BT-Drucksache 17/961

Finanzierung des internationalen Klimaschutzes und der Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel in Entwicklungsländern

Vom 5. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/961
17. Wahlperiode 05. 03. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thilo Hoppe, Ute Koczy, Dr. Hermann Ott, Marieluise Beck
(Bremen), Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, Viola von Cramon-Taubadel,
Priska Hinz (Herborn), Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Uwe Kekeritz, Katja Keul,
Tom Koenigs, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Agnes Malczak, Jerzy Montag,
Kerstin Müller (Köln), Beate Müller-Gemmeke, Omid Nouripour, Lisa Paus,
Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Christine Scheel, Dr. Frithjof Schmidt,
Hans-Christian Ströbele, Dr. Harald Terpe, Markus Tressel, Daniela Wagner
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Finanzierung des internationalen Klimaschutzes und der Anpassungsmaßnahmen
an den Klimawandel in Entwicklungsländern

Die Klimakonferenz in Kopenhagen (COP 15) ist nicht zuletzt daran gescheitert,
dass die Industrieländer nicht bereit waren, ausreichende Zusagen zur Finanzie-
rung von Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungslän-
dern zu machen.

Die Auswirkungen des Klimawandels sind für viele Menschen in Entwicklungs-
ländern bereits eine bittere, lebensbedrohliche Realität. Sie können nicht darauf
warten, bis ein Kyoto-Nachfolgeabkommen 2013 in Kraft tritt. Auch der Schutz
der tropischen Regenwälder kann nicht bis 2013 aufgeschoben werden, wenn wir
das 2-Grad-Ziel einhalten wollen. Deutschland muss schon ab 2010 signifikante
Mittel für Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern
zusätzlich zur Official Development Assistance (ODA) bereitstellen.

Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk
Niebel, hat kurz vor der Klimakonferenz in Kopenhagen innerhalb der Bundes-
regierung durchgesetzt, dass die deutschen Mittel für den internationalen Klima-
schutz als Entwicklungshilfe deklariert und auf die ODA-Quote angerechnet
werden sollen. Dies widerspricht den Zusagen von Bali, verlässliche, zusätzliche
und angemessene Finanzmittel für die Anpassung an den Klimawandel und die
Vermeidung von Treibhausgasemissionen in Entwicklungsländern bereitzu-
stellen.

Entwicklungszusammenarbeit und Klimaschutz dürfen nicht gegeneinander aus-
gespielt werden, sondern müssen miteinander in Einklang gebracht werden. Zu-
dem muss nachvollziehbar sein, wo die Mittel, die für Entwicklungszusammen-

arbeit und Klimaschutz zu verschiedenen Anlässen für verschiedene multilate-
rale und bilaterale Initiativen bzw. Fonds zugesagt wurden, in den Haushalt ein-
gestellt werden.

Bundesminister Dirk Niebel hat wiederholt geäußert, dass im Etat des Bundes-
ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für
2009 bereits 1 Mrd. Euro für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klima-
wandel bereitgestellt wurde (z. B. Pressemitteilung des BMZ vom 5. November

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2009). Wie sich diese Summe zusammensetzt, ist ebenso unklar wie die Frage, ab
wann und mit welchen Summen sich die Bundesregierung an der europäischen
Sofortfinanzierung für die Unterstützung von Entwicklungsländern beim Kampf
gegen den Klimawandel in den nächsten Jahren beteiligen wird. Ebenso unklar
ist, wo der von Deutschland in Kopenhagen zugesagte Beitrag zur Fast-Start-
Finanzierung in dem Haushaltsentwurf 2009 eingestellt wurde.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche kurz-, mittel- und langfristige Strategie zur internationalen Klima-
finanzierung verfolgt die Bundesregierung, und inwieweit haben sich diese
Zielsetzungen nach der COP 15 weiterentwickelt?

a) Was sind die konkreten messbaren Ziele der internationalen Klimafinan-
zierung der Bundesregierung, und inwieweit sind welche Bundesministe-
rien an der Entwicklung und Weiterentwicklung der Strategie beteiligt?

