BT-Drucksache 16/8094

Europäische Integrationspolitik

Vom 13. Februar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8094
16. Wahlperiode 13. 02. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Omid Nouripour, Josef Philip Winkler, Rainder Steenblock,
Jürgen Trittin, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Grietje Bettin,
Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Kai Gehring, Thilo Hoppe, Ute Koczy,
Monika Lazar, Jerzy Montag, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Claudia
Roth (Augsburg), Silke Stokar von Neuforn, Wolfgang Wieland und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Europäische Integrationspolitik

I.

Auf ihrem Ratstreffen im Juni 2007 forderten die Justiz- und Innenministerin-
nen und -minister der Europäischen Union – im Nachgang des informellen
Treffens der für Integrationsfragen zuständigen Ministerinnen und Minister der
EU am 10. und 11. Mai 2007 in Potsdam – die nationalen Kontaktstellen in der
EU für Integration auf, Folgendes zu prüfen:

● Konzepte und Ansätze in Bezug auf Mitwirkung und Staatsbürgerschaft;

● den möglichen Nutzen gemeinsamer europäischer Integrationsmodule zur
Förderung des Spracherwerbs und der Partizipation von Zuwanderinnen und
Zuwanderern;

● Maßnahmen zur Verbesserung des Bildes von Zuwanderung in der Öffent-
lichkeit;

● Maßnahmen zur Vorbeugung von sozialer Entfremdung und Radikalisierung
sowie

● Ausarbeitung gemeinsamer Indikatoren und Indizes zur Bewertung der
Ergebnisse der Integrationspolitik der Mitgliedstaaten.

Die Ergebnisse dieser Prüfaufträge sollen erneut auf Ministerinnen- und Minister-
ebene in der zweiten Hälfte dieses Jahres ebenso evaluiert werden wie die Erfah-
rungen mit dem „Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs 2008“ (EU-
Ratsdokument 10267/07, vom 13. Juni 2007).

Der Bundesminister des Innern Dr. Wolfgang Schäuble begrüßte diese fünf
Prüfaufträge als Resultate eines „äußerst fruchtbaren“ Treffens in Potsdam
(BMI-Pressemitteilung vom 11. Mai 2007).

Diese Einschätzung überrascht. Schließlich wurden in Potsdam elementare Be-
standteile der längst beschlossenen Integrationsagenda der Europäischen Union
einfach ausgeklammert, z. B.

● Förderung einer umfassenden und gleichberechtigten Eingliederung in den
Arbeitsmarkt;

Drucksache 16/8094 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

● Förderung eines – gerade im Hinblick auf Deutschland – deutlich durchlässi-
geren Bildungswesens;

● Liberalisierung von Aufenthalts- und Nachzugsregelungen;

● Förderung einer aktiven Gleichstellung und Antidiskriminierungspolitik.

II.

Die Rolle der Europäischen Union bei der Entwicklung einer kohärenten euro-
päischen Integrationspolitik wurde in den letzten Jahren immer wieder durch
die Politik Deutschlands in Frage gestellt.

So stellte Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble in Potsdam klar: „Die
Integration von Zuwanderern ist vorrangig eine nationale Aufgabe (…) Der
Gemeinschaftsvertrag sieht im Titel zur Asyl- und Einwanderungspolitik keine
ausdrückliche europäische Zuständigkeit für Integrationsmaßnahmen vor.“
(BMI-Pressemitteilung vom 10. Mai 2007).

Mit dem Reformvertrag wird sich dies aber in Zukunft ändern. So heißt es zwar
in Artikel 79 Abs. 4 des im Dezember 2007 unterzeichneten Reformvertrages
der Europäischen Union, dass die EU keine Maßnahmen beschließen dürfe, die
die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten harmonisieren
würden. Die von der EU zu beschließenden Maßnahmen dürften lediglich die
Bemühungen der Mitgliedstaaten um die Integration legal aufhältiger Dritt-
staatsangehörigen „fördern und unterstützen“.

