BT-Drucksache 17/12937

Finanzielle Auswirkungen von Vorschlägen zur Reform des Ehegattensplittings und des Familienleistungsausgleichs

Vom 22. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12937
17. Wahlperiode 22. 03. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lisa Paus, Kerstin Andreae, Ekin Deligöz, Britta Haßelmann,
Dr. Thomas Gambke, Dr. Gerhard Schick, Sven-Christian Kindler, Birgitt Bender,
Katja Dörner, Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Maria Klein-Schmeink, Monika
Lazar, Dr. Tobias Lindner, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Ulrich
Schneider, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Arfst Wagner
(Schleswig), Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Finanzielle Auswirkungen von Vorschlägen zur Reform des Ehegattensplittings
und des Familienleistungsausgleichs

Derzeit wird viel über die Reform des Ehegattensplittings und des Systems der
Familienleistungen vor allem des Systems aus Kinderfreibetrag und Kindergeld
diskutiert. Viele der in der Wissenschaft zu findenden Vorschläge können mit
beträchtlichen positiven oder negativen Aufkommensveränderungen der Ein-
kommensteuer verbunden sein. Gefragt wird hier nach dieser Aufkommens-
und Haushaltswirkung und nicht nach einer rechtlichen Beurteilung der in der
Literatur diskutierten Modelle.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Mit welchen Aufkommensveränderungen bei der Einkommensteuer und
dem Solidaritätszuschlag wäre zu rechnen, wenn das heutige System aus
Zusammenveranlagung und Ehegattensplitting auch den eingetragenen
Lebenspartnerschaften gewährt würde?

2. Mit welchen Aufkommensveränderungen bei der Einkommensteuer und
dem Solidaritätszuschlag wäre zu rechnen, wenn die Zusammenveranlagung
von Ehegatten vollständig aufgegeben würde und das bestehende Ehegatten-
splitting in eine reine Individualbesteuerung umgewandelt würde?

3. Mit welchen Aufkommensveränderungen bei der Einkommensteuer und
dem Solidaritätszuschlag wäre zu rechnen, wenn die Zusammenveranlagung
von Ehegatten aufgegeben würde und das bestehende Ehegattensplitting in
ein Realsplitting analog zum heutigen Realsplitting für Geschiedene umge-
wandelt würde?
4. Mit welchen Aufkommensveränderungen bei der Einkommensteuer und
dem Solidaritätszuschlag wäre zu rechnen, wenn die Zusammenveranlagung
von Ehegatten aufgegeben würde und das bestehende Ehegattensplitting in
ein Grundfreibetragsplitting umgewandelt würde, bei dem eine Übertragung
von Einkommen auf den Partner mit geringerem zu versteuernden Einkom-
men nur solange erfolgt, bis dieser ein Einkommen erreicht, welches dem
Grundfreibetrag entspricht?

Drucksache 17/12937 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

5. Mit welchen Aufkommenswirkungen wäre insgesamt zu rechnen, wenn
ein Familienvollsplitting eingeführt würde bei dem z. B. bei einem Paar
mit zwei Kindern das Vierfache des Steuerbetrags festgesetzt wird, der sich
aus einem Viertel des im Rahmen der Zusammenveranlagung gemeinsam
zu versteuernden Einkommens ergibt (volles Kindergewicht)?

Welche Aufkommenswirkung würde sich jeweils ergeben, wenn diese
Form der Kinderberücksichtigung gewählt wird, nur wenn sie günstiger ist,
als das aktuelle System aus Zusammenveranlagung, Ehegattensplitting,
Kinderfreibetrag und Kindergeld, und welche, wenn sie das bisherige Sys-
tem aus Kindergeld und Kinderfreibetrag ersetzen würde?

Welche Aufkommenswirkung würde sich ergeben, wenn das Familiensplit-
ting auch Alleinerziehenden entsprechend gewährt werden würde?

6. Mit welchen Aufkommenswirkungen wäre insgesamt zu rechnen, wenn ein
Familienteilsplitting eingeführt würde, bei dem zu berücksichtigende Kin-
der mit dem Faktor 0,5 statt 1 angesetzt werden (hälftiges Kindergewicht)
und eine Günstigerprüfung zwischen dieser Berücksichtigung des Kindes
und einer Berücksichtigung des Kinderfreibetrags in aktueller Höhe statt-
finden würde?

Welche Aufkommenswirkung würde sich ergeben, wenn das Kindergeld in
diesem Vorschlag entfällt und das Familiensplitting auch Alleinerziehen-
den entsprechend gewährt werden würde?

7. Mit welchen Aufkommenswirkungen wäre insgesamt zu rechnen, wenn ein
Familienteilsplitting eingeführt würde, bei dem zu berücksichtigende Kin-
der mit dem Faktor 0,5 statt 1 angesetzt werden und eine Günstigerprüfung
zwischen dieser Berücksichtigung des Kindes, einer Berücksichtigung des
Kinderfreibetrags in aktueller Höhe und einer Berücksichtigung des Kin-
dergelds in aktueller Höhe stattfinden würde?

Das Familiensplitting soll auch Alleinerziehenden entsprechend gewährt
werden.

8. Mit welchen Aufkommenswirkungen wäre zu rechnen, wenn abweichend
von den Fragen 5 bis 7 zusätzlich ein maximaler Vorteil des Familiensplit-
tings von 6 000 bzw. 4 000 Euro je Kind eingeführt würde?

9. Mit welchen Aufkommensveränderungen bei der Einkommensteuer und
dem Solidaritätszuschlag wäre zu rechnen, wenn die Gewährung des heu-
tigen Ehegattensplittings an das Vorhandensein von mindestens einem zu
berücksichtigenden Kind als weiterem Tatbestandsmerkmal geknüpft würde
und bei Ehen ohne Kinder lediglich

a) ein Realsplitting wie in Frage 2 oder

b) ein Grundfreibetragssplitting wie in Frage 4 gewährt würde?

10. Mit welchen Aufkommensveränderungen bei der Einkommensteuer und
dem Solidaritätszuschlag wäre zu rechnen, wenn der Freibetrag für Betreu-
ung, Erziehung und Ausbildung, der im Jahr 2002 eingeführt wurde, wie-
der abgeschafft würde?

11. Welche Modellannahmen und Berechnungen liegen den Aussagen des Bun-
desministers der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, im Interview mit dem
„Deutschlandfunk“ vom 14. März 2013 (vgl. www.dradio.de/nachrichten/
201303140700/5) zugrunde, das Familiensplitting koste maximal 30 Mio.
Euro pro Jahr?

Welche Modellananahmen und Berechnungen liegen den in der Tages-

zeitung „DIE WELT“ genannten Kosten eines Familiensplittings von 1,5

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12937

bis 13 Mrd. Euro zugrunde (vgl. „Union setzt auf neue Art von Splitting“
in DIE WELT vom 13. März 2013)?

12. Welche weiteren Modelle werden derzeit vom Bundesministerium der
Finanzen auf ihre Auswirkungen geprüft, und bis wann ist mit den Ergeb-
nissen zu rechnen?

13. Welche finanziellen Auswirkungen hat es, wenn in die jeweiligen Rege-
lungen die Lebenspartnerschaft mit der Ehe wirkungsgleich aufgenommen
wird?

Berlin, den 22. März 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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