BT-Drucksache 16/10386

Zur Energieaußenpolitik der Bundesregierung

Vom 24. September 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10386
16. Wahlperiode 24. 09. 2008

Große Anfrage
der Abgeordneten Jürgen Trittin, Winfried Nachtwei, Volker Beck (Köln), Marieluise
Beck (Bremen), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Hans-Josef Fell, Katrin Göring-
Eckardt, Winfried Hermann, Bärbel Höhn, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller
(Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Christine
Scheel, Irmingard Schewe-Gerigk, Rainder Steenblock, Dr. Wolfgang Strengmann-
Kuhn, Kerstin Andreae, Cornelia Behm, Dr. Thea Dückert, Peter Hettlich, Bettina
Herlitzius, Ulrike Höfken, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth
(Quedlinburg), Nicole Maisch, Jerzy Montag, Brigitte Pothmer, Silke Stokar von
Neuforn, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zur Energieaußenpolitik der Bundesregierung

Ohne eine kohärente Energieaußenpolitik, untrennbar verbunden mit Klima-
und Entwicklungspolitik, werden wir die globalen Herausforderungen des
Klimawandels und der Rohstoffkrise, weltweiter Armut und Ausgrenzung,
neuen Rüstungswettlaufs und weltweiter nuklearer Aufrüstung nicht bewältigen
können.

Die Ursache des Klimawandels liegt in der übermäßigen Nutzung wie Ver-
schwendung fossiler Energien. Bei Öl, Gas und anderen Energieträgern steht
eine rasant wachsende Nachfrage begrenzten Ressourcen gegenüber. Diese
Rohstoffkonkurrenz ist auch Ausdruck ungleicher Verteilung und monopolisier-
ter Märkte. Aktuelle Prognose der Vereinten Nationen (VN) ist, dass mit den ge-
genwärtigen Politikansätzen und Investitionstrends im Jahr 2030 immer noch
1,5 Milliarden Menschen keinen Zugang zu Elektrizität haben werden. Die
finanzielle Belastung der nicht Öl-exportierenden Entwicklungsländer über-
steigt inzwischen die Zahlungen der Entwicklungszusammenarbeit. Ohne mas-
sive Verstärkung des Anteils erneuerbarer Energien werden wir weder die
Klimaschutzziele erreichen noch die globale Armut überwinden. Unter dem
Deckmantel der Energiesicherung streben energiereiche Staaten wie Brasilien,
Iran oder Libyen nach Atomkraft. Industriestaaten verkaufen Nukleartechnolo-
gie in Entwicklungsländer und tragen so massiv zur nuklearen Proliferation bei.
Es gibt keine unilaterale Energiesicherheit. Die Überwindung des Rohstoff-
fluchs und die globale Energiesicherheit bedürfen der internationalen Zusam-
menarbeit. Wir brauchen durchsetzungskräftige Entscheidungs- und Handlungs-
fähigkeiten auf multilateraler Ebene, an denen es fehlt. Diversifizierung kann

Probleme mildern, ist aber nicht der Schlüssel zu langfristiger Energieversor-
gungssicherheit. Der Nachfragedruck auf Energieressourcen kann nur gemin-
dert werden mit den drei E: mehr erneuerbare Energien, mehr Energieeffizienz
und mehr Energieeinsparung.

Atomkraft ist kein Ausweg. Atomenergie ist ebenso endlich wie Öl und Gas und
schafft keine Energiesicherheit. Atomstrom kann den steigenden Bedarf an

Drucksache 16/10386 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Energie nicht ansatzweise decken. Den Primärverbrauch der Welt deckte die
Atomenergie 2003 mit 6,5 Prozent. Erneuerbare Energien lieferten mit 13,3 Pro-
zent mehr als das Doppelte. Betrachten wir die genutzte Endenergie, sind es nur
2 bis 3 Prozent mit sinkender Tendenz, die die Atomkraft liefert. Atomenergie
ist eine Nischentechnologie. Allein um 10 Prozent des Stroms aus Kohle, Öl und
Gas zu ersetzen, müssten weltweit über 1 000 Reaktoren gebaut werden. Die
dafür nötigen Subventionen können auch reiche Länder nicht aufbringen. Atom-
kraft ist alles andere als CO2-frei. Die Frage der Entsorgung des Atommülls ist
weltweit ungelöst. Auch Uran wird importiert, schafft Abhängigkeiten und ist
eine endliche Ressource. Atomkraft ist nicht wettbewerbsfähig. In Entwick-
lungsländern geht es um ein dezentrales bezahlbares Energieangebot, das über
Atomkraft nicht erreicht werden kann. Und wer die Bedrohung durch den
Terrorismus ernst nimmt, muss das Risiko Atomkraft abbauen und nukleare
Proliferation verhindern.

Moderne Energieaußenpolitik muss all diese Herausforderungen angehen und
helfen, unsere Energieversorgung langfristig abzusichern, indem sie beiträgt zu
einer weltweiten Energiewende für Energie und Sicherheit. Verantwortliche
Energieaußenpolitik muss auf globale Gerechtigkeit setzen. Vorausschauende
Energieaußenpolitik muss krisenpräventive Elemente in allen Politikbereichen
stärken und ist strategische Friedenspolitik.

Mit Sorge sehen wir, dass Energieaußenpolitik immer noch vor allem als Macht-
politik und Politik für Gasrohre und Ölpipelines verstanden wird. Die Europäi-
sche Union (EU) ist von einer kohärenten Energieaußenpolitik weit entfernt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welches sind nach Ansicht der Bundesregierung die zentralen energie-
politischen Abhängigkeiten und Herausforderungen, denen sich Deutschland
in den kommenden Jahren und Jahrzehnten stellen muss?

2. Gibt es ein übergreifendes Gesamtkonzept Energieaußenpolitik der Bundes-
regierung?

Wenn ja:

a) Welches sind die Eckpunkte und Ziele dieses Konzepts und wo liegen die
Schwerpunkte?

b) Welche Ressorts sind an der Umsetzung und Fortentwicklung dieses Kon-
zepts beteiligt?

c) Welche Fortschritte wurden in der Umsetzung des Konzepts erreicht?

d) Wo sieht die Bundesregierung die aktuellen Herausforderungen in der
Umsetzung des Konzepts?

Multilaterale Energiepolitik

3. Welche wesentlichen institutionellen Lücken und welche Notwendigkeiten
sieht die Bundesregierung bei der Gestaltung eines multilateralen Regel-
werks für eine globale „Energy Governance“ angesichts der Tatsache, dass
ein rasanter Wettlauf um Ressourcen bereits begonnen hat und durch-
setzungskräftige zivile Strukturen für eine wirksame globale Energiepolitik
fehlen?

4. Welche Initiativen, Programme und Projekte unterstützt die Bundesregierung
national und in der EU, um durchsetzungskräftige institutionelle Strukturen
und Regeln für eine zukunftsfähige globale „Energy Governance“ zu schaf-
fen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10386

5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die Inter-
nationale Energieagentur (IEA) als Club der OECD-Staaten zu klein ist an-
gesichts der globalen energiepolitischen Herausforderungen und sich öffnen
muss für Liefer-, Transit- und Verbraucherländer außerhalb der OECD?

6. Wie sieht die Bundesregierung das Potenzial der IEA für eine globale „En-
ergy Governance“?

a) Für welche Reformen in der IEA setzt sich die Bundesregierung ein?

b) Wie unterstützt die Bundesregierung bilateral und in der EU eine Öffnung
der IEA für Nicht-OECD-Staaten?

c) Flankiert die Bundesregierung bilateral und/oder in der EU eine Öffnung
der IEA für Nicht-OECD-Staaten durch Förderung kohärenter nationaler
Institutionen und Aufbau personeller Kapazitäten in Partnerstaaten?

Falls ja, mit welchen Initiativen, Programmen und Projekten?

d) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die IEA zu einem Motor
einer globalen Energiewende hin zu Energieeffizienz, Energieeinsparung
und erneuerbare Energien wird?

Falls nein, wieso nicht?

Falls ja, welche Herausforderungen existieren dabei, und welche Initiati-
ven hat die Bundesregierung ergriffen, um diese Herausforderungen zu
überwinden?

e) In welcher Weise setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Energie-
effizienz, Energieeinsparung und erneuerbare Energien zu einem Thema
des IEA Ministertreffens 2009 werden?

7. Welche Rolle spielen die Prognosen der IEA für die energiepolitische Strate-
gie der Bundesregierung?

a) Wie beurteilt die Bundesregierung die z. T. gravierenden Fehlprognosen
der IEA, die das Potenzial erneuerbarer Energien grundsätzlich zu gering
ansetzen, wie etwa bei der Ausbaugeschwindigkeit der Windenergie, und
die Entwicklung des Erdölpreises, Kohlepreises sowie der Erdöl-Förder-
mengenentwicklung in der Nordsee zu positiv?

b) Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag der IEA, tausend neue
Atomreaktoren zu bauen?

Sind der Bundesregierung Berichte der IEA bekannt, aus denen hervor-
ginge, dass genügend Uran für diese Kraftwerke zur Verfügung stünde?

c) Für welche Zeiträume rechnet die Bundesregierung mit der Überschrei-
tung des globalen Fördermaximums bei Erdöl, Erdgas, Kohle und Uran?

8. Wie ist der Stand der internationalen Bemühungen, das VN-Umweltpro-
gramm (UNEP) zu einer VN-Umweltorganisation (UNEO) aufzuwerten?

a) Welche Fortschritte hat die 2007 in Paris eingesetzte „Gruppe der Freunde
der UNEO“ erreicht?

b) Welche Rolle soll eine UNEO nach den Vorstellungen der Bundesregie-
rung in der Energiepolitik übernehmen?

c) Mit welchen Initiativen und Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung
die Gründung einer UNEO?

d) Wie sieht der weitere Zeitplan zur Gründung einer UNEO aus?

9. Welche Rolle spielt der Energiechartavertrag (ECT) für die Zusammenarbeit
zwischen Verbraucher-, Transit- und Lieferländern?
a) Welche Transit- und Lieferländer sind Mitglied des ECT?

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Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es einer Revision des
ECT bedarf, um diesen für Liefer- und Transitländer akzeptabler zu
machen?

b) Falls ja, welche Prinzipien des ECT sind aus Sicht der Bundesregierung
nicht kompromissfähig?

c) Welche Schritte unternimmt und unterstützt die Bundesregierung bilate-
ral und in der EU, um den Beitritt von Liefer- und Transitländern zum
ECT zu fördern?

10. Welches Potenzial sieht die Bundesregierung in der Zusammenarbeit des
ECT, der IEA und der United Nations Economic Commission for Europe
(UNECE) zur weltweiten Förderung von Energieeffizienz?

a) Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die wichtigsten Ergebnisse
der Konferenz „International Cooperation on Energy Efficiency: Wor-
king together for a Low-carbon Economy“ am 28. Mai 2008 in Genf, die
der ECT in enger Zusammenarbeit mit der IEA und der UNECE durch-
geführt hat?

b) Welche Schritte zur Umsetzung der Ergebnisse dieser Konferenz sind
der Bundesregierung bekannt?

c) In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung die Umsetzung der
Konferenzergebnisse?

11. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit dem Vorschlag einer „Ener-
gie-KSZE“ (KSZE – Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in
Europa)?

a) Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um diesen
Vorschlag umzusetzen?

b) Welche Alternativen sieht die Bundesregierung, um die mit dem
Vorschlag einer „Energie-KSZE“ verfolgten Ziele zu erreichen?

12. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag für eine „Energie-
NATO“?

13. Welche Aktivitäten im Energiebereich der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sind der Bundesregierung bekannt?

a) Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung in der OSZE das
Potenzial von Energiefragen im Sinne des zweiten Korbes der Schluss-
akte von Helsinki für Vertrauensbildung genutzt?

b) Inwieweit nutzt die Bundesregierung die OSZE als paneuropäisches
Forum, um erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu fördern?

c) Inwieweit wird die OSZE nach Kenntnis der Bundesregierung genutzt
zur Vorbereitung von politischen Prozessen und Entscheidungen in
anderen Institutionen, wie z. B. in der IEA oder dem ECT?

d) Welche Initiativen, Maßnahmen und Projekte in der OSZE zur Umset-
zung der Erklärung des OSZE-Ministerrates 2007 in Madrid zu Umwelt
und Sicherheit und der Vorstellungen des OSZE Vorsitzes 2007 über
einen OSZE „Aktionsplan betreffend die Bedrohungen und Chancen auf
dem Gebiet der Umwelt und Sicherheit“ im Energiebereich sind der
Bundesregierung bekannt?

e) Strebt die Bundesregierung eine zukünftige Befassung des OSZE-Minis-
terrates mit Energiefragen an?

Falls ja, mit welchen Schwerpunkten?
Falls nein, wieso nicht?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/10386

f) Welche Initiativen, Maßnahmen und Projekte des Büros des Koordina-
tors für ökonomische und ökologische Aktivitäten der OSZE (OCEEA)
und der OSZE Feldmissionen im Bereich erneuerbare Energien und
Energieeffizienz unterstützt die Bundesregierung?

g) Welche Initiativen, Maßnahmen und Projekte in der OSZE zur Befas-
sung mit nuklearen Altlasten und Nuklearmüll in der OSZE unterstützt
die Bundesregierung politisch oder finanziell?

h) Wurde im Rahmen der OSZE diskutiert, wie mit einer internationalen
Energieversorgungskrise umgegangen werden kann, und welche Kon-
fliktpotenziale bestehen?

i) Wurde im Rahmen der OSZE diskutiert, welche Sicherheitsbedrohung
für Europa aus einem Nachlassen der europäischen Ölförderung folgt?

14. Welches Potenzial sieht die Bundesregierung für das Internationale Ener-
gieforum (IEF) als Dialogforum zwischen Liefer- und Verbraucherstaaten?

a) Welche Schwerpunkte behandelt das IEF aktuell, und welche Themen
stehen im Mittelpunkt der deutschen Mitgliedschaft im Exekutivrat und
der International Support Group des IEF?

b) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass sich das IEF mit erneuer-
baren Energien befasst?

Falls ja, in welcher Weise?

Falls nein, wieso nicht?

c) Sind der Bundesregierung Bestrebungen bekannt, das IEF mit Fragen
der Produktion und der Lieferung von zukünftig in der Wüste produzier-
ter Solarenergie zu befassen?

Setzt sich die Bundesregierung für einen Einbezug oder stärkeren Ein-
bezug dieses Themas in das IEF ein?

d) Setzt sich die Bundesregierung für eine Befassung des IEF mit Fragen
der Transparenz im Energiesektor, Rechtsstaatlichkeit, guten Regie-
rungsführung und Menschenrechte ein?

Falls ja, in welcher Form?

Falls nein, wieso nicht?

e) Setzt sich die Bundesregierung für eine Befassung des IEF mit Fragen
des Schutzes von Energieinfrastruktur und Transportwegen ein?

Falls ja, mit welcher Zielrichtung?

15. Wie sieht die Bundesregierung die Rolle der Welthandelsorganisation
(WTO) für die Gestaltung einer globalen „Energy Governance“?

a) Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung Energie in den
Verhandlungen mit WTO-Beitrittskandidaten?

b) Welche Zielrichtung wird dabei nach Kenntnis der Bundesregierung ver-
folgt?

c) In welcher Weise schränken die existierenden WTO-Regeln eine welt-
weite Förderung und andere Maßnahmen zur weltweiten Markteinfüh-
rung erneuerbarer Energien ein?

d) Welche Initiativen unterstützt die Bundesregierung in der WTO, um die
Förderung, Anreizsysteme und/oder Handelserleichterungen für erneu-
erbare Energien und die internationale Markteinführung erneuerbarer

Energien voranzutreiben?

Drucksache 16/10386 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

e) Wie und wann will die Bundesregierung die weltweite Festlegung öko-
logischer und sozialer Mindeststandards für die Erzeugung von Biokraft-
stoffen in der WTO thematisieren?

f) Wie bewertet die Bundesregierung die Chance auf eine Einigung inner-
halb der WTO auf ökologisch-soziale Mindeststandards sowie ein Zer-
tifizierungssystem für Biokraftstoffe?

16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in ihrem Engage-
ment für eine globale „Energy Governance“ aus der Tatsache, dass der Öl-
und Gasmarkt auf der Anbieterseite von staatlichen Firmen dominiert wird?

Vereinte Nationen

17. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung in Bezug auf die Befassung der
VN-Generalversammlung mit Energiepolitik?

a) Welche Fortschritte sieht die Bundesregierung in der politischen För-
derung erneuerbarer Energien durch die VN-Generalversammlung seit
Einführung einer umfassenderen Resolution über die Förderung neuer
und erneuerbarer Energien im Jahr 2001 (VN GV A/RES/56/200 vom
21. Dezember 2001)?

b) Welche Hauptherausforderungen sieht die Bundesregierung für die Um-
setzung der Empfehlungen des Berichts des VN-Generalsekretärs und
der Resolution der 62. VN-Generalversammlung über die Förderung
neuer und erneuerbarer Energien bis zur nächsten Fortschrittsprüfung
durch die 64. Generalversammlung der Vereinten Nationen?

c) Welche Schwerpunkte verfolgt die Bundesregierung in ihren Aktivitäten
zur Umsetzung der Empfehlungen des VN-Generalsekretärs und der
Resolution über die Förderung neuer und erneuerbarer Energien?

d) Welche noch aktuellen Resolutionen bisheriger VN-Generalversamm-
lungen befassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit der För-
derung von Atomkraft?

18. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit des 2004 gegründeten
Netzwerkes UN-Energy, das energiepolitische Aktivitäten verschiedener
VN-Organisationen, Programme und Abteilungen zusammenführen soll?

a) Welche Organisationen, Institutionen, Programme und Abteilungen sind
nach Kenntnis der Bundesregierung Mitglied im UN-Energy-Netzwerk?

b) Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitsteilung zwi-
schen den UN-Energy-Mitgliedern aus?

c) Inwieweit bestehen aus Sicht der Bundesregierung noch Lücken und
Potenzial für Synergien im Gesamtengagement von UN-Energy, und
inwieweit sieht die Bundesregierung Doppelungen von Mandaten und
Aktivitäten?

d) Welche Mitglieder im UN-Energy-Netzwerk befassen sich nach Kennt-
nis der Bundesregierung mit der Förderung erneuerbarer Energien und/
oder Energieeffizienz?

e) Welche Mitglieder im UN-Energy-Netzwerk befassen sich nach Kennt-
nis der Bundesregierung mit der Förderung von Atomkraft?

f) Welche UN-Energy-Aktivitäten im Energiebereich dienen nach Kennt-
nis der Bundesregierung Zielen der Krisenprävention und des Krisen-
managements?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/10386

g) Auf welche Höhe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung Mit-
tel aus regulären Haushalten der UN-Energy-Mitglieder und freiwillige
Zuwendungen an diese spezifisch für Aktivitäten im Energiebereich?

h) In welcher Höhe werden Aktivitäten der UN-Energy-Mitglieder im
Energiebereich nach Kenntnis der Bundesregierung aus Mitteln der Glo-
balen Umweltfazilität (GEF) finanziert?

i) In welcher Höhe sind Mittel der UN-Energy-Mitglieder nach Kenntnis
der Bundesregierung insgesamt zur Förderung erneuerbarer Energien
ausgewiesen, und in welcher Höhe sind Mittel insgesamt zur Förderung
von Energieeffizienz ausgewiesen?

j) Setzt sich die Bundesregierung für eine institutionelle Stärkung von UN-
Energy ein?

Falls ja, auf welche Weise?

Falls nein, wieso nicht?

k) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Mitgliedstaaten der Verein-
ten Nationen aktiver und direkter in die koordinierenden Aktivitäten von
UN-Energy einzubeziehen?

Falls ja, in welcher Form?

Falls nein, wieso nicht?

19. Welche Schritte sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang unternom-
men worden oder geplant, um nach dem Scheitern der 15. Sitzung der Kom-
mission für Nachhaltige Entwicklung (CSD) im Jahr 2007 eine neue CSD-
Runde zu Energie und Klimawandel einzuleiten?

a) Wie schätzt die Bundesregierung die Expertise des UN Department of
Economic and Social Affairs im Bereich erneuerbare Energien, Energie-
effizienz und Energieeinsparung ein?

b) Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung unternom-
men, um diese Expertise zu stärken?

c) Welche Pilotinitiativen auf Basis der Beschlüsse des Weltgipfels für
Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 sind der Bundesregie-
rung bekannt, die auf einen weltweiten Überprüfungsmechanismus in
Energiefragen hinarbeiten?

20. Welche Aktivitäten verfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die
UNECE im Energiebereich?

a) In welcher Weise und mit welchen spezifischen Aktivitäten orientiert
sich die UNECE nach Kenntnis der Bundesregierung an den Leitlinien
des „Global Compact on Corporate Citizenship in the Global Economy“
des VN-Generalsekretärs?

b) Welche Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Privatsektor und der
internationalen Finanzwelt beteiligen sich nach Kenntnis der Bundes-
regierung an Aktivitäten der UNECE im Energiebereich?

c) In welcher Weise trägt die UNECE nach Kenntnis der Bundesregierung
zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbarer Energien bei?

21. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit der VN-Regionalkommis-
sionen im Energiebereich?

a) Welche besonderen Herausforderungen im Energiebereich in ihrer
jeweiligen Region thematisieren und/oder adressieren nach Kenntnis der

Bundesregierung die Economic Commission for Africa (ECA), die
Economic Commission for Latin America and the Caribbean (ECLAC),

Drucksache 16/10386 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

die Economic and Social Commission for Asia and the Pacific (ESCAP)
und die Economic and Social Commission for Western Asia (ESCWA)?

b) Welche regionalen Kooperationen oder Süd-Süd-Kooperationen befas-
sen sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit diesen Herausforderun-
gen, wie zum Beispiel Luftverschmutzung und Energie?

c) In welcher Weise setzt sich die Bundesregierung bilateral und in der EU
dafür ein, dass besondere Herausforderungen in anderen Regionen im
Energiebereich im Rahmen außenpolitischer Strategien thematisiert und
adressiert werden?

d) Welches Potenzial sieht die Bundesregierung dafür, die Arbeit der VN-
Regionalkommissionen im Energiebereich zu stärken?

