BT-Drucksache 17/8025

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 17/2840, 17/3110 Nr. 2, 17/7941 - Neunter Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen

Vom 30. November 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/8025
17. Wahlperiode 30. 11. 2011

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Annette Groth, Katrin Werner, Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, Matthias W. Birkwald, Christine Buchholz, Dr. Martina Bunge,
Sevim Dag˘delen, Dr. Diether Dehm, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Diana Golze,
Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Katja Kipping,
Harald Koch, Jutta Krellmann, Stefan Liebich, Cornelia Möhring, Niema
Movassat, Thomas Nord, Yvonne Ploetz, Paul Schäfer (Köln), Dr. Ilja Seifert,
Kathrin Senger-Schäfer, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Harald Weinberg,
Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksachen 17/2840, 17/3110 Nr. 2, 17/7941 –

Neunter Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den
auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt in Kenntnis des Neunten Berichts der
Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen
Beziehungen und in anderen Politikbereichen fest:

1. Es ist zu begrüßen, dass der Neunte Menschenrechtsbericht in Teil A auf die
Menschenrechtssituation in der Bundesrepublik Deutschland eingeht. Eine
glaubwürdige Menschenrechtspolitik erfordert einen selbstkritischen Um-
gang mit der Menschenrechtslage im eigenen Land.

2. Der Zehnte Menschenrechtsbericht sollte bei der Auswahl der künftig zu un-
tersuchenden Problemfelder die Empfehlungen des aktuellen UN-Staatenbe-
richts für Deutschland zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Rechte (WSK-Pakt) aufgreifen und stärker auf die Ursachen
für Menschenrechtsdefizite eingehen. Dies betrifft insbesondere das Thema
Armut, bei deren Entwicklung zu wenig auf den Zusammenhang zum ge-
setzgeberischen Handeln der Bundesregierung wie der sogenannten Hartz-
IV-Sozialgesetzgebung, der Flexibilisierung des Arbeitsmarkts und der

wachsenden sozialen Spaltung hingewiesen wird. Armut ist die direkte
Folge von zu geringen Sozialtransfers und von prekären sowie niedrig ent-
lohnten Beschäftigungsverhältnissen. Die Ursachenanalyse ist wichtig, um
die konkreten menschenrechtspolitischen Auswirkungen von politischen
Entscheidungen besser nachzuvollziehen sowie um wirksame politische
Strategien und Instrumente für menschenrechtspolitische Fortschritte zu ent-
wickeln.

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3. Ebenfalls sollten zukünftige Menschenrechtsberichte auf die strukturelle
Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen stärker eingehen und
diesbezüglich sollte eine Ursachenanalyse vorgenommen werden. Benachtei-
ligungen finden sich beispielsweise auf dem Arbeitsmarkt. Menschen mit
Behinderungen sind weiterhin stark von Arbeitslosigkeit betroffen, was auch
im oben genannten UN-Staatenbericht mit Sorge benannt wird. Ebenso sind
Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich von Armut betroffen.
Dies entspricht nicht der rechtsverbindlichen UN-Behindertenrechtskonven-
tion, die einen inklusiven Arbeitsmarkt und angemessenen Lebensstandard
fordert. Diese Tatsachen sollten mittels empirischen Datenmaterials analy-
siert werden.

4. Der zehnte Menschenrechtsbericht sollte stärker prüfen und herausarbeiten,
inwiefern die Pflegeabsicherung sich an den individuellen Bedarfen und der
Lebenswirklichkeit der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen
orientiert. Maßgebend muss dabei die Leitfrage sein, inwieweit Selbst-
bestimmung und Teilhabe von Menschen mit den unterschiedlichen Pflege-
bedarfen sichergestellt ist und mit welchen strukturellen Maßnahmen hier
verortete Defizite behoben werden können. Die Situation der Ausbildung
und Entlohnung von Pflegefachkräften muss in diesem Zusammenhang
ebenfalls vermehrt im Fokus der Prüfberichte stehen.

