BT-Drucksache 17/11570

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 17/10200, 17/10202, 17/10823, 17/10824, 17/10825 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013) hier: Einzelplan 16 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Vom 20. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11570
17. Wahlperiode 20. 11. 2012

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Priska Hinz (Herborn), Katja Dörner,
Dr. Tobias Lindner, Ute Koczy, Thilo Hoppe, Kerstin Andreae, Marieluise Beck
(Bremen), Cornelia Behm, Harald Ebner, Katrin Göring-Eckardt, Uwe Kekeritz,
Tom Koenigs, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg),
Jerzy Montag, Omid Nouripour, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Claudia Roth
(Augsburg), Manuel Sarrazin, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick,
Dorothea Steiner, Dr. Harald Terpe, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/10200, 17/10202, 17/10823, 17/10824, 17/10825 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013
(Haushaltsgesetz 2013)

hier: Einzelplan 16
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Grüner Klimaschutzhaushalt
Energiewende und Klimaschutz vorantreiben, Konsolidierungspotentiale nutzen

Auch wenn derzeit vor allem die Euro- und Finanzkrise die öffentliche Debatte
bestimmt, schreitet der Klimawandel – die eigentliche Megakrise des Jahrhun-
derts – weiter ungebremst voran. Im Jahr 2011 steigen die CO2-Emissionen glo-
bal um 3,2 Prozent auf inzwischen 31,6 Gigatonnen. Das Jahr 2010 war global
gesehen eines der wärmsten seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Extremwet-
terereignisse wie der Hurrikan „Sandy“ oder die sommerliche Dürre in den USA
und die extrem trockenen Sommer im Süden Europas sind ein deutlicher Hin-

weis auf den fortschreitenden Klimawandel. Auch die Eisschmelze in der Arktis
nimmt immer dramatischere Formen an. Mehr als die Hälfte des Meereises
schmilzt mittlerweile in den Sommermonaten und die verbleibende Eisdecke
wird immer dünner.

Während sich auf der einen Seite die Klimakrise immer weiter verschärft, greift
die schwarz-gelbe Bundesregierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) an

Drucksache 17/11570 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

und führt wichtige Klimaschutz- und Energiewendeprogramme im völlig unter-
finanzierten Sondervermögen Energie- und Klimafonds (EKF) unter der Feder-
führung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zusammen. Statt endlich
ein schlüssiges Konzept zum Abbau klima- und umweltschädlicher Subventio-
nen vorzulegen, schreibt die Bundesregierung diese über Jahre fort und stellt
sogar neue in Aussicht. Mit dem sogenannten Spitzenausgleich bei der Energie-
und Stromsteuer sollen klimaschädliche Subventionen in Höhe von 2,3 Mrd.
Euro jährlich bis zum Jahr 2022 fortgeschrieben werden, ohne dass die profitie-
rende Industrie besondere Anstrengungen zur Energieeinsparung unternehmen
muss. Zudem senkt die Bundesregierung die Luftverkehrsteuern dauerhaft ab und
schwächt so die ohnehin kaum vorhandene Lenkungswirkung. Darüber hinaus
werden der Industrie ab dem Jahr 2014 weitere 350 Mio. Euro aus dem EKF als
Strompreiskompensation in Aussicht gestellt. So wird hoher Energieverbrauch
belohnt und werden notwendige Investitionen in Energieeffizienz verhindert.
Gleichzeitig sieht die Bundesregierung zu, wie der europäische Emissionshan-
del, das wichtigste europäische Klimaschutzinstrument, seine Wirksamkeit ver-
liert. In der Folge des anhaltenden Preisverfalls für Emissionszertifikate geht für
die Wirtschaft massiv der Anreiz verloren, in Klimaschutz zu investieren.
Gleichzeitig geht eine bedeutende Einnahmequelle des Staates zur Finanzierung
wichtiger und notwendiger Projekte der Energiewende und des internationalen
Klimaschutzes verloren. Die Bundesregierung sieht derzeit tatenlos zu, wie der
Zertifikatpreis statt einer erwarteten Spanne von 17 bis 20 Euro derzeit bei deut-
lich unter 8 Euro verharrt. Die Politik von Schwarz-Gelb entspricht damit in
keiner Weise der dramatischen Lage.

Als zentrale Klimaschutzmaßnahme muss die unter Rot-Grün begonnene Ener-
giewende konsequent fortgeführt und darf nicht gebremst werden. Dazu gehören
neben dem schnellen Ausbau erneuerbarer Energien über ein weiterentwickeltes
und von Industrieprivilegien entschlacktes EEG vor allem massive Investitionen
in Energieeffizienz, Gebäudesanierung und eine ökologische Verkehrswende.
Zudem muss weiter geforscht werden, um die erneuerbaren Energien speichern,
noch kostengünstiger machen und schneller ausbauen zu können.