22. Welches Mandat hat das UNEP nach Kenntnis der Bundesregierung im Be-
reich Energie?

a) Welche Schwerpunkte und Ziele verfolgen nach Kenntnis der Bundes-
regierung laufende Aktivitäten von UNEP im Energiebereich?

b) Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung die finanzielle und per-
sonelle Ausstattung des UNEP-Energieprogramms im Vergleich zur
Ausstattung von UNEP insgesamt aus?

c) Betreibt oder unterstützt die Bundesregierung Initiativen zur Stärkung
von UNEP im Energiebereich mit dem Ziel, die Aufwertung von UNEP
zu einer UNEO zu fördern?

d) Welche Strategien und Projekte verfolgt nach Kenntnis der Bundesregie-
rung die von der UNEP-Abteilung für Technologie, Industrie und Wirt-
schaft initiierte Finanzinitiative zur Mobilisierung des Privatsektors für
nachhaltige Energien (SEFI)?

e) Welche deutschen Partnerinnen und Partner dieser Initiative sind der
Bundesregierung bekannt?

f) Welche wesentlichen Schlussfolgerungen und Empfehlungen der im
Rahmen dieser Initiative gegründeten Allianz „SEFI Public Finance
Allicance“ (SEF Alliance) sind der Bundesregierung bekannt?

g) Wie schätzt die Bundesregierung die wirtschaftlichen Auswirkungen
von Projekten der UNEP-Initiative zur Entwicklung ländlicher Energie-
unternehmen (REED) ein (Kosten-Nutzen-Verhältnis)?

h) Wie ist REED nach Kenntnis der Bundesregierung finanziell ausgestat-
tet?

i) Welche Projekte unterstützt UNEP nach Kenntnis der Bundesregierung
zur Förderung erneuerbarer Energien im Mittelmeerraum?

23. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung in Bezug auf die Aktivitäten des
United Nations Development Programme (UNDP) im Bereich Energie?

a) Welche Schlussfolgerungen und Empfehlungen enthält nach Kenntnis
der Bundesregierung der Bericht an den UNDP-Exekutivrat vom 14. Juli
2008 „Evaluation of the role and contribution of UNDP in the environ-
ment and energy“ (DP/2008/46)?

b) Inwieweit teilt die Bundesregierung diese Schlussfolgerungen und Emp-
fehlungen?

c) Welche Beschlüsse hat der UNDP Exekutivrat im Anschluss an diese
Schlussfolgerungen und Empfehlungen gefasst?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/10386

d) Welche Aktivitäten verfolgt UNDP nach Kenntnis der Bundesregierung
im Bereich Energie zur Umsetzung dieser Beschlüsse und in Umsetzung
des UNDP Strategic Plan 2008 bis 2011?

e) Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung unter-
nommen, um die Kapazitäten der UNDP-Regional- und Länderbüros im
Bereich Energie zu stärken?

f) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Programme im Energiebe-
reich für ärmste Länder, die zur Armutsbekämpfung und nachhaltiger Ent-
wicklung beitragen, gestärkt werden müssen, und solche Programme nicht
von einer Finanzierung aus Klimaschutzmitteln abhängig sein dürfen?

Falls ja, wieso?

Falls nein, wieso nicht?

g) Welche Mittel stehen UNDP nach Kenntnis der Bundesregierung für
Aktivitäten spezifisch im Bereich Energie aus dem UNDP-Regelhaus-
halt und aus zusätzlichen freiwilligen Zuwendungen an UNDP zur Ver-
fügung, und in welcher Höhe werden UNDP-Aktivitäten im Bereich
Energie aus Mitteln der GEF finanziert?

24. Mit welchen Aktivitäten werden nach Kenntnis der Bundesregierung in
der United Nations Conference on Trade and Development (UNCTAD)
der „Accra-Accord“ und die „Accra-Erklärung“ der UNCTAD-XII-Konfe-
renz vom 20. bis 25. April 2008 in Ghana im Energiebereich umgesetzt?

a) Inwieweit wird dabei die Empfehlung des UNCTAD-Generalsekretärs in
seinem Bericht an die UNCTAD-XII-Konferenz umgesetzt, dass eine
Diversifizierung in erneuerbare Energien für globale Energiesicherheit
ein Imperativ ist?

b) Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuellen Schwer-
punkte und Ziele der UNCTAD Biofuels Initiative?

c) Welche Erfahrungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rah-
men des UNCTAD-Projekts für Clean Development Mechanism (CDM)
in Least Developed Countries gemacht, und welche Schlussfolgerungen
sind daraus für zukünftige Aktivitäten gezogen worden?

d) Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Schwerpunkte und
Ziele der UNCTAD Carbon Neutral Initiative, und welche Rolle spielen
dabei Energiefragen?

e) Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt das Potenzial des
UNCTAD-Instrumentariums im Bereich Energie, Handel und nachhal-
tiger Entwicklung?

f) Wie könnten die UNCTAD-Aktivitäten im Bereich Energie aus Sicht der
Bundesregierung weiterentwickelt werden, und wie setzt sich die Bun-
desregierung dafür ein?

25. Welche Aktivitäten der Welternährungsorganisation (FAO) im Bereich
Energie und Ernährungssicherheit und der Sicherung des Rechts auf
Nahrung sind der Bundesregierung bekannt?

a) Auf welche Ansätze und Strategien setzt die FAO nach Kenntnis der
Bundesregierung, um der nachgewiesenen und potenziellen Gefährdung
der Ernährungssicherheit und des Rechts auf Nahrung durch die Produk-
tion von Biokraftstoffen entgegenzuwirken?

b) Welche Rolle hat nach Kenntnis der Bundesregierung die FAO bei der

Erarbeitung von Kriterien sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit in
der Produktion von Biokraftstoffen?

Drucksache 16/10386 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

c) Kommt der FAO aus Sicht der Bundesregierung eine Rolle zu bei der
Erarbeitung und internationalen Verbreitung und Sicherung von sozialen
und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien, und wenn ja, in welcher Form?

d) Welche Erfahrungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von An-
bauländern von Biokraftstoffen bereits mit dem „Analytical Framework
Tool“ im Rahmen des FAO-Projekts für Bioenergie und Ernährungs-
sicherheit (BEFS) gemacht worden?

e) Ist Deutschland in die Arbeit der Internationalen Bioenergieplattform
(IBEP) unter der Schirmherrschaft der FAO involviert, und wenn ja wie?

f) Wie bewertet die Bundesregierung das bisher Erreichte der IBEP ins-
besondere in Bezug auf deren Aktionsplan?

g) In welche Aktivitäten der Globalen Partnerschaft für Bioenergie (Global
Bioenergy Partnership – GBEP) unter der Schirmherrschaft der FAO ist
Deutschland involviert, und wie bewertet die Bundesregierung die bis-
herigen Aktivitäten der GBEP?

26. Welche Fortschritte zur Förderung erneuerbarer Energien wurden nach Ein-
schätzung der Bundesregierung in der United Nations Educational, Scien-
tific and Cultural Organization (UNESO) erreicht seit Einrichtung des
International Arid Zone Programme 1950?

a) Mit welchen aktuellen Aktivitäten, und in welchen Regionen und Län-
dern werden nach Kenntnis der Bundesregierung erneuerbare Energien
in der UNESCO gefördert?

b) Welche Schwerpunkte und Ziele verfolgt nach Kenntnis der Bundes-
regierung das GREET-Programm (Global Renewable Energy Education
and Training Programme)?

c) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Einrichtung
eines Entwicklungszentrums für nachhaltige Energie in Moskau unter
der Schirmherrschaft der UNESCO?

d) Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die wichtigsten Ergebnisse
der 2006 in Almaty abgehaltenen regionalen Ministerkonferenz über
erneuerbare Energien in Zentralasien „The strategic role of renewable
energy for the sustainable development of Central Asia“?

e) Welche Schritte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung unternom-
men zur Umsetzung der Ergebnisse dieser Konferenz?

f) Betreibt oder unterstützt die Bundesregierung eine Initiative zur erneu-
ten Befassung des UNESCO-Exekutivrats mit dem Thema erneuerbare
Energien und/oder Energieeffizienz?

27. Welche Initiativen in der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Bereich
Energie und Gesundheit sind der Bundesregierung bekannt?

a) Welche Bilanz zieht die Bundesregierung in Bezug auf die Umsetzung
der energiebezogenen Empfehlungen der IV. Ministerkonferenz der
WHO/Europa über Umwelt und Gesundheit in Budapest 2004?

b) In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung das WHO-Programm
gegen häusliche Luftverschmutzung, das Gesundheitsrisiken aufgrund des
fehlenden Zugangs in Entwicklungsländern zu moderner Energie angeht?

c) Auf welche Lösungsansätze setzt die Bundesregierung im Kampf gegen
häusliche Luftverschmutzung, die nach dem Weltgesundheitsbericht
2002 der WHO für 2,7 Prozent der weltweiten Krankheitslast verant-

wortlich ist, d. h. Grund ist für 2,7 Prozent der weltweiten Fälle von
Krankheiten und Behinderungen bis hin zu vorzeitiger Sterblichkeit.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/10386

28. Welche Aktivitäten des International Research and Training Institute for the
Advancement of Women (UN-INSTRAW) der Vereinten Nationen im Be-
reich Frauen und Energie sind der Bundesregierung bekannt?

a) Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein Vorschlag von
UN- INSTRAW im Jahr 2006, Frauen und Energie zu einem Schlüssel-
bereich der Forschung zu machen, weiter verfolgt worden?

Falls der Vorschlag nicht weiter verfolgt wurde, was sind nach Einschät-
zung der Bundesregierung die Gründe, und wie war/ist die Haltung der
Bundesregierung dazu?

b) Inwieweit begrenzen nach Einschätzung der Bundesregierung begrenzte
Ressourcen die Arbeit von UN-INSTRAW im Bereich Frauen und Ener-
gie?

c) Inwieweit ist nach Einschätzung der Bundesregierung Grund für eine
zurückhaltende finanzielle Unterstützung von UN-INSTRAW seitens
der Staaten eine Unsicherheit über die künftige Rolle von UN-
INSTRAW in einer neuen Architektur der Genderstrukturen der Ver-
einten Nationen?

d) Welches zukünftige Potenzial sieht die Bundesregierung für eine Befas-
sung von UN-INSTRAW mit dem Bereich Frauen und Energie?

29. Welche Schwerpunkte verfolgt die Bundesregierung als Mitglied des Indus-
trial Development Board der United Nations Industrial Development Orga-
nization (UNIDO) im Energiebereich?

a) Welche Ansätze und Strategien in der UNIDO zur Adressierung des stei-
genden Energiebedarfs in Entwicklungsländern erweisen sich nach Ein-
schätzung der Bundesregierung als erfolgreich?

b) Auf welche Ansätze und Strategien setzt die UNIDO nach Kenntnis der
Bundesregierung zur Steigerung von industrieller Energieeffizienz und
klimafreundlicher nachhaltiger Produktion?

c) Welche Energiequellen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung
in der UNIDO als geeignet erwiesen, um Produktion und Wettbewerbs-
fähigkeit in ländlichen Gebieten zu fördern?

d) Welche besonderen geographischen Herausforderungen und Prioritäten
im Energiebereich adressiert die UNIDO nach Kenntnis der Bundes-
regierung?

30. Wie bewertet die Bundesregierung die Fortschritte in der Umsetzung des
UN-HABITAT-Mandats (UN-HABITAT – United Nations Human Settle-
ments Programme) im Bereich Energie und städtische Umwelt?

a) Welche Bedeutung misst UN-HABITAT nach Kenntnis der Bundes-
regierung erneuerbaren Energien bei im Rahmen des Programms zur
Aufwertung von Slums?

b) Welche Bedeutung misst UN-HABITAT nach Kenntnis der Bundes-
regierung erneuerbaren Energien bei zur Versorgung von Haushalten in
Entwicklungsländern mit Wasser, sanitärer Versorgung, Elektrizität und
Energie zum Kochen?

c) Welche energiepolitischen Ansätze und Strategien verfolgt UN-HABI-
TAT nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Programms für
städtischen Transport?

31. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Verhandlungen
über zukünftige Aufgaben und Prioritäten der Internationalen Atomenergie-
agentur (IAEA) im Anschluss an den im Mai 2008 auf Ersuchen des Gene-

raldirektors der IAEA vorgelegten Bericht einer unabhängigen Kommis-

Drucksache 16/10386 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

sion „Reinforcing the Global Nuclear Order for Peace and Prosperity: The
Role of the IAEA to 2020 and Beyond“?

a) Für welche zukünftigen Prioritäten setzt sich die Bundesregierung als
Mitglied des IAEA Board of Governors ein?

b) Welche Aktivitäten der IAEA dienen nach Kenntnis der Bundesregie-
rung der Beratung von Staaten, die die Neueinführung von Nuklear-
energieprogrammen in Betracht ziehen und inwieweit sollen diese Akti-
vitäten verstärkt werden?

c) Setzt sich die Bundesregierung in der IAEA und in den Vereinten Natio-
nen dafür ein, dass die IAEA bei solcher Beratung eng mit den Vereinten
Nationen zusammenarbeitet um zu gewährleisten, dass Staaten sich vor
der Einführung von Nuklearenergieprogrammen umfassend über alter-
native Energieszenarien informieren?

Falls ja, in welcher Weise?

d) Welche Aktivitäten der IAEA dienen nach Kenntnis der Bundesregie-
rung dazu, den Privatsektor mit in die Verantwortung zu nehmen für
grenzüberschreitende Kosten und Risiken der Nuklearenergie?

e) Welche Staaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegen eine
Stärkung dieser Aktivitäten?

f) Sollen nach Kenntnis der Bundesregierung Aktivitäten der IAEA ver-
stärkt werden, die dazu dienen, mit anderen Organisationen, politischen
Entscheidungsträgerinnen und -trägern und der Zivilgesellschaft Infor-
mationen über Risiken der Nuklearenergie zu teilen?

g) Welche Staaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegen eine
Stärkung der IAEA in diesem Bereich?

h) Sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die Fähigkeiten der IAEA
gestärkt werden, weltweit Reaktoren und andere Nukleareinrichtungen
auf Sicherheitsmängel und Risiken zu überprüfen?

Wenn ja, in welcher Weise?

Wenn nein, wieso nicht?

i) Sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die Fähigkeiten der IAEA
gestärkt werden, die zivile Nutzung von Nuklearprogrammen zu über-
wachen?

Falls ja, in welcher Weise?

Falls nein, welche Hindernisse stehen einer Stärkung der IAEA in die-
sem Bereich entgegen?

Internationale Agentur für Erneuerbare Energien (IRENA)

32. Wie sieht die Bundesregierung die Rolle der Internationalen Agentur für Er-
neuerbare Energien (IRENA) bei der Forcierung der weltweiten Nutzung
erneuerbarer Energien?

a) Wie unterstützt die Bundesregierung die Arbeit der neuen Agentur finan-
ziell, inhaltlich und organisatorisch?

b) Welche Ziele und Arbeitsfelder werden von der neuen Agentur verfolgt,
und wie wird dies von der Bundesregierung bewertet?

c) Welche Staaten beteiligen sich bislang aktiv an der Arbeit der IRENA?

d) Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um eine erfolg-

reiche Arbeit der IRENA zu gewährleisten?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/10386

Vorbildfunktion internationaler Einrichtungen für energiepolitischen Wandel

33. Welche Standards, Regeln und Praktiken sind der Bundesregierung bekannt
in Bezug auf Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in Ge-
bäuden der Mitglieder von UN-Energy, der OSZE und anderer multilatera-
ler und regionaler Organisationen, in denen Deutschland Mitglied ist?

a) Inwieweit legen diese Organisationen nach Kenntnis der Bundesregie-
rung Berichte über Energieeffizienz und den Energiemix in ihren Gebäu-
den vor, wie zum Beispiel die UNEP-Abteilung für Technologie, Indus-
trie und Wirtschaft (DTIE) in ihrem öffentlichen Bericht „Learning by
Doing“, UNEP DTIE Sustainability Report 2004–2005?

b) Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für mehr Energieeffizienz und
Einsatz erneuerbarer Energien in multilateralen und regionalen Organi-
sationen ein, in denen sie Mitglied ist?

c) Wie sind Gebäude deutscher Auslandsvertretungen, Stiftungen und
Mittlerorganisationen der Auswärtigen Kulturpolitik wie Goethe-Insti-
tute in Bezug auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien ausgestat-
tet, und welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um Ener-
gieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in diesen Gebäuden
zu fördern?

34. Wie bewertet die Bundesregierung die Expertise des deutschen Personals
bei den Vereinten Nationen, internationalen Finanzinstitutionen und an-
deren internationalen Einrichtungen im Bereich erneuerbare Energien und
Energieeffizienz?

a) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um diese Exper-
tise auf dem Stand der Technik zu halten und weiter auszubauen?

b) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um den Zugang
deutschen Personals mit Expertise im Bereich erneuerbare Energien und
Energieeffizienz zur Weltbank und anderen Institutionen zu fördern, in
denen gegen die Empfehlungen des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen nach wie vor auf fossile Energien und/oder Atomkraft zur
weltweiten Energieversorgung gesetzt wird?

In welchen Institutionen und Programmen sieht die Bundesregierung
einen entsprechenden Bedarf, Expertise zu stärken?

Internationale Zivilgesellschaft

35. Wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag von Initiativen und Partner-
schaften wie dem globalen Politiknetzwerk Renewable Energy Policy Net-
work für das 21. Jahrhundert (REN21), der Renewable Energy and Energy
Efficiency Partnership (REEP), dem Mediterranean Renewable Energy
Programme (MEDREP), der Johannesburg Renewable Energy Coalition
(JREC), der Global Village Energy Partnership (GVEP), dem Global Net-
work on Energy for Sustainable Development (GNESD), dem Global
Forum on Sustainable Energy (GFSE) und anderen Partnerschaften zur För-
derung einer globalen Energiewende hin zu erneuerbaren Energien, Ener-
gieeffizienz, Energieeinsparung und Zugang zu Energie für alle?

a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser
Bewertung?

b) Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ziele und aktuellen
Schwerpunkte in der Arbeit von REN21, REEP, MEDREP, JREC, GVEP,
GNESD und GFSE?

Drucksache 16/10386 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

c) Inwieweit unterstützt die Bundesregierung diese Schwerpunkte, und
inwieweit ist der Bundesregierung eine Unterstützung dieser Aktivitäten
durch die EU und/oder EU-Partnerstaaten bekannt?

36. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Arbeit des Politiknetzwerks
REN21, das auf die politische Erklärung der ersten Internationalen Kon-
ferenz für Erneuerbare Energien (renewables 2004) in Bonn zurückgeht und
einen besonderen politischen Auftrag für hochrangigen Dialog zur För-
derung erneuerbarer Energien erfüllen soll, durch flankierende politische
Aktivitäten und Initiativen?

37. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Internationalen
Konferenz für Erneuerbare Energien 2008 (Washington International
Renewable Energy Conference – WIREC)?

a) Welche Fortschritte beinhaltet aus Sicht der Bundesregierung das Ak-
tionsprogramm dieser Konferenz, das Washington International Action
Programme?

b) Welche Ziele sollten aus Sicht der Bundesregierung bis zur nächsten
Internationalen Konferenz für Erneuerbare Energien erreicht werden, die
2010 in Indien abgehalten werden soll?

c) Welche Rolle wird REN21 nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Umsetzung des Aktionsprogramms von Washington und der Vorberei-
tung der Konferenz 2010 spielen?

d) In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung REN21 in diesem
Prozess?

Arktischer Ozean

38. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Arctic Ocean Con-
ference der fünf Arktis-Anrainerstaaten Dänemark, Kanada, Norwegen,
Russland und USA vom 27. bis 29. Mai 2008 auf Ilulissat (Grönland)?

a) Welche Initiativen betreibt oder unterstützt die Bundesregierung, um
einen Wettlauf um Ressourcen in der Arktis zu verhindern und die
arktische Umwelt zu bewahren?

b) Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kernelemente der
Arktisstrategie der EU?

c) Welche bilateralen und multilateralen Abkommen regeln nach Kenntnis
der Bundesregierung die Rechtsverhältnisse in der Arktis, und welche
Arktis-Anrainerstaaten sind Mitglieder dieser Abkommen?

d) Welche Vorschläge und Initiativen für einen multilateralen Arktisvertrag
sind der Bundesregierung bekannt?

e) Wie bewertet die Bundesregierung die Aussichten, ein Moratorium bei
der Ausbeutung der Ressourcen in der Arktis zu erreichen?

f) Welche Arktis-Anrainerstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregie-
rung bei der Festlandsockelkommission der Vereinten Nationen einen
Antrag auf einen so genannten erweiterten Festlandsockel im Arktischen
Ozean gestellt, und wie ist der Stand der Verfahren?

Europäische Union

39. Welche Leitlinien, Schwerpunkte und Ziele verfolgt die EU nach Kenntnis
der Bundesregierung in ihrer Energieaußenpolitik, um die EU zum Motor
und zur Vorreiterin zu machen für eine globale Energiewende hin zu erneu-

erbaren Energien, Energieeffizienz und Energieeinsparung?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/10386

40. Welche Kooperationsmechanismen der EU mit anderen Ländern und Re-
gionen befassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit Fragen der
Energiepolitik?

a) Welche Rolle spielen dabei erneuerbare Energien und Energieeffizienz
im Verhältnis zu fossilen Energien und Atomenergie?

b) Welche Kooperationsmechanismen dienen ausdrücklich oder unter
Bezeichnungen wie „low carbon technology“ der Förderung oder Unter-
stützung von Atomenergie?

c) Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass erneuerbare Energien
und Energieeffizienz in den Beziehungen zu anderen Staaten, Regionen
und multilateralen Akteuren in hohem Maße unterstützt werden?

d) Welche neuen Kooperationsmechanismen der EU mit anderen Ländern
und Regionen sind im Energiebereich geplant oder werden in der EU
diskutiert?

41. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die bisherigen und
geplanten Ausgaben der EU im Bereich der Energieaußenpolitik, aufge-
gliedert nach Energieträgern?

a) Aus welchen Haushaltstiteln sollen die Mittel für diese Ausgaben gene-
riert werden?

b) Wie teilen sich die geplanten Ausgaben auf verschiedene Bereiche und
Projekte auf?

42. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Gelder für
EU-Entwicklungsprojekte, die im Bereich Energie bislang durchgeführt
wurden oder werden, aufgeschlüsselt nach Bereichen und Energieträgern?

43. Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die von der EU 2002 auf
dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung gestartete Energieinitiative
„Energy Initiative for Poverty Eradication and Sustainable Development“
(EUEI) bislang umgesetzt?

44. Welche Finanzierungsmechanismen stehen nach Kenntnis der Bundesregie-
rung in der EU für Programme und Projekte der Energieaußenpolitik zur
Verfügung?

a) Wie ist die energiepolitische Initiative der EU für die Entwicklungs-
länder (EUEI) finanziell ausgestattet, und über welche Wege werden
Vorhaben finanziert?

b) In welchem Verhältnis stehen die Mittel zur Gesamtausstattung des
Europäischen Entwicklungsfonds (EDF)?

c) Welche Mittel für Energie stehen bei der Europäischen Investitionsbank
(EIB) und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
(EBRD) zur Verfügung?

d) Für welche Zwecke und Ziele steht der Globale Dachfonds für Energie-
effizienz und erneuerbare Energien (GEEREF) zur Verfügung, und wie
ist dieser Fonds finanziell ausgestattet?

e) Für welche Zwecke und Ziele stehen Mittel des globalen Klimabündnis-
ses (Global Climate Policy Alliance) zur Verfügung, und wie hoch sind
diese Mittel?

f) Für welche Zwecke und Ziele steht die Investitionsfazilität und Partner-
schaft Europa-Mittelmeer (FEMIP) zur Verfügung, und wie hoch sind
diese Mittel?
g) Welche Nicht-EU-Mitgliedstaaten beteiligen sich an diesen Fonds, und
in welcher Höhe?

Drucksache 16/10386 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

45. Welche Strukturen der EU befassen sich nach Kenntnis der Bundesregie-
rung mit Energieaußenpolitik?

a) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung Kohärenz in der Arbeit der
Generaldirektion Außenbeziehungen, der Generaldirektion Energie und-
Verkehr sowie der Generaldirektion Entwicklung gewährleistet?

b) Wie schlagen sich aus Sicht der Bundesregierung Schwerpunkte und
Ziele der Generaldirektion Entwicklung in der energieaußenpolitischen
Strategie der EU nieder?

46. Wie unterstützt die Bundesregierung als Mitglied des Ministerrates den
dringend notwendigen Technologietransfer für eine moderne, sparsame und
effiziente Energiepolitik, die auch die Gebäudesanierung umfasst, in die
Länder, mit denen die EU im Rahmen der Europäischen Nachbarschafts-
politik, im Rahmen der Zentralasienstrategie, im Rahmen der Westbalkan-
strategie und im Rahmen der EU-Russland-Strategie zusammenarbeitet?

47. Wie unterstützt die Bundesregierung als Mitglied des Ministerrates die
dringend notwendige Förderung erneuerbarer Energien, die Steigerung von
Energieeffizienz und Energieeinsparung in den Staaten der Europäischen
Nachbarschaftspolitik?

Welche Länder sollen hier konkret miteinbezogen werden?

48. Welche Pipelineprojekte werden nach Kenntnis der Bundesregierung der-
zeit seitens der EU-Kommission und von EU-Mitgliedstaaten jeweils unter-
stützt, und welche EU-Mitgliedstaaten lehnen die Projekte jeweils ab?

49. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor in Bezug auf eine für
Januar 2009 in Ungarn geplante Konferenz über die Nabucco-Pipeline, und
mit welchen Konferenzergebnissen rechnet die Bundesregierung?

50. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass das Abkommen über den
Bau einer gemeinsamen Gaspipeline zwischen Russland, Kasachstan und
Turkmenistan sowie die Vereinbarung über den Bau der Pipeline „South
Stream“ der Konzerne Gasprom (Russland) und ENI (Italien) unter Betei-
ligung von Bulgarien, Griechenland, Serbien, Ungarn und Österreich die
Realisierung der von der EU geplanten Nabucco-Pipeline in Frage stellt, da
beide Projekte zum Teil gleiche Bezugsquellen und Routen haben?

a) Wenn ja, welche alternativen Projekte gibt es, die dem formulierten Ziel
der Diversifizierung der Bezugsquellen für EU-Energieimporte dienen?

b) Wenn nein, wann ist mit Beginn des Baus von „Nabucco“ zu rechnen,
und aus welchen Lieferquellen wird die Pipeline ihr Gas beziehen?

51. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung in der EU-Ener-
gieaußenpolitik Maßnahmen und Initiativen für den Zugang zu Märkten?

a) Welche Kooperationsmechanismen der EU enthalten Vereinbarungen,
die dem Ausbau des europäischen Energiemarktes dienen?

b) Welche Projekte finanziert die EU zur Annäherung von Energiemärkten
an Regeln und Standards der EU, und wie hoch sind die dafür eingesetz-
ten Mittel?

c) Gibt es Projekte und/oder Vereinbarungen, die das Konzept des Erneuer-
bare-Energien-Gesetzes (EEG) in andere Länder und Regionen bringen?

EU – Norwegen

52. Welche Kooperationsmechanismen existieren nach Kenntnis der Bundes-
regierung für die Zusammenarbeit der EU mit Norwegen im Energiebe-

reich, und was sind die Schwerpunkte und Ziele dieser Zusammenarbeit?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/10386

EU – Südosteuropa

53. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Schwerpunkte und Ziele
der Energiegemeinschaft Südosteuropa?

a) Welche Fortschritte wurden erreicht, um die ursprünglich auf Öl und Gas
konzentrierte Zusammenarbeit mit Südosteuropa auf erneuerbare Ener-
gien und Energieeffizienz auszudehnen?

b) Welche Wegmarken und Zeitziele setzen die Pläne zur Umsetzung des
EU-Acquis im Bereich erneuerbarer Energien in Albanien, Bosnien und
Herzegowina, Kroatien, Montenegro, Serbien, UNMIK (United Nations
Interim Administration Mission in Kosovo) und der ehemaligen jugosla-
wischen Republik Mazedonien?

c) Welche Bilanz zieht nach Kenntnis der Bundesregierung die Analyse der
Task Force für Energieeffizienz zum Stand der Energieeffizienz in den
Mitgliedstaaten der Energiegemeinschaft?

d) Welche wesentlichen Maßnahmen soll nach Kenntnis der Bundesregie-
rung der Aktionsplan für Energieeffizienz in den Mitgliedstaaten der
Energiegemeinschaft nach bisherigem Stand der Arbeiten enthalten, und
wann soll der für den 1. März 2009 angekündigte Aktionsplan vorliegen?

e) Wieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung Planungen umgesetzt,
eine Koordinierungsgruppe zur Versorgungssicherheit einzurichten, und
welche Schwerpunkte und Ziele soll diese Gruppe verfolgen?

f) Wieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung Planungen umgesetzt,
ein Ölforum einzurichten, und welche Schwerpunkte und Ziele soll das
Ölforum verfolgen?

54. Inwieweit fließen Ergebnisse des Stabilitätspakts Südosteuropa, der auch
regionale Zusammenarbeit im Energiebereich gefördert hat, in die Energie-
gemeinschaft Südosteuropa ein?

55. Wie ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Stand der Bestrebun-
gen zur Erweiterung der Energiegemeinschaft?

a) Mit welchen Ländern werden aktuell entsprechende Verhandlungen oder
Vorverhandlungen geführt?

b) Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor über für Ende 2008
geplante Verhandlungen mit Moldau, der Türkei und der Ukraine zur Er-
weiterung der Energiegemeinschaft, und mit welchen Ergebnissen dieser
Verhandlungen rechnet die Bundesregierung?

EU – Osteuropa

56. Welche Schwerpunkte und Ziele verfolgt die EU nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen der Europäischen Nachbarschaft Ost (ENP
Ost) im Energiebereich, und welche Programme wurden für diese Zusam-
menarbeit bislang aufgelegt, oder können für diese Zusammenarbeit ge-
nutzt werden?

57. Befürwortet die Bundesregierung den Ausbau von Biogas in osteuro-
päischen Ländern, und falls ja, mit welchen Maßnahmen unterstützt die
Bundesregierung den Biogasausbau in Osteuropa?

58. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung zur Zusammenarbeit der EU mit
der Ukraine im Energiebereich, wo sieht die Bundesregierung Defizite, und
wo sollten aus Sicht der Bundesregierung zukünftige Schwerpunkte der
Zusammenarbeit liegen?
a) Mit welchen Initiativen, Programmen und Projekten wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung die Vereinbarungen zur Energiezusam-

Drucksache 16/10386 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

menarbeit im Partnerschafts- und Kooperationsabkommen der EU mit
der Ukraine (PKA) und im EU-Ukraine-Aktionsplan 2005 umgesetzt?

b) Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Defizite in der
Zusammenarbeit behoben werden?

c) Welche Initiativen, Programme und Projekte wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung eingeleitet, um Energieeffizienz und erneuerbare Ener-
gien zu fördern?

d) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Finanz-
mitteln für den Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien im
Vergleich zu Finanzmitteln für Initiativen, Programme und Projekte be-
zogen auf andere Energieträger?

e) Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Bereiche
erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu einem Schwerpunkt der
Zusammenarbeit werden?

f) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Integration der
Strom- und Gasmärkte?

g) Welche Schritte hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeits-
gruppe zur Nuklearsicherheit unternommen, und wie ist der aktuelle
Stand der Aktivitäten?

h) Welche Ziele verfolgen die EU und die Ukraine im Rahmen der Ver-
handlungen über ein neues bilaterales Abkommen im Energiebereich?

59. Inwieweit spielen Energiefragen nach Einschätzung der Bundesregierung
eine Rolle in den Beziehungen der EU zu Belarus?

a) Welche Angebote macht die EU nach Kenntnis der Bundesregierung
Belarus im Energiebereich für den Fall, dass Belarus grundsätzliche
demokratische und wirtschaftliche Reformen angehen und das Land sich
den Werten der EU annähern sollte?

b) Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Zusammen-
arbeit des europäischen Privatsektors mit Belarus im Energiebereich?

60. Wie bewertet die Bundesregierung die Schwerpunkte und Ziele des Ener-
giedialogs der EU mit Russland?

a) Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, über die Fokussierung
dieses Energiedialogs auf Öl, Gas und die Lieferung von Uran für Nuk-
learenergie hinwegzukommen und eine substantielle Zusammenarbeit
mit Russland im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu
erreichen?

b) Welche Projekte und Programme im Bereich erneuerbare Energien und
Energieeffizienz werden im Rahmen des Dialogs nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang gefördert?

c) Welche Projekte und Programme im Bereich CCS-Technologie (Carbon
Capture and Storage Technology) werden im Rahmen des Dialogs nach
Kenntnis der Bundesregierung gefördert?

d) Mit welchen Energiesektoren befasst sich das im Rahmen des Energie-
dialogs eingerichtete gemeinsame Technologiezentrum?

e) In welchem Verhältnis stehen nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Arbeit des Technologiezentrums die Sektoren erneuerbare Energien und
Energieeffizienz zu anderen Sektoren?

f) Welche Firmen sind aktuell an dem Konsortium beteiligt, das das Tech-

nologiezentrum unterstützt?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache 16/10386

g) Welche Informationen seitens der EU über den derzeitigen Energiemix
und mögliche Energieszenarien in Russland liegen dem Energiedialog
nach Kenntnis der Bundesregierung zu Grunde?

h) Inwieweit unterstützt nach Kenntnis der Bundesregierung die EU Maß-
nahmen mit dem Ziel, das öffentliche Bewusstsein in Russland für die
immensen Gefahren des Klimawandels auch für Russland und die Not-
wendigkeit einer Energiewende zu stärken?

61. Wie ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Sachstand der Verhand-
lungen über die Ratifizierung der europäischen Energiecharta durch Russ-
land?

62. Inwieweit sehen die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen der EU
und die bilateralen Aktionspläne mit Armenien, Aserbaidschan, Georgien
und Moldau eine Zusammenarbeit im Energiebereich vor, und welche
Bilanz zieht die Bundesregierung jeweils zur Umsetzung der Abkommen
und Aktionspläne?

a) Inwieweit dienen die Abkommen und Aktionspläne der Sicherung und
Verbesserung der Versorgung der EU mit Öl, Gas und anderen Energie-
trägern, und welche Initiativen, Programme und Projekte setzen dieses
Ziel jeweils um nach Kenntnis der Bundesregierung?

b) Inwieweit dienen die Abkommen und Aktionspläne der Angleichung der
jeweiligen Energiemärkte an den Markt der EU, und welche Initiativen,
Programme und Projekte setzen dieses Ziel jeweils um nach Kenntnis
der Bundesregierung?

c) Inwieweit verfolgen die Abkommen und Aktionspläne Ziele der Ener-
gieversorgung in den jeweiligen Ländern, und welche Initiativen, Pro-
gramme und Projekte setzen dieses Ziel jeweils um nach Kenntnis der
Bundesregierung?

d) Inwieweit verfolgen die Abkommen und Aktionspläne die Förderung er-
neuerbarer Energien und von Energieeffizienz, und welche Initiativen,
Programme und Projekte setzen dieses Ziel jeweils um nach Kenntnis
der Bundesregierung?

e) Inwieweit verfolgen die Abkommen und Aktionspläne Ziele der
Nuklearsicherheit und der Erstellung von Endlagerkonzepten, und wel-
che Fortschritte wurden nach Einschätzung der Bundesregierung jeweils
erreicht?

An welchen Wegmarken macht die Bundesregierung Fortschritte fest?

f) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der jeweilige Stand von
Arbeiten zur Formulierung und Entwicklung nationaler Energiepolitiken
aufgrund der Abkommen und Aktionspläne, und welche Schwerpunkte
und Ziele verfolgen diese Politiken?

63. Welche Ziele und Schwerpunkte verfolgt die EU in ihrer regionalen Zusam-
menarbeit mit der Schwarzmeerkooperation (Black Sea Economic Coope-
ration Organization BSECO), und welche Bilanz zieht die Bundesregierung
zu dieser Zusammenarbeit?

a) Was sind aus Sicht der Bundesregierung wesentliche Ergebnisse der
Verkehrs- und Energieministerkonferenzen und Schlussfolgerungen der
jeweiligen Expertengruppen seit 2004 im Energiebereich?

b) Welche Initiativen, Programme und Projekte im Energiebereich wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Transport Corridor

Europe-Caucasus-Asia Programme (TRACECA) gefördert?

Drucksache 16/10386 – 20 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

c) Welche Initiativen, Programme und Projekte wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang über das Programm Interstate Oil and Gas
Transport to Europe (INOGATE) gefördert?

d) Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung erneuer-
bare Energien und Energieeffizienz in der regionalen Zusammenarbeit?

EU – Baku-Initiative

64. Welche Ziele verfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die so genannte
Baku-Initiative für eine verstärkte Energiezusammenarbeit der EU, der
Anrainerstaaten des Schwarzen Meeres und des Kaspischen Meeres Aser-
baidschan, Georgien, Kasachstan, Moldau, Türkei und Ukraine sowie der
benachbarten Staaten Armenien, Belarus, Kirgisistan, Tadschikistan, Usbe-
kistan und außerdem Russland mit Beobachterstatus?

a) Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Ergebnisse der
zweiten Ministerkonferenz der Initiative am 30. November 2006 in
Astana?

b) Welche finanziellen Mittel sieht die EU nach Kenntnis der Bundesregie-
rung vor zur Unterstützung von Projekten im Rahmen der Baku-Initia-
tive in der Periode 2007 bis 2010, aufgegliedert nach Energieträgern?

c) Welche Rolle sollen nach Kenntnis der Bundesregierung nach der 2006
in Astana vereinbarten Road Map erneuerbare Energien und Energie-
effizienz spielen, um Energiesicherheit zu erhöhen?

d) Welche Instrumente sind nach Kenntnis der Bundesregierung vorge-
sehen, um die Markteinführung erneuerbarer Energien zu erleichtern?

EU – Zentralasien

65. Welche Fortschritte sind nach Einschätzung der Bundesregierung in der
Umsetzung der unter deutscher EU-Präsidentschaft 2007 formulierten
Zentralasienstrategie im Energiebereich erzielt worden?

a) Inwieweit sind nach Einschätzung der Bundesregierung Investitions-
bedingungen in Zentralasien verbessert worden?

b) Inwieweit sind nach Einschätzung der Bundesregierung Öl-, Gas- und
Uranlieferungen aus Zentralasien nach Europa erhöht worden oder sol-
len erhöht werden?

c) Inwieweit unterstützt die EU nach Kenntnis der Bundesregierung den
Erhalt oder Bau von Infrastruktur im Öl-, Gas- und Uransektor in Zen-
tralasien?

d) Inwieweit trägt die EU nach Einschätzung der Bundesregierung zu einer
Steigerung von Energieeffizienz in Zentralasien bei?

e) Inwieweit trägt die EU nach Einschätzung der Bundesregierung zu einer
Diversifizierung der Energieversorgung in der Region bei?

f) Welche Projekte, Programme und Initiativen unterstützt die EU nach
Kenntnis der Bundesregierung im Energiebereich in Zentralasien, aufge-
gliedert nach Energieträgern?

g) Welches Potenzial für Stromerzeugung durch Wasserkraft sieht die EU
in Zentralasien, und welche Schritte wurden nach Kenntnis der Bundes-
regierung unternommen zur Förderung von Stromerzeugung durch Was-
serkraft in Zentralasien?

h) Welches Potenzial sieht die EU nach Kenntnis der Bundesregierung für

Stärkung von Energiesicherheit in Zentralasien durch Energieeffizienz

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21 – Drucksache 16/10386

und Einsatz erneuerbarer Energien, und welche Schritte wurden unter-
nommen, um zu helfen, dieses Potenzial zu nutzen?

i) Inwieweit soll die Mittelerhöhung im Haushaltsplan 2009 der Bundes-
regierung für die Zentralasienstrategie auch dem Auf- und Ausbau von
Infrastruktur im Öl-, Gas- und Uransektor dienen?

66. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Schwerpunkte und Ziele des
Memorandums of Understanding über Zusammenarbeit im Energiebereich
zwischen der EU und Kasachstan vom 4. Dezember 2006?

a) Inwieweit findet nach Kenntnis der Bundesregierung eine Zusammen-
arbeit im Nuklearbereich mit Kasachstan statt, oder wird eine solche
Zusammenarbeit angestrebt?

b) Welche Fortschritte wurden nach Einschätzung der Bundesregierung
erreicht in der Zusammenarbeit mit Kasachstan im Bereich erneuerbare
Energien und Energieeffizienz?

c) Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Überlegungen, Ener-
giefragen zu einem Thema des kasachischen OSZE-Vorsitzes 2010 zu
machen?

67. Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Schwerpunkte und
Ziele des Memorandums of Understanding über Zusammenarbeit im Ener-
giebereich zwischen der EU und Turkmenistan vom 26. Mai 2008?

a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Anteil von
Energieimporten aus Turkmenistan im Verhältnis zu Energieimporten in
die EU insgesamt, und welche Erhöhung unter dem Dach des Memoran-
dums ist angestrebt?

b) Mit welchen Staaten unterhält Turkmenistan nach Kenntnis der Bundes-
regierung Beziehungen im Energiebereich, und wie hoch sind die jeweili-
gen aktuellen prozentualen Anteile an Energieexporten aus Turkmenistan?

c) Welche Staaten streben nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit den
Aufbau oder Ausbau von Energiebeziehungen mit Turkmenistan an?

d) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über die Gasvor-
räte Turkmenistans und die Zuverlässigkeit turkmenischer Liefergaran-
tien?

e) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass
Turkmenistan einer Reihe von Staaten politische Zusagen für Gaslie-
ferungen gegeben hat, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundes-
regierung daraus?

f) Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand von Investitions-
sicherheit in Turkmenistan?

g) Welche Beziehung sieht die Bundesregierung zwischen Investitions-
sicherheit und der Lage der Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in
Turkmenistan?

h) Welche Fortschritte und welche Rückschritte sind nach Einschätzung der
Bundesregierung in Turkmenistan in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit und
Menschenrechte seit Dezember 2006 zu verzeichnen?

EU – OPEC

68. Welche Themen adressiert nach Kenntnis der Bundesregierung der 2005
eingeleitete hochrangige EU-OPEC-Dialog (OPEC – Organization of the
Petroleum Exporting Countries)?
a) Was sind die Schwerpunkte und Ziele dieses Dialogs?

Drucksache 16/10386 – 22 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

b) Welche Strategien und Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundes-
regierung im Rahmen dieses Dialogs in Bezug auf Entwicklungen und
Schwankungen des Ölpreises verfolgt?

c) Wie ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Stand der Einrichtung
eines EU-OPEC-Energietechnologiezentrums, und welche Schwerpunkte
soll das Technologiezentrum verfolgen?

EU – Mittlerer Osten

69. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der 2002 eingeleite-
ten und im August 2005 eingefrorenen Verhandlungen der EU mit dem Iran
über ein Handels- und Kooperationsabkommen einschließlich Energie?

70. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Verhandlungen
der EU mit dem Irak über den Abschluss eines Memorandums of Under-
standing über die Zusammenarbeit im Energiebereich, und welche Schwer-
punkte und Ziele soll dieses Memorandum enthalten?

EU – Mittelmeerraum

71. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung zur Energiezusammenarbeit der
EU mit dem Mittelmeerraum?

72. Auf welchen Kooperationsmechanismen baut diese Zusammenarbeit auf?

73. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten der Nutzung der Son-
nenenergie der Sahara im großen Stil?

a) Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Elemente des
so genannten DESERTEC/TREC-Konzepts, das Wüsten und Technolo-
gie in den Dienst von Energie-, Wasser- und Klimasicherheit stellen
will?

b) Wie bewertet die Bundesregierung dieses Konzept?

c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die Nutzung
und Produktion erneuerbarer Energien (aufgesplittet nach Wasser, Solar
und Geothermie) in afrikanischen Staaten auch ohne die Zusammen-
arbeit mit Deutschland und der EU forciert wird?

74. Weshalb besteht nach Einschätzung der Bundesregierung trotz der richtigen
Analyse der riskanten Abhängigkeit von Erdöl und Erdgas, dem Bekenntnis
zur Förderung alternativer Energiequellen und dem Ziel, die Energiezusam-
menarbeit auszubauen, in den Leitlinien für den „Barcelona-Prozess: Union
für den Mittelmeerraum“ (Ratsnr. 11043/08) nur ein einziges Energie-
projekt?

a) Welchen Zeitplan, welchen Finanzrahmen, welchen Umfang haben die
Staats- und Regierungschefs für die Durchführung dieses Solarener-
gieprogramms für den Mittelmeerraum vorgesehen oder anvisiert?

b) Welches sind nach Einschätzung der Bundesregierung die größten Her-
ausforderungen auf dem Weg zur Umsetzung des Solarenergiepro-
gramms?

c) Welche Stellen in der EU-Kommission sollen sich nach Kenntnis der
Bundesregierung mit dem Programm beschäftigen?

d) Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung Pilotprojekte für das
Programm geplant?

e) Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, das Pro-
gramm mit Forschungsmitteln oder einem umfassenden Forschungs-

projekt zu unterstützen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23 – Drucksache 16/10386

f) Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, zur Rea-
lisierung des Projekts mit der privaten Wirtschaft zusammenzuarbeiten?

g) Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Überlegungen,
nicht wirtschaftsbezogene Risiken des Projekts über Angebote der EU-
Kommission abzusichern?

h) Inwieweit berücksichtigt das Projekt nach Einschätzung der Bundes-
regierung Belange der Entwicklungszusammenarbeit?

i) Inwieweit soll das Projekt nach Einschätzung der Bundesregierung dazu
dienen, zur nachhaltigen Energiesicherheit in Afrika beizutragen und Zu-
gänge zu moderner Energie für ärmste Gegenden in Afrika zu eröffnen?

j) Mit welchen Mitteln soll das Programm nach Kenntnis der Bundesregie-
rung finanziert werden, und mit einem Mittelaufwand in welcher Grö-
ßenordnung wird gerechnet?

75. Welche Programme und Projekte der Energiezusammenarbeit wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung bislang im Rahmen des Barcelona-Prozesses
und der Euro-Mediterranen Partnerschaft durchgeführt?

76. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Schwerpunkte und Ziele
der Euro-Mediterranen Energiezusammenarbeit auf Grundlage der Minis-
tererklärung und des Prioritäten-Aktionsplans für 2008 bis 2013 der fünften
Euro-Mediterranen Ministerkonferenz über Energie am 17. Dezember 2007
in Zypern?

a) Welches Finanzvolumen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Projekte und Initiativen zur Umsetzung des Aktionsplans, aufgegliedert
nach Energiequellen?

b) Aus welchen Haushaltstiteln wird dieses Finanzvolumen nach Kenntnis
der Bundesregierung generiert?

c) Inwieweit findet nach Kenntnis der Bundesregierung eine Zusammen-
arbeit statt mit Netzwerken wie dem globalen Politiknetzwerk REN21,
der REEP, der GVEP und Middle East and North Africa Renewable
Energy Conferences?

d) Welche Projekte und Initiativen werden nach Kenntnis der Bundesregie-
rung umgesetzt oder sind in Planung zur Förderung von Atomkraft?

e) Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit des regionalen Exzellenz-
zentrums für erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Kairo?

f) Welche Fortschritte wurden nach Einschätzung der Bundesregierung
erreicht auf dem angestrebten Weg zu einer Integration Libyens in die
Euro-Mediterrane Energiezusammenarbeit?

g) Welche Rolle spielen dabei nach Einschätzung der Bundesregierung
Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit?

77. Inwieweit sehen die Assoziationsabkommen und Aktionspläne der EU mit
Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, der Palästinensischen Auto-
nomiebehörde und Tunesien, das Assoziationsabkommen mit Algerien und
das Kooperationsabkommen mit Syrien eine Zusammenarbeit im Energie-
bereich vor, und welche Bilanz zieht die Bundesregierung zur Umsetzung
dieser Zusammenarbeit?

a) Welche Initiativen, Programme und Projekte im Energiebereich wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils im Rahmen dieser Verein-
barungen umgesetzt?
b) Welche Energieträger stehen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils
im Vordergrund der Vereinbarungen, und aus welchen Gründen?

Drucksache 16/10386 – 24 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

c) Inwieweit dienen Vereinbarungen und Maßnahmen der Umsetzung aus
Sicht der Bundesregierung dazu, Potenziale erneuerbarer Energien im
Mittelmeerraum zu fördern?

d) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung der
Länderstrategie 2007 bis 2013 für den Libanon im Energiebereich, wie
wird damit die bislang vollständige Abhängigkeit des Libanons von
externen Energiequellen angegangen, und wo liegen noch nicht adres-
sierte Herausforderungen und Möglichkeiten?

e) Wie ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Stand der Bemühun-
gen, für die Energieversorgung der Westbank und des Gazastreifens
erneuerbare Energien zu erschließen, und inwieweit ist es gelungen, die
Energieversorgung der Westbank und des Gazastreifens durch regionale
Energiezusammenarbeit zu verbessern?

78. Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung auf Ebene der EU
Pläne verfolgt, energiepolitische Abkommen mit Algerien, Jordanien,
Marokko und Ägypten abzuschließen?

Welche EU-Staaten setzen sich hierfür besonders ein?

79. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Ergebnisse der
EU-Afrika-Mittelost-Energiekonferenz am 1. November 2007, und welche
Projekte zur Umsetzung der vereinbarten Zusammenarbeit im Bereich so
genannter sauberer Energietechnologien gibt es?

EU – Afrika

80. Welche Zwischenbilanz zieht die Bundesregierung zur Umsetzung der stra-
tegischen Partnerschaft zwischen der EU und Afrika im Bereich Energie?

a) Inwieweit wird aus Sicht der Bundesregierung ein kohärenter Energie-
ansatz sichergestellt zwischen Nordafrika, das der Euromed-Zone ange-
hört, und Afrika südlich der Sahara, das dem Cotonou-Vertrags-Raum
angehört, und welche Beiträge leistet die Bundesregierung dazu?

b) Welche bilateralen Energiepartnerschaften mit welchen Staaten in
Afrika gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung parallel zur Partner-
schaft EU-Afrika, und wie wird ein kohärenter Ansatz der Partnerschaf-
ten sichergestellt?

Inwieweit konkurrieren nach Einschätzung der Bundesregierung die ver-
schiedenen Partnerschaften oder überlappen sich?

c) Inwieweit orientiert sich die Partnerschaft neben Initiativen und Strate-
gien der Weltbank, die sich weiterhin sehr stark für fossile Energieträger
und Nuklearenergie einsetzt und erneuerbare Energien vernachlässigt,
auch an in den Vereinten Nationen entwickelten Strategien, Initiativen
und Programmen für nachhaltige Energie in Afrika, und welchen Beitrag
leistet die Bundesregierung, um eine enge Kooperation mit den Verein-
ten Nationen in der Gestaltung der Partnerschaft zu gewährleisten?

d) Wie wurden die Partnerschaft und ihre Instrumente weiterentwickelt,
damit Energiezusammenarbeit einhergeht mit Entwicklung, Armuts-
bekämpfung und Umweltschutz?

e) Wie hat sich die europäische Förderung von Investitionen im Energie-
bereich infolge der Partnerschaft entwickelt bzw. verändert?

f) Wie hat sich die im Kontext der Partnerschaft beabsichtigte Steigerung
von Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz ent-

wickelt?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 25 – Drucksache 16/10386

g) Welche Öl- und Gasprojekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung
bislang unter dem Dach der Partnerschaft eingeleitet worden, einschließ-
lich Infrastrukturprojekte zum Bau von Rohren und Pipelines?

h) Wie definiert die EU nach Kenntnis der Bundesregierung dabei das Ziel
einer Förderung einer so genannten entwicklungsorientierten Verwen-
dung von Öl- und Gaseinnahmen im Einzelnen, und welche konkreten
Beiträge werden dafür seitens der EU und seitens der Bundesregierung
geleistet?

i) Welche Fortschritte wurden nach Einschätzung der Bundesregierung
erreicht, um die Transparenz bei Rohstoffzahlungen durch Ausweitung,
bessere Unterstützung und bessere Umsetzung der Extractive Industries
Transparency Initiative (EITI) zu verbessern, und woran macht die Bun-
desregierung diese Fortschritte fest?

j) Zu welchen Fortschritten hat nach Einschätzung der Bundesregierung
der Dialog über makroökonomische Fragen geführt, um insbesondere
einigen Ländern bei der Bewältigung von hohen Barüberschüssen zu
helfen?

81. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Inhalte der am
8. September 2008 in Addis Abeba konkretisierten Energiepartnerschaft
EU-Afrika, und wie bewertet die Bundesregierung diese Partnerschaft, die
Investitionen von über 600 Mio. Euro umfassen soll?

a) Welche Fördermittel werden oder sollen nach Kenntnis der Bundesregie-
rung im Rahmen dieser Partnerschaft seitens der EU zur Verfügung
gestellt werden, aus welchen Titeln kommen diese Mittel, und für welche
Ziele und Zwecke sollen sie eingesetzt werden?

b) Ist die AKP-EU-Energiefazilität weiter aufgestockt worden?

Wenn ja, um wie viel?

Wenn nein, warum nicht?

c) Inwieweit berücksichtigt der Mitteleinsatz, dass es zur Behebung der
massiven Energiearmut in Afrika auf dezentrale Energiesysteme an-
kommt und Energie für die Menschen bezahlbar sein muss?

d) Welche Projekte, Programme und Initiativen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang gefördert?

e) Wie wird die Entwicklung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen
und Energieeffizienz gefördert, einschließlich des Aufbaus von tech-
nischem Know-how und Wissen politischer Entscheidungsträgerinnen
und -träger?

f) Welcher Technologietransfer zum Aufbau von Kapazitäten nachhaltiger
Energielösungen wurde oder wird bislang gefördert?

g) Welche größeren oder großen Energieinfrastrukturprojekte wurden oder
werden gefördert oder befinden sich in einer Vorphase?

h) Inwieweit werden oder sollen nach Kenntnis der Bundesregierung
öffentlich-private Partnerschaften für erneuerbare Energien und Energie-
effizienz gefördert werden, und in welcher Höhe konnten dadurch bis-
lang private Mittel eingeworben werden zur Finanzierung von Energie
für Afrika?

i) Welche Monitoringmechanismen gibt es nach Kenntnis der Bundes-
regierung im Rahmen der Partnerschaft?

Drucksache 16/10386 – 26 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

82. Wie bewertet die Bundesregierung die verstärkten Bemühungen Frank-
reichs zum Verkauf von Atomtechnik an Staaten in Nordafrika, u. a. an
Libyen?

Inwieweit finden in diese Bewertung das Problem der Proliferation, inklu-
sive der geostrategischen Konsequenzen, sowie die ungelöste Endlager-
frage Eingang?

83. Welche Nuklearprojekte wurden bislang unter dem Dach der strategischen
Partnerschaft zwischen der EU, den EU-Mitgliedstaaten und Afrika im Be-
reich Energie durchgeführt oder befinden sich in einer Planungsphase?

Mittel in welcher Höhe und aus welchen Titeln werden dafür eingesetzt
oder sollen dafür eingesetzt werden?

EU – Lateinamerika

84. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung zur Energiezusammenarbeit der
EU mit Lateinamerika, und aus welchen Gründen wird Lateinamerika nach
Einschätzung der Bundesregierung in bisherigen Dokumenten zur Energie-
außenpolitik der EU vernachlässigt?

a) Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Ergebnisse der
Ministerkonferenz der EU, Lateinamerikas und der Karibik (LAK) über
Umwelt am 4. März 2008 in Brüssel, welche Rolle spielen dabei erneu-
erbare Energien und Energieeffizienz, und welche Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung daraus?

b) Welche Ziele und Kooperationsfelder im Energiebereich hat der Gipfel
der Staats- und Regierungschefs der EU und LAK im Mai 2008 in Lima
vereinbart?

c) Inwieweit wird oder soll nach Kenntnis und Einschätzung der Bundes-
regierung die Vereinbarung, den Zugang zur Herstellung und zur Nut-
zung so genannter „clean and low carbon intensive energies“ zu verbes-
sern, durch eine Nuklearzusammenarbeit ausgefüllt werden?

d) Welche Rolle spielen erneuerbare Energien und Energieeffizienz in der
Zusammenarbeit, und welche konkreten Initiativen, Programme und
Projekte der EU sind der Bundesregierung dazu bekannt?

e) Inwieweit soll nach Kenntnis der Bundesregierung in der Zusammen-
arbeit das Potenzial erneuerbarer Energien und von Energieeffizienz zur
Überwindung von Armut genutzt werden, und wie setzt sich die Bundes-
regierung für eine Stärkung dieser Zusammenarbeit ein?

f) Welche Initiativen, Programme und Projekte zur Umsetzung der Ge-
meinsamen Erklärung des Mercosur-EU-Troika-Treffens vom 17. Mai
2008 im Bereich nachhaltige und erneuerbare Energiequellen sind der
Bundesregierung bekannt?

g) Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass sich die Zusam-
menarbeit der EU mit dem Karibischen Forum (CARIFORUM) stärker
mit erneuerbaren Energien und Energieeffizienz befasst, und welche
Initiativen, Programme und Projekte sind der Bundesregierung bekannt
zur Umsetzung des Gemeinsamen Kommuniqués des Cariforum-EU-
Troika-Gipfels vom 17. Mai 2008 im Bereich Klimawandel, Energie und
Nahrungsmittelsicherheit?

h) Welche Rolle spielen Energiefragen in der Zusammenarbeit der EU mit
der Andengemeinschaft, und wie setzt sich die Bundesregierung für eine
stärkere Befassung dieser Zusammenarbeit mit Energiefragen ein?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 27 – Drucksache 16/10386

i) Was sind die Schwerpunkte und Ziele der Energiestrategie „Centroamé-
rica – 2020“, die Gegenstand des Zentralamerika-EU-Troika-Gipfels am
17. Mai 2008 war, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundes-
regierung daraus?

j) Welche Rolle spielen Energiefragen im Dialog der EU-Troika mit Chile,
und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

k) Welche Rolle spielen Energiefragen im Dialog der EU-Troika mit Peru,
und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

l) Welche Programme der EU zur institutionellen Unterstützung latein-
amerikanischer Staaten im Bereich der Energieeffizienz und erneuer-
barer Energien sind der Bundesregierung bekannt, und wie hoch sind die
zur Verfügung stehenden Mittel?

m)Welchen Anteil nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung Energie-
importe und -exporte der EU aus und in die Regionen Lateinamerikas
jeweils ein, und wie verteilen sich diese Anteile auf verschiedene Ener-
gieträger?

85. Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Schwerpunkte und
Ziele des am 5. Juli 2007 vereinbarten regulären Dialogs der EU mit Brasi-
lien über Energiepolitik?

a) Welche Schritte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang
unternommen, um die mit diesem Dialog vorgesehene Zusammenarbeit
im Bereich so genannter „low carbon energy“ umzusetzen, u. a. durch
die Identifizierung von Themen für eine technologische Zusammen-
arbeit im Bereich Nuklearenergie?

b) Womit begründet die EU nach Kenntnis der Bundesregierung den Sinn
einer Zusammenarbeit mit Brasilien im Nuklearbereich angesichts der
Tatsache, dass Atomkraft für den Energiemix Brasiliens vollkommen
unbedeutend ist?

c) Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Verlängerung des deutsch-bra-
silianischen Atomvertrags im Mai 2008, der die anachronistische Atom-
kooperation mit Brasilien bekräftigt und neu belebt und deutsches Enga-
gement in den G8 gegen Atomkraft konterkariert und massiv schwächt?

d) Inwieweit nutzt die EU nach Kenntnis der Bundesregierung den Dialog
mit Brasilien, um dringliche Fragen im Bereich Biokraftstoffe zu adres-
sieren?

86. Wie bewertet die Bundesregierung das Projekt „Erneuerbare Energien für
Galapagos“, welche Herausforderungen muss dieses Projekt überwinden,
und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

EU – China

87. Auf welchen Kooperationsmechanismen beruht nach Kenntnis der Bundes-
regierung die Zusammenarbeit der EU mit China im Energiebereich?

a) Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Schwerpunkte und Ziele der
Zusammenarbeit der EU mit China im Energiebereich?

b) Welche Haupthindernisse bestehen aus Sicht der Bundesregierung und
der EU in der Zusammenarbeit mit China zur Förderung erneuerbarer
Energien und Energieeffizienz?

c) Welche Maßnahmen betreibt die EU nach Kenntnis der Bundesregie-
rung, um den Transfer von Technologie für erneuerbare Energien und

Energieeffizienz nach China zu fördern?

Drucksache 16/10386 – 28 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

d) Welche Maßnahmen, Initiativen und Projekte betreibt die EU nach
Kenntnis der Bundesregierung im Bereich Energiestandards, um eine
Zusammenarbeit mit China im Energiebereich zu fördern?

e) Inwieweit nimmt die EU nach Kenntnis der Bundesregierung an regio-
nalen Initiativen in Asien im Energiebereich teil, und an welchen regio-
nalen Initiativen im Energiebereich oder mit Bezug zum Energiebereich
in Asien ist die EU nicht beteiligt?

EU – Indien

88. Auf welchen Kooperationsmechanismen beruht nach Kenntnis der Bundes-
regierung die Zusammenarbeit der EU mit Indien im Energiebereich?

a) Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Schwerpunkte und Ziele der
Zusammenarbeit der EU mit Indien im Energiebereich?

b) Welche europäischen Firmen wurden nach Kenntnis der Bundesregie-
rung bislang in die Arbeit der Arbeitsgruppen unter dem Dach des
Indien-EU-Energiepanels mit einbezogen?

c) Welche Schritte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung unternom-
men, um die Zusammenarbeit der EU mit Indien im Nuklearbereich zu
stärken, und welche weiteren Schritte sind geplant?

Was unternimmt die Bundesregierung, um diese Zusammenarbeit zu
stoppen?

d) Mit welchen Themen hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Arbeitsgruppe über erneuerbare Energien und Energieeffizienz bislang
befasst, und welche weitere Agenda dieser Arbeitsgruppe ist geplant?

EU – USA

89. Auf welchen Kooperationsmechanismen beruht nach Kenntnis der Bundes-
regierung die Zusammenarbeit der EU mit den USA im Energiebereich?

a) Welche Prioritäten setzt aus Sicht der Bundesregierung die Erklärung
des Gipfeltreffens der EU mit den USA im April 2007 in Washington
über Energiesicherheit, Effizienz und Klimawandel?

b) Welche Ziele setzt diese Erklärung im Bereich erneuerbare Energien und
Energieeffizienz?

c) Sind diese Ziele noch aktuell?

Falls nein, welches sind die aktuellen Ziele?

d) Inwieweit adressiert die Zusammenarbeit der EU mit den USA nach
Kenntnis der Bundesregierung Fragen der internationalen Standard-
setzung im Energiebereich?

e) Welche wesentlichen Fortschritte im Energiebereich wurden in Umset-
zung der Gipfelerklärung 2007 aus Sicht der Bundesregierung erreicht?

f) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung der
„Transatlantischen Technologieinitiative“ von 2007, nach der die EU
und die USA die Führerschaft bei klimafreundlichen Technologien über-
nehmen und so auch Schwellenländern den Zugang zu diesen ermög-
lichen wollen?

g) Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die konkreten Instrumente,
mit denen diese Zielsetzung erreicht werden soll, welche dieser Instru-
mente sind bisher implementiert bzw. realisiert worden, und was sind die

Ergebnisse?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 29 – Drucksache 16/10386

Verantwortung der Industriestaaten

90. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ziele und Schwerpunkte
des auf dem G8-Gipfel in Gleneagles 2005 verabschiedeten Aktionsplans
zur weltweiten Förderung nachhaltiger Energiepolitik, und wie wurde der
Aktionsplan umgesetzt?

a) Welche Fortschritte haben nach Einschätzung der Bundesregierung die
Ministertreffen des Gleaneagles-Dialogs im Oktober 2006 in Monterrey/
Mexiko, im September 2007 in Berlin und im März 2008 in Chiba/Japan
erreicht?

b) Inwieweit haben diese Ministertreffen nach Kenntnis der Bundesregie-
rung Expertise in den Vereinten Nationen genutzt?

c) Waren die Vereinten Nationen bei dem Treffen in Chiba vertreten?

Falls ja, in welchen Sitzungen, und auf welcher Ebene?

