BT-Drucksache 16/10547

Zu Forderungen nach einer Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert sowie nach einem einheitlichen Rentenrecht

Vom 10. Oktober 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10547
16. Wahlperiode 10. 10. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Gesine
Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Dr. Lothar Bisky, Heidrun Bluhm, Dr. Martina Bunge,
Roland Claus, Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Barbara Höll, Katja Kipping,
Katrin Kunert, Michael Leutert, Elke Reinke, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann
und der Fraktion DIE LINKE.

Zu Forderungen nach einer Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den
aktuellen Rentenwert sowie nach einem einheitlichen Rentenrecht

Die Fraktion DIE LINKE. hatte im Oktober 2007 mit dem Antrag (Bundestags-
drucksache 16/6734 „Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den ak-
tuellen Rentenwert“) die Bundesregierung aufgefordert, einen Stufenplan für
eine schnellstmögliche Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den ak-
tuellen Rentenwert vorzulegen. Die Höherwertung der Entgelte in Ostdeutsch-
land soll dabei unverändert bleiben. Die Angleichung ist aus Steuermitteln zu
finanzieren.

In den letzten Wochen mehren sich auch bei Landes- und Bundespolitikern die
Stimmen, die eine schnellere Angleichung der Rentenwerte fordern. Für den
haushaltspolitischen Sprecher der Fraktion der SPD, Carsten Schneider, hat die
Angleichung „politische Priorität“. Zuvor hatte bereits der Sozialminister Meck-
lenburg-Vorpommerns, Erwin Sellering, ebenfalls eine schnellere Angleichung
zu Sprache gebracht (vgl. dpa vom 20. August 2008).

Bereits in der Bundesratssitzung am 13. Juni 2008 zur Rentenanpassung 2008
hatte Thüringen, stellvertretend für die neuen Bundesländer und Berlin, zu Pro-
tokoll gegeben „… dass auch mit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2008 keine
weitere Annäherung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Renten-
wert erfolgt“. In absoluten Werten gehe die Schere zwischen den Rentenwerten
weiter auseinander, statt sich zu schließen. Den Rentnerinnen und Rentnern in
den neuen Ländern müsse deshalb eine Perspektive hinsichtlich der Anglei-
chung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert eröffnet
werden.

Mit der Bundesratsinitiative des Freistaats Thüringen „Entschließung des Bun-
desrates zur Vereinheitlichung des aktuellen Rentenwerts“ (liegt dem Fragestel-
ler vor) wird nun die Bundesregierung aufgefordert, „Modellrechnungen vorzu-
legen, wie die Formel zur Berechnung und Veränderung des aktuellen

Rentenwerts nach § 68 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche
Rentenversicherung – (SGB VI) so gestaltet werden kann, dass die hierzu im
Zuge der Wiedervereinigung nur für eine Übergangszeit getroffenen Sonder-
regelungen für die Rentenberechnung in den neuen Bundesländern künftig
entbehrlich werden“. Gleichzeitig soll geprüft werden, wie sich eine Vereinheit-
lichung des aktuellen Rentenwerts, insbesondere bei Wegfall des Hochwer-
tungsfaktors der Anlage 10 zum SGB VI, für heutige und künftige Rentnerinnen

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und Rentner auswirkt. Weitere Anträge der Regierungskoalition aus CDU und
SPD in Sachsen und Brandenburg (Drucksachen 4/12868 bzw. 4/6685) zielen in
eine ähnliche Richtung.

