächlichen
Bieterverhalten erhöhen. Fördermittel sollten im Hinblick auf die Breitbandziele
bis 2018 i. S. d. Breitbandstrategie der Bundesregierung auf den Netzausbau in
unterversorgten Gebieten mit Wirtschaftlichkeitslücken konzentriert werden. Be-
reits bestehende Förderprogramme für den Breitbandausbau sollten im Hinblick
auf die Förderbedingungen geprüft werden.

Insgesamt sollte es einen Fördermix aus Zuschüssen, Bürgschaften und Zinsverbil-
ligungen geben, der die unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Ak-
teure abbildet. In besonderer Weise sind auch die Anliegen der Kommunen zu
berücksichtigen.

Ein neues Sonderfinanzierungsprogramm „Premiumförderung Netzausbau“ bei der
KfW Bankengruppe soll bestehende Programme ergänzen. Es soll den flächende-
ckenden Ausbau von Breitbandinfrastruktur mit zukunftsweisenden, nachhaltigen
Technologien (NGA-Netze) durch Vergabe von zinsgünstigen Finanzierungskredi-
ten und Bürgschaften fördern. Mit dem Förderprogramm soll auf die spezifischen
Anforderungen der Langfristigkeit solcher Projekte reagiert werden. Die Förderung
soll insbesondere in Räumen greifen, die nicht ohne weiteres durch den Markt mit
Hochleistungsnetzen erschlossen werden. Eine Kombination mit Landesprogram-
men soll dabei grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.

Soweit sinnvolle Breitbandförderprogramme nicht durch Haushaltsmittel finanziert
werden können, sollten die Voraussetzung für einen durch die Telekommunikati-
onsbranche einzurichtenden Breitband-Bürgerfonds, in den Privatpersonen sowie
institutionelle Anleger investieren können, geprüft werden.

Drucksache 18/1973 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Bessere Abstimmung und Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen

Bund und Länder müssen im Hinblick auf den Infrastrukturausbau abgestimmt
vorgehen und hierbei die Kommunen beteiligen und in ihrer Fähigkeit stärken,
eigene Kompetenzen zu entwickeln und vorhandene Angebote zu nutzen. Kommu-
nen, Landkreise, Länder und Bundesregierung sollten in einem koordinativen Rol-
lenmodell zusammenwirken, welches im Detail ausgearbeitet und möglicherweise
legislativ verankert werden muss. Bund und Länder sollten einen Breitbandkon-
sens erzielen, der neben der weiteren Frequenznutzung auch gemeinsame Ansätze
für abgestimmte Förderkonzepte und sich ergänzende Synergiemaßnahmen bein-
haltet.

Eigenanstrengungen von Kommunen in unterversorgten Gebieten sind stärker als
bisher – und über die Bereitstellung von Fördermitteln hinaus – zu unterstützen,
etwa durch umfassende Beratungsleistungen, Hilfe bei mit Anbietern zu erarbei-
tenden Lückenschlusskonzepten oder Best-Practice-Initiativen. Regionale Investi-
tionspotenziale und Kompetenzen sind in besonderer Weise einzubinden.

Hierbei kommt beispielsweise den Landkreisen, den Vermessungsämtern oder
anderen durch das Land beauftragten Behörden als Koordinatoren auf regionaler
Ebene eine besondere Bedeutung zu. Sie sind bereits heute die überörtlichen Trä-
ger von Baumaßnahmen und besitzen Geoinformationsstellen, Planungs- und Bau-
ämter sowie die Ressourcen für eine gemeindeübergreifende Planung. Bezugneh-
mend auf die Kostenreduzierungsrichtlinie der EU sind maßgeblich Prozesse und
Ansprechpartner für die öffentlichen und privaten Netzbetreiber zu formulieren.

