BT-Drucksache 17/3845

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -Drucksachen 17/2500, 17/2502, 17/3516, 17/3523, 17/3524, 17/3525- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011) hier: Einzelplan 17 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Vom 22. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3845
17. Wahlperiode 22. 11. 2010

Änderungsantrag
der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Steffen Bockhahn, Dr. Gesine
Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, Karin Binder, Matthias W.
Birkwald, Heidrun Bluhm, Roland Claus, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Katja
Kipping, Jutta Krellmann, Katrin Kunert, Caren Lay, Sabine Leidig, Michael Leutert,
Thomas Lutze, Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert,
Kersten Steinke, Sabine Stüber, Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann,
Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/2500, 17/2502, 17/3516, 17/3523, 17/3524, 17/3525 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011
(Haushaltsgesetz 2011)

hier: Einzelplan 17
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Der Bundestag wolle beschließen:

Im Kapitel 17 10 wird der Titel 681 02 – Elterngeld – um 2,175 Mrd. Euro auf
6,56 Mrd. Euro aufgestockt, um die Auszahlungsdauer des Elterngeldes auf
12 Monate pro Elternteil (24 Monate für Alleinerziehende) auszuweiten und das
Mindestelterngeld auf 450 Euro zu erhöhen.

Berlin, den 22. November 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Drucksache 17/3845 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Begründung

Das 2007 eingeführte Elterngeld ist in der derzeitigen Form eine sozialpolitische
Mogelpackung. Familien erhalten nicht die in der Frühphase des Aufwachsens
eines Kindes nötige Flexibilität. Erwerbslose, Eltern in Ausbildung und Be-
zieherinnen/Bezieher niedriger Einkommen sind deutlich benachteiligt worden.
In gleichstellungspolitischer Hinsicht sind zwei verbindliche „Vätermonate“ zu
wenig. Die Kürzungspläne der Bundesregierung sind sozial völlig ungerecht
und eine familienpolitische Fehlentscheidung.

Es ist notwendig, das Elterngeld nach skandinavischem Vorbild zu einer Sozial-
leistung auszubauen, die Elternschaft ermöglicht und die Gleichstellung von
Frauen und Männern fördert.

Jedem Elternteil ist ein individueller und nicht übertragbarer Anspruch auf
12 Monate Elterngeld zu gewähren (Alleinerziehenden 24 Monate). Die „Väter-
monate“ werden so zu einem individuellen Anspruch jedes Elternteils auf
Elterngeld weiterentwickelt, längere Berufsunterbrechungen nur eines Eltern-
teiles werden vermieden. Die Lohnersatzrate von 67 Prozent bleibt bestehen, die
Mindestleistung wird aber auf 450 Euro angehoben. Das Elterngeld kann ab der
Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres in Teilabschnitten ab
zwei Monaten in Anspruch genommen werden. So werden die Gestaltungs-
möglichkeiten von Familien verbessert – auch spätere kurzzeitige Erwerbsunter-
brechungen (etwa zu Schulbeginn) werden möglich gemacht.

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