BT-Drucksache 17/3929

Untersuchung von Bundesministerien, Botschaften und obersten Bundesbehörden auf ihre Beteiligung an Verbrechen im Nationalsozialismus

Vom 23. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3929
17. Wahlperiode 23. 11. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg), Tom Koenigs, Hans-Christian
Ströbele, Ekin Deligöz, Volker Beck (Köln), Katja Dörner, Kai Gehring, Britta
Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Katja Keul, Agnes Krumwiede, Monika Lazar,
Jerzy Montag, Tabea Rößner, Krista Sager, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Untersuchung von Bundesministerien, Botschaften und obersten
Bundesbehörden auf ihre Beteiligung an Verbrechen im Nationalsozialismus

Die 2005 vom Bundesminister des Auswärtigen, Joschka Fischer, berufene
Unabhängige Historikerkommission zur Aufarbeitung der Geschichte des Aus-
wärtigen Amts in der Zeit des Nationalsozialismus und in der Bundesrepublik
hat Ende Oktober 2010 die Ergebnisse ihrer Studie veröffentlicht. Mit dem
Abschlussbericht wird deutlich, dass das Auswärtige Amt in weit höherem
Maße in die Verbrechen des Nationalsozialismus verstrickt war, als bisher
bekannt. Der der Kommission angehörige Marburger Historiker Prof. Dr. Eckart
Conze fasst zusammen, das Auswärtige Amt sei „an allen Maßnahmen der Ver-
folgung, Entrechtung, Vertreibung und Vernichtung der Juden von Anfang an
aktiv beteiligt“ gewesen.

Auch in den Jahren nach 1945, so zeigt die Studie, hat das Auswärtige Amt die
eigene Beteiligung am Nationalsozialismus in vollkommen mangelhafter Weise
aufgearbeitet. In der Bundesrepublik Deutschland ist durch das Auswärtige Amt
weiterhin die Behauptung vertreten worden, es habe von den NS-Verbrechen
nichts gewusst. Überzeugte ehemalige NSDAP-Mitglieder arbeiteten weiter im
Auswärtigen Amt und bauten Strukturen auf, mit denen andere Nationalsozialis-
ten vor Strafverfolgung geschützt wurden.

Auch wenn einzelne Bundesministerien und oberste Behörden in den letzten
Jahren die Vergangenheitsaufarbeitung in zum Teil vergleichbarer Weise in
Angriff genommen haben, wird eine übergreifende Linie der Bundesregierung
zur Untersuchung der NS-Beteiligung der Bundesministerien und Behörden, der
anschließenden personellen Kontinuitäten in der Bundesrepublik Deutschland
sowie ein Konzept zum Umgang mit den Ergebnissen solcher Studien in den
Bundesministerien und in der breiteren Öffentlichkeit nicht deutlich.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchem Kostenrahmen bewegten sich die Untersuchungen zur NS-Ver-
gangenheit des Auswärtigen Amts, und aus welchen Mitteln wurden diese
finanziert?

2. Warum hat das Auswärtige Amt die Regelung des ehemaligen Bundesminis-
ters Joschka Fischer, dass ehemalige NSDAP-Mitglieder vom Auswärtigen

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Amt im Sterbefall grundsätzlich keinen Nachruf erhalten, rückgängig
gemacht?

a) Ist es richtig, dass zu dieser Angelegenheit eine Übergangsregelung be-
steht?

b) Wenn ja, was besagt diese Übergangsregelung, und wie lange soll diese
gültig sein?

c) Wodurch soll sie abgelöst werden?

3. In welcher Form soll die vom Bundesminister angekündigte Integrierung der
Ergebnisse der Historikerkommission in die künftige Ausbildung deutscher
Diplomaten geschehen?

4. Hat die Bundesregierung im Anschluss an die Ergebnisse der Historikerkom-
mission vor, auch die deutschen Botschaften im Ausland einer ähnlichen
Untersuchung auf ihre Vergangenheit in der NS-Zeit zu unterziehen?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, wie und durch welche Maßnahmen?

5. Hat die Bundesregierung vor, die Kunstwerke der deutschen Botschaften im
Ausland auf ihre Herkunft zu untersuchen?

Wenn nein, warum nicht?