Falls nein, wieso nicht?

d) Welche Fortschritte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung er-
reicht, um Mechanismen der internationalen Finanzorganisationen in
Zusammenarbeit mit dem Privatsektor zur Finanzierung des nach Schät-
zungen der G8 voraussichtlichen Investitionsbedarfs in Höhe von 20 000
Mrd. US-Dollar bis 2030 zur Entwicklung klimafreundlicher Energie-
systeme aufzubauen?

e) Welche Fortschritte wurden nach Einschätzung der Bundesregierung in
den Anstrengungen der G8 für Technologietransfer erreicht?

f) Aus welchen Gründen befassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung
die Ministererklärungen des Gleaneagles-Dialogs nicht mit der Not-
wendigkeit, Energietechnologien zu entwickeln, die den besonderen Be-
dürfnissen von Entwicklungs- und Schwellenländern in verschiedenen
Regionen als besondere Herausforderung angepasst sind?

g) Inwieweit betreiben nach Kenntnis der Bundesregierung Frankreich und
andere G8-Staaten den Export von Nukleartechnologie in Entwicklungs-
und Schwellenländer, und inwieweit werden oder sollen dafür Finanzie-
rungsmechanismen der internationalen Finanzinstitutionen genutzt wer-
den?

h) Welche Auswirkungen und Gefahren hätten aus Sicht der Bundesregie-
rung Nuklearexporte der G8 in Entwicklungsländer bezogen auf die Ver-
schuldung dieser Länder, auf die eigentlichen Prioritäten beim Aufbau
nachhaltiger Energiesysteme und insbesondere auf die nukleare Prolife-
rationsgefahr, die die G8 nach ihren verbalen Bekenntnissen bekämpfen
wollen?

91. Welche Bilanz der Arbeit der G8 im Energiebereich zieht die Bundesregie-
rung nach dem G8-Gipfel 2008 in Japan, dem Energieforum über Energie-
effizienz und neue Technologien in Japan und in Vorbereitung des G8-Gip-
fels 2009 in Italien?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Nuklearinitiative des G8-Gipfels
2008 zur nuklearen Energieinfrastruktur, und inwieweit bettet sich diese
Initiative ein in allgemeine Bestrebungen von G8-Partnern, Nuklear-
energie weltweit zu verbreiten?

b) Welche Schlussfolgerungen haben die G8-Staaten nach Kenntnis der
Bundesregierung gezogen aus den Empfehlungen der IEA zu erneuer-
baren Energien, die unter anderem darauf abzielen, dass die G8 wirksame
Unterstützungsmechanismen und Anreize etablieren zur Einführung

erneuerbarer Energien und Nutzung des Potenzials erneuerbarer Ener-
gien für die Verbesserung der Energiesicherheit der G8 und weltweit?

Drucksache 16/10386 – 30 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

c) Wie bewertet die Bundesregierung die Bemühungen der G8, Trans-
parenz im Energiesektor durch Unterstützung der Joint Oil Data Initia-
tive (JODI) zu fördern?

d) Wie bewertet die Bundesregierung die Bemühungen der G8, Trans-
parenz im Energiesektor im Rahmen der EITI zu fördern, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

e) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand eines Zerti-
fizierungspilotprojekts der G8 zur Förderung von Verantwortung für
Rohstoffe, Transparenz und nachhaltiges Wachstum?

92. Welche Ergebnisse hat die G8-Konferenz „Impulse der Außenpolitik für
eine sichere und nachhaltige Energieversorgung“ am 3. Dezember 2007 in
Berlin erzielt, und welche Anschlussaktivitäten plant die Bundesregierung?

93. Welche Ergebnisse zeichnen sich nach Einschätzung der Bundesregierung
im so genannten „Heiligendamm-Prozess“, dem Dialog zwischen G8 und
Schwellenländern, im Bereich der Zusammenarbeit für Energieeffizienz
und Technologie ab?

a) Welchen Grad der Verbindlichkeit hat der Dialog?

b) Welche anderen Themen mit Bezug zur Energie- und Energieaußenpoli-
tik werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Kontext des „Heili-
gendamm-Prozess“ beraten?

94. Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung Energiefragen im
Rahmen der G8-Initiative im Nahen und Mittleren Osten und Nordafrika
(BMENA) thematisiert?

95. Welche Erwartung knüpft die Bundesregierung an ihre Beteiligung an der
„International Partnership for Energy Efficiency Cooperation“ (IPEEC), die
im Rahmen der japanischen G8-Präsidentschaft auf den Weg gebracht wor-
den ist?

96. Welche Gesamtbilanz zieht die Bundesregierung zum Engagement der G8-
Staaten für erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Energieeinsparung?

Globale Energiefinanzierung

Weltbank und regionale Entwicklungsbanken

97. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Energieinvestitio-
nen der Weltbank und der Entwicklungsbanken von 2002 bis 2007 entwi-
ckelt (Weltbankgruppe IBRD/IDA – Internationale Bank für Wiederaufbau
und Entwicklung/Internationale Entwicklungsorganisation –, IFC – Inter-
nationale Finanz-Corporation – und Asiatische Entwicklungsbank, Afrika-
nische Entwicklungsbank, Interamerikanische Entwicklungsbank, EIB und
EBRD), bezogen auf

a) den konventionellen Stromsektor,

b) Investitionen in die Kohlenutzung (bitte unterteilen in Rehabilitierung/
Optimierung von Kohlekraftwerken und Kohlekraftwerksneubau),

c) Investitionen im Öl- und Gasbereich,

d) Investitionen in die Wasserkraft (bitte aufgliedern in Kraftwerke unter
und über 10 MW),

e) Investitionen in die Energieeffizienz,

f) Investitionen in erneuerbare Energien (ohne große Wasserkraft, nach

Definition der Weltbank über 10 MW)?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 31 – Drucksache 16/10386

98. Wie bewertet die Bundesregierung die Finanzierung von Kohlekraftwerks-
projekten durch die Weltbank unter Gesichtspunkten des Klimaschutzes?

99. Welche Zielvorgaben hält die Bundesregierung bezogen auf das Engage-
ment der Weltbank im Bereich der erneuerbaren Energien und der Ener-
gieeffizienz für angemessen, und welche Unterstützung anderer Anteils-
eigner zeichnet sich in der Bank ab?

100. Welche Zielvorgaben hält die Bundesregierung bezogen auf das Engage-
ment der regionalen Entwicklungsbanken im Bereich der erneuerbaren
Energien und der Energieeffizienz für angemessen, und welche Unterstüt-
zung anderer Anteilseigner zeichnet sich in der Bank ab?

101. Welche Schlussfolgerungen und Empfehlungen für eine Kehrtwende im
Engagement der Weltbank im Energiebereich enthält nach Kenntnis der
Bundesregierung der Weltbank Bericht „Extractive Industries Review“,
mit dem der ehemalige indonesische Umweltminister Dr. Emil Salim
beauftragt worden war und der am 30. Januar 2004 Weltbank-Präsident
James Wolfensohn offiziell vorgelegt wurde?

102. Welche Konsequenzen zieht die Weltbank nach Kenntnis der Bundes-
regierung aus ihrem gescheiterten Engagement zur Unterstützung des
Tschad-Kamerun-Pipelineprojekts, das formal im September 2008 ein-
gestellt worden ist und von der Weltbank als Modell für die Zusammen-
arbeit der Weltbank mit Entwicklungsländern im Erdölsektor eingeschätzt
wurde?

103. Was unternimmt die Bundesregierung, damit die Weltbank endlich eine
globale Energiewende hin zu erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und
Energieeinsparung mit ganzem Einsatz unterstützt?

a) Setzt sich die Bundesregierung für den Aufbau einer Organisationsein-
heit in der Weltbank für erneuerbare Energien und Energieeffizienz ein?

b) Falls ja, in welcher Weise, und welche Fortschritte sind bislang zu ver-
zeichnen?

104. Wie bewertet die Bundesregierung die „Energy Operations Policy“ der
EBRD vom 11. Juli 2006, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bun-
desregierung daraus?

a) Welche Herausforderungen sieht diese Politik im Bereich Energie-
effizienz, mit welchem operativen Ansatz geht die EBRD diese Her-
ausforderungen an, und wie hat die EBRD nach Kenntnis der Bundes-
regierung bislang diesen Ansatz konkret umgesetzt?

b) Welche Herausforderungen sieht diese Politik im Bereich erneuerbare
Energien, mit welchem operativen Ansatz geht die EBRD diese Her-
ausforderungen an, und wie hat die EBRD nach Kenntnis der Bundes-
regierung bislang diesen Ansatz konkret umgesetzt?

c) Welche Politik und welche operativen Ansätze verfolgt die EBRD im
Bereich Nuklearenergie, welche Rolle spielt dabei das immense
Sicherheitsrisiko aufgrund von Nuklearreaktoren in der EBRD-Region,
und mit welchen Projekten hat die EBRD ihren Ansatz seit 2006 kon-
kret in die Praxis umgesetzt?

105. Wie bewertet die Bundesregierung das Konzept der EIB „Saubere Energie
für Europa: Ein verstärkter Beitrag der EIB“ sowie den operativen Ge-
samtplan 2008-2010 der EIB im Energiebereich, und welche Schlussfolge-
rungen zieht die Bundesregierung daraus?
a) Auf welchen Schlussfolgerungen zum Potential erneuerbarer Energien
und Energieeffizienz für die Sicherung der Energieversorgung im EIB-

Drucksache 16/10386 – 32 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Raum beruht dieses Konzept nach Kenntnis der Bundesregierung, und
welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

b) Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Eckpunkte der EIB-
Politik in Bezug auf Atomkraft, wie werden diese Eckpunkte in die
Praxis umgesetzt, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundes-
regierung daraus?

c) Welche Finanzierungsbeiträge leistet die EIB aktuell im Bereich Atom-
kraft, und welche Anträge auf Finanzierungen der EIB im Bereich
Atomkraft liegen aktuell vor oder sind geplant?

Weltweite umwelt- und klimaschädliche Subventionen

106. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu umwelt- und klima-
schädlichen Subventionen weltweit vor?

Kann die Bundesregierung diese beziffern?

a) Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund Aussagen,
dass Regierungen weltweit jährlich bis zu 300 Mrd. US-Dollar (205
Mrd. Euro) ausgeben, um Treibstoffpreise niedrig zu halten?

b) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass manche Länder mehr
für die Subventionierung von Öl ausgeben als für Gesundheit und
Bildung zusammen, und welche Schlussfolgerung zieht sie aus ihrer
Einschätzung?

c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob und in-
wieweit auch Entwicklungshilfegelder dafür verwendet werden, um
steigende Brennstoffpreise zu finanzieren?

d) Inwieweit erachtet die Bundesregierung weltweite umwelt- und klima-
schädliche Subventionen als ein Hemmnis für eine weltweite Ener-
giewende?

e) Verfolgt die Bundesregierung eine Strategie zum Abbau solcher Sub-
ventionen, und wenn ja, welche?

Außenwirtschaftsförderung

107. Wie viele und welche Projekte für Energietechnologien wurden seit 1998
durch Hermes-Bürgschaften und Investitionsgarantien in welcher Höhe
gefördert (aufgeteilt nach Ländern und Energieträgern)?

108. Wurden in den vergangenen zehn Jahren Projekte zum Abbau von Roh-
stoffen durch ungebundene Finanzkredite gefördert?

Wenn ja, mit welchem finanziellen Volumen (aufgeschlüsselt nach Län-
dern und Art der Rohstoffe)?

109. Gibt es Förderungsanträge durch ungebundene Finanzkredite, die strittig
sind und vom Interministeriellen Ausschuss noch nicht beschlossen wur-
den?

Wenn ja, wie hoch ist die beabsichtigte Deckungssumme, und um welche
Länder handelt es sich, in denen Rohstoffe abgebaut werden sollen?

110. In welcher Weise fördert die Bundesregierung den Export erneuerbarer
Energien?

a) Wie haben sich die Mittel für die Exportförderung erneuerbarer Ener-
gien seit Beginn des Programms entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln
aufführen)?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 33 – Drucksache 16/10386

b) Welche Projekte zum Export erneuerbarer Energien wurden in den ver-
gangenen zehn Jahren durch Hermes-Bürgschaften abgesichert?

Auf welches Gesamtvolumen belaufen sich diese Projekte?

Auf welches Volumen belaufen sich die dafür vergebenen Bürgschaf-
ten?

c) Welche Projekte im Bereich erneuerbarer Energien wurden in den ver-
gangenen zehn Jahren durch Investitionsgarantien abgesichert?

Auf welches Gesamtvolumen belaufen sich diese Projekte?

Auf welches Volumen belaufen sich die dafür vergebenen Garantien?

d) Welche Anträge auf Hermes-Bürgschaften zum Export erneuerbarer
Energien wurden in den vergangenen zehn Jahren abgelehnt?

Warum wurden diese abgelehnt, und welches Gesamtvolumen hatten
die abgelehnten Projekte?

e) Welche Anträge auf Investitionsgarantien im Bereich erneuerbarer
Energien wurden in den vergangenen zehn Jahren abgelehnt?

Warum wurden diese abgelehnt, und welches Gesamtvolumen hatten
die abgelehnten Projekte?

f) Beabsichtigt die Bundesregierung die Förderrichtlinien von Hermes-
Bürgschaften und Investitionsgarantien für Technologien im Bereich
erneuerbare Energien zu verändern?

Wenn ja, wie und welche Ziele verfolgt die Bundesregierung damit?

g) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Vergabe von
Hermeskrediten für erneuerbare Energien für mittelständige Unterneh-
men attraktiver zu gestalten?

111. Beabsichtigt die Bundesregierung die Transparenz der Außenwirtschafts-
förderung zu verbessern?

Wird darüber nachgedacht, problematische umwelt- und energiepolitisch
problematische Projekte der Öffentlichkeit mitzuteilen, bevor sie vom
Interministeriellen Ausschuss entschieden werden?

112. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um Korruption bei
großen Projekten, wie z. B. dem Bau von Kraftwerken, auszuschließen?

113. Beabsichtigt die Bundesregierung, zumindest die zuständigen Parlaments-
ausschüsse (Haushaltsausschuss, Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung, Wirtschafts- und Umweltausschuss) über
anstehende Entscheidungen des Interministeriellen Ausschusses zu unter-
richten?

114. Beabsichtigt die Bundesregierung, den zuständigen Parlamentsausschüs-
sen ein Einspruchsrecht bei besonders problematischen Projekten, die
durch Bürgschaften oder Investitionsgarantien abgesichert werden sollen,
zu geben?

115. Gibt es Überlegungen, die geheimen Sitzungen des Interministeriellen
Ausschusses für Parlamentarierinnen und Parlamentarier sowie Organisa-
tionen der Zivilgesellschaft mit beratender Funktion zu öffnen, um diese
mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft, dem Bankgewerbe und
der Exportwirtschaft gleichzustellen?

Unternehmensansiedlung
116. Wie ist der Mitteleinsatz der Projektarbeit und industriespezifischen Maß-
nahmen der ausländischen Investorenbetreuung bei der Ansiedlung von

Drucksache 16/10386 – 34 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Unternehmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien im Vergleich zu
allgemeinen Presse- und Marketingausgaben, und wie groß ist der direkte
Einfluss der allgemeinen Marketingausgaben auf den Erfolg von „Invest
in Germany“, in Deutschland Unternehmen aus dem Ausland anzusie-
deln?

117. Wozu bedarf es sowohl allgemeiner Marketingaktivitäten von „Invest in
Germany“ als auch der Marketingmaßnahmen der von der Bundesregie-
rung unterstützen Kampagne „Land der Ideen“, und was wird unternom-
men, um die Außendarstellung Deutschlands im Ausland zukünftig ein-
heitlicher zu gestalten?

Technologietransfer

118. Wie bewertet die Bundesregierung das internationale Instrumentarium zur
Förderung des Transfers moderner und gleichzeitig bezahlbarer Energie-
technologie in Entwicklungs- und Schwellenländer, die den Bedürfnissen
vor Ort angepasst sind?

a) Welche Technologiepartnerschaften und -initiativen, die diesem Zweck
dienen, sind der Bundesregierung bekannt, und welches sind deren
jeweiligen Ziele und Schwerpunkte?

b) Welche Fonds und Finanzierungsinstrumente zur Förderung des Ex-
ports entsprechender Energietechnologien sind der Bundesregierung
bekannt, welchen Zweckbindungen unterliegen diese, und wie ist deren
finanzielle Ausstattung?

c) Welches sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Haupt-
barrieren für den Transfer entsprechender Energietechnologien, unter
Berücksichtigung der Untersuchungen und Schlussfolgerungen der
Expert Group on Technology Transfer (EGTT) der VN-Rahmenkon-
vention gegen Klimawandel (UNFCCC)?

d) Wie hoch schätzt die Bundesregierung unter Berücksichtigung der
Zahlen der internationalen Finanzinstitutionen und der Vereinten Na-
tionen den Finanzierungsbedarf für Programme und Projekte für den
Transfer von Energietechnologie ein, um das Erreichen des 2-Grad-
Klimaziels zu gewährleisten?

e) Welche Lücken des internationalen Instrumentariums für den Transfer
von Energietechnologie sieht die Bundesregierung, und welche Initia-
tiven und Maßnahmen betreibt und unterstützt die Bundesregierung,
um diese Lücken zu adressieren?

119. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit der EGTT und welches sind
nach Einschätzung der Bundesregierung die wichtigsten Handlungsemp-
fehlungen der EGTT an die Staatengemeinschaft?

a) Wie lautet nach Kenntnis der Bundesregierung der Auftrag des im De-
zember 2007 auf der Klimakonferenz in Bali beschlossenen Aktions-
plans an die EGTT?

b) Welche besonderen Herausforderungen sieht die Bundesregierung für
die Arbeit der EGTT in den nächsten fünf Jahren, und welche Schluss-
folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

120. Mit welchem Volumen sind bislang Programme und Projekte für den
Transfer von Energietechnologie über die GEF finanziert worden?

Inwieweit stammen diese Mittel aus dem Special Climate Change Fund
(SCCF)?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35 – Drucksache 16/10386

121. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung in Bezug auf die Nutzung des
CDM unter dem Kyoto-Protokoll zur Finanzierung von Technologie-
transfer?

a) Wie viel Prozent deutscher CDM-Projekte mit welchem Volumen wur-
den für Technologietransfer genutzt?

b) Wie viel Prozent von CDM-Projekten insgesamt mit welchem Volu-
men wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für Technologietrans-
fer genutzt?

122. Welche Schlussfolgerungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von
Regierungen der EU-Staaten aus der Feststellung der EU-Kommission im
Rahmen der GEEREF-Initiative 2006 gezogen worden, dass Projekte zur
Nutzung erneuerbarer Energiequellen und Unternehmen besondere Finan-
zierungsschwierigkeiten haben, u. a. weil der anfängliche Kapitalaufwand
für Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien 3- bis 7-mal höher
ist als bei Technologien zur konventionellen Energieerzeugung mit fossi-
len Brennstoffen, weil in vielen Entwicklungsländern vernünftige Rendi-
ten in sonst üblicher Höhe nicht ausreichen, um die vielfältigen Risiken
abzudecken, und weil sich Technologien zur Nutzung erneuerbarer Ener-
gien sehr gut für kleinere und mittlere Investitionsprojekte eignen, Finanz-
institutionen oder private Investoren aber Risikokapital üblicherweise nur
für Projekte mit größerem Volumen zur Verfügung stellen?

123. Welche Fortschritte für den Transfer von Energietechnologie sind aus
Sicht der Bundesregierung bislang über den GEEREF der EU erreicht
worden?

a) Welche Projekte konnten bislang über den GEEREF gefördert werden?

b) Inwieweit hat sich der Privatsektor an der Finanzierung dieser Projekte
beteiligt?

c) Wie ist der GEEREF ausgestattet und welche Länder beteiligen sich
finanziell?

124. Wieso haben sich nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung
EU-Partner nicht parallel zum GEEREF-Prozess massiv für die Förderung
und Finanzierung erneuerbarer Energien über die G8 und die Weltbank
eingesetzt und stattdessen in diesen Foren wider besseren Wissens die För-
derung von Atomkraft und fossiler Energien betrieben, oder die Förderung
dieser Energieträger zugelassen?

125. Inwieweit beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung Hedge
Fonds an der Finanzierung von Projekten zur Förderung von Technolo-
gien für erneuerbarer Energien und Energieeffizienz, und welchen Trend
sieht die Bundesregierung insoweit?

126. Inwieweit besteht nach Einschätzung der Bundesregierung internationaler
Regelungsbedarf in Bezug auf die Finanzierung erneuerbarer Energien
und effizienter Energiesysteme?

127. Inwieweit ist nach Einschätzung der Bundesregierung Patentschutz ein
Hindernis für den Transfer von Energietechnologie?

a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

b) Welche internationalen Strategien, Maßnahmen und Initiativen sind der
Bundesregierung bekannt, um wirksamen internationalen Patentschutz
mit wirksamem Transfer von Energietechnologie zu verbinden?

c) Inwieweit unterstützt die Bundesregierung diese Strategien, Maßnah-

men und Initiativen?

Drucksache 16/10386 – 36 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

128. Welche Programme und Projekte in welcher Höhe unterstützt die Bundes-
regierung im Bereich der Forschung und Entwicklung von Energietech-
nologie, die den Bedürfnissen von Entwicklungs- und Schwellenländern
in den jeweiligen Regionen angepasst ist, und wie ist deren finanzielles
Volumen?

129. Welche Programme und Projekte unterstützt die Bundesregierung, um
Wissen und Fähigkeiten im Bereich Energietechnologie in Entwicklungs-
und Schwellenländern vor Ort aufzubauen, und wie ist deren finanzielles
Volumen?

130. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung in Bezug auf die Förderung des
Transfers von Energietechnologie im Rahmen der bei der Deutschen
Energie-Agentur angesiedelten Exportinitiative Erneuerbare Energien?

a) Wo sieht die Bundesregierung Exporthemmnisse und Handlungsbedarf?

b) Was unternimmt die Bundesregierung insoweit?

c) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um Kenntnisse
bei Entscheidungsträgern in Wirtschaft und Politik in Entwicklungs-
und Schwellenländern über erneuerbare Energien-Technologien zu
verbessern?

131. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung in Bezug auf die Förderung
des Transfers von Technologie im Rahmen der Exportinitiative Energie-
effizienz?

a) Was sind die Schwerpunkte, Ziele und Instrumente dieser Initiative?

b) Welche Stelle ist verantwortlich für die Gestaltung der Initiative?

c) Mit welchem Volumen hat diese Initiative bislang Projekte welcher Art
gefördert?

d) Wo sieht die Bundesregierung Exporthemmnisse und Handlungs-
bedarf?

e) Was unternimmt die Bundesregierung insoweit?

f) Inwieweit bezieht diese Initiative die besonderen Bedürfnisse in Ent-
wicklungs- und Schwellenländern ein?

132. Inwieweit hat die durch das Bundesministerium für Bildung und For-
schung und das Institut der deutschen Wirtschaft Köln geförderte Initia-
tive „klimazwei“ bislang zum Transfer von Energietechnologie beige-
tragen?

133. Mit welchen anderen Initiativen, Programmen und Projekten fördert die
Bundesregierung den Export von Technologie für erneuerbare Energien
und Energieeffizienz?

134. Inwieweit fördert die Bundesregierung den Transfer von Nukleartechno-
logie, Technologie für fossile Energieträger und andere Energieträger?

Öl, Gas und Uran – Konfliktrohstoffe

135. Welche Zusammenhänge sieht die Bundesregierung zwischen Energiever-
sorgungssicherheit und Nachhaltigkeit, Rechtsstaatlichkeit, guter Regie-
rungsführung und Menschenrechten in Staaten, die Öl, Gas, Uran und/
oder andere Energieträger exportieren?

Wie setzt sich die Bundesregierung für Spielregeln auf dem Öl-, Gas- und
Uranmarkt ein, die den Respekt der Menschenrechte, von Transparenz-
standards und Umwelt- und Nachhaltigkeitsstandards garantieren?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37 – Drucksache 16/10386

a) Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass im Zuge der Verknappung
von Öl, Gas, Uran und anderen endlichen Rohstoffen die Konkurrenz
der großen Industrie- und Schwellenländer um den Zugang zu diesen
Rohstoffen auf Kosten von Ansätzen geht, die sich für Transparenz bei
den Rohstoffgeschäften in den ressourcenreichen Entwicklungsländern
einsetzen. Falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregie-
rung daraus?

b) Welche Initiativen betreibt oder unterstützt die Bundesregierung, um
eine volle Unterstützung der EITI seitens aller Staaten der EU zu errei-
chen und Akteure wie Brasilien, China, Indien und Mexiko dazu zu be-
wegen, sich EITI anzuschließen?

c) Welche Initiativen betreibt oder unterstützt die Bundesregierung, um
Banken, Fondsgesellschaften und andere Finanzinstitutionen in Trans-
parenzinitiativen wie EITI mit verbindlichen Verpflichtungen einzube-
ziehen?

d) Welche Initiativen betreibt oder unterstützt die Bundesregierung, um
eine Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu errei-
chen, die den Begriff der Konfliktrohstoffe völkerrechtlich definiert?

e) Sieht die Bundesregierung die Chance, auch für andere Rohstoffe einen
ähnlichen Prozess wie den „Kimberley-Prozess“ im Falle von Diaman-
ten zu schaffen, um sicherzustellen, dass Rohstoffe aus bestimmten
Regionen keine Kriege oder Konflikte finanzieren?

Welche Rohstoffe könnten dies sein?

f) Inwieweit macht die Bundesregierung energiebezogene Wirtschafts-
förderung davon abhängig, dass die EITI-Kriterien eingehalten werden
wie auch die Leitlinien der OECD für multinationale Unternehmen, die
seit 2000 auch deutsche Unternehmen dazu verpflichten, Umwelt-,
Transparenz- und Sozialstandards einzuhalten.

g) Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Arbeit der deut-
schen Nationalen Kontaktstelle als Durchsetzungsorgan für die OECD-
Leitlinien transparenter und zugänglicher zu gestalten und die Umset-
zung der OECD-Leitlinien auch über eine institutionelle Reform der
Kontaktstelle voranzubringen?

Sicherheits- und Verteidigungspolitik für Energie?

136. Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die wesentlichen Risi-
ken für die deutsche und europäische Energieversorgungssicherheit?

137. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass sich
unsere Energieversorgungssicherheit nicht mit militärischen Mitteln errei-
chen lässt, sondern nur über eine Energiewende hin zu erneuerbaren
Energien, Energieeffizienz und Energieeinsparung?

138. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand globaler Energieversor-
gungssicherheit, einschließlich des globalen Zugangs zu Energie?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

139. Welche Rolle spielen aus Sicht der Bundesregierung Pipelines und Gas-
rohre und deren Schutz für unsere Energieversorgung?

a) Wo liegen nach Einschätzung der Bundesregierung angebotsseitige
Risiken in Bezug auf unsere Versorgung mit Öl und Gas?

b) Wie viel Prozent der deutschen Öl- und Gasversorgung kommt derzeit

bzw. in absehbarer Zukunft aus welchen Ländern, und wird jeweils
durch welche Pipelines transportiert?

Drucksache 16/10386 – 38 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

c) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Ver-
sorgungssicherheit beim Erdgas sicherzustellen und gleichzeitig eine
zunehmende Abhängigkeit von Russland zu vermeiden?

d) Wieso wird es in Deutschland absehbar keinen Terminal für Flüssiggas
geben, und wie bewertet die Bundesregierung diese Tatsache im Hin-
blick auf die Versorgungssicherheit und Marktentwicklung beim Gas?

e) Wie viel Prozent der deutschen, europäischen und weltweiten Öl- und
Gasversorgung wird nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit durch
die Straße von Hormuz, die Straße von Malakka und andere kritische
Meeresregionen oder andere nach den Erhebungen des Piracy Reporting
Centre besonders durch Piraterie gefährdete Gewässer transportiert?

In welchem Umfang ist der deutsche Außenwirtschaftsverkehr von der
Sicherheit der jeweiligen maritimen Transportwege betroffen?

140. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die
Ursachen von Piraterie in grundsätzlichen Defiziten von Staatlichkeit
liegen wie dem Fehlen von Rechtsstaatlichkeit in Anrainerstaaten und/
oder dem Fehlen oder von Defiziten staatlicher Strukturen im Bereich des
Küstenschutzes und des Polizeibereichs, gewaltsamen Auseinanderset-
zungen in Anrainerstaaten bis hin zu fehlender Staatlichkeit in Anrainer-
staaten, und diese Ursachen auch Terrorismus begünstigen?

141. In welcher Weise engagiert sich die Bundesregierung zum Schutz vor
Piraterie und Terrorismus?

a) Welche Projekte, Programme oder Initiativen unterstützt die Bundes-
regierung bilateral oder in der EU, um Polizeiarbeit und Küstenschutz
zu unterstützen?

b) Welche regionalen oder subregionalen Projekte, Programme oder
Initiativen zur Bekämpfung von Piraterie und/oder Terrorismus an den
Straßen von Hormuz und von Malakka sind der Bundesregierung
bekannt?

c) Welche Ziele und Schwerpunkte werden dabei verfolgt, und inwieweit
werden grundlegende Ursachen von Piraterie und/oder Terrorismus an-
gegangen?

d) Inwieweit gibt es dabei eine Kooperation der Regionalstaaten mit der
EU, den USA, China oder anderen außerregionalen Akteuren?

142. Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung
nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und anderen
von der Bundesregierung ratifizierten Abkommen für die Bundesregie-
rung in Bezug auf die Sicherheit von Schiffen in Meerengen und für Pira-
terie und Terrorismus besonders anfällige Meerregionen?

a) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der internatio-
nalen Debatte dazu, ob Artikel 43 und/oder andere Regelungen des
Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, die eine Lastentei-
lung zwischen Benutzerstaaten und Meerengenanliegerstaaten vorse-
hen, auch den Schutz vor und die Abwehr von Piraterie und Terroris-
mus einschließen?

b) Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung dazu?

143. Welche Maßnahmen und Initiativen unterstützt die Bundesregierung, um
Energiesolidarität in Europa zu fördern und zu stärken?

a) An welchen Energiebevorratungsinfrastrukturen sind die EU-Staaten

bislang beteiligt?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 39 – Drucksache 16/10386

b) Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeiten ein, angesichts der
hohen Kosten für eine Gasbevorratung, Krisenreaktionsmechanismen
in der EU in Bezug auf Gas zu stärken?

c) Welche Maßnahmen und Initiativen unterstützt die Bundesregierung,
um erneuerbare Energien und Energieeffizienz als solidarischen Bei-
trag zu europäischer Energiesicherheit zu fördern?

144. Welche Initiativen der Bundesregierung und der EU in welchen Gremien
und Foren zielen darauf ab, die Vernetzung Europas mit Russland im
Energiebereich zu stärken?

a) Wie bewertet die Bundesregierung angesichts unzureichender Inves-
titionen den derzeitigen Stand der russischen Infrastruktur im Gas- und
Ölsektor, und welche Chancen sieht die Bundesregierung, das Ausmaß
von Investitionen in die Infrastruktur zu verbessern?

b) In welche Staaten liefert Russland nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit Gas, und mit welchen Staaten werden nach Kenntnis der Bun-
desregierung neue oder intensivere Lieferbeziehungen durch den Bau
von Pipelines vorbereitet oder andiskutiert?

145. Welche Initiativen betreibt die EU nach Kenntnis der Bundesregierung,
um in/über die Europäische Energiecharta (ECT), das IEF, die OSZE und
die IEA Konsultationsmechanismen zwischen Liefer-, Transit und Ver-
braucherstaaten vorzubereiten und zu stärken?

146. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die staatlicherseits
eingesetzten Kosten für den Schutz von Energieinfrastruktur und Energie-
transporten im Nahen und Mittleren Osten durch die US-Administration
vor dem Irak-Krieg bei ca. 7 US-Dollar pro 100 Barrel Öl lagen?

Wie hoch werden nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuellen Kos-
ten exklusive der gigantischen Kosten des Irak-Kriegs eingeschätzt?

Rolle von Bundeswehr und NATO

147. Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Energiesicherheit
unter Umständen bedeuten kann, mit der Bundeswehr in anderen Ländern
zu intervenieren, um Öl- oder Gasquellen, Pipelines oder andere mit der
Energieversorgung zusammenhängende Einrichtungen zu schützen?

148. Inwieweit ist es nach Ansicht der Bundesregierung Aufgabe der Bundes-
wehr ggf. auf Anfrage von Konzernen oder Regierungen deren Ölplattfor-
men, Raffinerien oder Pipelines zu schützen?

149. Welche konkreten Beiträge muss nach Ansicht der Bundesregierung die
Bundeswehr zur Energie- und Versorgungssicherheit Deutschlands und
Europas leisten?

In welchen Dokumenten und Weisungen sind der militärische Beitrag und
die dafür bereitzustellenden Fähigkeiten festgeschrieben?

Welche Aktivitäten gibt es, den militärischen Beitrag konzeptionell und in
der Praxis auszubauen?

150. Welche Initiativen wurden infolge des „Weißbuchs zur Sicherheitspolitik
Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr“ unternommen, um Auf-
gaben der Sicherung von Transportwegen, Ressourcen- und Energie-
sicherheit mit Hilfe der Bundeswehr zu erledigen?

Welche Fähigkeiten der Bundeswehr sollen nach dem Konzept des Weiß-
buchs und/oder den Plänen der Bundesregierung zukünftig für Zwecke der

Energieversorgungssicherheit eingesetzt werden, und in welchen Staaten
und Regionen?

Drucksache 16/10386 – 40 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

151. Gibt es in der EU oder der NATO entsprechende Szenarien oder Übungen,
in denen militärische Interventionen zur Energie- und Rohstoffsicherheit
durchdekliniert werden?

Wenn ja, welche verschiedenen Szenarien werden bislang explizit geplant
und ggf. geübt?

Wie viele Soldaten und welche Waffen kommen bei diesen Planspielen im
„worst case“ zum Einsatz?

a) Welche Planungen und konkreten Überlegungen gibt es nach Kenntnis
der Bundesregierung im Rahmen der EU, die Sicherung der Energie-
versorgung und Rohstoffwege zu einer militärischen Aufgabe zu
machen, und welche Auswirkungen sind damit für die Bundeswehr
verbunden?

b) Welche Überlegungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen der NATO, die Sicherung der Energieversorgung und Roh-
stoffwege zu einer militärischen Aufgabe des Bündnisses zu machen?

In welchen Gremien wird dies bislang diskutiert, und welche Doku-
mente wurden in der NATO diesbezüglich bislang verabschiedet?

152. Welche Vorschläge zur Gründung einer Energie-NATO oder Erweiterung
der NATO-Aufgaben und/oder -Aktivitäten zur Förderung von Energie-
sicherheit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang in der
NATO und/oder von NATO-Partnern formuliert?

a) Was sind die Ziele und wesentlichen Elemente der jeweiligen Vor-
schläge?

b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Vorschläge?

c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für ihr
Verhalten und ihre Initiativen in der EU, der NATO und anderen mul-
tilateralen Gremien und Foren?

153. Welche Optionen und Empfehlungen enthält nach Kenntnis der Bundes-
regierung der im Auftrag des NATO-Gipfels von Riga erstellte Bericht
über die Rolle der NATO im Bereich Energiesicherheit?

154. In welchen Bereichen, und aufgrund welcher Prinzipien und Leitlinien will
sich die NATO nach der Erklärung des NATO-Gipfels in Budapest im Be-
reich Energiesicherheit nach Kenntnis der Bundesregierung engagieren?

a) Welche Aktivitäten der NATO sind geplant oder in einer Planungsvor-
phase, um den Schutz kritischer Energieinfrastruktur zu fördern?

b) Welche Aktivitäten der NATO sind geplant oder in einer Planungsvor-
phase, um Information und Wissen mit Bezug zu Energiesicherheit
auszuweiten und stärker als bislang zu teilen und zu vernetzen?

c) Sind sich die Bundesregierung und andere NATO-Partner nach Ein-
schätzung der Bundesregierung der Gefahr bewusst, dass die NATO
unter dem Schirm der Energiesicherheit zunehmend innerstaatliche
Polizeiaufgaben übernehmen könnte?

Falls ja, welche Konsequenzen werden daraus gezogen?

d) Sind sich die Bundesregierung und andere NATO-Partner nach Ein-
schätzung der Bundesregierung der Gefahr bewusst, dass sich die
NATO unter dem Schirm der Energiesicherheit polizeiliche Aufgaben
in Drittstaaten, die nicht der NATO angehören, zu eigen machen und
damit zu einem Türöffner für Neokolonialismus werden könnte?
Falls ja, welche Konsequenzen werden daraus gezogen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 41 – Drucksache 16/10386

e) Sind sich die Bundesregierung und andere NATO-Partner nach Ein-
schätzung der Bundesregierung der Gefahr bewusst, dass in der NATO
unter dem Schirm der Energiesicherheit internationaler Datenschutz
weiter ausgehöhlt werden könnte?

Falls, ja welche Konsequenzen werden daraus gezogen?

Zivile Krisenprävention

155. Welche Rolle spielt nach Einschätzung der Bundesregierung eine Politik
der zivilen Krisenprävention für unsere Energieversorgungssicherheit
angesichts der Tatsache, dass mittelfristig über 70 Prozent des Öls und
etwa 70 Prozent des Gases aus instabilen Staaten importiert werden?

a) Inwieweit ist das Thema Energie- und Versorgungssicherheit Bestand-
teil des Aktionsplans „Zivile Krisenprävention“ der Bundesregierung
und der Arbeit des Ressortkreises „Zivile Krisenprävention“?

Welche Initiativen werden in diesem Zusammenhang unterstützt und
welche Mittel dafür bereitgestellt?

b) Welche Projekte, Programme und Maßnahmen unterstützt die Bundes-
regierung in der EU und den Vereinten Nationen, um Krisenprävention
auch mit Blick auf Energiesicherheit zu stärken und innovativ voranzu-
treiben?

c) Gibt es Pläne, Krisenprävention zu leisten durch den Aufbau von En-
ergieversorgungsstrukturen auf der Basis von erneuerbaren Energien?

156. Welche Initiativen und Projekte weltweit sind der Bundesregierung
bekannt, die Energie als positive Kraft für Frieden nutzen, und inwieweit
unterstützt die Bundesregierung diese Initiativen und Projekte?

157. Gibt es Vorschläge der Bundesregierung oder der EU für eine Zusammen-
arbeit mit dem Iran und Nord-Korea im Bereich erneuerbare Energien?

Atomkraft

158. Welche Entwicklungsländer planen nach Kenntnis der Bundesregierung
den Bau von Atomkraftwerken, und welche von diesen Ländern verfügen
über Endlagerkonzepte?

a) Mit welchen Ländern hat die aktuelle französische Regierung Atom-
abkommen geschlossen?

b) Wie bewertet die Bundesregierung die Abkommen insbesondere vor
dem Hintergrund der Proliferationsgefahr?

c) Welche dieser Länder verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung
über Endlagerkonzepte, Atomgesetze, Atomaufsichtsbehörden und ge-
schultes Personal, um den Betrieb von Atomanlagen zu betreuen und
zu überwachen?

Wie sehen diese Konzepte, Gesetze und Behörden aus, und wie wurde
das Personal geschult?

159. Wie bewertet die Bundesregierung die Diskussion über eine mögliche
Renaissance der Atomkraft angesichts der geringen Zahl aktueller Bau-
vorhaben sowie der weltweiten Überalterung zahlreicher Atomkraft-
werke?

a) Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die Sicherheit und die
Gefahren durch gravierende Störfälle?

Drucksache 16/10386 – 42 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

b) Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus der absehbaren Verknappung
der Uranvorräte für die künftige Rolle der Atomkraft in der weltweiten
Energieversorgung?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkungen auf Umwelt sowie
auf die Gesundheit und die wirtschaftlichen Grundlagen der lokalen
Bevölkerung durch Uranabbau, z. B. in Niger und Gabun?

160. Wer haftet für die in der Bundesrepublik Deutschland verursachten Schä-
den durch einen schweren Störfall im benachbarten Ausland?

161. Wie beurteilt die Bundesregierung die Absicht der polnischen Regierung,
unmittelbar an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland einen Atom-
reaktor zu erstellen?

Inwieweit sieht sie darin deutsche Interessen betroffen, und welche Kon-
sequenzen zieht sie daraus?

162. Über welche Endlagerkonzepte verfügen Tschechien, Ungarn, Bulgarien,
Litauen, Belarus, Kroatien und die Ukraine?

163. Betrachtet die Bundesregierung die weltweit in Betrieb sowie im Bau
befindlichen Atomkraftwerke als potenzielle Ziele von Terroristen?

Gibt es weltweit Atomkraftwerke, die durch Terrorangriffe nicht zerstört
werden können?

Falls ja, welche?

164. Wie ist die Einschätzung auf Webseiten des Bundesministeriums für Wirt-
schaft und Technologie, Uran sei ein einheimischer Brennstoff, begrün-
det?

a) Wie viel Uran wird in der Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig
gewonnen?

b) Wie viel Uranbrennstoffe lagern in der Bundesrepublik Deutschland?

c) Gibt es staatliche Uranreserven, welche die Energiesicherheit in der
Bundesrepublik Deutschland gewährleisten könnten?

d) Wie viele Jahre lang können die deutschen Atomkraftwerke mit hier
lagerndem Uran befeuert werden?

e) Wer hat Kontrolle über die Uranlager, der Staat, die Industrie, Euratom-
Behörden?

f) Woher stammt das Uran, welches gegenwärtig in deutschen Atomkraft-
werken verbrannt wird?

g) Ist der Bundesregierung bekannt, wie langfristig die Lieferverträge
sind, und von welchen Firmen/Staaten die Bundesrepublik Deutsch-
land hier abhängig ist?

h) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass der
größte deutsche Brennelementehersteller Nukem angibt, dass seine
Atombrennstäbe mit Uran aus Kasachstan, Usbekistan und Russland
hergestellt werden?

165. Wie viel CO2-Emissionen verursacht der Uranbergbau und die Gesamt-
kette der Brennelementeherstellung pro Kilowattstunde erzeugter Atom-
energie?

166. Ist der Bunderegierung bekannt, dass die weltgrößten Uranreserven in
Australien eine so geringe Urankonzentration im Erz haben, dass der Ab-
bau rund 50 Prozent der Energie benötigt, die jemals hergestellt werden

kann, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 43 – Drucksache 16/10386

a) Liegen der Bunderegierung Umweltbilanzen zu diesem Uranabbau
vor?

b) Wieviel CO2 wird diesen Uranreserven zugerechnet?

167. Inwieweit fördert die Bundesregierung Atomkraft mit Mitteln der Außen-
wirtschaftsförderung?

a) Gab es unter dieser Bundesregierung Hermes-Bürgschaften für Ex-
porte, die für Atomanlagen verwendet wurden?

Wenn ja, welche, und mit welchem finanziellen Volumen?

Für welche Länder waren diese Exporte bestimmt?

b) Hat diese Bundesregierung Investitionsgarantien für Atomanlagen ver-
geben?

Wenn ja, welche, und mit welchem finanziellen Volumen?

c) Beabsichtigt die Bundesregierung, Exporte zum Neubau bzw. zur Um-
rüstung von Atomanlagen von der Exportförderung mittels Hermes-
Bürgschaften auszuschließen?

d) Beabsichtigt die Bundesregierung den Neubau bzw. die Umrüstung
von Atomanlagen von der Förderung durch Investitionsgarantien aus-
zuschließen?

e) Gab es Voranfragen für die Absicherung von Atomtechnologie, den
Neubau oder die Umrüstung von Atomkraftwerken durch Bürgschaften
oder Investitionsgarantien?

f) Gibt es Projekte oder Zulieferungen im Bereich der Nukleartechnolo-
gie, deren Bürgschaften oder Investitionsgarantien noch laufen?

g) Bei welchen Projekten im Bereich der Atomtechnologie ist der Ent-
schädigungsfall eingetreten?