5. Ferner sollte künftig verstärkt darauf eingegangen werden, inwieweit
Deutschland als Vertragsstaat des Internationalen Pakts für wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte (International Covenant on Economic, Social
and Cultural Rights, ICESCR) Maßnahmen zur Verbesserung der Lage älte-
rer Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen ergriffen hat. Die Grund-
sätze der Vereinten Nationen für ältere Menschen (Resolution der General-
versammlung 46/91 vom 16. Dezember 1991) sowie die Allgemeine Bemer-
kung Nummer 6 über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte
von älteren Menschen (1995) sollten hierbei ebenfalls Beachtung finden.

6. Die gerechte und solidarische Ausgestaltung des Gesundheitssystems ist zu
prüfen mit dem Hintergrund, dass allen Menschen der Zugang zu einer
hochwertigen Versorgung zu sichern und das Menschenrecht auf das höchst-
mögliche Maß an Gesundheit als körperliches, geistiges und soziales Wohl-
befinden zu verwirklichen sind. Der Stand des gesundheitsförderlichen Aus-
und Umbaus der Lebens- und Arbeitswelt ist zu beurteilen, damit die Aus-
wirkungen sozialer Ungleichheit auf die Gesundheit besser analysiert und
geändert werden können. Künftige Berichte sollten auch den Bereich der
Palliativ- und Hospizversorgung dahingehend bewerten, ob sie zur Wahrung
der Menschenwürde von Schwerstkranken in der letzten Lebensphase be-
darfsdeckend organisiert sind.

7. Die strukturelle Diskriminierung von Migrantinnen und Migranten und
deren soziale Ursachen sind stärker herauszuarbeiten, um zu verhindern,
dass die Probleme bei der Integration allein bei den Betroffenen abgeladen
werden und ein Umdenken der Politik unterbleibt. Ebenso muss auch der
humanitäre und menschenrechtliche Umgang mit Flüchtlingen, Asylsuchen-
den und Menschen ohne Papiere in der Bundesrepublik Deutschland einer
kritischen Überprüfung unterzogen werden.

8. Deutliche Veränderungen im Menschenrechtsbericht müssen in der Defini-
tion von Menschenrechtspolitik als Querschnittsaufgabe allen staatlichen
Handelns vorgenommen werden. Der Menschenrechtsbericht ist in weiten
Teilen deutlich von der Sicherung zur Durchsetzung von wirtschaftlichen In-
teressen der großen exportorientierten Unternehmen bestimmt und stellt
z. B. nicht die Bekämpfung des Hungers in der Welt in den Mittelpunkt sei-

ner Ausführungen. Völlig unkritisch wird das Handeln der deutschen Unter-
nehmen als Beitrag für eine Menschenrechtspolitik in Entwicklungsländern
dargestellt.

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9. Wenn der Bericht feststellt, dass „auch international tätige Unternehmen
durch ihre Tätigkeit und Verantwortung für ihre Beschäftigten mittelbar an
der Umsetzung von Menschenrechtsstandards“ mitwirken, ist das eine
richtige Einschätzung; jedoch blendet er im Weiteren die konkrete Rolle
der großen deutschen und europäischen Unternehmen aus. Deutsche und
europäische Unternehmen waren und sind immer wieder an Menschen-
rechtsverletzungen beteiligt, wie diverse Beispiele (z. B. ThyssenKrupp in
Sepetiba/Brasilien, Triumph in Bangladesch, Daimler in Südafrika) deut-
lich zeigen. Auch die Bundesregierung unterstützt wirtschaftliche Aktivitä-
ten im Ausland finanziell, ohne immer eine vorherige oder ausreichende
Menschenrechtsprüfung vorzunehmen bzw. die Zustimmung der Bevölke-
rung einzuholen (free, prior and informed consent). Hier muss der Men-
schenrechtsbericht so weiterentwickelt werden, dass er in Zukunft auch
konkrete Tätigkeiten von deutschen und europäischen Unternehmen auf
ihre Auswirkungen für die Menschenrechte in den betroffenen Ländern un-
tersucht.