Die Energie- und Klimaschutzpolitik steht vor einer epochalen Herausforde-
rung – in Deutschland, aber auch weltweit. Die Probleme der Klimaverände-
rung, des wachsenden Energiehungers, der zunehmenden Rohstoffknappheit
und der steigenden Energiepreise müssen gleichzeitig gelöst werden. Und zwar
so, dass kommenden Generationen die Zukunft eröffnet und nicht verbaut wird.
Die drei „E“ – erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Energieeinsparung –
sind die entscheidenden Hebel, um die Klimaschutzziele zu erreichen und die
Energieversorgung ökologisch umzubauen. Eine nachhaltige Energie- und Kli-
mapolitik muss sich am für die Gesellschaft Notwendigen orientieren und nicht
an den kurzsichtigen Renditeinteressen der großen Energiekonzerne.

Das Gelingen der Energiewende entscheidet auch über die Zukunft der Industrie
in Deutschland in Zeiten knapper Ressourcen und eines beschleunigten Klima-
wandels. Gleichzeitig kann eine gelingende Energiewende in einem Industrie-
land wie der Bundesrepublik Deutschland anderen Staaten als Vorbild dienen
und damit die Wirkung für den Klimaschutz stark vergrößern.

Hierbei versagt Schwarz-Gelb. Erst hat die Bundesregierung mehr Energieeffi-
zienz blockiert und den Netzausbau verschleppt. Jetzt macht sie sich daran, auch
die erneuerbaren Energien auszubremsen. Dabei ist der Klimawandel die größte
ökologische, soziale und ökonomische Herausforderung unserer Zeit. Dass noch
kein internationales Kyoto-Nachfolgeabkommen ausgehandelt werden konnte,
darf kein Grund sein, die Anstrengungen für den nationalen und internationalen
Klimaschutz herunterzufahren. Im Gegenteil, gerade jetzt muss die Bundes-

republik Deutschland im Rahmen einer internationalen Klimapolitik der unter-
schiedlichen Geschwindigkeiten (KLUG) Vorreiterin sein und mit einer ambi-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11570

tionierten Klimapolitik die Chancen des sozial-ökologischen Umbaus von Wirt-
schaft und Gesellschaft konsequent nutzen. Nur wer sich aus der Abhängigkeit
von fossilen Rohstoffen befreit, kann zukünftig mit einer kohlenstoffarmen
Ökonomie Lebensqualität und Beschäftigung sicherstellen. Außerdem müssen
wir unserer Verantwortung für die Menschen im globalen Süden, die am stärks-
ten von den Folgen des Klimawandels betroffen sind, gerecht werden. Die Her-
ausforderung ist riesig. Bis zum Jahr 2050 müssen die Menschen in Deutschland
ihre Treibhausgasemissionen nahezu vollständig reduziert haben. Es bleibt
keine Zeit zu verschwenden.

Der weltweit wachsende Verkehr und die damit verbundenen Abgasemissionen
sind wesentliche Verursacher des Klimawandels. Er verantwortet nahezu ein
Viertel der globalen CO2-Emissionen; in Deutschland sind es rund 20 Prozent.
Laut dem Weltklimarat (IPCC) haben die direkten Treibhausgasemissionen des
Verkehrs seit 1970 um 120 Prozent zugenommen, Tendenz steigend. Mittler-
weile sind global über 1,1 Milliarden Kraftfahrzeuge unterwegs. Insbesondere
der Straßenverkehr ist für gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe wie Fein-
staub und Stickoxide verantwortlich. Mehr als 3 500 Menschen sterben jedes
Jahr auf deutschen Straßen, Hunderttausende werden verletzt. Verkehrslärm be-
lastet fast jede/jeden zweite/zweiten Bürgerin oder Bürger. Flächenverbrauch
durch Verkehrsinfrastruktur zerstört wertvolle Naturräume und ist mitverant-
wortlich für das rasante Artensterben. Alle diese Faktoren erzeugen sogenannte
externe Kosten, die nicht von den Verursachern/Verursacherinnen, sondern von
der Allgemeinheit gezahlt werden müssen. Europäische Steuerzahlende subven-
tionieren den motorisierten Straßenverkehr mit jährlich 474 Mrd. Euro. Eine
Studie von CE Delft, der INFRAS AG und des Fraunhofer-Instituts für System-
und Innovationsforschung ISI aus dem Jahr 2012 beziffert die externen Kosten
des Verkehrs für alle Verkehrsträger mit insgesamt 510 Mrd. Euro, 93 Prozent
entfallen dabei auf den motorisierten Straßenverkehr.

Die Bekämpfung des Klimawandels und der sozial-ökologische Umbau der
Wirtschaft und Gesellschaft gehen Hand in Hand und sind dringend nötig, damit
wir unsere eigene Lebensgrundlage in der Bundesrepublik Deutschland und
weltweit nicht weiter zerstören. Dafür müssen endlich die bisher ungenutzten
Potentiale der Energieeffizienz und Energieeinsparung aktiviert, die ökologisch
schädlichen Subventionen konsequent abgebaut und muss massiv vor Ort und
international in Klimaschutz und erneuerbare Energien investiert werden.