b) Welche wesentlichen Instrumente beinhaltet diese Strategie, und welche
innovativen neuen Finanzierungsinstrumente sind für diese Strategie ange-
dacht?

c) Welche Form von Geberkoordination umfasst diese Strategie, und in wel-
cher Art und Weise wird diese Strategie europaweit und international abge-
stimmt?

d) In welcher Form und mit welcher Häufigkeit findet eine Koordination zwi-
schen den Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen zwischen den betei-
ligten Bundesministerien statt, die dafür Gelder bereitstellen?

2. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es sich bei den Mitteln der interna-
tionalen Klimafinanzierung der Bundesregierung um international verein-
barte, zusätzliche Gelder handelt und auch in Zukunft handeln wird?

a) Welche Definition von „Zusätzlichkeit“ der Mittel für Klimaschutz und
Anpassungsmaßnahmen legt die Bundesregierung hier zugrunde, und ist
diese Definition in Europa und auch international anerkannt?

b) Welche Vorgaben der Zusätzlichkeit der Mittel gilt als Vorgabe in der Euro-
päischen Union, und wie gewährleisten die anderen europäischen Partner-
länder innerhalb der EU die geforderte Zusätzlichkeit der Mittel?

3. Über welche Titel des Einzelplans 23 wurde mit jeweils welchem Betrag 2009
insgesamt 1 Mrd. Euro für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klima-
wandel in Entwicklungsländern bereitgestellt (bitte aufschlüsseln nach Titeln
und Mittelumfang)?

4. Welche Partnerländer bzw. internationalen Institutionen erhielten 2009 wel-
chen Anteil der 1 Mrd. Euro für den Klimaschutz und die Anpassung an den
Klimawandel in Entwicklungsländern (bitte aufschlüsseln nach Ländern bzw.
Institutionen und Mittelumfang)?

5. In welcher Höhe sind im Einzelplan 23 für das Haushaltsjahr 2010 Ausgaben
für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in Entwick-
lungsländern vorgesehen (bitte aufschlüsseln nach Titel, Mittelumfang und
Empfängerländern bzw. -institutionen)?

6. In welcher Höhe sind in weiteren Einzelplänen für das Haushaltsjahr 2010
Ausgaben für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in
Entwicklungsländern vorgesehen (bitte aufschlüsseln nach Einzelplan, Titel,
Mittelumfang und Empfängerländern bzw. -institutionen)?

7. Welche nächsten Schritte müssen nach Ansicht der Bundesregierung in den
nächsten Monaten durchgeführt werden, um die Ergebnisse des Copenhagen

Accords im Bereich Klimafinanzierung effizient, effektiv und transparent
umzusetzen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/961

8. In welcher Höhe wird sich die Bundesregierung an dem sogenannten Fast
Track Financing des Copenhagen Accord (europäische Sofortfinanzierung)
beteiligen, und welche konkreten Mittel sind im Haushaltsplan 2010 dafür
eingestellt (bitte aufschlüsseln nach Titeln und Mittelumfang)?

a) In welche Einzelpläne werden diese Mittel in welcher Höhe eingestellt
(bitte nach Titeln und Mittelumfang aufschlüsseln)?

b) Sollen diese Mittel auf die ODA-Quote angerechnet werden, sofern sie
den OECD-DAC-Kriterien entsprechen?

c) Zu welchem Anteil handelt es sich dabei um Kredite, und zu welchem
Anteil um Zuschüsse?

d) Handelt es sich hierbei um zusätzliche, neue Mittel oder um einen Teil der
1 Mrd. Euro, die ohnehin für Klimaschutzmaßnahmen im Einzelplan 23
oder anderen Einzelplänen bereitgestellt werden sollen?

