BT-Drucksache 16/14054

Umgang der Kommunen mit Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit

Vom 14. September 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/14054
16. Wahlperiode 14. 09. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Andreae, Marieluise Beck
(Bremen), Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Britta Haßelmann,
Monika Lazar, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Claudia Roth (Augsburg),
Manuel Sarrazin, Rainder Steenblock, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Jürgen
Trittin, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umgang der Kommunen mit Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit

Verschiedene Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland haben in ihren
Friedhofssatzungen Regelungen aufgenommen, wonach nur Grabsteine auf-
gestellt werden dürfen, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette
ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 (ILO – In-
ternational Labour Organization) hergestellt worden sind. Hintergrund dieser
Regelungen sind Berichte und Untersuchungen, wonach in Ländern wie Indien,
aus denen ein großer Anteil der in Deutschland verwendeten Grabsteine
stammt, ausbeuterische Kinderarbeit in Steinbrüchen vorkommt. In jüngster
Zeit haben das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 6. Novem-
ber 2008 – 7 C 10771/08.OVG) und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof
(Urteil vom 4. Februar 2009 – 4 N 08.788) entsprechende Friedhofssatzungen
für unwirksam erklärt. Nach Auffassung der Gerichte wäre für die vorgenom-
menen Satzungsänderungen eine spezielle gesetzliche Ermächtigungsgrundlage
notwendig. Die Gerichte sind der Auffassung, dass die entsprechenden Satzun-
gen über eine zulässige Regelung der Benutzung von Friedhöfen hinausgingen.
Die Satzungen hätten den Charakter von Außenhandelsregelungen. Die Gerichte
folgten damit nicht der Argumentation der Kommunen, wonach das Aufstellen
von Grabsteinen, die aus verbotener Kinderarbeit stammen, den Friedhofs-
zweck – Schaffung eines Ortes zum würdigen Andenken an Verstorbene – be-
einträchtigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Erachtet es die Bundesregierung als anerkennenswert, dass Kommunen sich
darum bemühen, dass keine Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit auf
ihren Friedhöfen aufgestellt werden?

2. Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Aufstellung von Grab-
steinen, die mit Hilfe von Kinderarbeit hergestellt wurden, die würdige

Totenruhe und die Pflege des Andenkens an Verstorbene auf Friedhöfen
beeinträchtigt?

3. a) Steht nach Auffassung der Bundesregierung Bundesrecht der Schaffung
von landesrechtlichen Regelungen entgegen, die die Kommunen aus-
drücklich dazu ermächtigen, das Aufstellen von Grabsteinen, die unter
Verletzung der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden, zu untersagen?

Drucksache 16/14054 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
b) Wäre die Bundesregierung angesichts der Verunsicherungen, die durch die
in der Vorbemerkung zitierten Gerichtsentscheidungen ausgelöst wurden,
bereit, eine bundesgesetzliche Klarstellung z. B. im Außenwirtschafts-
gesetz vorzulegen, wonach Bundesrecht landesrechtlichen Regelungen,
die die Kommunen ausdrücklich dazu ermächtigen, das Aufstellen von
Grabsteinen, die unter Verletzung der ILO-Konvention 182 hergestellt
wurden, zu untersagen, nicht entgegensteht?

4. Welche Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland haben in ihre Fried-
hofssatzungen bereits Regelungen aufgenommen, wonach nur Grabsteine
aufgestellt werden dürfen, die nachweislich in der gesamten Wertschöp-
fungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention
182 hergestellt worden sind?

5. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Kommunen in ihrem Be-
mühen zu unterstützen, die Verwendung von aus ausbeuterischer Kinder-
arbeit stammenden Grabsteinen auf kommunalen Friedhöfen zu verhindern?

Berlin, den 14. September 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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