Zuletzt hatte auch der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,
Wolfgang Tiefensee, Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundes-
länder, mehrfach für gleiche rentenrechtliche Regelungen in Ost und West ge-
worben (vgl. Ostsee-Zeitung vom 11. Juli 2008 bzw. vom 24. September 2008).
In seiner Ausgabe 38/2008 berichtet das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“
zudem, dass im jüngsten Berichtsentwurf zum Stand der Deutschen Einheit
2008 ebenfalls ein Angleichungsprozess in Aussicht gestellt wird, Zitat: „Zu ei-
ner Kultur der Anerkennung gehören auch gleiche rentenrechtliche Regelungen
in Ost und West, die wir innerhalb des nächsten Jahrzehnts verwirklichen wol-
len.“ Allerdings wurde dieser Formulierungsvorschlag von Seiten des Bundes-
kanzleramts in einem Schreiben an Wolfgang Tiefensee zurückgewiesen, Zitat:
„Zwar gebe es in der Regierung derartige Überlegungen, jedoch sei die Mei-
nungsbildung zum Thema Rentenangleichung noch nicht abgeschlossen. Daher
sollten wir es unbedingt vermeiden, in einem Bericht der Bundesregierung
hierzu Vorfestlegungen zu treffen.“

Es stellt sich daher die Frage, wie sich die Bundesregierung zu den Forderungen
aus den neuen Bundesländern positioniert und ob sie ebenfalls einen schnelleren
Angleichungsprozess des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Renten-
wert für dringend notwendig erachtet. Außerdem stellt sich die Frage, wie ein
schnellerer Angleichungsprozess rentenrechtlich umgesetzt werden könnte.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Modelle möglicher Anpassungsszenarien prüft die Deutsche Renten-
versicherung Bund derzeit (bitte kurz skizzieren)?

2. Prüft die Bundesregierung derzeit selbst Modelle möglicher Anpassungs-
mechanismen, oder gibt es von Seiten der Bundesregierung für die nahe
Zukunft Überlegungen, diese zu prüfen?

Wenn ja, welche Modellrechnungen wurden von der Bundesregierung vor-
genommen bzw. welche Möglichkeiten würden nach Auffassung der Bun-
desregierung bestehen (bitte kurz skizzieren)?

Wenn nein, warum nicht?

3. Ist der Bundesregierung das Stufenmodell einer steuerfinanzierten Anpas-
sung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert der
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in Kooperation mit anderen Gewerk-
schaften, dem Sozialverband Deutschland (SoVD) sowie der Volkssolidarität
(VS) bekannt?

4. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu einer stufenweisen, steuer-
finanzierten Anpassung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen
Rentenwert (sog. ver.di-Modell) durch die Einführung eines Angleichungs-
zuschlags unter Beibehaltung der derzeitigen Beitragsbemessungsgrenze
(Ost) sowie des Hochwertungsfaktors nach Anlage 10 des SGB VI?

5. Welche rententechnischen Vorteile sieht die Bundesregierung durch die
Einführung eines Angleichungszuschlags nach dem ver.di-Modell gegenüber
einem Eingriff in § 65 SGB VI, wie es in der Bundesratsinitiative Thüringens
vorgesehen ist?

6. Hält die Bundesregierung die steuerliche Finanzierung eines Angleichungs-
zuschlags, der den Trägern der Rentenversicherung vom Bund zu erstatten
wäre, für sachgerecht, weil es sich um eine einigungsbedingte Ausgleichs-

zahlung handelt, die in den gesamtgesellschaftlichen Verantwortungsbereich
fällt?

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7. Hätte ein steuerlich finanzierter Angleichungszuschlag nach Auffassung
der Bundesregierung Auswirkungen auf den Nachhaltigkeitsfaktor (§ 268
Abs. 4 SGB VI)?

8. Kann die Bundesregierung die Aussagen des haushaltspolitischen Spre-
chers der Fraktion der SPD, Carsten Schneider, bestätigen, wonach eine An-
gleichung rund 6 Mrd. Euro kosten würde (vgl. DER TAGESSPIEGEL
vom 15. September 2008)?

Wenn ja, wie setzt sich diese Summe nach Kenntnis der Bundesregierung
zusammen, und wenn nein, von welchem Betrag geht die Bundesregierung
unter Berücksichtigung der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung selbst
aus?

9. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Protokollnotiz der fünf neuen
Bundesländer und Berlins in der Bundesratssitzung vom 13. Juni 2008 zur
Rentenanpassung 2008?

10. Trifft nach Auffassung der Bundesregierung die Aussage der neuen Bun-
desländer zu, wonach in absoluten Werten die Schere zwischen den Renten-
werten wieder auseinander geht, statt sich zu schließen?

Wenn ja, welche Ursachen sind hierfür verantwortlich?

11. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Bundesratsinitiative Thürin-
gens zur Frage, wie sich eine Vereinheitlichung des aktuellen Rentenwerts,
insbesondere bei Wegfall des Hochwertungsfaktors der Anlage 10 des
SGB VI, für die heute Beschäftigten und die zukünftigen Rentnerinnen und
Rentner in Ostdeutschland auswirkt?

12. Wie viele Personen (sozialversicherungspflichtige Beschäftigte sowie frei-
willig Versicherte) profitieren im Rentenzugang 2007 vom Hochwertungs-
faktor nach Anlage 10 des SGB VI (bitte aufgelistet nach Frauen und Män-
nern)?

13. Wie viele Personen (sozialversicherungspflichtige Beschäftigte sowie frei-
willig Versicherte) profitieren insgesamt vom Hochwertungsfaktor nach
Anlage 10 des SGB VI (bitte aufgelistet nach Frauen und Männern)?

14. Wie viele Personen profitieren vom Hochwertungsfaktor nach Anlage 10
des SGB VI bei

a) 70 Prozent des Durchschnittsentgelts aller Beschäftigten in den neuen
Ländern (bitte getrennt nach Frauen und Männern),

b) 50 Prozent des Durchschnittsentgelts aller Beschäftigten in den neuen
Ländern (bitte getrennt nach Frauen und Männern),

c) 30 Prozent des Durchschnittsentgelts aller Beschäftigten in den neuen
Ländern (bitte getrennt nach Frauen und Männern)?

15. Welche Auswirkungen auf die Höhe der auf Entgeltpunkte (Ost) beru-
henden Renten, hätte eine Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an
den aktuellen Rentenwert, wenn zugleich der Hochwertungsfaktor nach
Anlage 10 des SGB VI wegfallen würde für Personen, die bereits in Rente
sind, sowie für jene die in 5, 10, 15, 20, 25 und 30 Jahren in Rente gehen
werden (soweit keine konkreten Daten verfügbar sind, bitte die tendenzielle
Wirkrichtung sowie die zugrunde liegenden Annahmen über die zukünftige
Entwicklung angeben)?

16. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Aussage, dass ein Wegfall
der Höherwertung nach Anlage 10 des SGB VI für die Beschäftigten in den
neuen Bundesländern erhebliche Nachteile aufgrund des durchschnittlich

niedrigeren Lohnniveaus in den neuen Bundesländern bedeuten würde?

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17. Ist es richtig, dass aus den Aussagen „Der aktuelle Rentenwert (Ost) wurde
seinerzeit so austariert, dass das Nettorentenniveau Ost […] dem Wert in
den alten Ländern entsprach“ sowie „…dieser Hochwertungsfaktor spiegelt
den Abstand zwischen dem Durchschnittsentgelt Ost und dem Durch-
schnittsentgelt West wider“ (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung in der
Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/8633) folgt,
dass ein Eckrentner (Ost) trotz Hochwertung eine niedrigere Rente be-
kommt als ein Eckrentner (West)?

18. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass ihre Aussage „Durch das
Zusammenspiel von Hochwertung und aktuellem Rentenwert Ost wird für
die Renterinnen und Rentner mit vergleichbarer Erwerbsbiographie in den
alten und neuen Ländern ein gleich hohes Rentenniveau hergestellt werden“
verklausuliert wiedergibt, dass die ausgezahlte Rente in Ostdeutschland
trotz „vergleichbarer Erwerbsbiographien“ niedriger ausfällt als in West-
deutschland?