Diesen drängenden Herausforderungen wird die Bundesregierung mit ihrem
Entwurf für den Bundeshaushalt 2013 nicht gerecht. Insbesondere hat sich in
diesem Jahr gezeigt, wie gefährlich es ist, die Energiewende- und Klimaschutz-
programme aus dem ordentlichen Bundeshaushalt in das Sondervermögen EKF
auszugliedern. Weil die Einnahmen aus dem CO2-Emissionshandel von Anfang
an viel zu hoch angesetzt wurden, mussten die Mittel für die einzelnen Pro-
gramme im laufenden Jahr gekürzt werden. Das Marktanreizprogramm für er-
neuerbare Wärme wurde sogar komplett gestrichen. Die Bundesregierung hält
aber weiterhin an dieser umwelt- und haushaltspolitisch fatalen Fehlkonstruk-
tion fest und gefährdet damit auch im Haushaltsbereich die Energiewende. Es ist
richtig, die Einnahmen aus dem CO2-Emissionshandel vollständig in den ökolo-
gischen Umbau und den Klimaschutz zu investieren. Dafür ist aber kein Sonder-
vermögen nötig – zumal die Bundesregierung auch klimaschädliche oder indus-
triepolitische Projekte wie Kompensationszahlungen an stromintensive Unter-
nehmen oder die Förderung von Elektromobilität aus dem Sondervermögen
finanzieren will. Der Fonds dient damit weiterhin dem „Greenwashing“ und ist
zudem ein Verschiebebahnhof – es gibt zwar auch sinnvolle Programme im
Fonds, allerdings wird gleichzeitig im ordentlichen Haushalt gekürzt, z. B. beim
Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP) oder

dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW Bankengruppe. Die Pro-

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gramme sollen daher bei den fachlich zuständigen Ministerien wieder gebündelt
und damit überflüssige Verwaltungsdoppelstrukturen vermieden werden.

Aber auch die schönsten Programme zur Steigerung von Energieeffizienz und
Klimaschutzmaßnahmen nützen nichts, wenn gleichzeitig weiterhin die Anreize
hoch sind, sich klimaschädlich zu verhalten. Die Bundesregierung hat einen
Haushalt vorgelegt, der den Klimawandel nicht verhindert, sondern im Gegen-
teil weiter beschleunigt. Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA)
belaufen sich die klimaschädlichen Subventionen in der Bundesrepublik
Deutschland auf jährlich insgesamt 48 Mrd. Euro. Und obwohl sich die Bundes-
regierung im Beschluss des G20-Gipfels von Pittsburgh im September 2009
noch dazu verpflichtet hat, Subventionen für fossile Energieträger auslaufen zu
lassen, wird nach wie vor mit Milliardensummen umwelt- und klimaschädliches
Verhalten belohnt. Immer noch verhindern diverse Ausnahmeregelungen bei
Energie- und Ökosteuern milliardenschwere Investitionen in Effizienzmaßnah-
men und die Umstellung auf erneuerbare Ressourcen. Für die Kernbrennstoff-
steuer ist weiterhin ein viel zu niedriger Satz angesetzt, zudem ist sie bis zum
Jahr 2016 befristet und an die unökologische Dienstwagenbesteuerung, die
Spritschlucker fördert, traut sich die Regierung gar nicht heran.

Ohne eine nachhaltige Ausrichtung der Haushalts- und Finanzpolitik ist der not-
wendige sozial-ökologische Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft nicht zu
schaffen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt deshalb ein Paket
von Maßnahmen vor, welches zielgerichtet und gestaltend Antworten sowohl
auf die Herausforderungen des Klimawandels als auch auf die nötige sozial-öko-
logische Transformation der Ökonomie eingeht. In vier Bereichen – „Nachhaltig
investieren – Effizienzoffensive starten!“, „Ökologische Verkehrswende“,
„Klima und Biologische Vielfalt schützen – weltweit!“ und „Kein Sponsoring
des Klimawandels“ schlägt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für das
Jahr 2013 Mehrausgaben mit einem Umfang von rund 4,6 Mrd. Euro vor. Diese
sind durch Kürzungen bei umweltschädlichen Subventionen und Steuervergüns-
tigungen in Höhe von rund 8,4 Mrd. Euro bei voller Jahreswirkung mehr als
gegenfinanziert.

Hier sind die Einnahmen aus der Besteuerung des Auslandsflugverkehrs nicht
mit eingerechnet – diese dürfen nicht in den allgemeinen Haushalt, sondern
müssen in die Entwicklungszusammenarbeit fließen, um die international zu-
gesagten Ziele bei der ODA-Quote (ODA = Official Development Assistance)
einzuhalten. Die zusätzlichen Mehreinnahmen werden für weitere Zukunfts-
investitionen und für die Haushaltskonsolidierung zur Verringerung der Netto-
kreditaufnahme eingesetzt.