Allerdings haben sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, der EU eine Gesetz-
gebungskompetenz in originären Fragen der Integrationspolitik zuzuweisen.
Denn in Artikel 79 Abs. 2 des EU-Reformvertrages heißt es, dass das Europäi-
sche Parlament und der Rat zur „Entwicklung einer gemeinsamen Einwande-
rungspolitik“ u. a. „Maßnahmen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln [und]
zur Familienzusammenführung“ beschließen sowie die „Rechte von solchen
Drittstaatsangehörigen festlegen [soll], die sich rechtmäßig in einem Mitglied-
staat aufhalten, einschließlich der Bedingungen, unter denen sie sich in den an-
deren Mitgliedstaaten frei bewegen und aufhalten dürfen.“

Bei den in Artikel 79 Abs. 2 aufgeführten Tatbeständen handelt es sich zweifel-
los um elementare Bestandteile von Integrationspolitik. Es kommt also immer
darauf an, wie man Integrationspolitik definiert, ob damit lediglich Sprach-
erwerb u. Ä. gemeint ist – oder eben auch z. B. die Gewährung von sicheren
Aufenthaltsrechten und effektiven Partizipationsmöglichkeiten.

III.

Die diesbezügliche Beschlusslage der Europäischen Union ist eindeutig: So-
wohl in den hierfür maßgeblichen Schlussfolgerungen des Gipfels von Tam-
pere (1999) und des Gipfels von Thessaloniki (2003), wie auch in der „Gemein-
samen Integrationsagenda“ des Rates (EU-Ratsdokument 14390/05) und in
allen entsprechenden Mitteilungen der Europäischen Kommission (zuletzt im
Dritten Jahresbericht über Migration und Integration; KOM(2007) 512 endg.
vom 11. September 2007) wurden folgende Aspekte immer wieder bekräftigt:

● Der umfassende und multidimensionale Ansatz europäischer Integrations-
politik, der folgende Themenkomplexe umfasst: Beschäftigung und wirt-
schaftliche Teilhabe, Bildung und Sprachausbildung, Gesundheit und so-
ziale Dienste, Fragen der Wohnungs- und Städtepolitik sowie Kultur und
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

● Die Zuständigkeit der EU für Fragen des Aufenthaltsrechts, der Familien-
zusammenführung sowie der Gleichstellungs- und Antidiskriminierungs-
politik.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8094

Auf dieser Grundlage hatte der Rat „Justiz und Inneres“ bereits drei Jahre zuvor
(im November 2004) 11 gemeinsame integrationspolitische Grundprinzipien
beschlossen (EU-Ratsdokument 14615/04). Integration ist nach Ansicht des
Rates demnach

1. ein dynamischer und zweiseitiger Prozess des gegenseitigen Entgegenkom-
mens aller. Dieser Prozess basiert auf

2. der Achtung der Grundwerte;

3. der Eingliederung in den Arbeitsmarkt;

4. dem Erwerb von Grundkenntnissen der Sprache, der Geschichte und der
Institutionen der Aufnahmegesellschaft;

5. einem durchlässigen Bildungswesen;

6. einem gleichberechtigten Zugang zu den Institutionen sowie zu öffent-
lichen und privaten Gütern und Dienstleistungen;

7. einem interkulturellen Dialog;

8. der Achtung der Vielfalt der Kulturen und des Rechts auf freie Religions-
ausübung;

9. der demokratischen Teilhabe von Einwanderinnen und Einwanderern;

10. dem Querschnittsansatz staatlicher Integrationspolitik sowie

11. der Entwicklung gemeinsamer Ziele und Indikatoren für einen Evaluie-
rungsmechanismus der Integrationspolitik der Mitgliedstaaten.

Die Europäische Kommission hatte ein Jahr später versucht, diese Integrations-
prinzipien des Rates in einer Mitteilung (KOM-Mitteilung(2005) 389 endg. vom
1. September 2005) zu operationalisieren.