Kommunen, die aufgrund schlechter wirtschaftlicher Lage unter Haushaltsvorbe-
halt stehen, dürfen hierdurch nicht an der Implementierung passiver Infrastruktur
gehindert werden. Kommunen unter Haushaltsvorbehalt können oftmals die Mit-
verlegung von Leerrohren oder anderen passiven Infrastrukturen nicht gewährleis-
ten, da die zusätzlichen Kosten als „freiwillige Leistung“ anzusehen sind, die nicht
genehmigt werden kann. Hier muss den Kommunen die Möglichkeit gegeben wer-
den, in zukunftsweisende Breitbandinfrastruktur zu investieren.

Die Arbeit des Breitbandbüros des Bundes sollte im Rahmen verfügbarer Haus-
haltsmittel weiter gestärkt werden, insbesondere auch im Hinblick auf die Zusam-
menführung von Informationen und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit
zuständigen Ländereinrichtungen sowie Kommunen. Unter Koordination der Lan-
deskompetenzzentren und des Bundes sollte die Entwicklung regionaler „Master-
pläne für den Breitbandausbau“ erfolgen (wirtschaftlich und technisch).

Um zügige Fortschritte beim Breitbandausbau zu erzielen, muss in den Kommunen
mehr Kompetenz und Wissen im Hinblick auf technische, rechtliche, planerische,
förderpolitische und organisatorische Anforderungen des Breitbandausbaus ge-
schaffen werden. Vor allem kleine Kommunen sind mit der Wissensbeschaffung
und dem Projektmanagement überfordert. Der Bund unterstützt dieses durch ein
breit angelegtes Informations- und Beratungsprogramm. Dieses reicht von der
Ausbildung kommunaler Breitbandmanager über einen stärkeren Austausch und
die Zurverfügungstellung von Leitfäden und Musterverträgen bis hin zur Inan-
spruchnahme externer Beratung und Projektsteuerung.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. den Breitbandausbau in Deutschland im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel
konsequent voranzutreiben, um bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit
mindestens 50 Mbit/s zu erreichen und darüber hinaus eine dynamische Ent-
wicklung verfügbarer Bandbreiten zu ermöglichen, die den zunehmenden Be-
darf berücksichtigt und eine digitale Spaltung zwischen Ballungszentren und

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1973

ländlichen Räumen vermeidet; Regionen, die noch nicht über eine Versor-
gungsbandbreite von mindestens 2 Mbit/s verfügen, müssen dabei vorrangig
und kurzfristig erschlossen werden;

2. die Breitbandstrategie des Bundes in diesem Sinne umfassend weiterzu-
entwickeln, um den Ausbau einer hochleistungsfähigen Glasfaserinfrastruktur
sowie eines modernen Mobilfunknetzes in Kombination mit anderen Techno-
logien zu unterstützen;

3. für eine innovations- und investitionsfreundliche Regulierung der Telekom-
munikationsmärkte zu sorgen, die Impulse für zusätzliche Investitionen setzt
und Planungssicherheit schafft und eine starke deutsche und europäische Tele-
kommunikations- und IT-Industrie sicherstellt;

4. bis zum Ende des dritten Quartals 2014 im Einvernehmen mit den Ländern
einen nationalen Konsens zum Breitbandausbau anzustreben, insbesondere zur
abgestimmten Ausgestaltung von Förderprogrammen und zur weiteren Fre-
quenzplanung;

5. mit den Ländern einen nationalen Konsens für eine zukunftsgerichtete terrest-
rische Fernsehversorgung mit dem Standard DVB-T2 und die Nutzung frei
werdender Frequenzen für die zusätzliche Versorgung mit leistungsfähigen
mobilen Breitbandzugängen – insbesondere im ländlichen Raum – zu erarbei-
ten. Zu prüfen ist, ob bereits bis Mitte 2016 mindestens in den jetzigen Haupt-
verbreitungsgebieten, den Ballungsräumen, den Bürgern zu einem medialen
Großereignis wie der UEFA-Fußballeuropameisterschaft ein technisch fort-
schrittlicher Übertragungsstandard für eine terrestrische Fernsehversorgung
mit HD-Qualität zur Verfügung gestellt werden kann;