6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die Un-
tersuchung zur NS-Geschichte des Auswärtigen Amts zeigte, dass nicht nur
in der Erforschung der Geschichte von Bundesministerien und Institutionen
große Lücken bestehen, sondern dass auch der Umfang und die Auswirkun-
gen des Transfers von Bundesministerien und staatlichen Institutionen des
NS-Staates in die Bundesrepublik Deutschland sowie die Rolle der perso-
nellen Kontinuitäten dabei noch nicht hinreichend aufgeklärt sind?

Welche Rolle spielen in den Forschungen der Transfer von Institutionen so-
wie personelle Kontinuitäten zwischen dem nationalsozialistischen Regime
und der Bundesrepublik Deutschland?

7. Wie genau lautete der ursprüngliche Auftrag für die im Bundesministerium
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft unter der rot-grünen
Bundesregierung begonnene Untersuchung zur Rolle der Agrarpolitik und
des NS-Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft im National-
sozialismus und zu personellen Kontinuitäten mit seinen Nachfolgeinstitu-
tionen in der Bundesrepublik Deutschland, und wer wurde mit diesem Auf-
trag betraut?

a) Wurde diese Arbeit nach dem Regierungswechsel 2005 ihrem ursprüng-
lichen Auftrag entsprechend zu Ende geführt?

b) Wenn nein, warum nicht?

c) Wenn ja, wann wurde die Arbeit abgeschlossen, wie wurden die Ergeb-
nisse veröffentlicht, und wie werden die Ergebnisse heute umgesetzt?

d) Sind die Ergebnisse öffentlich zugänglich?

Wenn nein, warum nicht?

e) Hat die Bundesregierung vor, hier eine weitere Studie anschließen zu las-
sen?

Wenn nein, warum nicht?

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8. Wie ist der Stand der Arbeit der im Sommer 2009 eingesetzten Historiker-
kommission, die den Beitrag des Reichsfinanzministeriums unter anderem
bei der Ausplünderung der Juden sowie der Finanzierung der Rüstung und
des Krieges klären soll?

9. Welche praktischen und demokratiepolitischen Schlussfolgerungen zieht
die Bundesregierung aus der Studie des Bundesministeriums für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung aus dem Jahr 2006 über die antijüdische Politik
des Reichsverkehrsministeriums zwischen 1933 und 1945?

10. Hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen ergriffen, um die Verstrickun-
gen der verschiedenen Vorgänger der heutigen Bundesbehörden und -minis-
terien und ihrer ausführenden Organe (unter anderem staatliche Fürsorge-
stellen) hinsichtlich ihrer Funktion beim Erarbeiten, dem Erlass und dem
Ausüben „rassenhygienischer Maßnahmen“, die zur systematischen und
industriellen Selektion, Verfolgung, Misshandlung und Ermordung „unwer-
ten Lebens“ beigetragen haben, aufzudecken?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, welche?

c) Hält sie diese Maßnahmen für ausreichend?

d) Welche Maßnahmen wird sie noch ergreifen?

11. Hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen ergriffen, mit denen aufge-
deckt werden soll, welche Vorgänger der heutigen Bundesministerien und
Bundesbehörden an der Erarbeitung, dem Erlass, der Umsetzung und dem
Vollzug des Gesetzes zur „Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (14. Juli
1933) und der „Aktion T4“ (Organisationseinheit zur Umsetzung der
Euthanasie), die jeweils Beginn und Grundlage der systematischen und
massenhaften Verfolgung, Selektion und Tötung psychisch Kranker, be-
hinderter Menschen und anderer Personen, die als „gemeinschaftsunfähig“
bezeichnet wurden, beteiligt waren?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, welche?

c) Hält sie diese Maßnahmen für ausreichend?

d) Welche Maßnahmen wird sie noch ergreifen?

12. Hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen ergriffen, mit denen die Rolle
des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung hin-
sichtlich ihrer Funktion beim Erarbeiten, dem Erlass und dem Ausüben
„rassenhygienischer Maßnahmen“, die zur systematischen und industriellen
Selektion, Verfolgung, Misshandlung und Ermordung „unwerten Lebens“
geführt haben, aufzudecken?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja welche?

c) Hält sie diese Maßnahmen für ausreichend?

d) Welche Maßnahmen wird sie noch ergreifen?

