BT-Drucksache 17/5069

Hilfe und Unterstützung für alle Opfer von häuslicher Gewalt nach dem Gewaltschutzgesetz

Vom 16. März 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5069
17. Wahlperiode 16. 03. 2011

Große Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Möhring, Diana Golze, Matthias W. Birkwald,
Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Dr. Dagmar Enkelmann, Klaus Ernst,
Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Kornelia Möller,
Petra Pau, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Dr. Petra Sitte,
Kersten Steinke, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich,
Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Hilfe und Unterstützung für alle Opfer von häuslicher Gewalt
nach dem Gewaltschutzgesetz

In seiner Entschließung vom 26. November 2009 zur Beseitigung von Gewalt
gegen Frauen fordert das Europäische Parlament die Mitgliedstaaten auf, ihre
nationalen Gesetze und Maßnahmen zu verbessern, um alle Formen von Gewalt
gegen Frauen zu bekämpfen. Ihr Ziel soll die Beseitigung der Ursachen von
Gewalt gegen Frauen sein, unter anderem auch, indem sie vorbeugende Maß-
nahmen ergreifen. Ferner fordert das Europäische Parlament von den Mitglied-
staaten, allen Opfern von Gewalt, das Recht auf Hilfe und Unterstützung zu
garantieren.

Bereits im Februar 2009 forderte der Ausschuss zur Beseitigung der Diskrimi-
nierung der Frau (CEDAW-Ausschuss) in seinen abschließenden Bemerkungen
zum Sechsten Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen
der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der
Frau (CEDAW) hinsichtlich der Gewalt gegen Frauen „… den Vertragsstaat
nachdrücklich zur Ergreifung der notwendigen Maßnahmen auf, um eine bessere
Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung, den Ländern und den Kom-
munen bei der Überwachung des Angebots an sozialen Leistungen im Hinblick
darauf sicherzustellen, die Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl von Frauen-
häusern auf dem gesamten Gebiet des Vertragsstaates zu gewährleisten, die für
die Unterbringung von Frauen in Not, wie zum Beispiel Frauen mit Behin-
derung, entsprechend ausgestattet sind, und dafür zu sorgen, dass diese ange-
messen finanziell unterstützt werden und allen Frauen offenstehen, unabhängig
von der finanziellen Situation der Opfer.“ Zudem forderte der Ausschuss die
Bundesregierung auf „… ein Verfahren zur Erhebung umfassender statistischer
Daten einzuführen, die nach Geschlecht, Alter, Art der Gewalt und Beziehung
des Täters zum Opfer aufgeschlüsselt sind.“

Das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen
(Gewaltschutzgesetz – GewSchG) ist zum 1. Januar 2001 in Kraft getreten. Zehn
Monate später erfolgte eine erste Evaluierung des Gesetzes, die somit die An-
fangsschritte für seine Implementierung begleitete.1

1 Martina Rupp (Hrsg.): Rechtstatsächliche Untersuchung zum Gewaltschutzgesetz. Begleitforschung
zum Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen
sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung. Köln 2005.

Drucksache 17/5069 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Im Sommer 2005 befragte die wissenschaftliche Begleitung von Frauen-
hauskoordinierung e. V. Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und Frauenbera-
tungsstellen auf der Grundlage eines Leitfadens telefonisch zu ihren bzw. zu den
Erfahrungen der schutzsuchenden Frauen mit dem Gewaltschutzgesetz. Gefragt
wurde auch nach den Gründen, warum Frauen das Gesetz nicht in Anspruch
nahmen. Somit konnten die Problemfelder genauer eingegrenzt werden, bei de-
nen die bisherige gesetzliche Regelung nicht oder noch nicht greift. Weitere wis-
senschaftliche Untersuchungen erfolgten bisher nicht, obwohl es sich bei Ge-
walt gegen Frauen um die Verletzung eines wichtigen Menschenrechts handelt,
wie das EU-Parlament und der Europäische Rat erst kürzlich feststellten und für
das Frühjahr 2011 eine Konvention zum Schutz von Gewalt gegen Frauen zur
Unterzeichnung bringen will.