II. Der Deutsche Bundestag beschließt:

Nachhaltig investieren – Effizienzoffensive starten

Die Steigerung der Energieeffizienz ist genau wie der Ausbau erneuerbarer
Energien unabdingbare Voraussetzung für die Erreichung der Klimaschutzziele
sowie für den Ressourcenschutz. Außerdem erleichtert sie den Umstieg auf er-
neuerbare Energien. Energieeffizienz hat enorme wirtschaftliche Potentiale. Sie
senkt die Energiekosten für Privathaushalte, Unternehmen und die öffentliche
Hand und vermindert den Kapitalabfluss in Exportländer für Öl und Erdgas.
Eine konsequente Effizienzstrategie löst erhebliche private Investitionen in die
Gebäudesanierung sowie die Beschaffung energiesparender Produkte und
Dienstleistungen aus und schafft so Milliardenaufträge und hunderttausende
neuer Arbeitsplätze, vorrangig in klein- und mittelständischen Unternehmen in
Bauwirtschaft, Handwerk, Dienstleistung und Gewerbe.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11570

Energieeffizienz senkt zudem die Kosten des Umbaus der Strominfrastruktur. Je
weniger Strom verbraucht wird, umso weniger Netzkapazitäten, Reservekraft-
werke und Speicher müssen in den kommenden Jahren gebaut werden.

Doch bei der Energieeffizienz versagt die Bundesregierung. Es muss ein neuer
schlagkräftiger, mit 3 Mrd. Euro ausgestatteter Energiesparfonds eingerichtet
werden. Er soll schwerpunktmäßig der Senkung des Stromverbrauchs sowie der
Förderung einkommensschwacher Haushalte beim Energiesparen dienen. Ener-
getische Sanierung und Energiewende müssen sozial gerecht ausgestaltet
werden und dürfen nicht zur Verdrängung in Quartieren mit vielen einkommens-
schwachen Haushalten führen. Daher sollen aus dem Energiesparfonds ins-
besondere folgende Programme finanziert werden:

• Verbesserung der Energieberatung vor Ort, z. B. mit Verbraucherinformation
sowie Öffentlichkeitsarbeit, Energie- und Stromsparchecks für private Haus-
halte,

• ein Marktanreiz- und Beratungsprogramm mit Zuschüssen für stromsparende
Haushaltsgeräte, ein Austauschprogramm für Stromheizungen, die Förderung
von Mini-Contracting und stromsparenden Querschnitttechnologien (z. B.
Motoren, Pumpen, Kälteanlagen, Green-IT) sowohl im privaten Bereich als
auch in den Bereichen Industrie und Gewerbe; dies umfasst die Unterstüt-
zung von Produktionsbetrieben aus allen Bereichen der Wirtschaft beim Ein-
satz besonders anspruchsvoller Energieeffizienzprojekte,

• ein Kommunalprogramm zur Sanierung öffentlicher Gebäude,

• Einführung eines Klimazuschusses im Wohngeld zur Unterstützung einkom-
mensschwacher Haushalte bei ihren Wohnkosten in energieeffizienten Woh-
nungen,

• energetische Stadtsanierung in Wohnquartieren mit hohem Anteil ein-
kommensschwacher Haushalte und investitionsschwacher Eigentümerinnen/
Eigentümer in Anlehnung an die Instrumente der städtebaulichen Sanierung.

Die Steigerung von Energieeffizienz ist auch das Ziel des CO2-Gebäudesanie-
rungsprogramms. Um die Klimaschutzziele im Gebäudebereich, also die Verrin-
gerung der CO2-Emissionen um 40 Prozent bis zum Jahr 2020, zu erreichen,
muss die Sanierungsquote auf mindestens 3 Prozent pro Jahr erhöht werden,
damit in den nächsten 30 bis 40 Jahren der gesamte Gebäudebestand saniert
werden kann. Damit das gelingt, müssen zum einen die Mittel für das CO2-Ge-
bäudesanierungsprogramm der KfW Bankengruppe im Etat des Bundesministe-
riums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12) auf 2 Mrd. Euro
jährlich aufgestockt und gleichzeitig die Programme des Energiesparfonds
ergänzend umgesetzt werden. Mit dem Grünen Energiesparfonds wird die Ver-
drängung ärmerer Menschen aus den sanierten Quartieren verhindert. Er ist
daher wichtiger Baustein zur sozialen Abfederung der Energiewende im Woh-
nungssektor.

Das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Wärme (MAP), mit dem effizienz-
verbessernde Maßnahmen vor allem bei Privathaushalten wie Solarkollektor
oder Pelletheizungen gefördert werden, muss stabil und vollständig im Umwelt-
etat veranschlagt werden. Gleiches gilt für die nationale Klimaschutzinitiative,
mit deren Unterstützung z. B. kommunale Gebäude energetisch saniert werden
können oder private Haushalte bei der Energieeinsparung beraten werden kön-
nen (Energiesparchecks). Durch die Umschichtung aus dem Sondervermögen
EKF erhöhen sich die Mittel im Haushalt um 344 Mio. Euro.

Zusätzlich müssen die Investitionen in Energiespeicher, -netze und Systemsta-
bilität erhöht werden. Dafür müssen im ersten Jahr 40 Mio. Euro bereitgestellt

werden, die dann bis 2016 auf 250 Mio. Euro anwachsen müssen. Die For-
schungsmittel für erneuerbare Energien und Energieeffizienz müssen im Bun-

Drucksache 17/11570 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

deshaushalt um 181 Mio. Euro erhöht werden. Auch bei der Ressourceneffizienz
ist mehr nötig. 10 Mio. Euro müssen für die Erforschung des effizienten Einsat-
zes von Rohstoffen wie Seltene Erden sowie für die Recyclingforschung und
Forschung im Bereich Einsatz alternativer Rohstoffe bereitgestellt werden.

