BT-Drucksache 17/10682

Bürgerbeteiligung stärken - Petitionsrecht ausbauen

Vom 12. September 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10682
17. Wahlperiode 12. 09. 2012

Antrag
der Abgeordneten Ingrid Remmers, Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann,
Agnes Alpers, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, Karin Binder,
Matthias W. Birkwald, Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Roland Claus,
Katrin Kunert, Caren Lay, Sabine Leidig, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch,
Thomas Lutze, Kornelia Möller, Jens Petermann, Dr. Ilja Seifert, Sabine Stüber,
Alexander Süßmair und der Fraktion DIE LINKE.

Bürgerbeteiligung stärken – Petitionsrecht ausbauen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP wurde unter Punkt IV 5. ver-
einbart, das Petitionsrecht zu erweitern. So soll es „[b]ei Massenpetitionen […]
über das im Petitionsausschuss bestehende Anhörungsrecht hinaus eine Behand-
lung des Anliegens im Plenum des Deutschen Bundestags unter Beteiligung der
zuständigen Ausschüsse […]“ geben. Dieses Versprechen wurde von den Frak-
tionen der Regierungskoalition beim Beschluss des Petitionsausschusses über
die Veränderung der Verfahrensgrundsätze am 9. November 2011 nicht einge-
bracht. Die Bundesregierung erklärte zudem in einer Antwort auf eine Schriftli-
che Frage (Bundestagsdrucksache 17/8637), dass sie ebenfalls keine diesbezüg-
liche Initiative vorlegen wird.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Entwurf für ein Petitionsgesetz vorzulegen, der unter anderem die Be-
handlung von Massen- und Sammelpetitionen im Plenum und in den zuständi-
gen Fachausschüssen vorsieht.

Berlin, den 12. September 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung

Die gegenwärtigen Regelungen zum Petitionsrecht reichen nicht aus. Die öffent-
lichen Sitzungen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages zu The-
men, die eine breite Unterstützung erhalten haben, erreichen nicht immer die
Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker. Sie werden selten im Plenum debattiert.
Oft sind Bürgerinnen und Bürger enttäuscht von langwierigen Petitionsverfah-

Drucksache 17/10682 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
ren und der Unverbindlichkeit der Entscheidungen des Petitionsausschusses.
Dabei entstehen schon heute über die Internetplattform des Petitionsausschusses
rege Diskussionen über politische Themen. Der Grad des öffentlichen Interesses
an einem Thema kann leicht über die Zahl der Mitzeichnenden gemessen wer-
den. Es ist an der Zeit, das Petitionsrecht auszubauen und eine bessere Beteili-
gung der Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Dies stärkt die Demokratie und
wirkt gegen Politikverdrossenheit.

Das letztendliche Legislativrecht des gewählten Deutschen Bundestages wird
dabei nicht eingeschränkt.

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