BT-Drucksache 16/6888

Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug von Spätaussiedlern

Vom 29. Oktober 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6888
16. Wahlperiode 29. 10. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jürgen Trittin, Josef Philip Winkler, Marieluise Beck (Bremen),
Volker Beck (Köln), Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Monika Lazar,
Jerzy Montag, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Omid Nouripour,
Claudia Roth (Augsburg), Irmingard Schewe-Gerigk, Rainder Steenblock
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim
Ehegattennachzug von Spätaussiedlern

Seit Januar 2005 schreibt das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) vor, dass Spät-
aussiedler bereits in der Heimat deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen.
Die eingereisten Spätaussiedlerbewerber haben diese Auflage auch erfüllt. Aus-
ländische Ehepartner ohne Sprachkenntnisse wurden in die Aufnahmebescheide
nicht aufgenommen, durften bislang jedoch im Rahmen der Familienzusammen-
führung als Ausländer einreisen, wenn die Partner die Voraussetzungen für die
Anerkennung erfüllt hatten, da nach Artikel 6 des Grundgesetzes die Kernfami-
lie geschützt ist. Darauf haben sich die Familien verlassen. Die seit 28. August
2007 geltenden Neuregelungen zum Familiennachzug verlangen von ausländi-
schen Ehepartnern Deutschkenntnisse nach dem europäischen Referenzrahmen
A 1, die noch im Herkunftsland nachzuweisen sind. In dem Integrationszentrum
Lager Friedland leben derzeit ca. 40 Spätaussiedlerfamilien, für die die Neu-
regelung ohne Übergangsfrist gilt. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die
Familien auseinandergerissen werden und die bereits mit eingereisten auslän-
dischen Familienangehörigen wieder ausreisen müssten, um im Herkunftsland
ihre Deutschkenntnisse nachzuweisen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Inwieweit wurden die betroffenen Familien durch die Botschaften und Kon-
sulate bei der Visum-Antragstellung über die verschärften Bedingungen für
den notwendigen Nachweis von Deutschkenntnissen ausreichend und recht-
zeitig informiert?

2. Warum wurden keine Übergangsregelungen für die betroffenen Personen
vereinbart?

3. Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, für die derzeit im Integrations-
zentrum Lager Friedland lebenden Spätaussiedler und deren Familien, die
bereits in die Bundesrepublik Deutschland eingereist waren, bevor die Neu-
regelung zum Familiennachzug in Kraft trat, Übergangsregelungen zu tref-
fen, die für die betroffenen Familien Ausnahmeregelungen zulassen, damit
diese Familien noch nach der alten Gesetzeslage wieder zusammengeführt
werden können?

Berlin, den 29. Oktober 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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