BT-Drucksache 18/13391

Politische Lage in Libyen und Aufbau von Auffanglagern für Flüchtlinge

Vom 21. August 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/13391
18. Wahlperiode 21.08.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Omid Nouripour, Luise Amtsberg,
Dr. Frithjof Schmidt, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen),
Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner,
Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin,
Doris Wagner, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Irene Mihalic,
Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Politische Lage in Libyen und Aufbau von Auffanglagern für Flüchtlinge

Seit dem Sturz des libyschen Diktators Muhammad Gaddafi im Jahr 2011 ist das
Land im Norden Afrikas nicht mehr zur Ruhe gekommen. Obwohl im Dezember
2015 unter Vermittlung der Vereinten Nationen ein Abkommen geschlossen
wurde, das eine Einheitsregierung im Land etablierte, kam es bislang nicht zu
einer Konsolidierung seiner politischen Führung. Seit dem Jahr 2014 existieren
zwei rivalisierende Regierungen. Die auch von der Europäischen Union (EU) an-
erkannte Regierung der nationalen Einheit unter Führung des Premierministers
Fayez al-Sarraj wird vom in Tobruk ansässigen Nationalkongress nicht aner-
kannt. Die Milizen dieses Parlaments unterstehen als so genannte Libysche Nati-
onalarmee dem Kommando des Generals Khalifa Haftar. Verschiedene Staaten
in der Region und in Europa unterstützen unterschiedliche Kräfte im Land. So
wird das Parlament in Tobruk in besonderem Maß von Ägypten, Russland, Saudi-
Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten unterstützt. Es gibt auch Be-
richte, nach denen Frankreich die Milizen Haftars unterstützt.
Daneben gibt es zahlreiche Stammeskämpfe, die teilweise auf seit Jahrzehnten
bestehenden Rivalitäten beruhen. Die Expertengruppe der Vereinten Nationen
(VN) berichtet über zahlreiche Verstöße gegen das VN-Waffenembargo.
Ende Juli 2017 kamen Premierminister Fayez al-Sarraj und General Khalifa
Haftar in Paris zusammen und unterzeichneten unter der Vermittlung Frankreichs
ein unverbindliches Abkommen, das einen Waffenstillstand vorsieht, den Weg
für Wahlen freimachen soll und eine daraus hervorgehende Einheitsregierung be-
inhaltet. Allerdings ist unklar, welchen Geltungsbereich der Waffenstillstand um-
fasst, da er Anti-Terror-Maßnahmen ausklammert. Ägypten zum Beispiel, einer
der wichtigsten Unterstützer Khalifa Haftars, betrachtet die Muslimbruderschaft,
die Teil der Einheitsregierung ist, als terroristische Organisation. Der Erfolg die-
ses Abkommens scheint nicht zuletzt angesichts der feindseligen Stellungnahmen
Khalifa Haftars gegenüber der italienischen Marinemission zur Unterstützung der
Regierung Fayez al-Sarrajs fragwürdig (vgl. www.telegraph.co.uk/news/2017/
08/03/libyan-military-strongman-threatens-italian-ships-trying-stop/).