Die Bundesregierung hat aus beiden Untersuchungen keinen Handlungsbedarf
abgeleitet und bisher auch keine Stellung zu den Forderungen des CEDAW-
Ausschusses bezogen. Zugleich betonte die Bundesregierung in ihrem Neunten
Bericht über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und
anderen Politikbereichen im Teil A 3 Menschenrechte von Frauen und Mäd-
chen: „Gleichwohl ist die Erfahrung von Gewalt gegen Frauen, einschließlich
sexueller Gewalt, Frauenhandel, weiblicher Genitalverstümmlung und Zwangs-
verheiratungen Ergebnis und Ausdruck immer noch weit verbreiteter ungleicher
Machtverhältnisse zwischen Mann und Frau auch in Deutschland. (…) Die Ver-
besserung der Menschenrechtssituation von Frauen ist daher weiterhin ein
zentrales Element der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung. Sie ist Auf-
gabe sowohl der innerstaatlichen Politik als auch der Außen- und Entwick-
lungspolitik.“2

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, wie die von der Bund-Länder-
Arbeitsgruppe „Häusliche Gewalt“ ausgearbeiteten „Rahmenbedingungen
für polizeiliche/gerichtliche Schutzmaßnahmen bei häuslicher Gewalt“ vom
18. Juni 2002 bei der Umsetzung des neuen Gewaltschutzgesetzes eingehal-
ten und verwirklicht wurden?

a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, wie der Einsatzbefehl
„Häusliche Gewalt“ in den Landespolizeiordnungen eingebunden ist und
welche standardisierten Schulungen für die Polizeibeamtinnen und Poli-
zeibeamten durchgeführt wurden und inzwischen obligatorisch sind?

b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, warum in der
Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundesministeriums des Innern der
Kriminalitätsbereich „Häusliche Gewalt“ fehlt, obwohl hier mit der Im-
plementierung des GewSchG eine Datenerhebung möglich wurde?

c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit das
Thema „Häusliche Gewalt“ in allen Landespolizeiordnungen umgesetzt
wurde und hier einheitliche Standards hinsichtlich der Aus- und Weiterbil-
dung abgestimmt wurden?

2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen der
Reform des familiengerichtlichen Verfahrens auf Frauen und Kinder in Ge-
waltbeziehungen?

a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Familienrich-
ter, Verfahrenspfleger und Gutachter für das Thema häusliche Gewalt zu
sensibilisieren?

2 Bundestagsdrucksache 17/2840 vom 26. August 2010, Unterrichtung durch die Bundesregierung.
Neunter Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen
und in anderen Politikbereichen, S. 13.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5069

b) Welche Rahmenbedingungen hat die Bundesregierung geschaffen, damit
der Schutz von Kindern und Müttern im Sorge- und Umgangsrecht ge-
währleistet ist, die in solchen Beziehungen leben bzw. lebten?

c) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um die Möglich-
keit einer Wegweisung eines gewalttätigen Elternteils zum Schutz des be-
troffenen Kindes im § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausdrücklich zu
verankern?

d) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, damit bei der
Auslegung des Begriffs des Kindeswohls der Umstand der häuslichen Ge-
walt ausreichende Berücksichtigung findet und in den Regelungen des
Umgangs- und Sorgerechts eine entsprechende Klarstellung erfolgt?

e) Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die Strafver-
folgungsbehörden stärker für die Problematik der häuslichen Gewalt zu
sensibilisieren und deren Handlungsrahmen zu erweitern?