Würde die Bundesregierung unter diesem Aspekt dem zustimmen, dass die
Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland übervorteilt werden?

19. Würde die Bundesregierung der Aussage zustimmen, dass die Frage 13 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Stand und Bewertung der Renten-
überleitung 18 Jahre nach der Wiedervereinigung“ (Bundestagsdrucksache
16/8633) in dieser Frage zumindest unterschwellig suggeriert, Personen in
Ostdeutschland würden aus gleicher Arbeit höhere Renten beziehen, und
würde die Bundesregierung zustimmen, dass eine Person, die in den neuen
Bundesländern den Durchschnittsverdienst West bezieht, im Verhältnis zu
den üblichen Gehältern in Ostdeutschland überdurchschnittlich verdient,
somit rentenrechtlich also nicht mit einer Person vergleichbar ist, die in den
alten Ländern arbeitet und durchschnittlich verdient?

20. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Höhe der ausgezahlten Ren-
ten für Personen in den neuen Bundesländern doppelt gemindert würde,
wenn es die Hochwertung nicht gäbe, da diese einmal aufgrund des nied-
rigeren Lohnniveaus durchschnittlich weniger Entgeltpunkte erwerben
würden, die dann wiederum aufgrund des niedrigeren aktuellen Renten-
werts (Ost) auch noch geringer bewertet würden, und dass somit die Hoch-
wertung den Nachteil des niedrigeren Lohnniveaus in den neuen Bundes-
ländern nur teilweise ausgleichen kann?

21. Ist die Formulierung „Durch die Hochwertung des Arbeitsentgelts wird
erreicht, dass das geringere Lohnniveau in den neuen Ländern nicht zu ver-
festigten niedrigeren Entgeltpunktpositionen für die Zukunft führt.“ (vgl.
Vorbemerkung der Bundesregierung in Bundestagsdrucksache 16/8633) so
zu verstehen, dass das niedrigere Lohnniveau nicht zu zukünftig niedrigeren
Rentenzahlbeträgen bei vergleichbarer Arbeit in Ost wie in West führen
sollte, und würde die Bundesregierung zustimmen, dass sich diese niedrige-
ren Rentenzahlbeträge in Ostdeutschland gerade entwickeln, da nunmehr
Personen in Rente gehen, die etwa die Hälfte der durchschnittlichen Bei-
tragsdauer nach der Vereinigung zurückgelegt haben?

22. Stimmt die Bundesregierung zu, dass nur eine Kombination aus Hochwer-
tung nach Anlage 10 des SGB VI sowie einer Angleichung des aktuellen
Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert dem Anspruch gerecht
würde, dass aus gleicher Arbeit trotz ungleichem Lohn in Ost und West zu-
mindest gleiche Rentenzahlungen entstehen (ausgehend von der Annahme,
dass für die gleiche Arbeit in den neuen Bundesländern ein Lohn entrichtet
würde, der genau um den Prozentsatz niedriger ist wie der Durchschnitts-
lohn in den neuen Bundesländern im Verhältnis zum Durchschnittslohn in

den alten Bundesländern)?

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23. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Argumentation im Be-
gründungstext der Bundesratsinitiative Thüringens, wonach die nach Ost
und West getrennt ermittelte Berechnungsgröße keine geeignete Basis mehr
ist, um den Prozess der Rentenangleichung – wie ursprünglich mit dem
Einigungsvertrag beabsichtigt – in einer absehbaren Zeit abzuschließen?

24. Unterstützt die Bundesregierung die Forderungen des Bundesministers für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, der eine „mög-
lichst rasch finanzierbare, stufenweise Lösung“ fordert (vgl. ddp vom
24. September 2008)?

Wenn ja, gilt dies auch unabhängig von der derzeitigen Systematik, wonach
die Renten grundsätzlich der Lohnentwicklung folgen?