13. Gibt es über die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des früheren Bun-
desgesundheitsamts konzipierte Ausstellung „Das Reichsgesundheitsamt
im Nationalsozialismus“, die sich in der Historischen Sammlung des Bun-
desinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin
(BgVV) befindet, hinausgehende offizielle Untersuchungen zu den Aufga-
ben und zur Rolle des Reichsgesundheitsministeriums und des Reichsge-

sundheitsamts im Nationalsozialismus?

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Gibt es Erkenntnisse über eventuelle personelle Kontinuitäten zwischen
dem Reichsgesundheitsministerium bzw. dem Reichsgesundheitsamt und
deren Nachfolgebehörden in der Bundesrepublik Deutschland?

14. Unterstützt die Bundesregierung weitergehende Forschungen zu den NS-
Verstrickungen von Angehörigen des ehemaligen „Bundesministeriums für
Angelegenheiten der Vertriebenen“ bzw. dem späteren „Bundesministerium
für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte“?

a) Hält sie es für sinnvoll, solche Forschungen anzuregen?

Wenn nein, warum nicht?

b) Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Umfang, in dem im Vertrie-
benenministerium und seinen Forschungsämter frühere NS-Funktionäre
und Kriegsverbrecher dienten?

c) In welcher Weise beeinflusste die NS-Vergangenheit führender Politiker
und Mitarbeiter des Vertriebenenministeriums die Vertriebenenpolitik
der Nachkriegsjahrzehnte?

d) Welche institutionellen, demokratie- und erinnerungspolitischen
Schlussfolgerungen können heute aus dem Wirken des langjährigen Ver-
triebenenministers Theodor Oberländer gezogen werden, der sich in der
NS-Zeit für die Neuordnung Osteuropas unter deutscher Vorherrschaft
einsetzte und an Massakern in den deutsch besetzten Gebieten Osteuro-
pas beteiligt war?

e) Welche Rolle sollte die Aufarbeitung der NS-Verstrickung zahlreicher
Mitarbeiter des Vertriebenenministeriums bei der Arbeit der Bundes-
stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ spielen?

15. Im Juli 2010 wurde bekannt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz
plant, unabhängige Historiker beziehungsweise ein wissenschaftliches Ins-
titut mit der Gründungsgeschichte des Amtes zu beauftragen und zu unter-
suchen, welche Rolle und welchen Einfluss frühere Nationalsozialisten und
Kriegsverbrecher in der Behörde ausübten:

a) Wurden bereits unabhängige Historiker oder ein wissenschaftliches Ins-
titut mit dieser Aufgabe betraut?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Historiker beziehungsweise welches Institut wurden
benannt, und wurde das Forschungsprojekt in einer öffentlichen Aus-
schreibung vergeben?

b) Welche Kriterien und welche Methodik sollen für die Untersuchungen
angewendet werden?

c) Mit welchen Fragen wird sich das Forschungsprojekt konkret befassen?

d) Gibt es bereits erste Erkenntnisse?

16. Wann wird der Bericht des Forschungsprojekts zur Gründungsgeschichte
des Bundeskriminalamts, welches auch personelle Kontinuitäten des Amts
mit früheren NS-Behörden untersuchen soll, veröffentlicht?

17. Woran ist der Versuch des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes Ernst
Uhrlau einer systematischen Aufarbeitung der Geschichte des Bundesnach-
richtendienstes mit einem im Juli 2006 angekündigten Forschungsprojekt
seit Ernst Uhrlau erstmaliger Ankündigung gescheitert?

Bestätigt die Bundesregierung, dass neben Sicherheitsüberlegungen (Mel-
dung FAZ vom 18. März 2010) auch finanzielle, personelle und rechtliche

Überlegungen entscheidend dafür waren, dass das damalige Forschungs-
projekt eingestellt wurde, und wenn ja, welche Gründe waren entscheidend?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3929

a) Welche neuen Umstände führten nun dazu, dass die damalige Entschei-
dung des Bundesnachrichtendienstes revidiert wurde?