10. Die Bundesregierung befürwortet mit dem Menschenrechtsschutz begrün-
dete Militärinterventionen und beruft sich dabei auf das Konzept der
„Schutzverantwortung“ (responsibility to protect). Die menschenrecht-
lichen Folgen von so genannten humanitären Militärmissionen werden je-
doch vollständig ausgeblendet. Zukünftige Menschenrechtsberichte müs-
sen deshalb die menschenrechtlichen Folgen von Militärinterventionen be-
inhalten und umfassend analysieren.

11. Grundsätzlich sollte der Bericht so weiterentwickelt werden, dass er sich
auch stärker mit den zunehmenden Menschenrechtsverletzungen in den
Staaten der Europäischen Union, aber auch mit den zum Teil eklatanten
Menschenrechtsverletzungen in den USA beschäftigt. Gerade in der soge-
nannten Gefängnisindustrie der USA, in der mehr als 3 000 Menschen in
Todestrakten der Gefängnisse sitzen, sind Menschenrechtsverletzungen an
der Tagesordnung. Für eine glaubwürdige Menschenrechtspolitik ist eine
kritischere Auseinandersetzung mit der Lage der Menschenrechte auch in
den Staaten der Europäischen Union und der USA notwendig.

12. In keiner Weise wird die deutsche und europäische Handelspolitik als Teil
einer menschenrechtlich problematischen Entwicklung in vielen Entwick-
lungsländern in Frage gestellt. Menschenrechtliche Standards und soziale
Absicherungsstrukturen werden in vielen Ländern durch Freihandelsab-
kommen mit Entwicklungs- und Schwellenländern untergraben. Erst durch
sie werden oftmals die Bestrebungen, eigene funktionierende Agrar- und
Nahrungsmärkte aufzubauen, massiv behindert, wodurch das Menschen-
recht auf Nahrung gefährdet wird. Die Anzahl der weltweit Hungernden ist
massiv gestiegen. Die fatale Energiepolitik und die Beimischung von
Agrarsprit haben diese Tendenz weiter bestärkt. Zukünftige Menschen-
rechtsberichte müssen diese Ursachen untersuchen und konkrete Folgen für
die Menschenrechtslage in den betroffenen Regionen aufzeigen.

13. Neben der klassischen Todesstrafe hat die Anzahl extralegaler Tötungen
durch staatliche Sicherheitsorgane sowie durch paramilitärische Gruppen
in besorgniserregendem Ausmaß zugenommen. Die extralegalen Tötungen
sind ebenso wie „gezielte Tötungen“ im Zuge des „Krieges gegen den
Terror“ Ausdruck einer menschenverachtenden Willkür und drohen, die
völkerrechtlichen Bemühungen um die weltweite Abschaffung der Todes-
strafe zu konterkarieren. Derartige willkürliche und vorsätzliche Tötungen
verstoßen gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische
Rechte (IPbpR), dessen Erstes Fakultativprotokoll, das Individualbe-

schwerden zulässt. Darüber hinaus hat die UN-Generalversammlung
Grundsätze für die Verhütung und Untersuchung von außergesetzlichen,

Drucksache 17/8025 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

willkürlichen und summarischen Hinrichtungen beschlossen. Der Europa-
rat stellt zwar in den Leitlinien über die Menschenrechte und den Kampf
gegen den Terror im Jahr 2002 fest, dass gegen eine Person, die wegen
terroristischer Aktivitäten angeklagt ist, nicht die Todesstrafe verhängt
werden darf; er äußert sich jedoch nicht zu Formen extralegaler Tötungen
durch staatliche oder parastaatliche Gruppen.

