BT-Drucksache 16/10435

Umgehung deutscher Exportkontrollen und Einsatz deutscher Rüstungsgüter in Georgien

Vom 26. September 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10435
16. Wahlperiode 26. 09. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Alexander
Bonde, Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen),
Birgitt Bender, Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Markus Kurth, Kerstin
Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin,
Christine Scheel, Rainder Steenblock, Dr. Harald Terpe, Jürgen Trittin und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umgehung deutscher Exportkontrollen und Einsatz deutscher Rüstungsgüter
in Georgien

Die Bundesregierung hat die Weiterverbreitung deutscher Rüstungsgüter
nicht unter Kontrolle. Die Rüstungsexportgesetzgebung und -praxis lässt
viele Schlupflöcher, die nach Ansicht der Fragesteller nicht billigend hin-
genommen, sondern geschlossen werden müssen. Das ARD-Politikmagazin
„REPORT MAINZ“ sendete am 18. August 2008 einen Beitrag, der anhand
von Bildmaterial beweist, dass georgische Soldaten mit einer Version des
deutschen Sturmgewehrs vom Typ G36 ausgestattet sind. Die Herkunft der
Waffen ist bis heute ungeklärt. Weder die Bundesregierung noch das Un-
ternehmen Heckler & Koch konnten oder wollten bislang darlegen, wie die
deutschen Waffen nach Georgien gelangt sind. Nach Antworten der Bun-
desregierung auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Hans-Christian
Ströbele waren bis zum 18. September 2008 „die Untersuchungen dazu noch
nicht abgeschlossen“ (Bundestagsdrucksache 16/10284, Frage 30). Andere
Staaten wurden bislang noch nicht kontaktiert und es ist nicht erkennbar, dass
die Bundesregierung an einer Aufklärung des Falles arbeitet.

Die unkontrollierte Weiterverbreitung von Kleinwaffen deutschen Ursprungs
oder die Ausnutzung von Lücken im Rüstungsexportkontrollsystem ist kein
Einzelfall. Bereits Anfang Februar hatte „REPORT MAINZ“ berichtet, dass
Waffen der Firma Heckler & Koch bei dem im Irak und in Afghanistan enga-
gierten privaten US-Sicherheitsunternehmen Blackwater zum Einsatz kommen.
Die Bundesregierung wies gegenüber der Presse jede Mitverantwortung zu-
rück. Nach eigenem Bekunden genehmigt die Bundesregierung Kleinwaffen-
exporte nur an staatliche Endempfänger und nicht an private Sicherheitsunter-
nehmen. Über eine Tochterfirma in den USA umging der deutsche Waffen-
hersteller die Genehmigungspraxis. Blackwater und Heckler & Koch entwi-

ckelten nach eigenen Angaben eine gemeinsame Waffe und veranstalteten in
den USA Lehrgänge für den Kampf mit Waffen von Heckler & Koch. Infolge
der Berichterstattung teilte die Geschäftsleitung des Rüstungsunternehmens der
REPORT-Redaktion mit, dass die zuvor als „einzigartige und strategische Part-
nerschaft“ bezeichnete Zusammenarbeit mit Blackwater beendet worden sei
(SPIEGEL ONLINE, 19. Februar 2008). Das Oberndorfer Rüstungsunterneh-
men hat Tochterunternehmen in den USA, Frankreich und Großbritannien. Die

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britische Niederlassung ist für die Betreuung der Kunden außerhalb der NATO
zuständig. Waffen der Firma Heckler & Koch sind weltweit und in vielen Kri-
senregionen zu finden.

Nach einem Bericht des „TAGESSPIEGEL“ (25. August 2008) nutzt Georgien
deutsche Lkw und israelische Raketenwerfer vom Typ LAR-160 um Streu-
munition vom Typ M85 einzusetzen: „Bilder, die dem Tagesspiegel vorliegen,
zeigen, dass die Raketenwerfer auf einer militärischen Version des Mercedes
Actros 3341 montiert sind. Ein Fahrzeug, das sich besonders für schweres
Gelände eignet. […] Auf jeden Lkw werden zwei Raketencontainer mit je
13 Raketen montiert. In der Version Mk-4, die Georgien erhielt, haben die
Raketen eine Reichweite von 45 Kilometern. Jede Rakete trägt einen Spreng-
kopf, der mit 104 Submunitionen gefüllt sein kann, die getrennt zu Boden fal-
len und halbharte oder weiche Ziele zerstören sollen. Weichziele sind beispiels-
weise Menschen. Halbharte Ziele sind ungepanzerte Fahrzeuge, Autos zum
Beispiel. Ein einzelner Raketensprengkopf reicht aus, um mehr als 31 000 Qua-
dratmeter mit Streumunition abzudecken, eine Salve für mehr als 800 000 Qua-
dratmeter. Die Streumunition, die mit diesen Raketenwerfern verschossen wer-
den kann, hat traurige Berühmtheit erlangt. Sie wurde von Großbritannien wäh-
rend des Golfkrieges 2003 und von Israel während des Libanonfeldzuges 2006
eingesetzt. M-85 heißen die Bombletts, die knapp 300 Gramm schwer und mit
44 Gramm Hochleistungssprengstoff (RDX) gefüllt sind. Ihr Durchmesser
beträgt nur 4,2 Zentimeter. Sie sind deshalb leicht zu übersehen.“ Ein Vertreter
des georgischen Verteidigungsministeriums hat gegenüber der Menschen-
rechtsorganisation Human Rights Watch zugegeben, dass neben Russland auch
Georgien Streumunition in Südossetien eingesetzt hat.