3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Täterarbeit?

a) Wie viele Täterprojekte gibt es, und wie hoch ist die Beteiligung von Tä-
tern daran, und welche Abschlussquoten werden erreicht?

b) Welche Verhaltensänderungen können signifikant durch diese Täterpro-
jekte erreicht werden?

c) Wie werden diese Projekte finanziert?

d) Wie wurden die Standards und Empfehlungen für die Arbeit mit männ-
lichen Tätern bundesweit implementiert, wie wird deren Umsetzung kon-
trolliert, und welche bundesweiten Kooperationen bestehen?3

4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die von der Bund-Länder-
Arbeitsgruppe „Häusliche Gewalt“ festgestellte besondere Belastungssitua-
tion von Migrantinnen in psychosozialer und gesellschaftlicher Hinsicht so-
wie über deren besondere Gefährdung durch einen ungesicherten Aufent-
haltsstatus, und welche Schutzmaßnahmen oder Strategien wurden ergriffen,
um der besonderen Situation gerecht zu werden?4

a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anwendung der
Härtefallregelung in Bezug auf von Gewalt betroffene Migrantinnen und
deren Kinder, die kein eigenes Aufenthaltsrecht besitzen?

b) Welche speziellen niedrigschwelligen Angebote wurden für Migrantinnen
entwickelt, in welchen Sprachen werden diese angeboten, und wie werden
deren Qualitätsstandards bundesweit gesichert und geprüft?

c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über besondere Schutzmaß-
nahmen für von Gewalt betroffene Asylbewerberinnen und deren Kinder?

d) Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus der durch sie am
17. September 2010 angeforderten Stellungnahme durch den bundeswei-
ten Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im

3 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Materialien zur Gleichstellungspolitik
Nr.109/2008, Standards und Empfehlungen für die Arbeit mit männlichen Tätern im Rahmen von inter-
institutionellen Kooperationsbündnissen gegen häusliche Gewalt der Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-
arbeit Häusliche Gewalt e. V.

4 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Materialien zur Gleichstellungspolitik
Nr. 92/2002, Standards und Empfehlungen für die Aus- und Fortbildung zum Thema häusliche Gewalt –
insbesondere zu Einführung und Umsetzung des neuen Gewaltschutzgesetzes, erstellt von der Bund-
Länder-Arbeitsgruppe „Häusliche Gewalt“;
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Materialien zur Gleichstellungspolitik
Nr. 109/2008, Standards und Empfehlungen für die Arbeit mit männlichen Tätern im Rahmen von inter-
institutionellen Kooperationsbündnissen gegen häusliche Gewalt der Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-
arbeit Häusliche Gewalt e. V.

Drucksache 17/5069 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Migrationsprozess e. V. zu dem Gesetzentwurf zur Umsetzung aufent-
haltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung
nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex gezogen, und wie
wurden diese durch entsprechende Änderungen im Aufenthaltsgesetz,
Asylverfahrensgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz umgesetzt, bzw.
werden solche Änderungen angestrebt?

e) Welche bundesweit einheitlichen Schulungs- und Fortbildungsmaßnah-
men wurden für die einschlägigen Ausländerbehörden implementiert, und
wie wurde deren Umsetzung kontrolliert?

f) Welche Schritte plant die Bundesregierung, um, wie im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und FDP vereinbart, die zivil- und aufenthaltsrecht-
lichen Nachteile durch Gewaltbeziehungen und Zwangsheiraten unter
dem Gesichtspunkt des Opferschutzes in Deutschland zu beseitigen, das
heißt für hier lebende Opfer?5

g) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Auswir-
kungen eine Erhöhung der Mindestehebestandszeit um ein Jahr auf drei
Jahre für die von Gewalt und Zwangsheirat betroffenen Frauen und ihre
Kinder haben wird?

h) Welche Schritte plant die Bundesregierung, um, wie von den Menschen-
rechtsorganisationen schon lange gefordert, die Residenzpflicht vor allem
für von Gewalt und Zwangsheirat betroffene Frauen abzuschaffen und
einen niedrigschwelligen Schutz für alle sicher zu bieten?

