BT-Drucksache 17/1581

Die Ziele der Bundesregierung in der Weltgesundheitsorganisation neu ausrichten

Vom 5. Mai 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1581
17. Wahlperiode 05. 05. 2010

Antrag
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Ute Koczy, Thilo Hoppe, Marieluise Beck
(Bremen), Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, Viola von Cramon-Taubadel,
Katja Dörner, Priska Hinz (Herborn), Ulrike Höfken, Katja Keul, Memet Kilic, Tom
Koenigs, Markus Kurth, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour,
Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Christine Scheel, Dr. Frithjof Schmidt,
Hans-Christian Ströbele, Dr. Harald Terpe, Josef Philip Winkler und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Ziele der Bundesregierung in der Weltgesundheitsorganisation neu ausrichten

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Vom 17. bis zum 21. Mai 2010 kommen die Mitgliedstaaten der Weltgesund-
heitsorganisation (WHO) zur Weltgesundheitsversammlung in Genf zusammen,
um die künftige Ausrichtung der Organisation festzulegen. Deutschland ist
durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) seit Mai 2009 im Exeku-
tivrat der WHO vertreten. Für insgesamt drei Jahre, also bis 2012, gehört
Deutschland damit nach neun Jahren Unterbrechung wieder dem zentralen Ver-
waltungsorgan der WHO an, welches die Sitzungen der Weltgesundheitsver-
sammlung vorbereitet und die Beschlüsse danach umsetzt. Für die diesjährige
Versammlung und die beiden kommenden Jahre im Exekutivrat setzt die Bun-
desregierung die inhaltlichen Schwerpunkte „Stärkung von Gesundheitssyste-
men und Pandemie-Vorsorge“.

Der Deutsche Bundestag begrüßt den Schwerpunkt der Bundesregierung im Be-
reich Gesundheitssystemstärkung. Dieser systemische Ansatz ist für das Errei-
chen der Millennium-Entwicklungsziele (MDGs) 4 (Müttergesundheit) und 5
(Kindergesundheit) von zentraler Bedeutung. Beide Ziele sind bisher völlig unzu-
reichend umgesetzt. Ursächlich ist oftmals, neben anderen Faktoren, die fehlende
oder schlecht entwickelte Infrastruktur im Gesundheitswesen. Auch die bisher in
einigen Bereichen positiv verlaufende Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und
Tuberkulose (Ziel 6) wird dadurch vorangebracht. Die Stärkung der Gesundheits-
systeme ist das richtige Ziel; es muss allerdings präzisiert werden (s. II.1).

Der Ansatz der Bundesregierung ist durch eine weitere Schwerpunktsetzung im
Bereich Medikamentenversorgung (s. II.2) zu ergänzen. In diesem Zusammen-
hang ist auch die Frage der geistigen Eigentumsrechte langfristig zu lösen, so
dass der Zugang der ärmsten Länder zu medizinischer Versorgung gesichert ist.
Der zweite Schwerpunkt der Bundesregierung, die Pandemievorsorge (s. II.3),
ist zwar ebenfalls durchaus relevant, muss jedoch kritischer angegangen werden
als bisher und sich explizit auf die Sicherung der globalen Gesundheit beziehen.
Es ist von großer Bedeutung, dass auch die Entwicklungsländer bei der Versor-
gung mit Impfstoffen berücksichtigt werden. Dazu müssen Entscheidungspro-
zesse und Implementierung transparent gestaltet werden und die Maßnahmen
müssen sich ausschließlich an medizinischen Erfordernissen ausrichten.

Drucksache 17/1581 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

II. Der Deutsche Bundestag fordert daher die Bundesregierung auf,

1. die Stärkung von Gesundheitssystemen in Entwicklungs- und Schwellen-
ländern weiter voranzutreiben und

a) einen systematischen Aufbau von Gesundheitssystemen in größtmög-
licher Eigenregie der Partnerländer zu unterstützen,

b) international eine Führungsrolle der WHO bei Initiativen zur Gesund-
heitssystemstärkung anzustreben; zum Beispiel mit Blick auf multilaterale
Initiativen wie die „Joint Platform For Health Systems Strengthening“ der
Global Alliance for Vaccines and Immunisation (GAVI), des Globalen
Fonds zur Bekämpfung von HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria (GFATM)
und der Weltbank; und

c) auch in der deutschen bilateralen und multilateralen Entwicklungszusam-
menarbeit die Gesundheitssystemstärkung als Schwerpunkt zu verfolgen.
Dazu muss unter anderem das Instrument der sektoralen Budgethilfe ver-
stärkt herangezogen werden;