14. Der Bericht beschränkt sich leider auf die allgemeine Entwicklung zum
Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern auf interna-
tionaler und auf europäischer Ebene sowie den Sinn und Zweck der beson-
deren Schutzregelung. Es fehlen Ausführungen zu den konkreten Umset-
zungsmechanismen der Leitlinien und Schwierigkeiten bei der Umsetzung
vor Ort. Laut Bericht wurden bereits in 62 Ländern lokale Umsetzungsstra-
tegien entwickelt. Die Realität zeigt aber, dass die Leitlinien in den Vertre-
tungsbüros vor Ort zum Teil nicht einmal bekannt sind. Angemessene und
kontinuierliche Mechanismen und Instrumentarien zum Schutz von Men-
schenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern müssen noch entwickelt bzw.
effizienter gestaltet werden. Um dies zu verwirklichen, braucht es eine effi-
ziente Koordinierung, Anleitung und gerade auch Evaluierung durch das
Auswärtige Amt sowie eine entsprechende personelle und sachliche Aus-
stattung der Vertretungen vor Ort. Wenn man bisherige Schwierigkeiten bei
der Umsetzung stärker thematisieren würde, ließe sich deutlicher heraus-
arbeiten, wo die konkreten Herausforderungen in der Zukunft liegen bzw.
welches die „best practices“ in der Vergangenheit waren und welche Instru-
mente eventuell modifiziert werden müssten. Länderbeispiele wären zur
Veranschaulichung sehr hilfreich.

15. Ähnlich verhält es sich mit den Ausführungen zur Bekämpfung der Straf-
losigkeit. Der Bericht beschreibt das Konzept des Internationalen Strafge-
richtshofes (IStGH) und die Position der Bundesregierung hierzu. Diese
betont, dass ihr die Verhinderung der Straflosigkeit für schwere Völker-
rechtsverbrechen ein wichtiges Anliegen sei. Daher bekenne sie sich zum
Römischen Statut und unterstütze den IStGH. Ziel des Römischen Statuts
ist es, der Straflosigkeit der Täter ein Ende zu setzen und so zur Verhütung
von Völkerrechtsverbrechen beizutragen. Unerwähnt bleibt, dass der
IStGH dem Vorwurf ausgesetzt ist, zu einem „Kolonialgericht“ oder „Afri-
kanischen Gericht“ zu verkommen. Bislang müssen sich vor dem IStGH
lediglich afrikanische Machthaber verantworten. Der Deutsche Bundestag
ist der Überzeugung, dass die NATO-Mitgliedstaaten zunehmend die inter-
nationale Strafgerichtsbarkeit als zusätzliches Instrument zur Verwirk-
lichung sicherheits- und wirtschaftspolitischer Interessen gegenüber Län-
dern des Südens missbrauchen. Dies hat sich im Libyen-Krieg deutlich
manifestiert. Der IStGH kann nur dann ein glaubwürdiger Ort der Gerech-
tigkeit werden, wenn der Kampf gegen Straflosigkeit kein selektives
Machtinstrument des Westens bleibt.

16. Im nächsten Menschenrechtsbericht müssen mehr als bisher die Auswir-
kungen und Ursachen des weltweiten Sklaven- und Menschenhandels be-
handelt werden. Dabei muss der Bericht sowohl die Profiteure in Deutsch-
land und Europa als auch deren Ursachen im eigenen Land intensiv be-
leuchten und konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

bei der Erstellung des Zehnten Menschenrechtsberichts

1. die aktuelle Entwicklung der Menschenrechte in Deutschland noch mehr als
bisher zu berücksichtigen und hierbei insbesondere

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a) die Empfehlungen des aktuellen UN-Staatenberichts für Deutschland
zum WSK-Pakt aufzugreifen und stärker auf die Ursachen für Menschen-
rechtsdefizite einzugehen;

b) ein Kapitel vorzusehen, in dem die Auswirkungen gesetzgeberischen
Handelns, wie z. B. der sogenannten Hartz-IV-Sozialgesetzgebung, der
Flexibilisierung des Arbeitsrechts und der wachsenden sozialen Spaltung
auf die Entwicklung der Armut, herausgearbeitet werden;

c) die strukturelle Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen so-
wie insbesondere das Verhältnis von Armut und Behinderung zu analy-
sieren, dafür ein umfassendes empirisches Datenmaterial zu erarbeiten
und zu untersuchen, ob die Menschenrechte von Menschen mit Behinde-
rungen in der internationalen Zusammenarbeit und in Entwicklungspro-
grammen berücksichtigt werden;