Laut Rüstungsexportbericht hat die Bundesregierung Georgien im Zeitraum
von 1999 bis 2006 Rüstungslieferungen im Wert von 4,645 Mio. Euro geneh-
migt. Allein im Jahr 2006 wurden von der Bundesregierung Güter im Wert von
3,5 Mio. Euro genehmigt. Im Januar 2006 hat die Bundesregierung nach eige-
nen Angaben einen Antrag für die Ausfuhr von 230 G36 nach Georgien abge-
lehnt. Die „WirtschaftsWoche“ (28. August 2008) meldet „Mehrfach hatte die
Bundesregierung verboten, ,die äußerst effiziente Waffe‘ (H&K-Eigenwer-
bung) nach Georgien zu verkaufen.“

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz von Land-
minen und Streumunition in Georgien und den Folgen für die Zivilbevölke-
rung?

2. Wie viele und welche

a) schwere Waffen,

b) Leichte Waffen und Kleinwaffen,

c) Landminen,

d) Streumunition

hat das georgische Militär in seinem Bestand, und woher stammen diese
Waffen nach Kenntnis der Bundesregierung?

3. Welche EU-Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche Rüs-
tungsgüter an Georgien geliefert, und inwieweit sind diese Lieferungen mit
dem EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren vereinbar?

Welche Länder haben Ablehnungen von Ausfuhranzeigen (Denials) ange-
zeigt, und was waren die Gründe?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10435

4. Welche Rüstungslieferungen hat Georgien seit Staatsgründung von Seiten
der USA erhalten, und welche weiteren Lieferungen sind geplant?

5. Welche Rolle haben nach Kenntnis der Bundesregierung US-Militärberater
im Georgien-Krieg gespielt, und ist dies Gegenstand der Beratungen in der
NATO?

6. Gibt es in der NATO Überlegungen, im Zuge der Heranführung Georgiens
an die NATO deren Streitkräfte weiter aufzurüsten und auszubilden?

Wenn ja, welche?

Deutsche Rüstungsgüter

7. Haben georgische Militär- und Sicherheitskräfte nach Kenntnis der Bun-
desregierung oder nachgeordneter Dienststellen Kriegswaffen oder sons-
tige Rüstungsgüter eingesetzt die

a) aus Beständen der Bundeswehr stammen,

b) sonstigen deutschen Ursprungs sind,

c) in erheblichem Umfang deutsche Teile oder Zulieferungen beinhalten?

Wenn ja, um welche Rüstungsgüter handelt es sich dabei?

8. In welchem jährlichen Umfang hat Georgien (1991 bis heute) von Seiten
der Bundeswehr Kriegswaffen oder sonstige Rüstungsgüter erhalten, und
um welche Güter und Mengen handelt es sich dabei im Einzelnen?

9. In welchem Umfang hat die Bundesregierung (1991 bis heute) die Liefe-
rung von Kriegswaffen oder sonstigen Rüstungsgütern an Georgien geneh-
migt?

Was wurde davon bislang geliefert (bitte aufgeschlüsselt nach Position der
Ausfuhrliste und Jahr)?

10. Wann und aus welchen Gründen hat die Bundesregierung (1991 bis heute)
Anfragen für den Export von Kriegswaffen oder sonstige Rüstungsgüter an
Georgien abgelehnt, und um welche Rüstungsgüter ging es dabei?

11. Liegen der Bundesregierung gegenwärtig georgische Anfragen, Voranfra-
gen oder noch nicht abgewickelte, aber bereits genehmigte Ausfuhren vor,
und beabsichtigt die Bundesregierung dem Nicht-NATO-Mitglied diese
Kriegswaffen oder sonstigen Rüstungsgüter zu liefern?

Wenn ja, mit welcher Begründung?

12. Inwieweit hat die Bundesregierung gewährleistet, dass deutsche Rüstungs-
güter von georgischer Seite nicht völkerrechtswidrig eingesetzt werden?