168. Welche Bauteile des von Siemens und Areva entwickelten Druckwasser-
reaktors EPR werden von Siemens und anderen deutschen Firmen geliefert?

169. Welche Bauteile eines Atomkraftwerks schätzt die Bundesregierung als
besonders proliferationsgefährdend ein?

170. Wie steht die Bundesregierung zur Lieferung von Atomkraftwerken in
Krisengebiete?

171. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung nukleartechnische Exporte
an Indien zu erlauben und mit Bürgschaften abzusichern?

Oder hält die Bundesregierung an den nationalen Sanktionen gegen Indien
fest?

172. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, die anachronistischen bilate-
ralen Verträge zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kernenergie mit
Ägypten (vom 26. Oktober 1981), Argentinien (vom 8. Oktober 1981),
Brasilien (vom 27. Juni 1975 und 10. März 1978), China (vom 9. Mai
1984), Indien (vom 5. Oktober 1971), Indonesien (vom 14. Juni 1976), Iran
(vom 4. Juli 1976), Kanada (vom 11. Dezember 1957), Südkorea (vom
11. April 1986) und den USA (vom 19. Oktober 1995) weiter fortzusetzen?

a) Was ist Gegenstand und wie ist der aktuelle Stand der jeweiligen Zu-
sammenarbeit auf Grundlage dieser Verträge, welche Informationen
werden ausgetauscht, welche Kapazitäten im Nuklearbereich werden
in den jeweiligen Ländern mit deutscher Hilfe aufgebaut, welche Art
von Technologie wird weiter gegeben, und welche Art von Ausrüstung

und Material wird ausgetauscht oder geliefert?

Drucksache 16/10386 – 44 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

b) Inwieweit dienen die Verträge dazu, eine Uranversorgung deutscher
Atomkraftwerke zu sichern?

c) Auf welche Höhe belaufen sich bislang die Mittel, die die Bundesregie-
rung in diese Verträge investiert hat?

d) Inwieweit wurde oder wird in der Bundesregierung überlegt, von den in
den Verträgen vorgesehenen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, einer
Verlängerung dieser Verträge nicht zuzustimmen, oder innerhalb einer be-
stimmten Frist zu kündigen, oder entsprechende Schritte vorzubereiten?

e) Inwieweit unternimmt die Bundesregierung Schritte, um diese Verträge
durch Partnerschaften und Abkommen für erneuerbare Energien, Ener-
gieeffizienz und Energieeinsparung zu ersetzen?

173. Was ist Gegenstand des umfangreicheren Vertragswerks mit Russland im
Nuklearbereich, und wie gedenkt die Bundesregierung, die weitere Zu-
sammenarbeit mit Russland auf Grundlage der verschiedenen Vereinba-
rungen weiterzugestalten?

a) Welche Rolle spielt in der Zusammenarbeit mit Russland die Besei-
tigung nuklearer Altlasten?

b) Welche Rolle spielt die Beseitigung und Vernichtung von Waffen?

c) Welche Rolle spielen Fragen der Sicherheit und des Strahlenschutzes?

d) Welche Rolle kommt oder kam bislang der Lieferung von Kernanlagen
aus der Bundesrepublik Deutschland nach Russland und Fragen der
Haftung im Falle von Schäden infolge solcher Lieferungen zu (Ab-
kommen über nukleare Haftung im Zusammenhang mit Lieferungen
aus der Bundesrepublik Deutschland vom 8. Juni 1998)?

e) Welche Rolle kommt oder kam bislang der Lieferung von Uran aus
Russland in die Bundesrepublik Deutschland zu?

f) Inwieweit unternimmt die Bundesregierung Schritte, um das Vertrags-
werk mit Russland in eine Partnerschaft für erneuerbare Energien,
Energieeffizienz und Energieeinsparung umzugestalten?

174. Was ist Gegenstand des Abkommens mit der Ukraine über Fragen gemein-
samen Interesses im Zusammenhang mit kerntechnischer Sicherheit und
Strahlenschutz, und inwieweit unternimmt die Bundesregierung Schritte,
um die Partnerschaft mit der Ukraine umzuwandeln in eine Energiepart-
nerschaft für Erneuerbare, Energieeffizienz und Energieeinsparung?

175. Welche bilateralen Atomverträge hat Deutschland mit EU-Partnerstaaten,
was ist Gegenstand dieser Verträge, und wie gedenkt Deutschland mit die-
sen Verträgen weiter umzugehen, um eine globale Energiewende hin zu
erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Energieeinsparung auch von
Europa aus voranzutreiben?

176. Welche weiteren bilateralen und multilateralen Abkommen binden die
Bundesregierung derzeit, was ist deren jeweiliger wesentlicher Gegen-
stand, und wie gedenkt die Bundesregierung, die jeweiligen Vertrags-
beziehungen zukünftig zu gestalten?

177. Inwieweit engagiert sich Deutschland in der EU, um den Ausstieg aus dem
Euratom-Vertrag herbeizuführen, der vielen Grundsätzen der EU in ihrer
heutigen Ausgestaltung widerspricht, insbesondere auch den demokra-
tischen Prinzipien der EU?

a) Falls nein, inwieweit engagiert sich die Bundesregierung für eine Neu-

verhandlung des Vertragstextes?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 45 – Drucksache 16/10386

b) Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die nach Kenntnis der Bundes-
regierung jährlich für Euratom aufgewandt werden, und wie hoch ist der
Anteil Deutschlands an regulären und freiwillig gezahlten Beiträgen?

c) Welche Privilegien in der Forschungsförderung, in der Genehmigung
von Atomkraftwerken und deren finanzieller Unterstützung sind im
Euratom-Vertrag festgeschrieben, wie bewertet die Bundesregierung
diese Privilegien, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

d) Welche weiteren privilegierenden und diskriminierenden Regelungen
enthält der Euratom-Vertrag nach Kenntnis der Bundesregierung, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

178. Welche Zwischenbilanz zieht die Bundesregierung zum ITER-Programm,
dem gemeinsamen Forschungsprojekt der EU mit Japan, der Schweiz, Russ-
land, China, Südkorea, Indien und der USA für die Planung und den Bau
eines Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktors in Cadarache in
Südfrankreich, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

a) Wie hoch waren die Kosten des Projekts bislang, und welche weiteren
Kosten mit welchem Zeitrahmen sind derzeit eingeplant?

b) Welche Nachweise wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang
erbracht, dass Kernfusion zur Energiegewinnung genutzt werden kann?

c) Mit welchen Investitionssummen ist nach Schätzung der Bundesregie-
rung zu rechnen, bis möglicherweise ein funktionsfähiges Energie-
erzeugungssystem hervorgebracht werden könnte, und wie ist der Zeit-
horizont?

d) Wo wäre ein solches System nach Einschätzung der Bundesregierung
einsetzbar?

Ausbauszenarien erneuerbare Energien

179. Welche Potenziale sieht die Bundesregierung für den globalen Ausbau der
erneuerbaren Energien (bitte unterscheiden nach: Solarenergie, Windener-
gie, Bioenergie, Geothermie, Wasserkraft, Meeresenergien)?

180. Welche globalen Ausbauszenarien für erneuerbare Energien liegen der
Politik der Bundesregierung zu Grunde?

181. In welchen Ländern unterstützt die Bundesregierung Potenzialstudien für
erneuerbare Energien?

Nachhaltigkeit von Energieträgern und ökologische Standards

182. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag Ecuadors vom 5. Juni
2007, das Gebiet Ishpingo-Tambococha-Tiputini (ITT) im Nationalpark
Yasuní vor Beeinträchtigungen durch die Förderung von Erdöl zu schüt-
zen?

a) Was unternimmt die Bundesregierung, um die Umsetzung dieses
Vorschlags zu unterstützen, wie es in dem – auf Initiative der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – einstimmig im Bundestag verabschie-
deten Antrag „Vorschlag Ecuadors für den globalen Klima- und Bio-
diversitätsschutz prüfen und weiterentwickeln – Schutz des Yasuní-
Nationalparks durch Kompensationszahlungen für entgangene Einnah-
men erreichen“ (Bundestagsdrucksache 16/9758) gefordert wurde?

b) Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, dass eine Umsetzungs-
option für den ITT-Vorschlag gefunden werden kann, die Modell-
charakter für andere ökologisch sensible Gebiete mit hohen Rohstoff-

vorkommen haben könnte?

Drucksache 16/10386 – 46 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

183. In welchen Regenwäldern in welchen Ländern wird Erdöl, Erdgas, Kohle
oder Uran gefördert, welches in Deutschland oder der EU verbraucht wird?

184. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Menschenrechte
in Regionen zu stärken, in denen Erdöl gefördert wird?

185. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Begrünung von
ariden (trockenen, dürren) Gebieten unter Berücksichtigung von Biokraft-
stoffen zu unterstützen?

186. Wie schätzt die Bundesregierung die Nutzung von Teersanden unter den
Gesichtspunkten des Umwelt- und Klimaschutzes ein, und was unter-
nimmt sie gegen den Abbau von Teersanden zur Ölgewinnung?

187. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das genaue Ausmaß der
Umweltschäden und Altlasten, die die Ölförderung sowie die Atom-
industrie in Russland, insbesondere in den Gebieten Tomsk, dem Bezirk
Krasnojarsk und entlang des Flusses Ob, hinterlassen haben und ihre Aus-
wirkungen auf die dort lebenden Bevölkerungen?

a) Welche Maßnahmen der russischen Regierung sind der Bundesregie-
rung bekannt, diese Umweltschäden zu beheben, und wie unterstützt
die Bundesregierung bzw. die EU solche Maßnahmen?

b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Umstände und
Sicherheitsstandards, in denen das aus der EU nach Russland exportierte
abgereicherte Uran (darunter laut der Umweltorganisation „Ecodefense“
allein 20 000 Tonnen Uran aus Gronau von 1996 bis 2006, von denen
ein großer Teil als Atommüll in Russland blieb) dort gelagert wird?

188. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das genaue Ausmaß der
Umweltschäden und Altlasten, die die Ölförderung im Amazonasgebiet
hinterlassen hat und ihre Auswirkungen auf die dort lebenden Bevölke-
rungen?

189. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung in Bezug auf Öltankerkatas-
trophen, deren ökologischen Folgen und die Erfahrungen eines unverant-
wortlichen Umgangs mit diesen Folgen einschließlich Fragen der Haf-
tung, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

190. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, dass ein sehr
großer Teil des weltweiten Uranvorkommens in Siedlungsgebieten indi-
gener Völker liegen soll und der Uranabbau diese Siedlungsräume massiv
bedroht?

191. Wie schätzt die Bundesregierung Potenzial und Gefahren einer Erschlie-
ßung von Öl- und Gasvorkommen in der Tiefsee ein?

192. Ist die Bundesregierung aufgeschlossen gegenüber der Nutzung mariner
Methanhydratvorkommen als neue fossile Energiequelle?

a) Unterstützt die Bundesregierung Forschung und Erprobung im Bereich
Abbau von Methanhydrat in maritimen Ökosystemen?

b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Risiken und Gefahren einer Ex-
ploration von Methanhydrat für die Stabilität maritimer Ökosysteme?

c) Welche Folgen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung für
das Klima, wenn beim Hydratabbau in der Tiefsee große Mengen des
hoch klimawirksamen Treibhausgases Methan austreten?

193. Auf welchen völkerrechtlichen Grundlagen solle nach Auffassung der
Bundesregierung die Exploration der energetischen Tiefseebodenschätze

erfolgen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 47 – Drucksache 16/10386

194. Welcher zusätzliche Energieeinsatz und wie viele CO2-Emissionen wer-
den bei der Förderung von Ölsanden und Ölschiefern gegenüber konven-
tioneller Ölförderung verursacht?

Welche Mengen dieser unkonventionellen Öle werden in Deutschland
verbraucht, und wie stark steigen damit die CO2-Emissionen Deutsch-
lands?

195. Welche Steigerung des Anteils von Flüssiggas (Liquified Natural Gas –
LNG) am Erdgasverbrauch Deutschlands erwartet die Bundesregierung
bis 2010, 2015, 2020?

196. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtemissionen
von CO2 bei der Nutzung von LNG gegenüber Pipeline Erdgas?

197. Um wie viel steigen nach Kenntnis der Bundesregierung die Emissionen
der Erdgasnutzung, bei einer stärkeren Nutzung von LNG gegenüber
Pipelinegas?

198. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Energie- und Klimabilanz
von Kohleverflüssigungsanlagen, und welche Strategie verfolgt die Bun-
desregierung, um global den Bau von Kohleverflüssigungsanlagen zu ver-
hindern?

Nachhaltigkeit von Energieträgern – Biokraftstoffe

199. Inwieweit können Biokraftstoffe nach Einschätzung der Bundesregierung
dazu beitragen, globale Armut zu überwinden, und welche Schlussfolge-
rungen zieht die Bundesregierung daraus?

200. Wie bewertet die Bundesregierung die weltweiten Potenziale zur CO2-
Vermeidung durch die Erzeugung und den Einsatz von Biokraftstoffen,
und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

201. Wie groß sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung die weltweiten
Flächenpotenziale für den Anbau von Energiepflanzen in Anbetracht der
Konkurrenz zu Nahrungsmittelanbau und Naturschutz?

202. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklungschancen für ländliche
Räume vor allem in Schwellen- und Entwicklungsländern durch die
Erzeugung und den Einsatz von Biokraftstoffen?

a) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus für die wirtschaft-
liche Zusammenarbeit im Energiebereich?

b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Begrünung
von ariden Gebieten unter Berücksichtigung von Biokraftstoffen zu
unterstützen?

203. Welche Initiativen, Programme und Projekte unterstützt die Bundesregie-
rung, um den Respekt der Menschenrechte und die Einhaltung sozialer
und ökologischer Mindeststandards beim Anbau und der Nutzung von
Bioenergiepflanzen für Kraftstoffe zu gewährleisten?

a) Inwiefern gedenkt die Bundesregierung, Verletzungen des Menschen-
rechts auf Nahrung gemäß Artikel 11 des Internationalen Pakts über
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (VN-Sozialpakt), die
durch den Anbau und die Ausweitung des Anbaus von Biotreibstoffen
in Anbauländern entstehen, entgegen zu wirken, insbesondere in Bezug
auf die Sicherung der Zugangsrechte von Kleinbauern und Kleinbäue-
rinnen sowie indigenen Völkern zu ihrem angestammten Ackerland
sowie beim Schutz vor Landvertreibungen?
b) Inwiefern wird die Bundesregierung zu beitragen, dass die Arbeitsbe-
dingungen von Landarbeiterinnen und Landarbeitern beim Anbau von

Drucksache 16/10386 – 48 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bioenergie-Nutzpflanzen in den Anbauländern menschenrechtskon-
form sind in Bezug auf Arbeitszeiten, Arbeitsschutz, Sozialschutz,
gewerkschaftliche Organisation und Löhne?

c) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, negative Auswir-
kungen der Nachfrage europäischer und anderer Importländer nach
bioenergetischen Nutzpflanzen auf die Lebensmittelpreise in Entwick-
lungsländern zu mindern?

d) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um mögliche Kon-
flikte zwischen der Nutzung von Bioenergiepflanzen und dem Schutz
der biologischen Vielfalt zu minimieren, und welche Rolle spielen da-
bei die aktuellen Verhandlungen über die Fortentwicklung des Abkom-
mens zur biologischen Vielfalt?

204. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Umsetzung
ökologischer und sozialer Mindeststandards für Biokraftstoffe überprüf-
bar zu machen?

a) In welcher Form bemüht sich die Bundesregierung um den Abschluss
bilateraler Verträge zur Lieferung nachhaltig erzeugter Biotreibstoffe,
und welche Fortschritte wurden dabei bislang erzielt?

b) Spricht sich die Bundesregierung dafür aus, die Quotenziele der EU für
Biokraftstoffe wie beschlossen beizubehalten?

c) In welcher Form bemüht sich die Bundesregierung darum, ein verbind-
liches, internationales Zertifizierungssystem inklusive Überwachungs-
und Berichterstattungsmechanismen für eine ökologisch nachhaltige
und menschenrechtskonforme Produktion von Biokraftstoffen auf der
gesamten Wertschöpfungskette von Biokraftstoffen mitzutragen, mit-
zufinanzieren und mit umzusetzen, und wie ist der derzeitige Stand der
Realisierung eines solchen Systems?

Wasser

205. In welcher Weise bezieht die Bundesregierung die durch den Klimawan-
del bedingten Veränderungen bei den Wasserressourcen in die Prüfung
von Projekten zur Energieerzeugung ein?

206. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung bei der Förderung und
beim Ausbau der Wasserkraftnutzung?

a) Wie viel Prozent des gegenwärtigen weltweiten Energieverbrauchs
könnten durch nachhaltige Wasserkraft ersetzt werden?

b) Wie prüft die Bundesregierung die Einhaltung der Kriterien der World
Commission on Dams bei von ihr unterstützen Projekten?

c) Welchen Anteil hat die Wasserkraft an der Förderung aller erneuerba-
ren Energien (bitte prozentual nach Finanzvolumen und Strommengen
aufschlüsseln)?

d) Wie verteilt sich die Unterstützung der Bundesregierung auf große,
mittlere und kleine Wasserkraftprojekte?

e) Welches sind die zehn größten Wasserkraftprojekte, die die Bundes-
regierung fördert, und wie ist sie an ihnen beteiligt?

f) Hat die Bundesregierung in den letzten drei Jahren Wünschen von Part-
nerländern nicht entsprochen, Wasserkraftprojekte zu unterstützen, und
warum?

207. Wie schätzt die Bundesregierung die durchschnittliche CO -Bilanz der
2
Wasserkraft und der energetischen Nutzung von Abwässern ein?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 49 – Drucksache 16/10386

208. Wie viel Prozent des gegenwärtigen weltweiten Energieverbrauchs stam-
men derzeit aus der energetischen Nutzung von Abwässern, und wie hoch
ist das Potenzial?

209. Wie beurteilt die Bundesregierung die Potenziale der Energiegewinnung
aus Gezeiten- und Wellenkraftwerken?

Frauen und Energie

210. Welche geschlechterspezifischen Belange adressiert die Bundesregierung
in ihrer Energieaußenpolitik, wie zum Beispiel der Tatsache, dass Frauen
und Mädchen besonders unter fehlendem Zugang zu moderner Energie
leiden, Frauen und Mädchen in Haushalten ohne Zugang zu moderner
Energie einen großen Teil ihrer Zeit für Energiebeschaffung einsetzen
müssen, Frauen und Mädchen besonderen Gesundheitsgefahren durch das
Kochen und Heizen mit Holz, Holzkohle, Dung und Pflanzenresten aus-
gesetzt sind sowie besonderen Sicherheitsrisiken durch unzuverlässige
Energiesysteme oder bei der Erneuerung von Energiesystemen in ärmsten
Haushalten die Belange von Frauen und Mädchen leicht vernachlässigt
werden?

a) Inwieweit fördert die Bundesregierung in der EU, in den Vereinten
Nationen und in internationalen Finanzinstitutionen ein allgemeines
Bewusstsein der Zusammenhänge zwischen Genderfragen und Energie?

b) Inwieweit fördert die Bundesregierung Programme und Projekte, um
den Zugang von Frauen und Mädchen zu moderner verlässlicher und
bezahlbarer Energie zu verbessern?

c) Inwieweit fördert die Bundesregierung eine Beteiligung von Frauen an
der Gestaltung von Energieprogrammen und -projekten einschließlich
solcher der EU?

d) Wie fördert die Bundesregierung eine stärkere Beteiligung von Frauen
im öffentlichen und privaten Energiesektor in Entwicklungsländern auf
allen Ebenen?

e) Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Programme und Projekte
für Frauen als Akteurinnen für eine Energiewende, zum Beispiel durch
Training von Frauen über die Möglichkeiten des Einsatzes erneuer-
barer Energien oder Zugang von Frauen zu Mikrokrediten für erneuer-
bare Energien?

211. Welche Nichtregierungsorganisationen und Netzwerke, die sich mit
Frauen und Energie befassen, unterstützt die Bundesregierung?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Aktivitäten des internationalen
Netzwerkes zu Gender und nachhaltiger Energie ENERGIA?

b) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Arbeit von mit
Frauenfragen befassten Nichtregierungsorganisationen und Netzwer-
ken im Energiebereich stärker zu unterstützen, auch um die Einführung
dezentraler Technologien für erneuerbare Energien in ländlichen Ge-
genden zu fördern?

Energiepolitik für Entwicklung

212. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung zum 2002 von der rot-grünen
Bundesregierung eingeleiteten Programm „Nachhaltige Energie für Ent-
wicklung“, das frühzeitig – Hand in Hand mit Energie-, Klima- und Um-
weltpolitik und anderen Politikfeldern – der Tatsache Rechnung getragen

hat, dass wir ohne innovative Energiepolitik globale Armut nicht überwin-
den können?

Drucksache 16/10386 – 50 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

213. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung zu der 2004 von der rot-grünen
Bundesregierung ins Leben gerufenen Sonderfazilität für erneuerbare
Energien und Energieeffizienz der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
(4-E-Fazilität)?