6. im Einvernehmen mit den Ländern das für die entsprechende Planungssicher-
heit aller Beteiligten und insbesondere auch der Endgeräteindustrie notwendige
politische Signal eines nationalen Konsenses im dritten Quartal 2014 zu sen-
den und durch eine anschließende Umsetzung in einer entsprechenden Ände-
rung der Frequenz-Verordnung zu verstärken. Der politische Kompromiss soll
dabei einen Interessenausgleich mit anderweitig vorgebrachten Frequenzbedar-
fen und mit anderen betroffenen Nutzergruppen herstellen. Dabei sind die Fre-
quenzbedarfe von Nutzern drahtloser Produktionsmittel auch zukünftig bei
weitgehend primärer Nutzung der 700-MHz-Frequenzen durch den Mobilfunk
entsprechend ihrer unabdingbaren Bedeutung für die Rundfunk-, Kultur- und
Kreativbranche ausreichend und angemessen zu berücksichtigen. Insgesamt ist
dem Gebot einer effizienten Frequenznutzung Rechnung zu tragen und es sind
bei der Erzielung eines politischen Kompromisses die beiden übergeordneten
Ziele – eine flächendeckende Breitbandversorgung (50 Mbit/s bis 2018) mit
einer Nutzungsaufnahme von mobilem Breitband 2017 und der schnelle Um-
stieg auf DVB-T2 – nicht aus den Augen zu verlieren. Hinsichtlich eines künf-
tigen Frequenzbedarfs für Breitbandkommunikation von Behörden und Orga-
nisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und das Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) sind diese ebenfalls ausreichend und angemessen mög-
lichst im 700-MHz-Bereich zu berücksichtigen. Die hierzu noch notwendigen
Konkretisierungen (auch bzgl. Ausfallsicherheit und hoheitlicher Eingriffs-
rechte) sollten unmittelbar zwischen BMVI, BMI, BMVg und den Innenmini-
sterien der Länder unter Einbindung der Bundesnetzagentur anhand einer Be-
darfsanalyse abgestimmt werden;

7. nach Abschluss eines nationalen Konsenses auf hoher politischer Ebene eine
Frequenzvergabe oder -versteigerung möglichst im ersten Quartal 2015 sicher-
zustellen; in Bezug auf zusätzliche Frequenzen im 700-MHz-Bereich sind ge-
eignete Regelungen zu treffen, die die Breitbandziele unterstützen und eine
prioritäre Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum mit mobilem
Breitband erreichen;

Drucksache 18/1973 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
8. bei ihrer weiteren Finanzplanung zu berücksichtigen, dass Fördermittel die

Erreichung der Ausbauziele bis 2018 unterstützen; mögliche Haushaltsspiel-
räume dafür sind zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur und dem Bundesministerium der Finanzen zu prüfen, insbesonde-
re im Hinblick auf mögliche Erlöse aus Frequenzvergaben;

9. schnell einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem die Haftungsregelungen für
WLAN-Betreiber analog zu Accessprovidern klargestellt werden, um Rechts-
sicherheit für WLAN-Betreiber zu schaffen;

10. einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die EU-Richtlinie über Maßnahmen zur
Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die
elektronische Kommunikation (Kostenreduzierungsrichtlinie) noch in der ers-
ten Hälfte dieser Legislaturperiode durch eine Änderung des Telekommunika-
tionsgesetzes oder die Schaffung eines „Breitbandinfrastrukturgesetzes“ kon-
sequent in nationales Recht umzusetzen und somit die Rahmenbedingungen
für einen wettbewerbsbasierten Ausbau einer modernen Festnetzinfrastruktur
in Deutschland weiter spürbar zu verbessern; hierzu müsste geprüft werden,
wie auch benachbarte Rechtsnormen (z. B. im Baugesetzbuch oder in der Stra-
ßenverkehrs-Ordnung) in Einklang zu bringen;