13. Was hat die Bundesregierung national oder international – z. B. im Rahmen
der OSZE oder EU/Europäischer Nachbarschaftspolitik – unternommen,
um die massenhafte Anhäufung von leichten und Kleinwaffen in Georgien
zu beseitigen und Georgien zu einer Vernichtung seiner Landminen und
Streumunition zu bewegen?

Mercedes-Lkw als Streumunitionsplattform

14. Handelt es sich bei der militärischen Version des Mercedes Actros 3341 um
ein Fahrzeug, dessen Ausfuhr nach dem Gesetz über die Kontrolle von
Kriegswaffen (KWKG) oder dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) geneh-
migungspflichtig ist?
Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 16/10435 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

15. Wann und in welchem Umfang hat die Bundesregierung die Ausfuhr von
Lkw an Georgien genehmigt bzw. bewilligt, die als Waffenträgerplattform
für Streumunition geeignet sind, und wer war der Endempfänger?

16. War bzw. ist den Genehmigungsbehörden bekannt, dass die gelieferten
Lkw mit Raketenwerfern für Streumunition bestückt werden können?

17. Welche anderen Staaten sind im Besitz dieses oder anderer raketenwerfer-
tauglichen deutschen Fahrzeugmodelle?

18. Seit wann hatte die Bundesregierung Kenntnis davon, dass Georgien deut-
sche Fahrzeuge als Streumunitionsplattform nutzt?

19. Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Verwendung deutscher
Rüstungsgüter beim Streuwaffeneinsatz zu verhindern, aufzuklären, und in
Zukunft auszuschließen?

Sturmgewehr G36 in Georgien

20. Liegen der Bundesregierung Informationen, z. B. der deutschen Botschaft
in Georgien, des deutschen Militärattachéstabes, von Mitarbeitern inter-
nationaler Militärmissionen in Georgien und/oder aus dem nachrichten-
dienstlichen Bereich, vor, die darauf hinweisen, dass G36-Gewehre bei
georgischen Sicherheitskräften genutzt werden?

Wenn ja, wann erfolgten solche Meldungen, und was war deren Inhalt?

Von wem werden/wurden die Waffen genutzt?

21. Welche konkreten „Untersuchungen“ oder Schritte haben die Bundesregie-
rung oder nachgeordnete Dienststellen bislang unternommen, um die Her-
kunft der G36-Gewehre in Georgien zu klären?

Welche Ergebnisse oder Zwischenergebnisse konnten dabei im Einzelnen
bislang erzielt werden?

22. Hat sich die Bundesregierung, die sich für die Markierung von Kleinwaf-
fen einsetzt, bisher bemüht, die Seriennummern der in Georgien genutzten
G36 in Erfahrung zu bringen, und mit welchem Ergebnis?

Falls ja, hat die Bundesregierung Kenntnis von Seriennummern der in
Georgien genutzten G36, und wie lauten diese?

Falls nein, wird sich die Bundesregierung, die sich international für eine
Markierung von Kleinwaffen einsetzt, bemühen, die Seriennummern in
Erfahrung zu bringen?

Exportkontrolle

23. Inwiefern ist die Vergabe von Lizenzen für die Bereiche

a) Kriegswaffen,

b) sonstige Rüstungsgüter,

c) Dual-Use-Güter

nach dem deutschen KWKG bzw. dem AWG genehmigungspflichtig?

Inwieweit macht es einen Unterschied, ob die Lizenzen an ausländische
Unternehmen oder deutsche Unternehmen/Deutsche im Ausland erteilt
werden?

24. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es – z. B. vor dem Hinter-
grund der massiven weltweiten Weiterverbreitung des G3 – in der Ver-

gangenheit Defizite bei der deutschen Lizenzvergabe insbesondere im

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/10435

Kleinwaffenbereich gab, und wenn ja, was wurde konkret unternommen,
um diese Defizite zu beseitigen?

25. Welche verschiedenen Lizenztypen gibt es im Bereich der Kriegswaffen,
sonstigen Rüstungsgüter und zivil-militärisch nutzbaren Dual-Use-Güter in
Deutschland, und was sind die Hauptmerkmale der jeweiligen Lizenz?

26. Welche Export- und/oder Lizenzgenehmigungen hat die Bundesregierung
hinsichtlich der Gewehre des Typs G36 bzw. HK50 (inklusive Techno-
logie und Komponenten) bislang erteilt, und welche Länder sind davon
betroffen?

27. Wie weitreichend ist die Lizenzgenehmigung, die Spanien hinsichtlich des
Gewehrs G36 erhalten hat?

Inwieweit kann Spanien mit bzw. ohne Zustimmung der Bundesregierung
Lizenzprodukte bzw. G36-Gewehre an Dritte weitergeben?

28. Welche andere Staaten haben sich um eine G36-Lizenz bemüht, und wie ist
der gegenwärtige Stand?

29. Welche Genehmigungen hat die Bundesregierung für die Lizenzproduktion
oder Endmontage von Kleinwaffen in Mexiko erteilt, und produziert
Mexiko einen Gewehrtyp, der mit dem G36 vergleichbar ist?