2. sich dafür einzusetzen, dass die Rahmenbedingungen für die Verfügbarkeit
von essentiellen Medikamenten verbessert werden, indem

a) die WHO ihre Kooperation mit WTO (Welthandelsorganisation) und WIPO
(World Intellectuel Property Organization) verstärkt und sich auf diese
Weise dafür einsetzt, dass innerhalb des internationalen Systems geistigen
Eigentums die Versorgung mit essentiellen Medikamenten dauerhaft
sichergestellt wird,

b) die Forschung zu vernachlässigten Krankheiten im Rahmen der WHO ge-
fördert wird. Um die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen
zu können und sie sinnvoll zu nutzen, muss sich die Bundesregierung für
eine effektive Umsetzung der Empfehlungen der „Expert Working Group
on Research and Development Financing“ der WHO einsetzen,

c) die deutsche und europäische Forschungspolitik den WHO-Empfehlun-
gen folgt und innovative Finanzierungsquellen und -instrumente wie zum
Beispiel die Drugs for Neglected Diseases initiative (DNDi) zur For-
schungsförderung im Bereich der vernachlässigten Krankheiten nutzt und

d) bilaterale Handelsabkommen der EU den Zugang zu Medikamenten
sicherstellen und nicht durch die in aktuellen Verhandlungen von der EU
geforderten TRIPS+-Bestimmungen zum geistigen Eigentum den Zugang
zu Generika gefährden;

3. die Glaubwürdigkeit der WHO bei der Pandemievorsorge vor allem für Ent-
wicklungsländer wieder herzustellen. Dabei

a) kritisch und transparent bei der Ausrufung von Pandemien vorzugehen.
Die ehemals gültigen Kriterien der Morbidität und Mortalität sind in die
Pandemiedefinition wieder aufzunehmen. Eine wissenschaftlich begrün-
dete und nachvollziehbare Anpassung der Definition kann dabei erfolgen,

b) im Falle einer tatsächlichen Gefahr einer Pandemie einen fairen Zugang
der Entwicklungsländer zu Impfstoffen zu gewährleisten und

c) neben der Pandemievorsorge die lokale und regionale Epidemievorsorge
nicht zu vernachlässigen. Elementar sind hier die Verbesserung der Trink-
wasserversorgung und die Versorgung mit sanitären Anlagen.

Berlin, den 4. Mai 2010
Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1581

Begründung

Deutschland muss in den kommenden Jahren als Mitglied im Exekutivrat der
WHO seiner Verantwortung für die Weltgesundheit gerecht werden. Deutsch-
land ist dabei verpflichtet seine Kapazität, Kompetenz und Erfahrung einzubrin-
gen. So gibt es in der Bundesrepublik Deutschland über 30 WHO-Kollabora-
tionszentren, etwa zu den Themen Trinkwasser und Hygiene oder zu sexueller
und reproduktiver Gesundheit. Als drittgrößter Geber zum regulären Haushalt
der WHO und als Mitglied der Weltgesundheitsversammlung und des Exekutiv-
rates kann Deutschland entscheidenden Einfluss auf die Ausgestaltung der
WHO-Ziele und -Maßnahmen nehmen. Deutschland wird dem obersten Verwal-
tungsgremium zwei weitere Jahre angehören und ist daher umso stärker in der
Pflicht, substantiell zur Verbesserung der Weltgesundheit beizutragen.

1. Die Bundesregierung verfolgt durch die Schwerpunktsetzung im Bereich
Gesundheitssystemstärkung grundsätzlich einen unterstützenswerten Ansatz.
Dieser ist elementar, um die Gesundheits-MDGs 4, 5 und 6 zu erreichen. Die
Stärkung des Gesundheitssystems verbessert im Sinne des capacity buildings
die Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen allgemein und dauerhaft,
gibt qualifiziertem Gesundheitspersonal Anreize, im eigenen Land zu arbeiten
statt ins Ausland zu gehen (Problem des Brain-Drain) und verbessert damit auch
die Möglichkeiten zur Prävention.

Gesundheitssysteme müssen mit Unterstützung der Geberländer und/oder inter-
nationaler Organisationen in Eigenregie der Partnerländer aufgebaut werden.
Dieser Grundsatz wurde bereits in der „Paris Declaration on Aid Effectiveness“
und in der „Accra Agenda for Action“ festgehalten. Das Prinzip der Eigenverant-
wortung („Ownership“) der Entwicklungsländer ist seit diesen Erklärungen all-
gemein akzeptierter Bestandteil der internationalen Entwicklungszusammenar-
beit und muss auch bei der Stärkung der Gesundheitssysteme angewandt werden.