Ökologische Verkehrswende

Klimafreundliche Mobilität ist auf eine funktionsfähige Infrastruktur angewie-
sen. Die umweltfreundliche Schiene muss die Hauptlast am erwarteten Zuwachs
des Güterverkehrs übernehmen können und dafür massiv ausgebaut werden.
Auch der Lärmschutz und der kombinierte Verkehr müssen stärker gefördert
werden. Zudem braucht es eine wesentlich effizientere Verwendung der Inves-
titionsmittel für die Eisenbahnen des Bundes und eine dauerhafte Aufstockung
auf insgesamt knapp 5 Mrd. Euro. Um statt teurer Prestigeprojekte solche Neu-
und Ausbaumaßnahmen zu bauen, die Engpässe beseitigen und für das Gesamt-
netz von hohem Nutzen sind, ist eine Neupriorisierung des Bedarfsplans Schiene
dringend nötig. Die Mittel dürfen nicht mehr für unsinnige Großprojekte mit ge-
ringem verkehrlichen Nutzen wie Stuttgart 21 oder die geplante Y-Trasse ausge-
geben werden.

Auch bei anderen Verkehrsträgern sind eine Neupriorisierung der Projekte und
ein Verzicht auf überflüssige Neu- und Ausbauten der Verkehrswege nötig. In
der Wasserschifffahrt müssen ökologische Antriebe gefördert werden. Bei den
Binnenschiffen auf den Wasserstraßen der Bundesrepublik Deutschland sollen
verstärkt umweltfreundliche Motoren zum Einsatz kommen, deshalb ist eine
Aufstockung des Förderprogramms um 7,5 Mio. Euro notwendig. Modellvorha-
ben bei der Elektromobilität werden mit einem Ansatz von 187 Mio. Euro geför-
dert. Ebenso muss der Umweltvorteil des öffentlichen Nahverkehrs gegenüber
dem Auto weiter ausgebaut werden. Ein mit 5 Mio. Euro ausgestattetes Modell-
projekt soll Kommunen auszeichnen und belohnen, die ihren öffentlichen Per-
sonennahverkehr (ÖPNV) auf weitgehend klimaneutrale Antriebe umstellen.

Aber es geht nicht nur um ökologischere Antriebe, es geht auch um eine andere
Art von Mobilität. Ein nationales Modellprogramm für fußgänger- und radver-
kehrsfreundliche Städte und Gemeinden wird ins Leben gerufen, bei dem sich
der Verkehr in den Städten am Menschen und nicht an den Kraftfahrzeugen ori-
entiert. Gleichzeitig muss verstärkt an der Umsetzung innovativer Konzepten für
nachhaltige Mobilität gearbeitet werden. Hierfür geht die Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN mit der Schaffung einer neuen Titelgruppe für nachhaltige
Mobilität, Elektromobilität, Fahrrad- und Fußverkehr im Verkehrsetat neue
Wege im Verkehrsbereich. Neben der Förderung von Modellvorhaben für Elek-
tromobilität wird ein Modellprogramm für fußgänger- und fahrradfreundliche
Städte und Gemeinden mit einem Volumen von 20 Mio. Euro aufgelegt. Zusätz-
lich werden die Mittel für den dringend notwendigen Ausbau und Erhalt von
Radverkehrswegen mit einer Erhöhung um 40 Mio. Euro verstärkt.

Klima und Biologische Vielfalt schützen – weltweit

Spätestens seit dem „stern“-Report ist klar – nichts zu tun beim Klimaschutz
funktioniert mittelfristig nicht und wird sehr teuer. Gleiches gilt für die biologi-
sche Vielfalt. Das Artensterben konnte trotz vieler Bekenntnisse auf internatio-
nalen Gipfeln nicht verlangsamt, geschweige denn gestoppt werden. Die natio-
nale Strategie zur Biologischen Vielfalt muss stärker auf die politische Agenda
gesetzt werden und zu ihrer Umsetzung muss das Bundesprogramm Biologische
Vielfalt auf 25 Mio. Euro aufgestockt werden. Vor allem braucht es ein Monito-
ringprogramm, das die Veränderung der biologischen Vielfalt in Deutschland
nicht nur erfasst, sondern auch analysiert und bewertet. Darüber hinaus stellt die

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 30 Mio. Euro für Querungshilfen auf
Bundesstraßen und Autobahnen zur Verfügung, um so zum einen die Verkehrs-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11570

sicherheit zu erhöhen und zum anderen die Artenvielfalt in Lebensräumen zu er-
halten, die durch Bundesfernstraßen zerschnitten sind.

