BT-Drucksache 17/11547

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 17/10200, 17/10202, 17/10811, 17/10823, 17/10824, 17/10825 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013) hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Vom 20. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11547
17. Wahlperiode 20. 11. 2012

Änderungsantrag
der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Katja Dörner, Sven-Christian Kindler,
Dr. Tobias Lindner, Kerstin Andreae, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann,
Maria Klein-Schmeink, Oliver Krischer, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke,
Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/10200, 17/10202, 17/10811, 17/10823, 17/10824, 17/10825 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013
(Haushaltsgesetz 2013)

hier: Einzelplan 11
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Regelsatz (Arbeitslosengeld II) wird zum 1. Juli 2013 auf 420 Euro ange-
hoben. Dafür ist im Kapitel 11 12 der Titel 681 12 – Arbeitslosengeld II – um
845 Mio. Euro zu erhöhen.

Berlin, den 19. November 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Grundlage für die Feststellung der Bedarfe ist die Gewährleistung eines men-
schenwürdigen Daseins auch für jene Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht

aus eigenen Mitteln bestreiten können. Hierzu gehören auch die soziale und kul-
turelle Teilhabe, für Kinder insbesondere die Teilhabe an Bildung, für Erwach-
sene auch die Teilhabe am Arbeitsleben. Hierzu bedarf es einer angemessenen
Ermittlung der tatsächlichen Bedarfe und eine seriöse Datengrundlage zur Be-
rechnung der daraus resultierenden Regelsätze. Eine angemessene Berechnung
des soziokulturellen Existenzminimums führt voraussichtlich zu einer Regel-

Drucksache 17/11547 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
satzhöhe von 420 Euro pro Monat. Die Erhöhung des Regelsatzes wird aufgrund
der notwendigen komplexen Neuberechnung zum 1. Juli 2013 umgesetzt. Aus-
gabensteigerungen für die Kosten der Unterkunft sind im Mittelaufwuchs ent-
halten.

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