Wenn nein, warum nicht?

25. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Äußerungen des Beauf-
tragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, Wolfgang Tiefen-
see, dass es ein gleiches Rentenrecht in Ost- und Westdeutschland erst im
Jahr 2019 geben werde, wenn der Solidarpakt II auslaufe?

26. Geht die Bundesregierung – wie der Bundesminister für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung Wolfgang Tiefensee – ebenfalls davon aus, dass sich die
Einkommen zwischen alten und neuen Bundesländern im Jahr 2019 soweit
angeglichen haben werden, dass 30 Jahre nach der Deutschen Einheit der
richtige Zeitpunkt für ein einheitliches Rentenrecht sei?

Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

27. Welche Ministerien und deren Abteilungen sind neben dem Bundesminis-
terium für Arbeit und Soziales (BMAS) noch mit der Ausarbeitung eines
„einheitlichen Rentenrechts“ befasst (vgl. Plenarprotokoll, 178 Sitzung,
S. 18924 f.)?

28. Wie bewertet die Bundesregierung den im Antrag der Fraktion der FDP
(Bundestagsdrucksache 16/9482) enthaltenen Vorschlag, zum Stichtag
1. Juli 2010 die Rechengrößen für die Rentenversicherung (Entgeltpunkte,
Rentenwerte und Beitragsbemessungsgrenze) in den alten und den neuen
Bundesländern zu vereinheitlichen?

29. Welche Auswirkungen würden sich für die Rentnerinnen und Rentner bzw.
Beschäftigten in Ost und West ergeben, wenn, wie von der FDP vorgesehen,
eine einheitliche Bruttolohnsumme als Grundlage für nachfolgende Ren-
tenanpassungen nach § 65 des SGB VI dienen würde?

30. Wie hoch würde die von der FDP vorgeschlagene Einmalzahlung für Ver-
sicherte und Bestandsrentner und Bestandsrentnerinnen mit Entgeltpunkten
(Ost) ausfallen, unterstellt man eine durchschnittliche Rentenlaufzeit von
derzeit 17,5 Jahren bzw. 22,5 Jahren und unter der Voraussetzung einer jähr-
lichen Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von 0,1 Prozent, eines
durchschnittlichen weiteren Anstiegs des aktuellen Rentenwerts von 1 Pro-
zent jährlich sowie eines Abzinsungsfaktors von 5 Prozent p. a. unter der
Berücksichtigung der bis dato erworbenen 40 Entgeltpunkte (Ost) bei den
Beitragszahlenden und Rentnerinnen und Rentnern?

31. Wie hoch im Vergleich wäre dagegen der Verlust, unterstellt man eine Dif-
ferenz der Rentenwerte zum 1. Juli 2008 von 3,22 Euro bei 40 Entgeltpunk-
ten (Ost). eine durchschnittliche Rentenlaufzeit von 17,5 Jahren sowie ei-
nen Anstieg des aktuellen Rentenwerts von ebenfalls 1 Prozent jährlich?

32. Kann die Bundesregierung die Kosten für die gesetzliche Rentenversiche-
rung beziffern, die sich dadurch ergeben, dass mit der Rentenüberleitung

nur Personen-Gruppen eine Rentenleistungen beziehen, die nach Bundes-
recht als Erwerbstätige nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Renten-

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versicherung sind und somit keine Beiträge für die Renten ihrer Berufsgrup-
pen einzahlen (Beamte, verkammerte Berufe u. Ä.), bzw. nicht der
gesetzlichen Rentenversicherung zugeordnet sind, und würde die Bundes-
regierung zustimmen, dass dies Kosten sind, die der eingeschränkten Soli-
dargemeinschaft (Trennung in pflichtversicherte Erwerbstätige und solche
mit steuerfinanzierten bzw. eigenen Altersversorgungen) eigentlich aus
Bundesmitteln erstattet werden müssten?

Berlin, den 8. Oktober 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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