BT-Drucksache 17/1515

Spenden an gemeinnützige Institutionen

Vom 26. April 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1515
17. Wahlperiode 26. 04. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke,
Britta Haßelmann, Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, Ekin Deligöz,
Katrin Göring-Eckardt, Memet Kilic, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink,
Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner,
Krista Sager, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Wolfgang Wieland
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Spenden an gemeinnützige Institutionen

Das bürgerschaftliche Engagement hat eine herausragende Bedeutung. Mehr als
23 Millionen Menschen über 14 Jahre engagieren sich freiwillig, bürgerschaft-
lich und ehrenamtlich sowie unentgeltlich in Vereinen, Verbänden, Kirchen und
Initiativen. Diese aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am öffent-
lichen Leben ist ein wesentliches Merkmal einer lebendigen Demokratie.

Neben dem aktiven Engagement vieler Menschen sind die gemeinnützigen
Institutionen auch auf die finanzielle Unterstützung durch zahlreiche Spenderin-
nen und Spender angewiesen. Rund 4,5 Mrd. Euro jährlich sammeln die Wohl-
tätigkeitsorganisationen ein. Diese Mittel machen es den Institutionen überhaupt
erst möglich, ihrem gemeinnützigen Zweck nachzukommen.

In aller Regel kommen die so gesammelten Spendengelder auch den jeweiligen
gemeinnützigen Zwecken zu Gute. Vermehrt gibt es allerdings auch Berichte
darüber, dass Spenden für gemeinnützige Institutionen nicht dem vorgesehenen
Zweck zukommen. Unter diesen Fällen leiden alle: Die Spenderinnen und Spen-
der, deren Gelder nicht in ihrem Sinne verwendet werden und die somit betrogen
werden, aber auch die vielen gesetzestreuen und ordentlich wirtschaftenden
gemeinnützigen Organisationen, die aufgrund der negativen Schlagzeilen in der
Öffentlichkeit weniger Spendengelder vereinnahmen können. Damit steht letzt-
lich auch weniger Geld für die eigentlich geförderten Zwecke zur Verfügung.
Vor dem Hintergrund der steuerlichen Berücksichtigung solcher Spenden stellt
sich schließlich auch für den Fiskus die Frage, ob und wie besser für eine zweck-
entsprechende Verwendung der Spendengelder gesorgt werden sollte.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele eingetragene Vereine, Stiftungen oder gemeinnützige Kapital-
gesellschaften gibt es in Deutschland?
Wie viele sind davon jeweils vom Finanzamt als gemeinnützig (§ 52 der
Abgabenordnung – AO), mildtätig (§ 53 AO) oder kirchlich (§ 54 AO) an-
erkannt, und wie viele agieren ohne ein solches Steuerprivileg?

2. Wie hoch waren die in den Jahren 2006, 2007 und 2008 in den Einkommen-
steuererklärungen von Privatpersonen angegebenen Beträge zur Förderung
steuerbegünstigter Zwecke?

Drucksache 17/1515 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
3. Wie hoch waren in den letzten Jahren jeweils die in den Einkommensteuer-
erklärungen angegebenen Beträge als Spenden in den Vermögensstock
einer Stiftung?

4. Hat die Abschaffung der Sammlungsgesetze, die in vielen Bundesländern
mit der Begründung des Bürokratieabbaus erfolgte, sich bewährt, und gibt
es dazu Evaluierungen?

5. Plant die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode gesetzliche
Regelungen zum Schutz der Spender und Mitglieder auf Bundesebene?

6. Wie kann ein Spender oder Mitglied prüfen, wie ein Verein, eine Stiftung
oder eine andere gemeinnützige Kapitalgesellschaft, der bzw. die die Tat-
bestände der §§ 52 bis 54 AO erfüllt, seine Mittel verwendet?

7. Gibt es Veröffentlichungspflichten, wie beispielsweise die Transparenz-
pflichten von Kapitalgesellschaften, und plant die Bundesregierung in der
laufenden Legislaturperiode Veränderungen?

8. Wie kann ein Spender prüfen, ob ein Verein gemeinnützig ist, wenn er nicht
den Verein selbst befragen will oder dessen eigenen Angaben nicht ver-
trauen möchte?

9. Gibt es eine interne Anweisung für die Finanzämter, welche Kostenanteile
des Versands von sogenannten Bettelbriefen als satzungsgemäßer Aufwand
zulässig sind, und wenn ja, wie sieht diese Anweisung aus?

10. Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Vergangenheit liegenden Fälle,
in denen Fundraisingunternehmen in Deutschland erbrachte Dienstleistun-
gen über ein verbundenes Unternehmen in der Schweiz abgerechnet und so
die Rechnung ohne Umsatzsteuer gestellt haben?

11. Ist diese Umgehung der Umsatzsteuerpflicht weiterhin möglich, und was
wird gegebenenfalls unternommen, um diese zu verhindern?

12. Wie viele strafrechtliche Verfahren wurden 2007, 2008 und 2009 gegen
Verantwortliche von Vereinen und Stiftungen von deutschen Gerichten mit
einem Urteil oder Strafbefehl abgeschlossen, und welche Arten von Ver-
gehen wurden meistens zur Last gelegt?

13. Wie häufig kam es zu Verurteilungen oder Strafbefehlen und welche Strafe
wurde durchschnittlich verhängt?

14. Wie viele Verfahren sind derzeit bei den Staatsanwaltschaften anhängig, in
denen gegen Verantwortliche von Vereinen und Stiftungen ermittelt wird?

15. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass bei Vereinen und Stiftungen häufig
Aufträge an Dienstleister vergeben werden, die das Einsammeln von Spen-
den und Mitgliedsbeiträgen übernehmen, und es dabei häufig dazu kommt,
dass die Adressen des einen Vereins dazu genutzt werden, um Gelder für an-
dere auftraggebende Organisationen zu akquirieren?

16. Welche datenschutzrechtlichen Vorschriften sind bei dieser Praxis zu
beachten, und wie häufig sind in den Jahren 2007, 2008 und 2009 Verstöße
bei den Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes gemeldet wor-
den?

Berlin, den 26. April 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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