Auch das Europäische Parlament hat sich in Hinblick auf eine verbesserte
Integrationsförderung innerhalb der EU positioniert. So schlagen die Europa-
abgeordneten in einer Entschließung zur Integration von Zuwanderern vom
6. Juli 2006 (P6_TA-PROV(2006)0318) über das vom Rat und von der Europä-
ischen Kommission Vorgeschlagene hinausgehend u. a. Folgendes vor:

● Liberalisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, um die Zahl von Einbürge-
rung zu erhöhen;

● Schaffung einer europäischen Zivilbürgerschaft, die langaufhältigen Dritt-
staatsangehörigen ein aktives und passives Wahlrecht ermöglichen sollte;

● Veränderungen im Familiennachzugsrechts, um nachgezogenen Ehegattin-
nen und ihren Kindern so früh wie möglich einen vom Stammberechtigten
unabhängigen Aufenthaltsstatus und einen schnellstmöglichen, eigenständi-
gen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen;

● integrationsbezogene Maßnahmen der Mitgliedstaaten nicht nur für Flücht-
linge zu intensivieren, sondern auch für Asylsuchende.

IV.

Innerhalb der EU wurden in der letzten Zeit einige neue integrationspolitische
Instrumente geschaffen:

So wurde z. B. im Juni 2007 der „Europäische Fonds für die Integration von
Drittstaatsangehörigen“ (EIF) eingerichtet (2007/435/EG; vgl. ABl. L 168/30
vom 28. Juni 2007).

Die EU hat in den EIF für den Zeitraum 2007 bis 2013 Mittel in Höhe von
825 Mio. Euro eingestellt.

Drucksache 16/8094 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die EU möchte hiermit innerhalb von vier Säulen Maßnahmen zur verbesserten
Integration von Drittstaatsangehörigen fördern:

1. Maßnahmen zur Umsetzung der 11 gemeinsamen integrationspolitischen
Grundprinzipien des Rates (Maßnahmen zur Sprach- und Bildungsförde-
rung, zur Förderung der beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe – sowie
Maßnahmen zur „Vorintegration in den Herkunftsländern“, die allerdings in
den Grundprinzipien des Rates gar nicht enthalten sind);

2. Entwicklung von Indikatoren und Bewertungsmethoden zur Messung von
Integrationsfortschritten;

3. Aufbau integrationspolitischer Kapazitäten, Koordinierung und Aufbau inter-
kultureller Kompetenz in den Mitgliedstaaten auf allen Regierungsebenen;

4. Austausch von Erfahrungen, bewährten Praktiken und Informationen zwi-
schen den Mitgliedstaaten.

Ende Dezember 2007 veröffentlichte die Bundesregierung ihr Mehrjahrespro-
gramm für den EIF (www.bamf.de/cln_006/SharedDocs/Anlagen/DE/Integra-
tion/Downloads/EIF/Antragsverfahren2007/070-mehrjahresprogramm,templa-
teId=raw,property=publicationFile.pdf/070-mehrjahresprogramm.pdf).

Daraus wird zweierlei ersichtlich:

● Deutschland erhält aus dem EIF folgende Mittelzuweisungen: 2007: 10,4
Mio. Euro; 2008: 10,8 Mio. Euro; 2009: 15,4 Mio. Euro; 2010: 16,8 Mio.
Euro; 2011: 21,4 Mio. Euro; 2012: 27,0 Mio. Euro; 2013: 30,5 Mio. Euro
(Gesamt: 132,3 Mio. Euro).

● Die Bundesregierung möchte die Deutschland zustehenden Mittel zwischen
den vier Schwerpunktbereichen des EIF wie folgt aufteilen:

– Priorität 1: 63 Mio. Euro (47 Prozent)

– Priorität 2: 31 Mio. Euro (24 Prozent)

– Priorität 3: 19 Mio. Euro (13 Prozent)

– Priorität 4: 12,5 Mio. Euro (9 Prozent)

Zu berücksichtigten ist, dass grundsätzlich 7 Prozent der deutschen EIF-Mittel
pauschal für Verwaltung und technische Unterstützung veranschlagt werden.