Wenn es sich um neue, zusätzliche Mittel handelt, wie hoch ist der Anteil
der zusätzlichen, neuen Mittel am Gesamtbeitrag?

e) Wenn es sich nicht, bzw. nicht vollständig um neue zusätzliche Mittel
handelt, wie rechtfertigt die Bundesregierung dies?

f) Wenn es sich nicht, bzw. nicht vollständig um neue zusätzliche Mittel
handelt, ist die Bundesregierung der Meinung, dass das Anrechnen von
ohnehin vorgesehenen und bereits in anderen Foren zugesagten Mitteln
negative Auswirkungen auf die kommenden Klimaverhandlungen, ins-
besondere auf die Bereitschaft der Entwicklungsländer Zugeständnisse
zu machen, haben wird?

Wenn sie nicht der Meinung ist, wie begründet sie dies?

g) Welche Ziele werden nach Ansicht und Kenntnis der Bundesregierung
mit der Fast Track Finance Initiative verfolgt, und herrscht international
und national Einigkeit darüber, für welche konkreten Bereiche die Mittel
ausgegeben werden sollen (z. B. Capacity Building, readniness phase,
Umsetzung von konkreten Projekten)?

h) Wird sich die Bundesregierung für mehr Transparenz der Mittelflüsse des
Fast Track Financing einsetzen und z. B. Mechanismen wie einen Bericht
über die Mittelflüsse zur COP 16 in Cancun, Mexiko, fordern?

9. Wird der deutsche Beitrag zu den Climate Investment Funds der Weltbank
ganz oder teilweise auf den deutschen Beitrag zur Fast Track Financing des
Copenhagen Accord (europäische Sofortfinanzierung) angerechnet?

Wenn ja, zu welchem Anteil und in welcher Höhe, und handelt es sich hierbei
um Mittel, die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits beim G8-Gipfel
2008 in Toyako zugesagt hat?

10. Wird auf den deutschen Beitrag zur Fast Track Financing des Copenhagen
Accord (europäische Sofortfinanzierung) ganz oder teilweise der deutsche
Beitrag zur Wiederauffüllung der Global Environment Facility (GEF) ange-
rechnet?

Wenn ja, zu welchem Anteil und in welcher Höhe?

11. Wird auf den deutschen Beitrag zur Fast Track Financing des Copenhagen
Accord (europäische Sofortfinanzierung) der deutsche Beitrag zur Forest
Carbon Partnership Facility (FCPF) der Weltbank ganz oder teilweise ange-
rechnet?

Wenn ja, zu welchem Anteil und in welcher Höhe, und handelt es sich dabei
um Mittel, die die damalige Bundesministerin für wirtschaftliche Zusam-

menarbeit und Entwicklung, Heidemarie Wieczorek-Zeul, bereits 2007 in
Bali zugesagt hat?

Drucksache 17/961 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

12. Werden auf den deutschen Beitrag zur Fast Track Financing des Copenhagen
Accord (europäische Sofortfinanzierung) Mittel für den internationalen
Wälder- und Biodiversitätsschutz ganz oder teilweise angerechnet?

Wenn ja, zu welchem Anteil und in welcher Höhe, und handelt es sich hierbei
um Zusagen, die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel 2008 im Rahmen der
COP 9 der Biodiversitätskonvention in Bonn gemacht hat?

13. Welche konkreten Projekte wurden bisher in welchem Umfang mit Mitteln
finanziert, die die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel 2008 im Rahmen der
COP 9 der Biodiversitätskonvention in Bonn zugesagt hat?

14. Wird auf den deutschen Beitrag zur Fast Track Financing des Copenhagen
Accord (europäische Sofortfinanzierung) der deutsche Beitrag für den brasi-
lianischen Amazonasfonds in Höhe von 18 Mio. Euro ganz oder teilweise
angerechnet, der im Dezember 2009 mit dem Abschluss einer völkerrechtli-
chen Vereinbarung zwischen Brasilien und Deutschland formalisiert wurde?

Wenn ja, zu welchem Anteil?