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Die humanitäre Lage im Land, das zeigte zuletzt ein Bericht von Amnesty Inter-
nation, ist dramatisch:
Amnesty International fasst die aktuelle menschenrechtliche Situation in Libyen
wie folgt zusammen: Es finden schwere Verletzungen des Völkerrechts und Men-
schenrechtsverstöße statt, ohne dass jemand dafür zur Verantwortung gezogen
wird. Alle Konfliktparteien verüben wahllose sowie gezielte Angriffe auf Zivil-
personen, die Tausende Menschen zu Binnenvertriebenen machen und zu einer
humanitären Krise führen. Da es kein funktionierendes Justizsystem gibt, bleiben
Tausende Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Miss-
handlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Der sog. Islamische Staat (IS)
und andere bewaffnete Gruppen verschleppten, inhaftierten und töteten Zivil-
personen und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Ver-
sammlungsfreiheit massiv ein. Frauen waren Diskriminierung, sexualisierter
Gewalt und anderen Gewalttaten ausgesetzt, insbesondere durch den IS. Flücht-
linge, Asylsuchende und Migranten wurden Opfer von zeitlich unbegrenzter In-
haftierung, Folter, Misshandlungen und anderen schweren Menschenrechtsver-
stößen durch Behörden, bewaffnete Gruppen und Schleuser (www.amnesty.de/
jahresbericht/2017/libyen).
Hinzu kommt, dass es in Libyen aufgrund dieser zahlreichen Konflikte über
400 000 Binnenflüchtlinge gibt (http://auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/
Laender/Laenderinfos/Libyen/Innenpolitik_node.html).
Ungeachtet dieser verheerenden Lage haben die EU-Staats- und Regierungschefs
auf ihren informellen Treffen auf Malta im Februar 2017 den Aufbau „angemes-
sener Aufnahmekapazitäten und -bedingungen“ für nach Libyen rückzuführende
Bootsflüchtlinge beschlossen („Erklärung von Malta über die externen Aspekte
der Migration: Vorgehen in Bezug auf die zentrale Mittelmeerroute“ vom 3. Feb-
ruar 2017).
Tatsächlich hatte der Bundesminister des Auswärtigen Sigmar Gabriel aber im
Zusammenhang mit der Lage der Flüchtlinge in Libyen von „KZ-ähnlichen Zu-
ständen“ gesprochen (www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/Presse/Reden/
2017/170602-BM-BT-SOPHIA.html).
Hierüber konferierte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel jüngst auch mit dem
Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, Filippo Grandi, und den
Generaldirektor der Internationalen Organisation für Migration (IOM), William
Lacy Swing.
Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen sprach auf einer gemein-
samen Pressekonferenz mit der Bundeskanzlerin davon, dass nicht weniger als 20
bis 30 Prozent der Menschen, die versuchen, sich über das Mittelmeer nach Eu-
ropa zu retten, schutzbedürftig im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention seien.
Daraufhin versprach die Bundeskanzlerin auf dieser Pressekonferenz, sich dafür
einzusetzen, dass auch in Libyen die „grundlegenden Menschenrechte“ aller
Schutzsuchender gewahrt und eine Schutzgewährung für Asylsuchende „im Ein-
zelfall geprüft“ würden (zit. nach: www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/
Pressekonferenzen/2017/08/2017-08-11-pk-bk-grandi-swing.html;jsessionid=42
5B0C0A2CB9B1AF08910D3B066B48B1.s3t1).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern war die Bundesregierung im Rahmen der Zusammenarbeit inner-

halb der Europäischen Union oder bilateral in die Vorbereitung der libyschen
Friedensgespräche in Paris im Juli 2017 einbezogen?

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2. Inwiefern war die italienische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung
im Rahmen der Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union oder bi-
lateral in die Vorbereitung der libyschen Friedensgespräche in Paris im Juli
2017 einbezogen?

3. Wie schätzt die Bundesregierung angesichts der feindseligen Äußerungen
des Generals Khalifa Haftar gegen die von Premierminister Fayez al-Sarraj
angeforderten italienischen Kräfte in Libyen (www.ansa.it/english/news/
politics/2017/08/03/haftar-ordered-italian-vessels-bombed_7d512404-911b-
4e9d-826c-4196fa4bf357.html) die Erfolgsaussichten des Abkommens ein?

4. Geht die Bundesregierung davon aus, dass alle an den Friedensgesprächen
von Paris Beteiligten die gleiche Auffassung vom Kampf gegen den Terro-
rismus haben, der vom ausgehandelten Waffenstillstand ausdrücklich ausge-
schlossen ist?

5. Inwiefern waren neben den Vertretern der politischen und militärischen In-
stitutionen aus Tobruk und Tripolis auch Vertreter anderer, regionaler Mili-
zen Teil der Pariser Gespräche, und inwiefern sind diese Milizen nach Auf-
fassung der Bundesregierung notwendige Bestandteile einer Friedenslösung
für Libyen?

6. Auf welche konkreten politischen Umstände bezieht sich die Aufforderung
von Bundesaußenminister Sigmar Gabriel, „die europäischen Mitgliedstaa-
ten […] müssen aufhören, in Libyen immer ihre eigenen Interessen zu ver-
folgen“ (zit. nach: stern vom 3. August 2017), und welche konkreten Schritte
plant die Bundesregierung, um zu einer einheitlichen Politik der EU in Li-
byen zu kommen?

7. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Unterstützung Ägyptens für General
Khalifa Haftar (vgl. www.ispionline.it/it/pubblicazione/egypts-security-and-
haftar-al-sisis-strategy-libya-16284) als Teil der Rolle des Landes als „Sta-
bilitätsanker“ der Region (Aussage von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,
vgl. www.handelsblatt.com/politik/international/merkel-in-kairo-aegypten-
ist-stabilitaetsanker-der-region/19467732.html), und inwiefern ist diese Hal-
tung der Bundeskanzlerin mit der von Bundesaußenminister Sigmar Gabriel
vereinbar, der im „stern“ vom 3. August 2017 auch Ägypten vorhielt, in Li-
byen die „eigenen nationalen Interessen zu verfolgen“?

8. Welche Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen sind der Bundes-
regierung bekannt
a) die unter der Kontrolle einer der libyschen Regierungen stehen bzw.
b) die unter der Kontrolle libyscher Milizen oder Schleuserorganisationen

stehen (bitte jeweils nach folgenden Parametern aufschlüsseln: Name,
Lage und Aufnahmekapazität der entsprechenden Einrichtung)?

9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation in den staat-
lichen und nichtstaatlichen Auffangeinrichtungen für Flüchtlinge und Mig-
ranten (mit Blick auf die Versorgung mit Nahrungsmitteln, die medizinische
Versorgung, die hygienischen Umstände, über Gewalt durch Wärter oder un-
ter Inhaftierten bzw. über den Umgang mit besonders schutzbedürftigen Per-
sonen)?
a) Inwiefern betrachtet die Bundesregierung die Charakterisierung von „KZ-

ähnlichen Zuständen“ für die Unterbringung von Flüchtlingen in Libyen
nach wie vor als zutreffend, und wenn nein, warum nicht?

Drucksache 18/13391 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
b) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Hohen Flüchtlingskom-
missar der Vereinten Nationen, der auf der o. g. Pressekonferenz mit Bun-
deskanzlerin Dr. Angela Merkel sagte, dass die menschenrechtliche Lage
für Flüchtlinge „insbesondere [in den] staatlichen Lagern schlimm“ sei?
Wenn nein, warum nicht?
Und wenn ja, wie verträgt sich dies mit der Ankündigung der Bundes-
kanzlerin: „Unser Ziel muss natürlich sein, den Einflussbereich der Ein-
heitsregierung immer weiter auszudehnen, damit möglichst viele der
Menschen überhaupt menschenwürdig behandelt werden können“?

c) Teilt die Bundesregierung die Ansicht von EU-Migrationskommissar
Dimitris Avramopoulos, dass die Einrichtung sog. Auffangeinrichtungen
in Libyen „schwierig“ sei – zumindest solange, „bis das Land stabilisiert
ist“ (zit. nach Hamburger Abendblatt, 14. August 2017)?

10. In welcher Höhe erhält Libyen Unterstützung durch deutsche Haushaltsmit-
tel, bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung durch Haushaltsmittel der EU
(bitte nach Höhe, Zweck und Haushaltstiteln auflisten)?

11. Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass deutsche und/oder
europäische Gelder seit dem Jahr 2011 für den Bau von Lagern für Flücht-
linge und Migranten verwendet wurden?

12. Mit welchen Partnern und im Rahmen welcher Projekte werden Mittel der
Sonderinitiativen „Flucht“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung in Libyen eingesetzt (bitte nach Höhe, Um-
setzungspartnern und Projekten aufschlüsseln)?

13. Plant die Bundesregierung, in Zukunft auch über die Sonderinitiative „Sta-
bilisierung und Entwicklung von Nordafrika und Nahost“ Gelder in Libyen
einzusetzen?

Wenn ja, in welchem Umfang,
und in welchen Bereichen?

14. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung von General Khalifa
Haftar über 17 Mrd. Euro, um die libysche Südgrenze abzusichern (www.
heise.de/tp/features/Libyen-General-Haftar-will-17-Milliarden-von-der-EU-
fuer-die-Grenzsicherung-3800863.html?seite=2)?