Im Ergebnis sollen also (wenn die Verwaltungskosten sowie die Säulen 2, 4 und
(zumindest partiell) Säule 3 zusammenrechnet werden), über 40 Prozent der
EIF-Mittel für Maßnahmen verausgabt werden, die der Integration von Zuwan-
derinnen und Zuwandern entweder gar nicht oder bestenfalls mittelbar zugute
kommen.

Neben dem Integrationsfonds hat die Europäische Kommission darüber hinaus
im letzten Jahr bereits die zweite Auflage des „Handbuchs zur Integration für
Entscheidungsträger und Praktiker“ veröffentlicht. Dieses wurde in Zusam-
menarbeit mit den nationalen Kontaktstellen unter Mitwirkung regionaler/loka-
ler Behörden und nichtstaatlicher Akteure erstellt. Diese zweite Ausgabe ent-
wickelte anhand der 11 gemeinsamen integrationspolitischen Grundprinzipien
des Rates sog. Schlüsselthemen:

● Förderung eines integrationspolitischen Querschnittansatzes,

● Implementierung erfolgreicher Integrationsmodell in Regelangebote,

● Integration und Wohnen im städtischen Umfeld,

● Wirtschaftliche Integration.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/8094

Und schließlich entwickelt die Europäische Kommission derzeit eine allgemein
zugängliche Website, um einen strukturierten integrationspolitischen Erfah-
rungs- und Informationsaustauschs zu unterstützen. Diese soll in diesem Jahr
verfügbar sein.

Die Europäische Kommission hat zudem auch eine „Hochrangige Gruppe von
Expertinnen und Experten auf dem Gebiet der sozialen Integration von Zuwan-
derinnen und Zuwandern und deren vollen Eingliederung in den Arbeitsmarkt“
eingesetzt. Dieses 10-köpfige Gremium, das unter Leitung von Dr. Rita Süss-
muth arbeitete, legte im Dezember 2007 seine Empfehlungen vor (Ethnic Mino-
rities in the Labour Market – An Urgent Call for Better Social Inclusion). Zu-
nächst verweist diese 122 Seiten umfassende Studie eine Zusammenstellung sog.
best practices.

● Im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts wird das 2006 reformierte Staats-
angehörigkeitsecht Portugals gelobt. Als vorbildlich im Hinblick auf die
Zulassung von Mehrstaatigkeit wird die Rechtslage in Belgien, Frankreich,
Irland und Großbritannien hervorgehoben.

● Im Hinblick auf die Möglichkeiten der politischen Teilhabe von Drittstaats-
angehörigen wird auf das diesem Personenkreis z. B. in Schweden zu-
stehende aktive und passive kommunale Wahlrecht lobend hingewiesen.

● Großbritannien, vor allem aber auch Schweden und die Niederlande bieten
besonders attraktive Integrations- und Sprachkurse an.

● Die Zugangsmöglichkeiten zum privatwirtschaftlichen Arbeitsmarkt sind in
Spanien und Schweden besonders vorteilhaft, während Drittstaatsangehö-
rige in Großbritannien den effektivsten Zugang zu Arbeitsstellen im Öffent-
lichen Dienst haben.

● Die pragmatischsten und unbürokratischsten Möglichkeiten für Unter-
nehmensgründungen durch Drittstaatsangehörige bestehen in Schweden,
Portugal und Slowenien.

Deutschland wird nur in einem Bereich lobend erwähnt, nämlich hinsichtlich
seiner Anstrengungen den speziellen integrationspolitischen Bedürfnissen von
Migrantinnen gerecht zu werden.