d) herauszuarbeiten, inwiefern die Pflegeabsicherung sich an den indivi-
duellen Bedarfen und der Lebenswirklichkeit der pflegebedürftigen Men-
schen und ihrer Angehörigen orientiert. Maßgebend muss dabei die Leit-
frage sein, inwieweit Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit
den unterschiedlichen Pflegebedarfen sichergestellt sind und mit welchen
strukturellen Maßnahmen Defizite behoben werden können;

e) darauf einzugehen, inwieweit Deutschland Maßnahmen zur Verbesserung
der Lage älterer Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen ergriffen
hat;

f) zu überprüfen, ob das Gesundheitssystem gerecht und solidarisch ausge-
staltet ist und dem Ziel entspricht, jedem Menschen den Zugang zu einer
hochwertigen Versorgung zu sichern und das Menschenrecht auf höchst-
mögliche körperliche und geistige Gesundheit und seelisches Wohlbefin-
den zu verwirklichen;

g) den Stand des gesundheitsförderlichen Aus- und Umbaus der Lebens-
und Arbeitswelt zu beurteilen, damit die Auswirkungen sozialer Un-
gleichheit auf die Gesundheit verringert werden;

h) zu prüfen, ob der Bereich der Palliativ- und Hospizversorgung zur Wah-
rung der Menschenwürde von Schwerstkranken in der letzten Lebens-
phase bedarfsdeckend organisiert ist;

i) die strukturelle Diskriminierung von Migrantinnen und Migranten und
deren soziale Ursachen stärker herauszuarbeiten;

j) die humanitäre und menschenrechtliche Lage von Flüchtlingen, Asyl-
suchenden und Menschen ohne Papiere in der Bundesrepublik Deutsch-
land zu berücksichtigen;

2. die Definition von Menschenrechtspolitik als Querschnittsaufgabe zu ver-
deutlichen und stärker als bislang als Aufgabe des gesamten staatlichen
Handelns herauszustellen;

3. stärker die Menschenrechtslage in den Staaten der Europäischen Union und
den USA zu thematisieren;

4. die Rolle international tätiger Unternehmen für die Menschenrechtslage in
Deutschland und in den betroffenen Ländern zu berücksichtigen;

5. die Rolle sowie die konkreten Auswirkungen von internationalen Handels-
verträgen auf die Menschenrechtslage in den betroffenen Ländern stärker zu
berücksichtigen;

6. extralegale Tötungen durch staatliche Sicherheitsorgane und paramilitäri-

sche Gruppen, insbesondere auch im Rahmen des sogenannten Kampfs ge-
gen den Terror in einem Unterkapitel zu berücksichtigen;

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7. die Lage der Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsvertei-
diger intensiver auszuarbeiten;

8. die konkrete Arbeitsweise der internationalen Strafgerichtsbarkeit kritisch
zu hinterfragen und darzustellen;

9. die Ursachen von Sklaven- und Menschenhandel und ihre Hintergründe in-
tensiv zu beleuchten;

10. das Konzept „Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik“ mit
einem Kapitel zu berücksichtigen;

11. die Lage von Migrantinnen und Migranten an den EU-Außengrenzen, die
Situation in den Abschiebelagern innerhalb der EU und die Rolle von
FRONTEX deutlicher als bislang zu untersuchen;

12. im Kapitel „Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Anti-
semitismus“ auch den Aspekt der rassistisch motivierten Islamophobie
näher zu behandeln;

13. im Kapitel „Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Anti-
semitismus“ die Situation der Roma in den europäischen Staaten eingehend
zu untersuchen, eine Bewertung der Maßnahmen im Rahmen der nationa-
len Strategie zur Integration der Roma vorzunehmen und aufgrund der Er-
gebnisse dieser Bewertung konkrete Maßnahmen für eine Verbesserung der
sozialen Situation der Roma vorzuschlagen.

Berlin, den 29. November 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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