Die Idee der Stärkung der Gesundheitssysteme hat sich international mittler-
weile als fester Bestandteil der Entwicklungszusammenarbeit etabliert. Nach
wie vor bilden sich weitere Akteure und Allianzen heraus, die in den kommen-
den Jahren eine relevante Rolle spielen werden. So etabliert sich zum Beispiel
derzeit eine Gemeinschaftsinitiative unter Beteiligung des GFATM, GAVI und
der Weltbank mit dem Ziel einer „Joint Platform For Health Systems
Strengthening“. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass die
WHO eine führende und koordinierende Rolle in den derzeitigen Prozessen
übernimmt, auch über die angesprochene Initiative des GFATM, GAVI und der
Weltbank hinaus. Die Expertise der WHO sollte explizit bei der Festlegung
von Zielen und Standards mit einbezogen werden. Das Ziel des universellen,
einkommensunabhängigen Zugangs zu Gesundheitsdiensten muss dabei im
Vordergrund stehen. Es ist sicherzustellen, dass vulnerable und marginalisierte
Bevölkerungsgruppen (schwangere Frauen, Kinder, Behinderte usw.) nicht
ausgeschlossen werden und insbesondere Frauen gezielt gestärkt werden, da
ihnen eine wichtige Rolle in Pflege und Prävention zukommt.

Deutschlands Bestreben, innerhalb der WHO zur Stärkung der Gesundheits-
systeme beizutragen, muss durch die eigene bilaterale und multilaterale Zu-
sammenarbeit konsequent unterstützt werden. Deshalb müssen Mittel langfris-
tig zugesagt und wo immer möglich in Form von sektoraler Budgethilfe oder
multilateral agierenden Organisationen zur Verfügung gestellt werden. Nur so
ist der Aufbau von umfassenden Gesundheitssystemen in Eigenregie der Part-
nerländer möglich. Die Vorteile der Budgetfinanzierung in diesem Bereich hat
die damalige Bundesregierung in der 16. Wahlperiode bereits festgestellt (vgl.
Bundestagsdrucksache 16/11725).

2. Die Verfügbarkeit von essentiellen Medikamenten ist eine wesentliche Vor-

aussetzung für eine grundlegende Gesundheitsversorgung. Dies wird auch in

Drucksache 17/1581 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

den Millennium-Entwicklungszielen unterstrichen: Ziel 8 beinhaltet verbesser-
ten Zugang zu Medikamenten in Entwicklungsländern im Allgemeinen, wäh-
rend Ziel 6 den universellen Zugang zu Behandlung speziell für HIV-/Aids-
Patienten vorsieht.

Insbesondere in Entwicklungsländern stellt der Zugang zu Arzneimitteln in
zweifacher Hinsicht eine Herausforderung dar: Zum einen wird zu wenig in For-
schung und Entwicklung von Medikamenten gegen „vernachlässigte“ Krank-
heiten, die vor allem in armen Ländern auftreten, investiert. Zum anderen sind
existierende Medikamente für viele Menschen zu teuer.

Zur Forschungsförderung im Interesse der weltweiten Gesundheitsversorgung
hat die Expertengruppe der WHO zum Thema „Expert Working Group on
Research and Development Financing“ detaillierte Vorschläge erarbeitet. Diese
beinhalten innovative Finanzierungsquellen und -instrumente, um zusätzliches
Geld und Anreize für Forschung und Entwicklung bereitzustellen, sowohl für
öffentliche Forschung als auch in Kooperation mit Pharmaunternehmen. Dabei
sollte Forschung zu vernachlässigten Krankheiten zum einen in Industrieländern
gefördert werden; gleichzeitig müssen lokale Forschungskapazitäten in Ent-
wicklungsländern aufgebaut und, wo vorhanden, gestärkt werden.

In Bezug auf die Preise von Medikamenten spielt das Patentrecht eine wichtige
Rolle. Im Bereich des geistigen Eigentumsrechts ist eine Balance zwischen ei-
nem angemessenen Patentschutz und der gleichzeitigen Wahrung des Menschen-
rechts auf bestmögliche gesundheitliche Versorgung (Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte Artikel 25) zu gewährleisten. Auch wenn das Profitinteresse
der Konzerne legitim ist, kann es nicht auf Kosten der Gesundheit von Millionen
von Menschen zur entscheidenden Größe werden. Neben einer gestaffelten
Preisgestaltung für Originalpräparate ist für die Versorgung von Entwicklungs-
ländern mit preisgünstigen Medikamenten vor allem die Verfügbarkeit von Ge-
nerika zwingend erforderlich. Dies bedeutet, dass sowohl lokale Produktions-
kapazitäten aufgebaut und gestärkt und der internationale Handel mit Generika
erleichtert werden müssen. Das TRIPS-Abkommen (Trade-Related Aspects of
Intellectual Property Rights) der WTO sieht im Bereich öffentlicher Gesundheit
Flexibilität vor. Sowohl lokale Produktion als auch Handel mit Generika sind
möglich, unter anderem durch Zwangslizenzen, die an Generikahersteller verge-
ben werden können. In der Praxis wird diese Flexibilität jedoch bisher noch we-
nig genutzt; daher muss die Umsetzung forciert werden. Die Bundesregierung
muss sich dafür einsetzen, dass die EU hier keinen gegenteiligen Druck ausübt.
Keinesfalls darf der im TRIPS-Abkommen gewährte Spielraum durch weiterge-
hende Bestimmungen zum geistigen Eigentum in bilateralen Handelsabkommen
eingeschränkt werden. Diese Positionen muss die Bundesregierung in der
WHO, aber auch in WTO und EU nachdrücklich vertreten.