Empfohlen wurden vom europäischen Expertengremium u. a. folgende kon-
krete Maßnahmen:

● Entwicklung einer Charta von Unternehmen zur Förderung von betrieblicher/
gesellschaftlicher Diversität auf europäischer Ebene (bis Ende 2008);

● Erleichterungen bei der Anerkennung von in Drittstaaten erworbenen beruf-
lichen Qualifikationen;

● Öffnung des Zugangs zu allen Berufen für Drittstaatsangehörige – auch zu
allen Arbeitsstellen im öffentlichen Dienst;

● Einbürgerungsmöglichkeit nach fünf Jahren legalem Aufenthalt; Reduzie-
rung der Hürden für eine doppelte Staatsangehörigkeit.

Wir fragen die Bundesregierung:

Informelles Treffen der für Integrationsfragen zuständigen Ministerinnen und
Minister am 10./11. Mai 2007 in Potsdam

1. Liegen bereits einzelne Ergebnisse der integrationspolitischen Prüfaufträge
vor, die sich aus dem informellen Treffen der für Integrationsfragen zu-
ständigen Ministerinnen und Minister in Potsdam ergaben?

a) Wenn ja, wie lauten diese Ergebnisse?

b) Wenn nein, wann ist mit der Vorlage zu rechnen, und wie werden sie der
Öffentlichkeit bzw. dem Deutschen Bundestag zugänglich gemacht?

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2. Wer führt diesen Prüfauftrag in Deutschland durch?

3. Zwischen welchen Institutionen werden diese Prüfergebnisse vor deren Ver-
öffentlichung abgestimmt?

Inwiefern werden hierbei auch die am Nationalen Integrationsgipfel betei-
ligten Verbände oder ggf. die Deutsche Islam Konferenz konsultiert?

4. Warum wurde in Potsdam nicht auch über andere elementare Themen euro-
päischer Integrationspolitik gesprochen bzw. Prüfaufträge verteilt, als da
wären

a) Förderung einer umfassenden und gleichberechtigten Eingliederung in
den Arbeitsmarkt;

b) Förderung eines – gerade auch im Hinblick auf Deutschland – deutlich
durchlässigeren Bildungswesens;

c) Liberalisierung von Aufenthalts- und Nachzugsregelungen bzw.

d) Förderung einer aktiven Gleichstellung und Antidiskriminierungspoli-
tik?

Nationale Kontaktstellen für Integration

5. Wo ist die Nationale Kontaktstelle für Integration in Deutschland institutio-
nell angesiedelt, und wer leitet diese Stelle?

a) Welche Aufgaben hat diese Kontaktstelle?

Woraus ergibt sich deren Handlungsauftrag?

b) Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Kon-
taktstellen der Mitgliedstaaten?

c) Wie ist die deutsche Kontaktstelle personell und finanziell ausgestattet?

6. Inwiefern haben sich aus den Potsdamer Prüfaufträgen Veränderungen für
die deutsche Kontaktstelle

a) bezüglich ihrer personellen bzw. finanziellen Ausstattung bzw.

b) hinsichtlich ihres inhaltlichen Aufgabengebietes

ergeben?

7. In welchem Kooperationsverhältnis stehen die deutsche Kontaktstelle und
der Integrationsgipfel der Bundesregierung zueinander?

Kommunen

8. Inwiefern werden deutsche Kommunen bzw. die kommunalen Spitzen-
verbände an der Entwicklung europäischer Integrationspolitik beteiligt?

9. Inwiefern werden deutsche Kommunen bzw. die deutschen kommunalen
Spitzenverbände eingebunden

a) in die EU-weite Entwicklung gemeinsamer Statistikinstrumente und
Indikatoren für die Evaluierung von Integrationsprozessen bzw.

b) in den EU-weiten Austausch von Informationen bzw. sog. best practices
bezüglich der Integrationspolitik der anderen Mitgliedstaaten?

10. Wurden die kommunalen Spitzenverbände über die Ergebnisse des Integra-
tionsministertreffens in Potsdam durch die Bundesregierung informiert
bzw. eingebunden in die Bearbeitung der fünf Potsdamer Prüfaufträge, und
wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/8094

11. Welche Rolle spielt bzw. kann die deutsche Kontaktstelle für Integration
bei der diesbezüglichen Einbindung kommunaler Akteure spielen?

