BT-Drucksache 16/4982

Anrechnung von Konfirmations- und Jugendweihegeschenken auf das Arbeitslosengeld II

Vom 4. April 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4982
16. Wahlperiode 04. 04. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bodo Ramelow, Hüseyin-Kenan Aydin, Karin Binder,
Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Dr. Barbara Höll, Katja Kipping,
Katrin Kunert, Kornelia Möller, Elke Reinke, Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth,
Dr. Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Anrechnung von Konfirmations- und Jugendweihegeschenken
auf das Arbeitslosengeld II

In den Medien wurde kürzlich darüber berichtet, dass Jugendliche, deren Eltern
Arbeitslosengeld II beziehen, Geldgeschenke zur Konfirmation, Jugendweihe
oder vergleichbaren Anlässen an den Staat abtreten müssten, weil diese Ge-
schenke als zusätzliches Einkommen angerechnet würden. Auch hilfebedürf-
tige Jugendliche müssten zur Sicherung ihres Lebensunterhalts ihr eigenes Ein-
kommen bzw. Vermögen einsetzen, auch wenn es sich dabei um ein Geschenk
handele. Anzugeben seien jegliche Geldgeschenke, die einen Betrag von 50
Euro pro Jahr überschreiten. Das Mitglied des Bundesvorstands der Bundes-
agentur für Arbeit, Heinrich Alt, sagte dagegen der Nachrichtenagentur AP, er
gehe davon aus, dass Geldgeschenke zu Festen wie Kommunion oder Konfir-
mation in aller Regel nicht angerechnet werden müssten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist es richtig, dass Geldgeschenke an Kinder bzw. Jugendliche, deren Eltern
Arbeitslosengeld II beziehen, in jedem Fall bei der entsprechenden Behörde
anzugeben sind, auch wenn diese Geschenke zu einmaligen Anlässen wie
der Konfirmation, Jugendweihe, Kommunion, Firmung, den Beschnei-
dungsfeiern für junge Muslime oder Vergleichbarem gemacht werden?

2. Gibt es von Seiten der Bundesregierung Vorgaben an die entsprechenden
Behörden, wie mit diesen Geschenken umzugehen ist?

3. Wird die Bundesregierung die entsprechenden Behörden dazu anweisen,
Konten von Kindern bzw. Jugendlichen speziell auf den Eingang möglicher
Geldgeschenke zu kontrollieren?

4. Welche Position bezieht die Bundesregierung zu der verschiedentlich ge-
äußerten Kritik, dass mit der Verrechnung derartiger Geldgeschenke als Ein-
kommen sozial schwächer gestellte Kinder bzw. Jugendliche in besonderer

Weise gedemütigt werden?

5. Wie sollten nach Ansicht der Bundesregierung Geldgeschenke an Kinder
bzw. Jugendliche gestaltet sein, damit diese dem Staat nicht gemeldet wer-
den müssen?

Drucksache 16/4982 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. Welche Strafmaßnahmen drohen Jugendlichen bzw. deren Eltern, die den
Erhalt eines Geldgeschenks zur Konfirmation, Jugendweihe oder Vergleich-
barem nicht bei der zuständigen Behörde angeben?

7. Wie verhält es sich mit Geldgeschenken zu regelmäßig wiederkehrenden
Anlässen wie Geburtstage oder Weihnachten?

Werden diese anders behandelt als Geschenke zu in der Regel einmaligen
Anlässen?

Wenn ja, wie?

Berlin, den 2. April 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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