Die Art und Weise, wie Landwirtschaft betrieben wird, hat einen immensen Ein-
fluss auf die Erreichung der internationalen Klima- und Biodiversitätsziele.
Umso unverständlicher ist es, dass die Bundesregierung alle Ansätze, der Land-
wirtschaft mehr Umweltleistungen abzuverlangen, blockiert und die dringend
notwendige Förderung des ökologischen Landbaus – der nachweislich nach-
haltigsten Form der Landwirtschaft – sträflich vernachlässigt. Im Einklang mit
dem Rat für Nachhaltige Entwicklung fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Bundesregierung auf, als wichtigen Beitrag für die notwendige
Ausweitung und Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus 20 Prozent
aller Agrarforschungsmittel für diesen zu reservieren. Um den Wegfall des
Agrardieselprivilegs in Teilen zu kompensieren und gleichzeitig Effizienz-
anreize zu setzen, wird ein neues Programm „Energieeffizienz in der Agrartech-
nik“ aufgelegt. Zudem werden mithilfe des neuen Bundesprogramms „Regio-
nalvermarktung“ regionale Wirtschaftskreisläufe gestärkt und Transportwege
minimiert. Die Bündelungsoffensive Milch befördert die weidegebundene
Milchviehhaltung und trägt dadurch zum Erhalt von Grünlandflächen bei. Des-
halb ist sie ein wichtiger Baustein einer ganzheitlichen Klimaschutzstrategie.
Eine zukunftsfähige Eiweißstrategie beinhaltet nicht nur die Chance zu einer ge-
ringeren Abhängigkeit von Soja- und vor allem von Gensojaimporten. Den
„neuen Herausforderungen“ für eine nachhaltige Landwirtschaft wie Klima-
wandel, Wassermanagement, Bodenschutz und Schutz der biologischen Vielfalt
kann durch eine Förderung des Leguminosenanbaus in Deutschland gleich
mehrfach positiv begegnet werden.

Aber erfolgreicher Klima- und Biodiversitätsschutz ist nur dann möglich, wenn
dieser auch und vor allem auf internationaler Ebene koordiniert und umfassend
implementiert wird. Hierbei sind besondere Anstrengungen nötig, die ärmsten
Länder der Welt bei den notwendigen Transformations- und Adaptionsprozes-
sen an den Klimawandel technisch und finanziell zu unterstützen. Industrielän-
der wie die Bundesrepublik Deutschland, die den Klimawandel maßgeblich mit-
verursacht haben, müssen die Länder des globalen Südens beim Klimaschutz
und bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützen und dafür zusätzliche
Gelder bereitstellen. Die in Kopenhagen zugesagten Mittel dürfen nicht mit an-
deren Entwicklungsgeldern verrechnet werden, um Armutsbekämpfung und
Klimaschutz nicht gegeneinander auszuspielen. Mittelfristig braucht es eine
technische Lösung, um transparent darstellen zu können, dass die Mittel für den
internationalen Klimaschutz zusätzlich zu den Mitteln bereitgestellt werden, die
der Erreichung des 0,7-Prozent-Ziels und der Erreichung der UN-Millenniums-
entwicklungsziele (MDGs) dienen. Internationaler Klimaschutz darf nicht gegen
Armutsbekämpfung ausgespielt werden. Am 0,7-Prozent-Ziel bei den ODA-
Mitteln muss festgehalten werden. Die Kürzungen im Einzelplan 23 sind daher
eine schwere Enttäuschung und machen deutlich, dass die Bundesregierung sich
von diesem Ziel abgewandt hat. Es braucht dringend einen Neuanfang und einen
verlässlichen Plan, der deutlich macht, wie die Bundesregierung auf den Pfad
zur Erreichung des Zieles zurückzukehren gedenkt. Gleichzeitig gilt es zu ver-
hindern, dass in den Ländern des Südens die Klimasünden der Industrieländer
wiederholt werden. Hierfür braucht es eine Strategie, wie die globale Ener-
giewende erreicht werden kann. Nur wenn es der Bundesrepublik Deutschland
gelingt, auch die aufstrebenden sogenannten Schwellen- und Entwicklungslän-
der für einen Wechsel hin zu den erneuerbaren Energien zu gewinnen, kann ver-
hindert werden, dass ihre Entwicklung ähnliche Konsequenzen hervorruft wie
die der Industrieländer. Dafür müssen erhebliche Mittel bereitgestellt und vor
allem Technologie- und Wissenstransfer durchgeführt werden. Zentral für die

Erstellung nationaler Strategien zum Umstieg auf erneuerbare Energien ist es,
der Bekämpfung der Energiearmut einen zentralen Stellenwert zu geben. Ein

Drucksache 17/11570 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

nachhaltiger Entwicklungspfad muss den Zugang zu sauberen Energien für alle
bedeuten.