12. Unterstützt die Bundesregierung die Arbeit des 2006 gegründeten „Euro-
päischen Städtenetzwerks zur Integrationspolitik“?

a) Wenn ja, was wird diesbezüglich, mit wie vielen Mitteln und aus wel-
cher Titelgruppe welches Einzelplans des Bundeshaushalts finanziert?

b) Wenn nein, warum nicht?

Integrationsfonds

13. Warum wurde der EIF letztlich nur mit 825 Mio. Euro ausgestattet, was
weniger als die Hälfte der Mittel ist, die von der Europäischen Kommission
für den EIF ursprünglich vorgeschlagen worden sind (vgl. KOM(2005) 123
endg., S. 12, wo das Finanzvolumen des EIF noch mit 1,771 Mrd. Euro
veranschlagt worden war)?

Welche Position hat die Bundesregierung diesbezüglich im Rahmen der
Verhandlungen um den EIF vertreten?

14. Warum richtet sich der EIF (anders als im ursprünglichen Vorschlag der
Europäischen Kommission vom 6. April 2005) hauptsächlich an Neuzu-
wanderinnen und Neuzuwanderer?

Welche Position hat die Bundesregierung diesbezüglich im Rahmen der
Verhandlungen um den EIF vertreten?

15. Wie viele EIF-Mittel gedenkt die Bundesregierung für Maßnahmen der
sog. Vorintegration (Sprachförderung und Vermittlung gesellschaftspoliti-
schen Orientierungswissens im Herkunftsland) zu bewilligen?

16. Inwiefern ist die Bundesregierung im Hinblick auf ihren Mehrjahresplan
willens bzw. in der Lage, die Verteilung der EIF-Mittel so zu verändern,
dass mehr Maßnahmen der sog. Priorität 1 finanziert werden können, die
der Integration von Zuwanderinnen und Zuwandern unmittelbar zugute
kommen?

17. Welche Grundsätze und welche Grenzen sind einzuhalten hinsichtlich des-
sen, dass auch Behörden befugt sind, Gelder aus dem EIF zu beantragen?

18. Welche Grundsätze und welche Grenzen gelten im Hinblick auf die
Anrechenbarkeit von Sachleistungen, ehrenamtlicher Tätigkeit bzw. dem
Bezug staatlicher Zuschüsse auf den 25- bis 50-prozentigen Kofinanzie-
rungsanteil, den ein EIF-Projektnehmer erbringen muss?

19. Inwiefern wird bei der Verteilung der Deutschland zustehenden EIF-Mittel
eine angemessene Verteilung der Fördergelder zwischen den Bundes-
ländern sichergestellt?

20. Auf welche Weise können zivilgesellschaftliche Projektträger und Initia-
tiven sich über den EIF informieren, und wie erhalten sie Zugang zu den
Fördermitteln?

Handbuch und Website

21. Inwiefern orientiert sich die Bundesregierung an den von der Europäischen
Kommission veröffentlichten Integrationshandbüchern?

22. Welche darin enthaltenen Anregungen greift die Bundesregierung auf?

Welchen Vorschlägen ist die Bundesregierung nicht bereit, zu folgen?

Drucksache 16/8094 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

23. Wann wird die integrationspolitische Website der Europäischen Kommis-
sion nach Einschätzung der Bundesregierung arbeitsfähig sein?

24. Welchen praktischen Nutzen verspricht sich die Bundesregierung von dieser
Website?

25. Werden Kommunen darin bestärkt, ihre Erfahrungen mit Hilfe der Website
auszutauschen, und können Kommunen europaweit mittels der Website in
Kontakt treten?