11. bei der Umsetzung der Kostenreduzierungsrichtlinie in nationales Recht –
neben den im Detail durch den Deutschen Bundestag hierzu getroffenen Fest-
stellungen – insbesondere eine sinnvolle Mitverlegung von Breitbandleitungen
in und an den Strom-, Gas-, Fernwärme- und Abwassernetzen, Kanalisations-
systemen sowie Verkehrsnetzen (Schiene, Straße, Häfen und Flughäfen) zu
ermöglichen;

12. bei Streitigkeiten zwischen den betroffenen Unternehmen mit einem verbindli-
chen Rechtsrahmen eine schnelle Klärung durch verbindliche Entscheidungen
der Bundesnetzagentur herbeizuführen;

13. bei Verkehrsinfrastrukturprojekten (bspw. bei Brückenbau und -sanierung)
zukünftig eine Pflicht zur bedarfsorientierten Verlegung von Leerrohren recht-
lich bindend vorzusehen;

14. mehr Transparenz bei der Ausbauplanung für die Kommunen, Länder und
Netzbetreiber über alle für den Breitbandausbau geeigneten Netzinfrastruktu-
ren herzustellen (z. B. durch eine verpflichtende Baustellendatei und eine bes-
sere Handhabbarkeit und vollständigere Abbildung beim Infrastrukturatlas); es
ist zu prüfen, ob Bauarbeiten durch eine angemessene Verkürzung von Pla-
nungs- und Genehmigungszeiträumen beschleunigt („Planungsbeschleuni-
gungsgesetz“) und durch verbindliche Vorgaben zum Verfahrensablauf besser
koordiniert werden können;

15. mit einer Verbesserung des Breitband- und Infrastrukturatlasses und der Mess-
studien der Bundesnetzagentur eine generell noch transparentere Darstellung
der tatsächlich zur Verfügung stehenden und tatsächlich genutzten Bandbreiten
zu erreichen und den individuellen Verbraucher, so wie bereits im Entwurf der
Transparenz-Verordnung durch die Bundesnetzagentur vorgesehen, auf Nach-
frage durch eine verbraucherfreundliche, einfach zugängliche, zusammenfas-
sende und aktuelle Darstellung über die tatsächlich zur Verfügung stehenden
und die vertraglich vereinbarten Bandbreiten zu informieren;

16. finanzielle Förderprogramme so auszugestalten, dass sie eine möglichst große
Hebelwirkung auf private Investitionen sowie die Schließung der Versorgungs-
lücken haben. Mitnahmeeffekte sollen möglichst vermieden werden; Förder-
schwellen (insbesondere bei den GAK-Mitteln) sind sachgerecht anzupassen;

17. Rahmenbedingungen zu schaffen bzw. zu unterstützen, durch die Investitions-
hemmnisse und Wirtschaftlichkeitslücken insbesondere in infrastrukturschwa-
chen Regionen schnellstmöglich abgebaut werden;

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/1973
18. eine Verschlankung und Vereinheitlichung der bundes- und länderspezifischen

Förderbedingungen und Verfahrensregelungen anzustreben;
19. bestehende Förderprogramme durch Einrichtung eines Sonderfinanzierungs-

programms „Premiumförderung Netzausbau“ bei der KfW Bankengruppe zu
ergänzen;

20. die Voraussetzung für einen durch die Telekommunikationsbranche einzurich-
tenden Breitband-Bürgerfonds zu prüfen, in den Privatpersonen sowie institu-
tionelle Anleger investieren können;

21. Kosten für die Heim- Hausvernetzung als Bestandteil der KfW-Hausfinan-
zierungs- und Modernisierungsprogramme anzuerkennen;

22. die Möglichkeiten der technologieoffenen Förderung des Breitbandausbaus
sicherzustellen und Beihilfe- sowie Förderverfahren zu vereinfachen; Verhand-
lungen über die Bundesrahmenregelung NGA zwischen dem Bund und der
EU-Kommission sollten zügig zum Abschluss gebracht werden, damit Förder-
gelder und Finanzierungsinstrumente beihilfekonform eingesetzt werden kön-
nen; die im Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) vorhande-
nen Finanzierungsmöglichkeiten für Breitband sollten von den Ländern noch
besser ausgeschöpft werden;