Die von der Bundesregierung im EKF bereitgestellten Mittel reichen immer
noch bei Weitem nicht. Sie werden daher vollständig in den Bundeshaushalt um-
geschichtet und zudem weiter aufgestockt, so dass in der Internationalen Klima-
schutzinitiative (IKI) knapp 1 Mrd. Euro Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Damit kann die Zusage der Bundeskanzlerin aus Kopenhagen eingehalten und
darüber hinaus ein starkes Signal an die Entwicklungsländer gesandt werden,
dass die Bundesrepublik Deutschland bereit ist, ihrer internationalen Verantwor-
tung für den Klimaschutz gerecht zu werden. Zudem kann damit auch das deut-
sche Zusagepotential an den Green Climate Fund (GCF) auf insgesamt 1 Mrd.
Euro erhöht werden. Für die Länder des Südens hat der GCF eine zentrale Be-
deutung; sie erwarten zuverlässige und angemessene Einzahlungen vonseiten
der Industrieländer. Der GCF wird die internationalen Initiativen des Klima-
schutzes und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels bündeln und den
Entwicklungsländern einen direkten Zugang zu diesen Mitteln ermöglichen. Zu-
dem muss der GCF besonders in der Startphase genutzt werden, bestehende und
erfolgreich arbeitende Fonds wie den Adaptation Fund des Kyoto-Protokolls
und den Least Developed Countries Fund aufzufüllen.

Ein Teil der Mittel für den internationalen Klimaschutz muss in die Unterstüt-
zung der Yasuní-ITT-Initiative (ITT = Ishpingo Tambococha Tiputini) fließen.
Diese Initiative wurde vom Bundestag in der letzten Legislaturperiode interfrak-
tionell unterstützt (Bundestagsdrucksache 16/9758). Schwarz-Gelb hat bei den
Regierungsverhandlungen mit Ecuador im Oktober 2012 bilateral zusätzlich
24,5 Mio. Euro für den Schutz des Yasuní-Nationalparks zugesagt – dies ist
nicht zuletzt auf den massiven Druck aus Parlament und Zivilgesellschaft zu-
rückzuführen. Das reicht aber nicht aus. Wir fordern die Bundesregierung auf,
ihre Blockadehaltung gegenüber der wegweisenden Yasuní-ITT-Initiative
Ecuadors und damit auch gegenüber der Einzahlung in den Treuhandfonds auf-
zugeben. Um die einzigartige Artenvielfalt von Yasuní und das Klima zu schüt-
zen, müssen deshalb umgehend für das Jahr 2013 50 Mio. Euro bereitgestellt
werden. Sowohl die Investitionen in den Klimaschutz als auch die Einnahmen
aus dem Subventionsabbau müssen in den nächsten Jahren weiter anwachsen.
Hierfür müssen neben dem CO2-Emissionshandel, der dringend weiterentwickelt
werden muss, um seine Wirkung voll entfalten zu können, und einer ökologisch
ausgestalteten Luftverkehrsteuer weitere innovative Finanzierungsinstrumente
entwickelt werden.

Kein Sponsoring des Klimawandels

Für die Finanzierung ist kein Sondervermögen, das vom BMF verwaltet wird,
nötig. Finanziert werden die Maßnahmen stattdessen über die Einnahmen aus
dem CO2-Emissionshandel, der durch die Erhöhung des EU-Emissionsziels von
20 auf 30 Prozent und die dauerhafte Entnahme von überflüssigen Zertifikaten
stabilisiert werden muss, und den Abbau von ökologisch schädlichen Subven-
tionen und Steuervergünstigungen. Die Listen der größten Steuervergünstigungen
und Finanzhilfen werden noch immer von ökologisch schädlichen Ausgaben an-
geführt; laut UBA besteht hier ein Potential von jährlich 48 Mrd. Euro. Hier muss
die Bundesregierung ihrer Zusage aus Pittsburgh 2009, diese konsequent abzu-
bauen, endlich Taten folgen lassen. Allein bei den Ausnahmen der Ökosteuer
(insbesondere im Bereich der allgemeinen Ausnahmen für das gesamte Produ-
zierende Gewerbe und des Spitzenausgleichs) ist immer noch ein langfristiges
Potential von 5,1 Mrd. Euro vorhanden. Hiervon lassen sich bei Gewährung ei-
ner Härtefallregelung für energieintensive Unternehmen, denen im internationa-
len Wettbewerb sonst tatsächlich Nachteile drohen, Ausnahmetatbestände in

Höhe von 2 Mrd. Euro abbauen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/11570

Die ökologische Luftverkehrsteuer mit einer stärkeren Lenkungswirkung bringt
Einnahmen in Höhe von 2,3 Mrd. Euro, nicht wie die Bundesregierung plant,
nur 970 Mio. Euro. Diese Einnahmen dürfen allerdings nicht in den allgemeinen
Haushalt fließen, sondern müssen zur Erreichung der ODA-Quote bei der Ent-
wicklungszusammenarbeit bereitgestellt werden, damit die international ver-
sprochenen Ziele eingehalten werden können.