3. Die Glaubwürdigkeit der WHO hat im Zuge der Pandemievorsorge während
der so genannten Schweinegrippe (H1N1) gerade bei den Entwicklungs- und
Schwellenländern dramatisch gelitten. Die Bundesregierung muss sich inner-
halb ihres Schwerpunktes „Pandemievorsorge“ dafür einsetzen, die Glaubwür-
digkeit der WHO wiederherzustellen.

Während die WHO-Definition einer Pandemie (Pandemiestufe 6) aus dem Jahr
1999 noch hohe Morbidität und Mortalität beinhaltete, wurden diese beiden Kri-
terien bei einer Änderung der Definition im Jahr 2005 gestrichen. Dies hatte zur
Folge, dass der relativ milde Verlauf der Schweinegrippe bei der Ausrufung der
Pandemie keine Rolle spielte. Die unklaren Hintergründe bei der Ausrufung der
Pandemiestufe 6, kombiniert mit einer erneuten Änderung der Definition der
Pandemiestufen im Jahr 2009, hat weltweit zu berechtigten Zweifeln und Miss-
trauen geführt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1581

Eine weitere unklare Frage bleibt die Rolle der Pharmaindustrie bei der Ent-
scheidungsfindung der WHO. Zum Beispiel sind einige Mitglieder der „Strate-
gic Advisory Group of Experts“ (SAGE), welche die WHO zur Impf- und Im-
munisierungspolitik berät, finanziell von großen Pharmaunternehmen abhängig.
Die WHO muss hier kritischer und transparenter vorgehen und vor allem dafür
sorgen, dass es zukünftig keinen Anlass zu Zweifeln an ihrer Unabhängigkeit
und Objektivität gibt. Eigene Aufklärungsinitiativen der WHO müssen unter-
stützt und kritisch begleitet werden.

Gerade Entwicklungsländer haben sich im Verlauf des Pandemiemanagements
der WHO immer wieder marginalisiert und zurückgesetzt gefühlt. Die H1N1-
Pandemie verlief mild, trotzdem war sie ein guter Testfall, der zeigte, wie
schlecht es um die Versorgung der Entwicklungsländer im Ernstfall stehen
würde. Mexiko, im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit beim Ausbruch
der so genannten Schweinegrippe 2009, musste sich fünf Millionen Dosen Impf-
stoff von Kanada leihen, da die Versorgung der eigenen Bevölkerung nicht ge-
sichert werden konnte. Indonesien stellte bereits im Zuge der so genannten
Vogelgrippe 2007 die Zusammenarbeit mit der WHO vorübergehend ein, da das
Land zwar mit Virusstämmen einen Beitrag zur Entwicklung lieferte, jedoch
keine Möglichkeit sah, die entsprechenden Impfstoffe zu erhalten. Die WHO
darf sich in Pandemiefällen nicht zum Handlanger der zahlungskräftigen Indus-
trienationen und der dortigen Pharmafirmen machen, sondern muss Anwalt aller
Menschen, vor allem der marginalisierten in Entwicklungsländern, sein.

Die so genannte Schweinegrippe hat im vergangenen Jahr das Engagement der
WHO und der Bundesregierung stark auf das Thema Pandemievorsorge gelenkt.
Daneben darf jedoch das wichtige Thema der lokalen und regionalen Epidemie-
vorsorge nicht in den Hintergrund geraten. Fast zwei Millionen Menschen ster-
ben jedes Jahr an Tuberkulose – 80 Prozent der Infizierten leben in Entwick-
lungsländern. Noch immer sterben jährlich knapp neun Millionen Kinder unter
fünf Jahren, davon fast 20 Prozent an Durchfallerkrankungen. Der große öffent-
liche Druck auf die WHO bei Pandemien, wie er z. B. im Zuge der so genannten
Vogel- und Schweinegrippe zu beobachten war, darf nicht dazu führen, dass kri-
tische Einschätzungen in den Hintergrund gedrängt und lokale und regionale
Epidemien vernachlässigt werden.

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