15. Werden die Mittel für die Internationale Klimaschutz Initiative (IKI) des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf den
deutschen Beitrag zur Fast Track Financing des Copenhagen Accord (euro-
päische Sofortfinanzierung) angerechnet?

16. Werden die Mittel für die Initiative Klima- und Umweltschutz (IKLU) des
BMZ auf den deutschen Beitrag zur Fast Track Financing des Copenhagen
Accord (europäische Sofortfinanzierung) angerechnet?

17. Welchen Anteil der für Anpassungsmaßnahmen vorgesehenen Mittel der
Fast Track Financing des Copenhagen Accord (europäische Sofortfinanzie-
rung) beabsichtigt die Bundesregierung für den Kyoto-Anpassungsfonds
und den Least Developed Countries Fund bereitzustellen?

18. Wie sehen die Pläne der Bundesregierung aus, die international und national
stark anwachsenden zusätzlichen Mittel für den Klimaschutz und für die An-
passung an den Klimawandel in Entwicklungsländern kurz-, mittel- und
langfristig auf multilaterale und bilaterale Initiativen zu verteilen, und inwie-
weit plant die Bundesregierung dies mit anderen Geberländern abzustim-
men?

19. Welche Mechanismen sieht die Bundesregierung vor, um eine bessere Ge-
berkoordination und Transparenz zu garantieren, besonders wenn die Ver-
gabe der Mittel überwiegend über die bilateralen Mechanismen der Bundes-
regierung organisiert wird?

20. Welche Rolle in der künftigen internationalen Klima-Finanzarchitektur sieht
die Bundesregierung für den Kyoto-Anpassungsfonds im Vergleich zu ande-
ren bi- oder multilateralen Mechanismen zur Unterstützung von Anpas-
sungsmaßnahmen an den Klimawandel?

21. Ab wann wird der im Copenhagen Accord vereinbarte Copenhagen Green
Climate Fund nach Ansicht der Bundesregierung funktionsfähig sein?

a) Welche nächsten kurz- und mittelfristigen Schritte sind für die Planung
und Umsetzung des Green Climate Fund aus Sicht der Bundesregierung
vonnöten, und welchen Beitrag plant die Bundesregierung zu leisten?

b) Ab wann und in welcher Höhe wird sich die Bundesregierung am Copen-
hagen Green Climate Fund beteiligen?

c) Wird diese Beteiligung zusätzlich zur ODA-Quote geleistet, oder sollen
die deutschen Beiträge auf die ODA-Quote angerechnet werden?

d) Wenn die Beiträge angerechnet werden sollen, wie begründet die Bundes-

regierung ihre Haltung vor dem Hintergrund, dass der Klimawandel eine

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/961

zusätzliche Belastung für die Entwicklungsländer darstellt, „klima-
sichere“ Entwicklung also zusätzliche Mittel erfordert, und daher eine
Anrechnung der Klimagelder auf die ODA-Quote unterm Strich weniger
Geld für Entwicklung bedeutet?

e) Woran wird die Bundesregierung eine finanzielle Beteiligung an dem
Green Climate Fund knüpfen, und inwieweit existiert hier eine Koordina-
tion mit den anderen Geber- und Empfängerländern?

f) Welchen Schwerpunkt im Bereich der Klimafinanzierung (Anpassung,
Emissionsminderung, Technologietransfer etc.) muss nach Auffassung
der Bundesregierung der Green Climate Fund leisten?

g) Wird es eine sog. gleichgewichtige Allokation zwischen den verschiede-
nen Bereichen geben, und wenn nein, warum nicht?

h) Teilt die Bundesregierung die Auffassung vieler Entwicklungsländer,
dass die internationale Klimafinanzarchitektur unter der Klimarahmen-
konvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) angesiedelt werden soll?

Wenn nein, wie begründet sie dies?

i) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich die Governance-
struktur des Copenhagen Green Climate Fund an der des Anpassungs-
fonds des UNFCCC orientieren sollte?

j) Wenn nein, warum nicht, und welche Art der Governancestruktur fordert
die Bundesregierung?