An das Dienstwagenprivileg, mit dem ausgerechnet die Autos am stärksten sub-
ventioniert werden, die am meisten CO2 ausstoßen, traut sich die Bundesregie-
rung gar nicht heran, obwohl dadurch 2 Mrd. Euro an gesamtstaatlichen Mehr-
einnahmen geschaffen werden könnten. Auch die Lkw-Maut muss ökologischer
gestaltet und daher für Lkw ab 3,5 Tonnen (bisher ab 12 Tonnen) gelten und auf
alle fernverkehrsrelevanten Bundesstraßen ausgeweitet werden. Dies bringt
jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 2,5 Mrd. Euro. Zudem befreit die Bun-
desregierung weiterhin Mineralölhersteller von der Energiesteuer (Herstellerpri-
vileg, 350 Mio. Euro) und erlässt die Energiesteuern für Energieträger, die nicht
als Heiz- oder Kraftstoff eingesetzt werden, etwa zur Produktion von Chemika-
lien und Kunststoffen. Auch diese stoffliche Nutzung fossiler Energieerzeug-
nisse beansprucht endliche Ressourcen, deshalb ist die Bevorzugung abzuschaf-
fen. Gleiches gilt für die Binnenschifffahrt und die Subventionierung von
Agrardiesel. Wer ernst gemeinten Klimaschutz betreiben will, muss hier um-
steuern.

Steuerausnahmen und Abgabenbefreiung darf es für umweltschädliches Verhal-
ten nicht mehr geben – die Preise müssen ökologisch gerecht sein und die
Kosten für Umwelt- und Klimaschäden abbilden. Deshalb wird die ökologische
Finanzreform fortgeführt und eine Vielzahl ökologisch kontraproduktiver Sub-
ventionen abgebaut. Sie sind nicht nur ökologisch schädlich, sondern auch
fiskalisch und ökonomisch falsch und wettbewerbsverzerrend. Für eine nachhal-
tige Umwelt- und Haushaltspolitik ist der Abbau umweltschädlicher Subventio-
nen auf allen Ebenen unverzichtbar.

Drucksache 17/11570 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Berlin, den 19. November 2012

GRÜNER
Haushalt

GRÜNE Ver-
änderungen

Erläuterungen

Energiesparfonds 3.000 1.069 Im EP 16 BMU

CO2-Gebäudesanierungsprogramm 2.000 490 Im EP 12 BMVBS

Marktanreizprogramm Erneuerbare Wärme &
Klimaschutzinitiative 647 344 Im EP 16 BMU
Forschung & Entwicklung Erneuerbare Energien,
Energieeffizienz, Ressourceneffizienz 509 191

Im EP 09 BMWi, EP 10 BMELV, EP 16
BMU und EP 30 BMBF

Ausbau Stromnetze & Speicher 40 24 Im EP 09 BMWi

Investitionen in die Schiene 4.996 850 Im EP 12 BMVBS

Förderung sonstige umweltfreundliche Mobilität 370 276 Im EP 12 BMVBS

Biologische Vielfalt (Bundesprogramm, Querungshilfen) 55 40
Im EP 16 BMU, EP 10 BMELV und EP 12
BMVBS

Landwirtschaftsprogramme (u.a. Energieeffizienz in der
Agrartechnik 25 25 Im EP 10 BMELV

Internationaler Klima- und Biodiversitätsschutz
(Erfüllung int. Zusagen und Yasuní) 992 872 Im EP 16 BMU
Entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten
Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum
Klimaschutz 541 299 Im EP 23 BMZ
Klimaneutralisierung Dienstreisen 4,2 4,2 Im EP 60 BMF

Summe Mehrausgaben 4.619

Rückzahlung Steinkohlesubventionen Angleichung an Weltmarktpreis

Abschaffung Dienstwagenprivileg*
Bundesanteil, gesamtstaatlich 2 Mrd.
Euro (volle Jahreswirkung)

Abschaffen Ausnahmen Ökosteuer* (Spitzenausgleich,
generelle Ausnahmen Produzierendes Gewerbe, Bestimmte
Prozesse&Verfahren) Ersetzen durch Härtefallregelung

Besteuerung Erdöl bei stofflicher Nutzung* Stufenweiser Abbau
Aufhebung der Energiesteuerbefreiung für
Binnenschiffahrt* Stufenweiser Abbau

Aufhebung der Energiesteuerbegünstigung von Agrardiesel* Abschaffung der Sonderbehandlung

Kerosinbesteuerung Inland* Angleichung an andere Verkehrsträger

Brennelementesteuer* 1.700 400
Mehreinnahmen durch höheren
Steuersatz

Erhöhung LKW-Maut* 5.773 1.250
Ausweitung auf LKW ab 3,5t und auf
fernverkehrsrelevante Bundesstraßen

Besteuerung Auslandsflugverkehr* 1.635 665
Ökologische Ausgestaltung
Flugverkehrsteuer

Summe Mehreinnahmen
(ohne Besteuerung Auslandsflugverkehr) 4.242 Differenzierte Einführung

Summe Mehreinnahmen
(ohne Besteuerung Auslandsflugverkehr) 8.432 Volle Jahreswirkung

400

Grüner Klimaschutzhaushalt 2013
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

in Mio. Euro
Ausgaben

Nachhaltig investieren - Effizienzoffensive starten!

Ökologische Verkehrswende

Klima und Biologische Vielfalt schützen - weltweit!

Kein Sponsoring des Klimawandels!
52

* Einführung zum 01.07.2013

1.000

560

43

198

340
Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

x

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