5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Auswirkungen
die von der Unterarbeitsgruppe der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Häusliche
Gewalt“ vorgelegten „Models of good practice“ bei der Bearbeitung von An-
trägen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für von häuslicher
Gewalt betroffene Frauen vor Ort in den Kommunen und bei der Bundes-
agentur für Arbeit hatten, und inwieweit diese tatsächlich zum Modell
wurden?6

a) Welche Maßnahmen hat die Bundesagentur für Arbeit unternommen, um
ihre Fallmanagerinnen und Fallmanager für das Thema häusliche Gewalt
zu sensibilisieren und diese Problematik auch in der Aus- und Fortbildung
zu verankern?

b) Warum wurde die ursprünglich von der Unterarbeitsgruppe vorgeschla-
gene Fortführung dieser Sammlung und Publizierung von „Models of
good practice“ nicht verwirklicht?

c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwieweit
die publizierten Models Einfluss auf die Arbeit der Bundesagentur für Ar-
beit genommen haben und welche Korrekturen vorgenommen wurden?

6. Welche Schritte plant die Bundesregierung zur Verbesserung der Effektivität
von Strafverfahren, und inwieweit wird dabei der Problemkomplex häusliche
Gewalt berücksichtigt?

a) Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, damit Neben-
klägerinnen und Nebenkläger sowie Opferzeuginnen und Opferzeugen bei
Fällen häuslicher Gewalt mit in die Reihe derjenigen aufgenommen wer-
den, die einer Einstellung eines Verfahrens zustimmen müssen, um somit
die Stellung der Opfer zu stärken?7

5 Vergleiche auch Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrates, Bundestags-
drucksache 17/1213.

6 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Materialien zur Gleichstellungspolitik
Nr. 108/2007, Models of good practice bei der Bearbeitung von Anträgen nach dem SGB II für von
häuslicher Gewalt betroffene Frauen.

7 Betreffend § 153a der Strafprozessordnung (StPO).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5069

b) Welche Ausnahmeregelungen für Opfer von häuslicher Gewalt sollen hin-
sichtlich der Aussageverpflichtung bei der Polizei getroffen werden, wie
sie beispielsweise im Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Effek-
tivität des Strafverfahrens des Bundesrates vorgesehen ist?8

c) Inwieweit wird durch die verpflichtende polizeiliche Ladung die Verneh-
mung bei der Staatsanwaltschaft und/oder dem Gericht hinfällig?

d) Wie soll gesichert werden, dass traumatisierte Opfer eine ausreichende
psychische Beratung und Begleitung während und im Umfeld des Verfah-
rens erhalten?

e) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für die Übernahme der
Kosten, sollten einem Opfer von häuslicher Gewalt eine anwaltliche
Begleitung beigeordnet werden?

7. Wie will die Bundesregierung die Arbeit der Vernetzungsstellen der Hilfs-
einrichtungen für gewaltbetroffene Frauen langfristig sichern, sieht sie doch
„… die Förderung der Vernetzung dieser Einrichtungen (als) ein wichtiges
Element der umfassenden Strategie der Bundesregierung in diesem Bereich
(an)“?9

a) Wie soll eine langfristige, verlässliche und planbare Finanzierung
des Frauenhauskoordinierung e. V. (jetzige Förderphase endet Dezember
2012), des Bundesverbandes Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen
(Förderphase endet Juli 2011) sowie des bundesweiten Koordinierungs-
kreises gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess
(Förderphase endet Dezember 2012) gesichert werden?

b) Welche Mittel wurden für die genannten Einrichtungen in den vergange-
nen und laufenden Förderphasen gezahlt und zwar aufgeschlüsselt nach
Personalmitteln, Betriebs- und Sachkosten, Vernetzungsarbeit, Öffent-
lichkeitsarbeit?

c) Welche finanziellen Mittel und welche personelle Ausstattung haben
jeweils die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt bzw. Frauen-
handel?

d) Gibt es wissenschaftliche Begleitangebote für die Arbeit der jeweiligen
Vernetzungsstellen?

e) Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung durch die geplante bun-
desweite Hotline für Gewaltopfer auf die bestehenden Frauennotrufe, und
wie sollen die Frauenberatungsstellen in deren Arbeit einbezogen werden?

8. Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um die Forderungen
der Punkte 43 und 44 der „Abschließenden Bemerkungen des Ausschusses
zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau“ im Hinblick auf den Sechsten
Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten
Nationen vom 10. Februar 2009 zu erfüllen?10

8 Bundestagsdrucksache 17/2166, betreffend § 163a StPO.
9 Bundestagsdrucksache 17/2840 Unterrichtung durch die Bundesregierung, a. a. O., S. 13.

10 „43. Der Ausschuss zeigt sich besorgt über das Fehlen einer nachhaltigen Finanzierung von Frauenhäu-
sern sowie Beratungszentren für Ausländerinnen, aber auch über den mangelnden freien, einkommens-
unabhängigen Zugang zu Frauenhäusern für alle Frauen und Kinder in allen Bundesländern. Der
Ausschuss bedauert, dass einige Bundesländer nicht in der Lage sind, allen weiblichen Gewaltopfern
einen sicheren Zufluchtsort sowie Frauen mit besonderen Bedürfnissen, wie beispielsweise Frauen mit
Behinderungen, speziell ausgestattete Frauenhäuser zu bieten.
44. Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat nachdrücklich zur Ergreifung der notwendigen Maßnahmen
auf, um eine bessere Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung, den Ländern und den Kommunen
bei der Überwachung des Angebots an sozialen Leistungen im Hinblick darauf sicherzustellen, die Ver-
fügbarkeit einer ausreichenden Anzahl von Frauenhäusern auf dem gesamten Gebiet des Vertragsstaates
zu gewährleisten, die für die Unterbringung von Frauen in Not, wie zum Beispiel Frauen mit Behinde-
rungen, entsprechend ausgestattet sind, und dafür zu sorgen, dass diese angemessen finanziell unterstützt
werden und allen Frauen offenstehen, unabhängig von der finanziellen Situation des Opfers.“

Drucksache 17/5069 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

a) Unter welchen Vorgaben hat die Bundesregierung einen Bericht über die
Situation der Frauenhäuser sowie der Frauenberatungsstellen und -notrufe
in Auftrag gegeben, und wann liegt dieser vor?

b) Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um gemäß der
Forderungen des CEDAW-Ausschusses für die Umsetzung des UN-Über-
einkommens zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau in
einen Dialog mit den Ländern und Kommunen hinsichtlich der Situation
der Frauenschutzeinrichtungen und -beratungsstellen zu kommen?

c) Welche speziellen Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um
Frauen in besonderen Lebenslagen, die von Gewalt betroffen sind, Schutz
und Hilfe zu bieten, wobei es sich um Frauen mit Behinderungen, woh-
nungslose oder obdachlose Frauen, Frauen mit psychischen Krankheiten
oder suchtabhängige Frauen handelt?

d) Wie will die Bundesregierung sichern, dass die von den zentralen Ver-
netzungsstellen entwickelten Standards der Hilfsangebote für von Gewalt
betroffene Frauen und ihre Kinder tatsächlich bundesweit eingehalten
werden und die Einrichtungen auch alle entsprechend ausgestattet sind,
um diese umzusetzen?

e) Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, damit die Hilfs-
und Schutzangebote allen von Gewalt betroffenen Frauen offenstehen und
zwar unabhängig von ihrer finanziellen Situation, wie es der CEDAW-
Ausschuss von ihr gefordert hat?

f) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die vom
CEDAW-Ausschuss geforderten statistischen Daten über die Opfer von
häuslicher Gewalt und deren Täter zu erfassen?

Berlin, den 16. März 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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