BT-Drucksache 17/3046

Fortsetzung der Braunkohlesanierung in den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach dem Jahr 2012

Vom 28. September 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3046
17. Wahlperiode 28. 09. 2010

Antrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Roland Claus, Diana Golze,
Dr. Barbara Höll, Dr. Lukrezia Jochimsen, Katja Kipping, Harald Koch, Jan Korte,
Caren Lay, Thomas Nord, Jens Petermann, Dr. Ilja Seifert, Dr. Petra Sitte,
Kersten Steinke, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann, Frank Tempel,
Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Fortsetzung der Braunkohlesanierung in den Ländern Brandenburg, Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen nach dem Jahr 2012

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Um die ökologischen Folgen des umfangreichen Braunkohleabbaus zu DDR-
Zeiten wie auch des drastischen Förderrückgangs nach 1990 zu bewältigen,
wendeten Bund und Länder bis einschließlich 2008 rund 8,5 Mrd. Euro auf.
Mit der Sanierung wurden tausende Arbeitsplätze gesichert oder neu geschaf-
fen sowie Voraussetzungen für eine regionale Wirtschaftsentwicklung nach
dem Braunkohleabbau organisiert. Dies gehört zu den positiven Kapiteln der
deutschen Einheit.

Bezogen auf die Gesamtverpflichtung in der Grundsanierung werden bis Ende
2012 rund 97 Prozent der bergmännischen Sicherungsarbeiten realisiert worden
sein. Hinsichtlich der Rekultivierung und der Aufgaben zur Altlastensanierung
besteht jedoch auch über das Jahr 2012 hinaus Handlungsbedarf. Insbesondere
zur Sanierung des gestörten Wasserhaushaltes sind entsprechende Maßnahmen
notwendig, die den Rahmen des aktuellen Verwaltungsabkommens zur Finan-
zierung der Braunkohlesanierung überschreiten.

Auch die Böschungsrutschung bei Nachterstedt sowie eine wachsende Zahl von
Gebäudegefährdungen durch steigendes Grundwasser zeigen, dass vor allem
bei der wasserwirtschaftlichen Nachsorge und auch bei der Schaffung zukunfts-
fähiger Folgenutzungen in den Bergbauregionen nach wie vor ein hoher Hand-
lungsbedarf besteht. Dem muss das kommende 5. Verwaltungsabkommen
Rechnung tragen.

2. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
– die am 22. Juni 2010 begonnenen Verhandlungen mit den Ländern Bran-
denburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen über ein 5. Verwaltungs-
abkommen zur Braunkohlesanierung für den Zeitraum 2013 bis 2017 bis
Ende 2011 zügig zum Abschluss zu bringen, um den betroffenen Regionen,
Unternehmen, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern Planungs- und
Zukunftssicherheit zu geben;

Drucksache 17/3046 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
– die Braunkohlesanierung in den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-
Anhalt und Thüringen bis zu ihrem vollständigen Abschluss als öffentliche
Aufgabe zu betrachten;

– eine ausreichende Finanzausstattung der damit beauftragten öffentlichen
Körperschaften und öffentlichen Unternehmen zu sichern;

– Sanierungsaufgaben, die sich aus der Störung des Wasserhaushaltes durch
den einstigen Braunkohlebergbau ergeben, in Höhe von 75 Prozent in die
Verantwortung des Bundes zu nehmen;

– einen angemessenen Vorschlag zu unterbreiten, um bisher nur aufgrund von
Kulanzregelungen bewilligte Maßnahmen zur Abwehr von Gefährdungen
von Häusern im Zusammenhang mit einem Wiederanstieg des Grundwas-
sers künftig als unbürokratischen Rechtsanspruch für die Betroffenen auszu-
gestalten, sowie

– sich substanziell an den Kosten zur dauerhaften Erhöhung der Folgenut-
zungsstandards in den Sanierungsgebieten zu beteiligen.

Berlin, den 28. September 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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