22. In welcher Weise wird die Bundesregierung die Arbeit des neu einberufenen
UN High Level Panels (www.un.org/apps/news/story.asp?NewsID=33748
&Cr=climate&Cr1) unterstützen?

a) Welche Aufgaben und Ziele soll nach Ansicht der Bundesregierung die-
ses UN High Level Panel erfüllen, und welche Funktionen soll dieses
Panel kurz-, mittel- und langfristig übernehmen?

b) Welche strategischen Hinweise und richtungsweisenden Leitlinien er-
hofft sich die Bundesregierung von der Arbeit des High Level Panels, um
ihre Strategie und Ziele der Klimafinanzierung zu verbessern?

23. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die Transpa-
renz über die bereitgestellten Mittel für Klimaschutz- und Anpassungsmaß-
nahmen zu verbessern?

24. Wie ist der Ansatz, vor allem die am stärksten vom Klimawandel betroffenen
Länder bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen, mit der so-
genannten Konzentration der Partnerländer der deutschen Entwicklungszu-
sammenarbeit vereinbar?

a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Länder, die zwar stark vom
Klimawandel betroffen, aber nicht Partner der deutschen Entwicklungs-
zusammenarbeit sind, wie unter der UNFCCC gefordert, gleichberechtigt
Zugang zu Mitteln für den Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen ha-
ben, oder werden diese Ländern nicht gefördert?

b) Welche zusätzlichen Regionen und potenzielle Partnerländer plant die
Bundesregierung in ihre Entwicklungsstrategie für die Klimafinanzie-
rung neu mit aufzunehmen, und welche Länder und Regionen sind in den
letzten Jahren dazugekommen?

25. a) Welche Anpassungsmaßnahmen in den Entwicklungsländern stehen für
die Bundesregierung bei der Finanzierung im Vordergrund, und inwie-

weit werden diese Prioritäten mit anderen Geberländern koordiniert?

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b) Wie kann aus Sicht der Bundesregierung den Entwicklungsländern eine
verbesserte Information über die ihnen zugänglichen Finanzierungsmög-
lichkeiten für Anpassungsmaßnahmen bereitgestellt werden?

26. In welchem Maße wird sich die Bundesregierung an der Sechsländerini-
tiative zur Bekämpfung der weltweiten Entwaldung beteiligen (Australien,
Frankreich, Japan, Norwegen, England und die USA; Quelle: www.acton-
copenhagen.decc.gov.uk/en/ambition/achievements/december/forest-fast-
start-announcment), und ist der Bundesregierung bekannt, welche weiteren
Länder sich an dieser Initiative beteiligen wollen?

27. Wird sich die Bundesregierung an der Initiative von Frankreich und Nor-
wegen beteiligen, so schnell wie möglich ein Übergangsregime für die
Finanzierung der Reduzierung der Emissionen aus Entwaldung und aus der
Schädigung von Wäldern (REDD-plus) aufzubauen, welches sich an dem
Copenhagen Accord orientiert?

a) Wenn ja, welchen konkreten Beitrag wird die Bundesregierung leisten,
und welche Schwerpunkte wird sie dabei setzten (z. B. Koordination und
Austausch von Erfahrungen, Einbeziehung von existierenden Institu-
tionen, Gewährleistung von Umwelt- und Sozialstandards)?

b) Welche nächsten Schritte sind nach Kenntniss der Bundesregierung zum
Vorantreiben dieser Initiative geplant, und welche Rolle wird Deutsch-
land in diesem Prozess übernehmen?

c) Wenn nein, warum beteiligt sich Deutschland nicht an dieser Initiative,
auch im Hinblick dessen, dass die Bundesregierung seit der Konferenz
der Konvention über die Biologische Vielfalt 500 Mio. Euro für den inter-
nationalen Waldschutz bereitgestellt hat und somit an einem inter-
nationalen Übergangsregime für die Finanzierung von REDD-plus Inter-
esse haben sollte?

Berlin, den 5. März 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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