23. bei den anstehenden Verhandlungen zum „Digital Single Market“ im Kreis der
Mitgliedstaaten mit dem Europäischen Parlament sowie der Europäischen
Kommission darauf hinzuwirken, dass weiterhin Planungssicherheit sicherge-
stellt wird, dass bewährte Wettbewerbskonzepte sowie der Handlungsrahmen
nationaler Institutionen wie der Bundesnetzagentur nicht in Frage gestellt und
dass wettbewerbs- und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen weiter
verbessert werden, um wirtschaftlich tragfähige Investitionen in den Ausbau
hochleistungsfähiger Breitbandnetze zu ermöglichen, insbesondere,

dass nicht durch eine Laufzeit von Frequenzzuteilungen von mindestens 25
Jahren eine effiziente Frequenznutzung in einem schnelllebigen Telekommu-
nikationsmarkt verhindert wird;

dass getätigte Investitionen nicht vorzeitig entwertet werden und somit das
Wettbewerbsniveau beim Breitbandausbau gefährdet wird;

dass durch mehr Transparenz im Endkundenbereich den Verbrauchern die
tatsächliche Leistungsfähigkeit ihres Breitbandzugangs per Mobilfunk oder
Festnetz verpflichtend mitgeteilt wird und

dass durch eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität auf europäischer
Ebene sichergestellt wird, dass das offene und freie Internet sowie Teilhabe,
Meinungsvielfalt, Innovation und Innovationsfähigkeit und fairer Wettbewerb
erhalten und ermöglicht werden. Das sog. Best-Effort-Internet, das für die
Gleichberechtigung der Datenpakete steht, wird in seiner Qualität weiterentwi-
ckelt und darf nicht von einer Vielzahl von „Managed Services“ verdrängt
werden. Netzwerkmanagement muss allerdings dort möglich sein, wo es tech-
nisch geboten ist, damit bandbreitensensible Daten und Anwendungen verläss-
lich und ohne Verzögerung übertragen werden bzw. zum Einsatz kommen
können;

24. mit der Netzallianz Digitales Deutschland als Diskussions- und Ideenplattform
aus innovativen und investitionsbereiten Unternehmen und deren Verbänden
über einen Mix aller Technologien die Erreichung der Breitbandziele (2018: 50
Mbit/s flächendeckend) zu unterstützen und dabei insbesondere auch die In-
vestitionen im ländlichen Raum sicherzustellen;

25. die Kommunen bei ihren Bemühungen zum Breitbandausbau zu unterstützen
(z. B. durch ein Informations- und Beratungsprogramm);

26. in der Abstimmung zwischen Bund und Ländern darauf hinzuwirken, dass
Drucksache 18/1973 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
ein zielgerichtetes abgestimmtes Vorgehen von Bund, Ländern und Kommu-

nen sichergestellt wird, welches von der Bundesregierung zu koordinieren ist;
bundes- und landesrechtlich (kompetenzabhängig) folgende Maßnahmen ge-

prüft und soweit sinnvoll auf den Weg gebracht werden:
- Überprüfung bau- und entsorgungsrechtlicher Vorschriften auf ausbau-

hemmende Wirkung;
- Überprüfung der Vorschriften zu Ausbaustandards (Inhouseverkabelung)

auf zukünftige Anforderungen;
- gesetzliche Flexibilisierung für alternative Verlege- bzw. Bauverfahren

(§ 68 TKG/DIN-Verlegenormen);
- flexiblere Ermöglichung oberirdischer Verlegung von Breitbandleitungen

im TKG;
- Erstellung eines Leitfadens zu Erschwerniskosten, um Zahlungs- und

Rechtsunsicherheiten zu vermeiden;
- Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit, z. B. durch Einrichtung

von Versorgungsgemeinschaften und interkommunalen Zweckverbänden.

Berlin, den 2. Juli 2014

Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion
Thomas Oppermann und Fraktion

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