Bestehen die „massiven, sicherheitlichen Bedenken“, die das Bundes-
kanzleramt gegen die systematische Aufarbeitung der Geschichte des
Bundesnachrichtendienstes und seiner Vorläuferorganisation „Organi-
sation Gehlen“ damals geltend gemacht hat (ebenso Meldung FAZ vom
18. März 2010) nun nicht mehr, und wenn ja, welche sind das im Ge-
naueren?

b) Inwiefern hat das Bundeskanzleramt den Bundesnachrichtendienst
(BND) bei der Entscheidung für einen neuen Anlauf zur systematischen
Aufarbeitung seiner Geschichte unterstützt?

c) Welchen Auftrag hat die nun neu eingesetzte Historikerkommission, die
die Geschichte des BND aufarbeiten soll?

Werden dabei alle Einschränkungen des freien Zugangs zu den Akten
des BND im Zusammenhang mit personellen Kontinuitäten des BND
beziehungsweise seiner Vorgängerorganisation zum NS-Regime zurück-
genommen und diese Akten insbesondere der Wissenschaft zugänglich
gemacht?

d) Werden dabei alle Akten über die Mitwirkung an bzw. mögliche Behin-
derung der juristischen Verfolgung von NS-Verbrechen und der entspre-
chenden Täter der Öffentlichkeit und damit auch der Wissenschaft zu-
gänglich gemacht?

e) Wie werden oder sollen die laut Bundeskanzleramt (Meldung FAZ vom
18. März 2010) zur wissenschaftlichen Aufarbeitung zur Verfügung ste-
henden 500 000 Euro eingesetzt (werden)?

f) Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der ehema-
ligen SS-, SD- und Gestapo-Mitarbeiter in der „Organisation Gehlen“?

g) In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
ehemalige SS-, SD- und Gestapo-Mitarbeiter in ihrer neuen Stellung mit
einer neuen Identität versehen?

18. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die Entscheidung
über die Offenlegung der Archivbestände der jeweiligen Sicherheits-
behörde, in dem der vorherigen Frage zugrunde liegenden Fall, also dem
Bundesnachrichtendienst, obliegt?

Kann damit eine lückenlose, fundiert wissenschaftliche und neutrale Auf-
arbeitung garantiert werden?

19. Welche generellen Probleme bei der Akteneinsicht zur Erforschung von
NS-Verstrickungen von Bundesministerien und Behörden sind der Bundes-
regierung bekannt?

20. Haben neben den in den bisherigen Fragen genannten Bundesministerien
und obersten Bundesbehörden weitere Bundesministerien oder oberste
Bundesbehörden ihre NS-Vergangenheit bzw. die ihrer Vorgänger im
Nationalsozialismus untersucht?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, welche anderen Bundesministerien oder oberste Bundesbehör-
den haben bereits eine ähnliche Untersuchung vornehmen lassen?

c) Wurden die Untersuchungen anhand einheitlicher Kriterien durch-
geführt?
Wenn ja, welche, und wie wurden diese erarbeitet?

Wenn nein, warum nicht?

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d) Auf wessen Initiative beruhten in den einzelnen Fällen die Untersuchun-
gen?

e) Welchen zeitlichen Umfang besaßen die Untersuchungen?

Nach welchen Kriterien wurde untersucht (bitte nach einzelnen Bundes-
ministerien auflisten)?

f) Wer wurde mit den Untersuchungen beauftragt?

Nach welchen Auswahlkriterien wurden die Mitglieder der jeweiligen
Untersuchungskommissionen benannt?

g) Wurden die jeweiligen Ergebnisse der Untersuchungen der Öffentlich-
keit zugänglich gemacht?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

h) Was für Schlüsse und Handlungsvorgaben folgten den Untersuchungen
jeweils?

Welche Konsequenzen zogen die jeweiligen Behörden und Bundes-
ministerien aus ihren Untersuchungen?

21. Hat die Bundesregierung vor, weitere Kommissionen mit der Untersuchung
der NS-Vergangenheit anderer bisher noch nicht untersuchter Bundesminis-
terien und Bundesbehörden zu beauftragen?

a) Wenn nicht, warum nicht?

b) Wenn ja, plant die Bundesregierung einheitliche Kriterien und ein Ge-
samtkonzept für die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit der Bundes-
ministerien oder Bundesbehörden zu erarbeiten?

Berlin, den 23. November 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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