BT-Drucksache 16/9097

Kostenpflichtige Service-Telefonnummer der Arbeitsagentur in eine gebührenfreie Rufnummer umwandeln

Vom 7. Mai 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9097
16. Wahlperiode 07. 05. 2008

Antrag
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Barbara Höll, Dr. Dietmar Bartsch,
Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter,
Dr. Martina Bunge, Roland Claus, Diana Golze, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill,
Katja Kipping, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Elke Reinke,
Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth, Dr. Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich
und der Fraktion DIE LINKE.

Kostenpflichtige Service-Telefonnummer der Arbeitsagentur in eine gebührenfreie
Rufnummer umwandeln

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Erfreulicherweise bietet die Bundesagentur für Arbeit eine telefonische Bera-
tung für Ratsuchende an, wobei insgesamt 58 Service Center Bürgeranfragen
entgegennehmen und versuchen, Anfragen unmittelbar zu beantworten. Damit
werden die Agenturen vor Ort erheblich entlastet. Bedauerlicherweise werden
die Einsparungen aber nicht an die „Kunden“ der Bundesagentur weitergegeben,
sondern diese werden durch eine Gebühr von 3,9 ct pro Minute durch die Ein-
richtung einer kostenpflichtigen 01801-Nummer erheblich belastet.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

die Bundesagentur anzuweisen, dass die bisher kostenpflichtige bundesweite
Service-Nummer 01801 der Bundesagentur für Arbeit in eine gebührenfreie
Rufnummer umgewandelt wird.

Berlin, den 6. Mai 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Begründung
Über Service-Nummern können Erwerbslose mit insgesamt 58 Service Centern
der Bundesagentur für Arbeit verbunden werden, um mit ihren Fragen und
Anliegen eine auskunftsfähige Beraterin bzw. einen auskunftsfähigen Berater zu
erreichen. Die Entscheidung der Bundesarbeitsagentur, diese frühere Standard-
verbindung in eine gebührenpflichtige Mehrwertdienste-Rufnummern-Verbin-
dung umzuwandeln, ist nicht akzeptabel.

Drucksache 16/9097 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Auf die Berichtsanforderung vom 17. März 2008 bestätigte der Parlamentari-
sche Staatssekretär Franz Thönnes der Abgeordneten Gesine Lötzsch, dass
durch die Einrichtung der telefonischen Beratung die örtlichen Agenturen für
Arbeit massiv entlastet werden. Die dadurch möglichen Einsparungen werden
aber nicht an die „Kunden“ der Bundesagentur für Arbeit weitergegeben. Im Ge-
genteil, diese werden durch die Wahl der Verbindungsart zusätzlich belastet.
Erschreckend ist die Begründung der Bundesregierung, warum keine kosten-
freie Verbindungsart gewählt wurde. Diese berge „ein erhöhtes Kostenrisiko, da
die Anrufer auf die Gesprächsdauer keine Rücksicht nehmen müssten.“

Damit stellt die Bundesagentur für Arbeit nicht nur die Qualität ihrer für Er-
werbslose notwendigen Beratungsdienste in Frage, sondern bürdet den Arbeits-
losen erhebliche Kosten auf. Der Eckregelsatz für Beziehende von SGB-II-Leis-
tungen beinhaltet eine monatliche Summe für Kommunikationsdienstleistungen
von etwas mehr als 23 Euro (Bundestagsausschussdrucksache 16(11)286). Nach
Abzug der Grundgebühr bleibt kaum Geld für Anrufe. Die „Kunden“ zahlen
sogar etwa dreimal mehr als für ein normales Gespräch, wenn sie die Agentur
erreichen wollen. So wird auf Kosten der Arbeitslosen zugunsten der Telekom
entschieden, die bei mehr als 50 Millionen Anrufen pro Jahr von den Service-
Nummern profitiert.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet unter der Service-Nummer 0800 10 00
48 00 eine kostenfreie telefonische Beratung an. Es ist nicht einzusehen, dass ein
solcher „Kunden“-Service bei der Rentenversicherung praktiziert werden kann,
nicht aber bei der Bundesagentur für Arbeit.

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