15. Wie sieht – nach Kenntnis der Bundesregierung – der Stand der Umsetzung
des in der „Erklärung von Malta“ vom 3. Februar 2017 angekündigten Auf-
baus „angemessener Aufnahmekapazitäten und -bedingungen“ für nach Li-
byen rückgeführte Bootsflüchtlinge aus?
a) An welchen Orten wird seitens der EU dieser Aufbau „angemessener Auf-

nahmekapazitäten und -bedingungen“ in Libyen finanziert bzw. kofinan-
ziert?

b) Wie viele Aufnahmeplätze werden hier vorbereitet, und welche Gelder
sind hierfür vorgesehen?

c) Wann sollen diese Einrichtungen bezugsfähig sein?
d) Unter wessen organisatorischer Hoheit sollen diese durch die EU finan-

zierten Aufnahmeeinrichtungen gestellt werden?
e) Wer soll dafür zuständig sein, in diesen Einrichtungen die Sicherheit zu

gewährleisten?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13391

16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Äuße-

rungen des IOM-Generaldirektors William Lacy Swing auf der o. g. Presse-
konferenz mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, dass seine Organisation
in Libyen nunmehr mit dem Aufbau einer Einrichtung beginnen wolle, über
den Aufbau von Aufnahmeeinrichtungen ähnlich dem IOM-Lager
Agadez/Niger im Süden Libyens, im Nordosten Nigers bzw. im Norden des
Tschad (der,)?
a) Sind solche Pläne – nach Kenntnis der Bundesregierung – Gegenstand

von Beratungen innerhalb der EU?
b) Befürwortet die Bundesregierung den Aufbau von Aufnahmeeinrichtun-

gen im Süden Libyens, im Nordosten Nigers bzw. im Norden des Tschad,
und wenn ja, warum, und unter welchen Voraussetzungen?

17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von den Plänen des französi-
schen Präsidenten Emmanuel Macron zum Aufbau sog. Hotspots bzw. von
Büros der französischen „Office de protection des réfugiés et apatrides“ in
Libyen?
Ist es zutreffend (wie auf der o. g. Pressekonferenz der Bundeskanzlerin an-
gedeutet wurde), dass diese Hotspots dazu dienen sollen, Schutzsuchenden
zu identifizieren und zu registrieren und die Möglichkeit einer Teilnahme an
einem möglichen Resettlement-Programm geprüft werden soll?

18. Soll in den verschiedenen Flüchtlingslagern in Libyen (IOM-Lager, Hot-
spots, Auffanglager für nach Libyen rückgeführte Bootsflüchtlinge) tatsäch-
lich eine Prüfung der Schutzbedürftigkeit von Asylsuchenden stattfinden?
Wenn ja:
a) Inwiefern hält die Bundesregierung die exterritoriale Bearbeitung von

Asylanträgen mit deutschem und europäischem Recht für vereinbar – zu-
mal Libyen die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) nicht unterzeichnet
hat?

b) Wer soll diese Prüfung der Schutzbedürftigkeit von Asylsuchenden
durchführen?

c) Teilt die Bundesregierung die Ansicht von EU-Migrationskommissar Di-
mitris Avramopoulos, dass eine Bearbeitung von Asylanträgen „rechtlich,
diplomatisch und auch praktisch komplex“ sei (zit. nach Hamburger
Abendblatt, 14. August 2017), und wenn ja, was folgt aus dieser Erkennt-
nis aus Sicht der Bundesregierung?

d) Welchen Umgang sieht die Bundesregierung mit denjenigen Menschen-
vor, „die in den Hotspots kein Asyl bekommen“ (IOM-Generalsekretär
William Lacy Swing auf der o. g. Pressekonferenz), und wie gedenkt sie
dabei, das grundrechtliche Rechtsschutzbedürfnis für zunächst abgelehnte
Schutzsuchenden sicherzustellen?

19. Inwiefern erwartet die Bundesregierung langfristig eine destabilisierende
Wirkung auf die Lage Libyens, wenn Flüchtlinge und Migranten an der Wei-
terreise gehindert werden und über längere Zeiträume hinweg in Libyen ver-
weilen müssen?

Drucksache 18/13391 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

20. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für den

vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Dr. Gerd Müller geforderten EU-Libyen-Kommissar (www.bmz.de/de/
presse/reden/minister_mueller/2015/April/20150421_beitrag_bz.html) ein?
Und welche institutionellen Veränderungen würde ein solcher Posten nach
Vorstellung der Bundesregierung nach sich ziehen?

Berlin, den 21. August 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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