BT-Drucksache 17/3445

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -Drucksachen 17/3030, 17/3361, 17/3406- Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011)

Vom 27. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3445
17. Wahlperiode 27. 10. 2010

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Volker Beck (Köln), Dr. Thomas Gambke,
Britta Haßelmann, Lisa Paus, Fritz Kuhn, Kerstin Andreae, Birgitt Bender,
Alexander Bonde, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian Kindler, Maria
Klein-Schmeink, Stephan Kühn, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke,
Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/3030, 17/3361, 17/3406 –

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011)

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Nach Artikel 22 wird folgender neuer Artikel 23 eingefügt:

,Artikel 23
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 32a Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes wird wie folgt neu
gefasst:

„Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in
Euro für zu versteuernde Einkommen

1. bis 8 004 Euro (Grundfreibetrag: 0;

2. von 8 005 Euro bis 13 469 Euro:
(912,17*y + 1 490)*y;

3. von 13 470 Euro bis 59 439 Euro:
(228,74*z + 2 397)*z + 966;

4. von 59 440 Euro an: 0,45*x – 9 929.“‘

2. Der bisherige Artikel 23 wird Artikel 24.

Berlin, den 26. Oktober 2010
Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Drucksache 17/3445 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Begründung

Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat zur Notwendigkeit von Rettungspaketen
für Banken und Unternehmen und zu Konjunkturprogrammen geführt. Durch
diese Maßnahmen wurden private Schulden der Banken zum Teil verstaatlicht.
Weiterhin wurde das laufende Defizit aller öffentlichen Haushalte auf neue Re-
kordstände erhöht.

Gleichzeitig entwickeln sich Einkommen und Vermögen in Deutschland immer
stärker auseinander. Während die reichsten Deutschen in den vergangenen Jah-
ren Einkommenszuwächse in zweistelliger Prozenthöhe verbuchen konnten,
fiel das Realeinkommen von Millionen von Arbeitnehmern. In der Folge
schrumpft die Mittelschicht in einem bedrohlichen Ausmaß.

Die Regierung hat bislang nichts unternommen, um diesen Prozess auch nur zu
stoppen. Im Gegenteil: Auch das vorliegende Sparpaket spart vor allem bei
niedrigen und mittleren Einkommensbeziehern, während wohlhabende Men-
schen erneut, und mit Rücksicht auf das Klientel der FDP, geschont werden sol-
len.

Dies ist so nicht hinnehmbar. Wir brauchen eine gerechte Beteiligung auch der
oberen Einkommen an der notwendigen Konsolidierung. Deswegen muss der
Spitzensteuersatz der Einkommensteuer für sehr hohe Einkommen erhöht wer-
den. Wir schlagen eine moderate Anhebung des Spitzensteuersatzes auf
45 Prozent vor, die durch eine lineare Verlängerung der zweiten Progressions-
zone bis zu einem Einkommen von 59 440 Euro zustande kommt. Menschen mit
einem höheren Einkommen müssen dann auf den diesen Betrag übersteigenden
Teil ihres Einkommens 45 Prozent Einkommensteuer entrichten. Diese Maß-
nahme leistet mit einem gesamtstaatlichen Mehraufkommen von 2,36 Mrd. Euro
einen spürbaren Beitrag zur Haushaltssanierung.

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