30. In welchen Ländern werden a) nach Kenntnis und b) mit Genehmigung der
Bundesregierung Gewehre hergestellt oder endmontiert, die wesentliche
Komponenten des G36 beinhalten?

In welchen Ländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung ähnliche Pro-
jekte geplant?

31. In welchen Ländern werden nach Kenntnis der Bundesregierung Gewehre
unter Verwendung wesentlicher Komponenten anderer Gewehre des Her-
stellers Heckler & Koch hergestellt oder endmontiert, bzw. in welchen
Ländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung ähnliche Projekte ge-
plant (bitte mit Nennung des jeweiligen Gewehrtyps)?

32. Hat die Bundesregierung in den Jahren 1998 bis 2008 den Export von we-
sentlichen Komponenten für G36-Gewehre oder anderer Gewehre des Her-
stellers Heckler & Koch genehmigt, die eine Herstellung oder Endmontage
von nicht völlig typgleichen Gewehren unter anderen Bezeichnungen als
den bei Heckler & Koch bzw. bei der Bundeswehr üblichen, ermöglicht,
und wenn ja, in welche Länder für welchen Gewehrtyp?

33. In welchen Ländern werden nach Kenntnis der Bundesregierung Gewehre
des Typs G36 (bzw. HK50) in seinen unterschiedlichen Versionen entwe-
der von

a) den Streitkräften,

b) staatlichen Kräften der Inneren Sicherheit oder

c) privaten Sicherheitsfirmen genutzt?

Um wie viele Gewehre handelt es sich dabei jeweils, und von wem wur-
den/werden die Waffen nach Kenntnis der Bundesregierung geliefert?

34. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Gewehre des Typs G36
bzw. HK50 illegal bzw. aus nichtdeutscher Produktion an Drittstaaten bzw.
nichtstaatliche Empfänger weitergegeben wurden?

Wenn ja, um welche Empfänger und Mengen handelt es sich dabei?

Welche Sanktionen/Reaktionen hat es hier im jeweiligen Fall gegeben?

Drucksache 16/10435 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

35. Welche Politik verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der Weitergabe
von Kleinwaffen, Kriegswaffen oder sonstigen Rüstungsfirmen an private
Sicherheitsunternehmen?

36. Was unternimmt die Bundesregierung, um zu verhindern, dass gegen Li-
zenz- und Endverbleibsgenehmigungen im Bereich von Kleinwaffen und
dazugehöriger Munition verstoßen wird?

Wie sehen die Verifikations- und Sanktionsmaßnahmen der Bundesregie-
rung in diesem Bereich aus?

37. Gab es in der Vergangenheit Fälle, bei denen ein begründeter Verdacht vor-
lag, dass

a) die Firma Heckler & Koch oder deren Beschäftigte,

b) Tochterunternehmen der Firma Heckler & Koch oder deren Beschäf-
tigte,

c) Lizenznehmer der Firma Heckler & Koch oder deren Beschäftigte

in den Verdacht gerieten, einen Verstoß gegen einschlägige außenwirt-
schaftsrechtliche oder kriegswaffenrechtliche Vorschriften begangen zu
haben?

Wenn ja, wann ereigneten sich diese, worum ging es dabei, und was ergab
die Aufklärung der jeweiligen Fälle?

Wie wurden eventuelle Verstöße geahndet?

38. Ist es aus Sicht der Bundesregierung ein Verstoß gegen einschlägige außen-
wirtschaftsrechtliche oder kriegswaffenrechtliche Vorschriften, wenn ein
Tochterunternehmen der Firma Heckler & Koch Kleinwaffen oder Klein-
waffenteile an eine private Sicherheitsfirma liefert oder mit privaten Si-
cherheitsfirmen Waffen erprobt und entwickelt?

Wenn nein, warum nicht?

39. Was hat die Bundesregierung getan bzw. plant die Bundesregierung zu tun,
um zu verhindern, dass deutsche Unternehmen weiterhin die Rüstungs-
exportvorschriften in Deutschland durch Lizenznehmer, internationale Ko-
operationsprogramme, ausländische Tochterunternehmen oder die Liefe-
rung von Teilkomponenten legal umgehen können?

40. Wie viele und welche

a) Gewehre vom Typ G36 (in den verschiedenen Versionen),

b) wesentlichen Komponenten (nicht Verschleißteile) für Gewehre vom
Typ G36 (in den verschiedenen Versionen)

wurden bei der Bundeswehr seit Einführung dieser Waffe pro Jahr als ver-
loren gemeldet und konnten bislang nicht wiedergefunden werden (Angabe
bitte nach Jahren gegliedert)?

Berlin, den 26. September 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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