26. Warum hat der Aufbau dieser Website so lange gedauert?

Die 11 gemeinsamen integrationspolitischen Grundprinzipien der EU

27. Welche konkreten Maßnahmen sind der Bundesregierung bekannt, mit
denen die Europäische Kommission ihre in der Mitteilung KOM(2005) 389
endg. angekündigten Vorhaben bezüglich der 11 gemeinsamen integrations-
politischen Grundprinzipien des Rates umsetzen will?

a) Inwiefern unterstützt die Bundesregierung welche der diesbezüglichen
Vorhaben der Europäischen Kommission?

b) Gibt es diesbezügliche Vorschläge der Europäischen Kommission, denen
die Bundesregierung nicht bereit ist, zu folgen, und wenn ja, welche?

28. Welche Vorschläge etwa zur Liberalisierung von Aufenthalts- und Nach-
zugsregelungen bzw. zur Förderung einer aktiven Gleichstellung und Anti-
diskriminierungspolitik ist die Bundesregierung bereit, der Europäischen
Kommission zu empfehlen bzw. auf nationaler Ebene eigenständig zu initi-
ieren?

Hochrangige Gruppe

29. Hat die Bundesregierung die Ergebnisse und Empfehlung der Hochrangi-
gen Expertengruppe der Europäischen Kommission zur Integration von
Zuwanderinnen und Zuwandern in den Arbeitsmarkt positiv zur Kenntnis
genommen, und wenn nein, warum nicht?

a) Welche Regelungen des 2006 reformierten Staatsangehörigkeitsrechts
Portugals werden – nach Kenntnis der Bundesregierung – von dieser
Hochrangigen Expertengruppe als vorbildlich gelobt?

Wäre die Bundesregierung bereit, diese vorbildlichen Regelungen auch
in Deutschland umzusetzen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

b) Wie sehen – nach Kenntnis der Bundesregierung – die von dieser Hoch-
rangigen Expertengruppe gelobten Regelungen im belgischen, französi-
schen, irischen bzw. britischen Staatsangehörigkeitsrecht aus, bezüglich
der Zulassung von Mehrstaatigkeit?

Wäre die Bundesregierung bereit, diese vorbildlichen Regelungen auch
in Deutschland umzusetzen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/8094

c) Wie sehen – nach Kenntnis der Bundesregierung – die von dieser Hoch-
rangigen Expertengruppe gelobten Regelungen z. B. Schwedens aus,
bezüglich des kommunalen Wahlrechts für Drittstaatsangehörige?

Wäre die Bundesregierung bereit, diese vorbildlichen Regelungen auch
in Deutschland umzusetzen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

d) Worin sieht die Hochrangige Expertengruppe – nach Kenntnis der
Bundesregierung – die vorbildlichen Elemente der Integrations- und
Sprachkurse in Großbritannien, Schweden und den Niederlanden?

Wäre die Bundesregierung bereit, diese vorbildlichen Elemente auch für
die deutschen Integrationskurse zu übernehmen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

e) Welche Zugangsmöglichkeiten für Zuwanderinnen und Zuwanderer zum
privatwirtschaftlichen Arbeitsmarkt hält die Hochrangige Experten-
gruppe – nach Kenntnis der Bundesregierung – in Spanien und
Schweden für besonders vorteilhaft?

Wäre die Bundesregierung bereit, diese vorbildlichen Maßnahmen auch
in Deutschland zu übernehmen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

f) Welche britischen Zugangsmöglichkeiten für Zuwanderinnen und Zu-
wanderer zu Arbeitsstellen im öffentlichen Dienst hält die Hochrangige
Expertengruppe – nach Kenntnis der Bundesregierung – für besonders
effektiv?

Wäre die Bundesregierung bereit, diese vorbildlichen Maßnahmen auch
in Deutschland zu übernehmen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

g) Welche pragmatischen und unbürokratischen Möglichkeiten für Unter-
nehmensgründungen durch Drittstaatsangehörige hebt die Hochrangige
Expertengruppe – nach Kenntnis der Bundesregierung – in Schweden,
Portugal und Slowenien lobend hervor?

Wäre die Bundesregierung bereit, diese vorbildlichen Maßnahmen auch
in Deutschland zu übernehmen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 13. Februar 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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