214. Mit welchen Entwicklungs- und Schwellenländern bestehen ressortüber-
greifende Energiedialoge und Energieprogramme der Bundesregierung?

a) Welches ressortübergreifende Konzept liegt diesen Energiedialogen
und Energieprogrammen zu Grunde, und welche regelmäßigen Ab-
sprachen bestehen innerhalb der Bundesregierung bei der Umsetzung?

b) Welche Ressorts führen gesonderte Energiedialoge und Programme
mit Entwicklungs- und Schwellenländern?

c) Welche finanziellen Mittel fließen in die Energiedialoge und Ener-
gieprogramme der Bundesregierung und der einzelnen Ministerien mit
Schwellen- und Entwicklungsländern (bitte Aufstellung nach Ministe-
rien, Ländern, Volumen und den verschiedenen Energien)?

d) In welchen Ländern ist die Zusammenarbeit im Energiesektor, der
Energieeffizienz, der erneuerbaren Energien ein Schwerpunkt der
bilateralen Zusammenarbeit?

e) Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung bei der Förderung von
erneuerbaren Energien und Energieeffizienz und beim Klimaschutz in
Ländern, die keinen entsprechenden Schwerpunkt vereinbart haben?

f) In welcher Form ergänzen sich die Aktivitäten der Ressorts, insbeson-
dere die Programme des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung und des Bundesministeriums für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, im Bereich der erneuerbaren
Energien und der Energieeffizienz?

g) Welche Verfahren werden von den einzelnen Ressorts derzeit bei der
Vereinbarung bilateraler Programme und Projekte zu Energieeffizienz
und zur Förderung erneuerbarer Energien verfolgt?

h) Inwieweit und aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung Hand-
lungsbedarf, diese Verfahren zu beschleunigen, und welche Überlegun-
gen gibt es dazu?

215. Welche Wege der Finanzierung geht die Bundesregierung zur Förderung
von Energieprogrammen und -projekten für erneuerbare Energien und
Energieeffizienz in Entwicklungs- und Schwellenländern?

a) Wie hoch sind die zur Verfügung stehenden Mittel insgesamt, auf-
geschlüsselt nach Sonne, Wind, Wasser, Geothermie, Biomasse und
Energieeffizienz?

b) Wie hoch sind die Anteile, die davon in Form von Zuschüssen und in
Form von Krediten gezahlt werden?

c) Wie hoch ist der Anteil der Mittel, die mittels multilateraler Fonds der
Entwicklungsbanken umgesetzt werden?

d) Wie hoch ist der Anteil der Mittel, die über die Vereinten Nationen um-
gesetzt werden?

e) Wie hoch ist der Anteil der Mittel, die in Energienetzwerke einfließen,
aufgeschlüsselt nach einzelnen Netzwerken?

f) Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die mit dem Instrument der
FZ-Zinsverbilligung (FZ – Finanzielle Zusammenarbeit) im Bereich

erneuerbare Energien und Energieeffizienz im Rahmen der Initiative
Klima und Umweltschutz (IKLU) umgesetzt werden?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 51 – Drucksache 16/10386

g) Für welche Länder kommt diese Form der Finanzierung in Frage, wel-
che Probleme ergeben sich in der Umsetzung, und ist an eine Auswei-
tung der Länder – z. B. auf Subsahara-Afrika – gedacht?

h) Wie ist die 4-E-Fazilität der KfW zurzeit ausgestattet?

i) Welche Faktoren zögern nach bisherigen Erfahrungen die Auszahlung
von Mitteln aus der 4-E-Fazilität der KfW hinaus, und welche Schritte
unternimmt die Bundesregierung, um diese Faktoren zu adressieren?

j) Welche finanziellen Anreizsysteme für und in Entwicklungs- und
Schwellenländern könnten aus Sicht der Bundesregierung verbessert
werden um die Nutzung erneuerbarer Energien zu beschleunigen?

k) Inwieweit ist es gelungen, Partnerschaften mit der Wirtschaft zu inten-
sivieren?

l) Welche Programme der Bundesregierung dienen speziell dazu, Partner-
schaften der Entwicklungszusammenarbeit mit der Wirtschaft (Public Pri-
vate Partnership) zu fördern und/oder das Engagement von Wirtschafts-
unternehmen im Energiebereich in Entwicklungsländer zu lenken?

216. Welche grenzüberschreitenden und regionalen Programme unterstützt die
Bundesregierung in der Energiepolitik, und welche Rolle spielt dabei die
Förderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz (bitte Regio-
nen und Finanzvolumen benennen)?

217. Welche bilateralen und multilateralen Programme fördert die Bundes-
regierung in Entwicklungsländern zur Förderung des Zugangs zu moder-
ner Energie (z. B. Biogasanlagen, Solarkocher, moderne Holzherde) und
zur Reduzierung von Formen der traditionellen Energienutzung (Holz,
Holzkohle, Dung, Pflanzenreste)?

218. Welche Wasserkraftwerke in Schwellen- und Entwicklungsländern wer-
den durch die Bundesregierung bilateral und multilateral gefördert?

219. Welche Programme und Projekte im Energiebereich hat die Bundesregie-
rung bislang in Afghanistan in welcher Höhe unterstützt, und welches
weitere Engagement in Afghanistan im Energiebereich ist geplant?

a) Welche Zwischenbilanz zieht die Bundesregierung in ihrem Engage-
ment in Afghanistan im Energiebereich, und wie bewertet sie die Aus-
sichten des zukünftigen Engagements?

b) Mit welchen Partnern arbeitet die Bundesregierung im Energiebereich
in Afghanistan zusammen?

c) Welche regionalen Bezüge hat das Engagement?

d) Inwieweit tragen die Programme und Projekte im Energiebereich nach
Einschätzung der Bundesregierung dazu bei, Frieden zu fördern?

220. Welche Programme und Projekte unterstützt die Bundesregierung in
Asien und anderen Regionen in welcher Weise und mit welchen Mitteln,
um dabei zu helfen, die energiebezogenen Probleme in rasant wachsenden
Städten zu adressieren?

221. Ist die Bundesregierung bereit, ihre Bemühungen zu erhöhen, Entwick-
lungsländern die Vorteile von erneuerbaren Energien im Vergleich zur
Atomenergie zu verdeutlichen, statt in den Bau neuer Atomkraftwerke zu
investieren?

222. Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung bei der Reduzierung der
Abhängigkeit von Öl importierenden Entwicklungsländern von diesen

Importen, ausgehend von der Einschätzung der Bundesregierung, dass
deren Mehrausgaben für Erdöl in den letzten Jahren höher als die gesamte

Drucksache 16/10386 – 52 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Entwicklungshilfe der OECD waren (Weißbuch zur Entwicklungspolitik
2008)?

Energie und Verkehr

223. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die
Berichte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und von Regional-
kommissionen an die CSD 2007 bestätigen, dass Luftverschmutzung für
viele Staaten und Regionen ein immenses Problem ist und Energiemiss-
management und vor allem auch Straßenverkehr dafür wesentliche Ver-
antwortung tragen?

a) Welche Programme und Initiativen der Vereinten Nationen sind der
Bundesregierung bekannt, die einer Verkehrsverlagerung auf umwelt-
verträglichere Verkehrsträger dienen, die auf Standards in Bezug auf
Treibstoffe, den Schadstoffaustausch und die Energieeffizienz von
Autos zielen oder andere Wege gehen, hin zu einer Energiewende im
Verkehr, und welche dieser Programme und Initiativen unterstützt die
Bundesregierung?

b) Inwieweit befasst sich nach Kenntnis der Bundesregierung die auf dem
Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung gegründete Clean Air Initia-
tive mit Energiefragen, und wer ist an dieser Initiative beteiligt?

c) Welche Fortschritte der Clean Air Initiative for Africa im Energie-
bereich sind der Bundesregierung bekannt, was sind die aktuellen Ziele
und Schwerpunkte dieser Initiative, und wer ist an dieser Initiative be-
teiligt?

d) Welche Ziele und Schwerpunkte verfolgt nach Kenntnis der Bundes-
regierung die Partnership for Clean Fuels and Vehicles, und wer ist an
dieser Partnerschaft beteiligt?

e) Welche Ziele und Schwerpunkte verfolgt nach Kenntnis der Bundes-
regierung die von den Vereinten Nationen gemeinsam mit der Welt-
bank initiierte Global Initiative on Transport Emissions (GITE)?

Welche Fortschritte hat GITE nach Einschätzung der Bundesregierung
in der Förderung von Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und
dem privaten Sektor erreicht, und welche Schlussfolgerungen sind da-
raus aus Sicht der Bundesregierung zu ziehen?

f) Wo bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung Defizite und
aktuelle Herausforderungen in der Arbeit der Vereinten Nationen zur
Förderung einer Energiewende im Verkehrsbereich?

g) Stimmt die Bundesregierung zu, dass die Luftschadstoffgrenzwerte für
Pkw und Lkw in der EU den höchsten Standards weltweit entsprechen
sollten, um ein Vorbild für andere Staaten zu geben?

h) Stimmt die Bundesregierung zu, dass die zu beschließenden CO2-
Grenzwerte für Pkw und Lkw in der EU den höchsten Standards welt-
weit entsprechen sollten, um ein Vorbild für andere zu geben?

i) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Bericht „Transport und CO2-Ausstoß“ des International Transport
Forum der OECD?

j) Unterstützt die Bundesregierung die in diesem Bericht vorgeschlage-
nen Maßnahmen, und wie setzt sie diese Vorschläge um?

k) Welche Rolle spielt nach Ansicht der Bundesregierung die OECD für

die Energiesicherheit im Verkehr?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53 – Drucksache 16/10386

224. Welche Bedeutung hat nach Ansicht der Bundesregierung die Internatio-
nale Zivilluftfahrtkommission (ICAO) für Energiesicherheit und Klima-
schutz im Luftverkehr?

a) Stimmt die Bundesregierung mit der Aussage überein, dass die ICAO
der Aufforderung in Artikel 2 des Kyoto-Protokolls nicht nachgekom-
men ist, ein für die Reduktion der Emissionen aus dem internationalen
Luftverkehr geeignetes Instrument zu entwickeln?

b) Ist die Bundesregierung der Auffassung, der ICAO müsste die im
Kyoto-Protokoll zugewiesene Kompetenz für Klimaschutz im Luft-
verkehr entzogen werden?

c) Wenn ja, welche Institution käme für diese Aufgabe nach Einschätzung
der Bundesregierung in Frage?

d) Welche Initiativen und Ziele für sichere Energieversorgung weltweit
und eine Minderung der Klimaschäden aus dem Luftverkehr verfolgt
die Bundesregierung als Mitgliedstaat der ICAO?

e) Auf welche Art und Weise und in welchen Verhandlungszusammen-
hängen im Einzelnen setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass der
internationale Luftverkehr mit klaren zeitlich gestaffelten Reduktions-
pflichten möglichst bald in das globale Klimaschutzregime aufgenom-
men wird?

f) Wo bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung Defizite und
aktuelle Herausforderungen in der Arbeit der ICAO zur Förderung
einer Energiewende im Verkehrsbereich?

225. Welche Rolle spielt die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO)
bei der Verbesserung der Energieeffizienz und Klimabilanz im globalen
Hochseeschiffsverkehr?

a) Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass angesichts des enormen
Wachstums der Containerschifffahrt der Beitrag der globalen Flotte
zum Klimawandel und der Anteil an der Belastung mit Luftschadstof-
fen vor allem in Küstenregionen extrem zunehmen und die Vorgaben
der IMO angesichts schlechter Brennstoffe und laxer Abgasvorschrif-
ten bisher nur als mangelhaft zu bezeichnen sind?

b) Wo bestehen nach Ansicht der Bundesregierung Defizite und aktuelle
Herausforderungen in der Arbeit der IMO zur Förderung einer Ener-
giewende im Verkehrsbereich?

c) Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung als Mitgliedstaat der
IMO für die Verbesserung der Treibstoffqualität, die Reduktion der
Schadstoffe und die Steigerung der Energieeffizienz im Schiffsver-
kehr?

d) Hält die Bundesregierung die IMO für das geeignete Gremium, um
weltweit geltende Effizienzstandards und Schadstoffgrenzwerte für die
Hochseeschiffe festzulegen und durchzusetzen?

Falls ja, wieso?

Falls nein, wieso nicht?

e) Wird sich die Bundesregierung in der IMO dafür einsetzen, dass bald-
möglichst ein Instrumentarium für die wirksame Reduktion der klima-
relevanten Emissionen aus der Hochseeschifffahrt eingesetzt wird?

f) Welche Maßnahmen und Instrumente schlägt die Bundesregierung

hierfür vor?

Drucksache 16/10386 – 54 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

226. Welche Ziele und Initiativen verfolgt die Bundesregierung mit dem Welt-
verkehrsforum, an dem Verkehrsminister aus 50 Staaten beteiligt sind und
das erstmals 2008 in Leipzig stattfand?

a) Welchen Beitrag soll das Weltverkehrsforum im Bereich Verkehr,
Logistik und Mobilität für Klimaschutz und Energiesicherheit leisten?

b) Welche Schwerpunkte will die Bundesregierung im Weltverkehrs-
forum verfolgen?

c) Welche Mittel stehen für die Aufgaben zur Verfügung?

d) Wird sich die Bundesregierung im Weltverkehrsforum für klare Emis-
sionsbegrenzungen für die einzelnen Verkehrsträger und für die betei-
ligten Staaten einsetzen?

e) Sieht die Bundesregierung das Weltverkehrsforum alternativ oder
ergänzend zu den bestehenden internationalen Institutionen im Bereich
Verkehr?

f) In welcher Art und Weise wird die Bundesregierung die Entwicklungs-
und Schwellenländer in diesen Dialogprozess einbinden?

Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik und Energie

227. Wie schätzt die Bundesregierung das Potenzial der Auswärtigen Kultur-
und Bildungspolitik (AKBP) ein, ein weltweites Verständnis für die Not-
wendigkeit und Dringlichkeit einer gemeinsamen globalen Anstrengung
für eine Energiewende hin zu mehr Energieeffizienz, Energieeinsparung
und erneuerbaren Energien zu entwickeln?

a) Welche Bereiche der Energieaußenpolitik eignen sich nach Meinung
der Bundesregierung besonders für die spezifischen Gegebenheiten der
AKBP, und welche Inhalte könnten mit außenkulturpolitischen Instru-
menten besonders gut transportiert werden?

b) Welche konkreten Projekte im Bereich Kultur- und Wissenschaftsaus-
tausch sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang bekannt,
und welche Schwerpunkte werden bei der Bearbeitung energiepolitisch
relevanter Fragen durch die Außenkulturarbeit gesetzt?

c) Inwieweit nutzt die Bundesregierung die AKBP, um das Verständnis
für erneuerbare Energien bei politischen Entscheidungsträgern, gesell-
schaftlichen Multiplikatoren und in der allgemeinen Bevölkerung zu
verstärken?

d) Inwieweit nutzt die Bundesregierung die AKBP, um Modelle von Le-
bensstilen zu verbreiten und für die Menschen attraktiv zu machen, die
auf der Basis von Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbare
Energien zur globalen Energiewende beitragen?

e) Inwieweit bezieht die Bundesregierung Fragen der globalen Energie-
gerechtigkeit in ihre Außenkulturarbeit ein?

f) Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle des Wissenschafts- und
Hochschulaustausches im Hinblick auf Technologietransfer, Energie-
effizienz und erneuerbare Energien ein?

Migration

228. Welche klimabedingten Umweltveränderungen schätzt die Bundesregie-
rung als gravierendste Ursachen für Migrations- und Fluchtbewegungen
ein, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für

ihre Energieaußenpolitik?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 55 – Drucksache 16/10386

a) Welche Zahlen, aufgeschlüsselt nach Regionen, liegen der Bundes-
regierung vor, die aufzeigen, bei wie vielen Migrantinnen und Migran-
ten weltweit es sich um so genannte Umweltmigrantinnen und -migran-
ten handelt?

b) Setzt sich die Bundesregierung auf EU- und internationaler Ebene
dafür ein, dass der Schutz von Umweltmigrantinnen und -migranten im
Völkerrecht verankert wird, und der Flüchtlingsbegriff auf klimabe-
dingte Fluchtursachen ausgeweitet wird?

Wenn ja, wie – d. h. mit Hilfe welcher Initiativen – tut sie dies?

c) Mit welchen Projekten, Programmen und Initiativen der Energieaußen-
politik unterstützt die Bundesregierung Staaten, die von Klima-
migration stark und weniger stark betroffen sind oder voraussichtlich
betroffen sein werden?

d) Inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, zunehmend
regionale Regime zum Schutz von Umweltflüchtlingen – wie z. T. in
Südamerika und in Afrika bereits geschehen – zu implementieren?

Bilaterale Energiebeziehungen

Russland

229. Welche Auswirkungen haben nach Ansicht der Bundesregierung der
Konflikt im Südkaukasus und die Verschlechterung der EU-Russland-
Beziehungen auf die Energiebeziehungen zwischen der EU und Russland
einerseits, und auf die Pläne der EU, den Südkaukasus zunehmend als
alternative Versorgungsroute für Öl- und Gasimporte zu erschließen,
andererseits?

230. Hat es bisher konkrete Schritte zur Umsetzung des am 18. Mai 2007 in
Samara beim EU-Russland-Gipfel vereinbarten Energie-Frühwarnmecha-
nismus mit dem Ziel der Vermeidung von Lieferunterbrechungen von Erd-
gas und Erdöl aus Russland gegeben?

a) Wenn ja, welche Maßnahmen sind seitdem erfolgt?

b) Wenn nein, wie wird die EU in der Zwischenzeit sicherstellen, dass es
nicht zu unerwarteten Lieferunterbrechungen oder Drosselungen
kommt, wie im Juli geschehen, als Russland seine Öllieferungen nach
Tschechien fast um die Hälfte reduzierte?

231. Welche Vorbereitungen haben Deutschland und die anderen Mitglieds-
staaten der EU für eine mögliche Unterbrechung von Erdgaslieferungen
aus Russland getroffen, welche Reserven stehen zur Verfügung, und wie
hoch wären die täglichen Einnahmeverluste, die Russland bei einer Liefe-
runterbrechung hinnehmen müsste?

232. Für wann rechnet die Bundesregierung mit dem Erreichen der maximalen
Erdölförderung in Russland, und von welchem jährlichen Förderrückgang
geht die Bundesregierung dabei aus?

233. Welche Erdöl- und Erdgaspipelines werden derzeit von Russland in Rich-
tung Asien gebaut, wie groß sind die jeweiligen Kapazitäten, und wann
sollen die Pipelines in Betrieb gehen?

234. Stehen diese Pläne und Investitionen Russlands in Konkurrenz zu den Lie-
ferungen von Erdöl und Erdgas nach Europa?

235. Wie stark ist die deutsche Uranversorgung von russischen Uranlieferun-

gen abhängig?

Drucksache 16/10386 – 56 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

236. Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang Russland Erdgas
bei der heimischen Stromerzeugung durch Kohle und Atomenergie erset-
zen will?

237. Wie unterstützt die Bundesregierung Russland bei der Verbesserung der
Energieeffizienz und der Energieeinsparung?

Welche weiteren Maßnahmen (seit den von der Bundesregierung auf Bun-
destagsdrucksache 16/6241 genannten) hat es im Rahmen der EU-Russ-
land-Energie-Effizienz-Initiative seit August 2007 gegeben?

238. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass das Potenzial für eine
Zusammenarbeit mit Russland in den Bereichen Energieeffizienz, erneu-
erbare Energien und Energieeinsparung längst nicht ausgeschöpft wird?

a) Wenn ja, wie wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass diese
Themen, z. B. im Rahmen des EU-Russland-Energiedialogs oder des
Petersburger Dialogs, einen größeren Stellenwert erhalten als bisher?

b) Wenn nein, welche Erfolge konnten in diesen Bereichen bereits erzielt
werden?

239. Wird die Bundesregierung, wie von den Abgeordneten des Europäischen
Parlaments in ihrem Bericht „Über die Umweltauswirkungen der geplan-
ten Ostsee-Pipeline“ (A6 0025/2008) vom 8. Juli 2008 gefordert, ange-
sichts der mit dem Bau der Pipeline verbundenen beträchtlichen Risiken,
zusätzlich zu der von der Nord Stream AG durchgeführten eine unabhän-
gige Umweltverträglichkeitsprüfung in Auftrag geben?

240. Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Bundesregierung der mona-
telange Konflikt um das russisch-britische Energieunternehmen TNK-BP,
der sich am 15. August 2008 mit dem Entzug der Arbeitserlaubnis des
Vorstandschefs Robert Dudley durch ein Moskauer Gericht weiter zu-
spitzte, aber am 5. September 2008 mit einer Einigung vorläufig beigelegt
wurde, für das Investitionsklima in Russland und Fragen der Rechtssicher-
heit von Investitionen, die für Energiebeziehungen von essentieller Be-
deutung sind?

241. Wie bewertet die Bundesregierung die am 05. September 2008 zwischen
BP einerseits und dem Konsortium russischer Aktionäre AAR (Alfa
Group and Access/Renova) erzielte Einigung, insbesondere den Rücktritt
Robert Dudleys und den geplanten Börsengang von 20 Prozent des dritt-
größten russischen Ölproduzenten?

242. Liegen der Bundesregierung Exportanträge für Nukleartechnik bzw. An-
träge auf Übernahme von Hermes-Bürgschaften vor, die dem geplanten
Bau von zehn neuen russischen Atomkraftwerken bis 2015 und der damit
verbundenen Erhöhung des Anteils der Kernenergie von 14 auf 25 Prozent
dienen sollen?

243. Teilt die Bundesregierung die Besorgnis russischer Umweltorganisationen
angesichts der Pläne des Kaliningrader Gebiets, der drohenden Ener-
gieknappheit der Region mit dem Bau eines neuen Atomkraftwerks bei
Negman nahe der litauischen Grenze zu begegnen, zumal der Verbleib des
radioaktiven Abfalls nicht geklärt ist?

244. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Kaliningrader
Gebiet bei der Entwicklung alternativer Energiequellen (etwa Ausbau des
Windparks bei Selenogradsk) und Erhöhung der Energieeffizienz zu
unterstützen, die eine drohende Versorgungslücke im Stromnetz verhin-
dern und das Atomkraftwerk überflüssig machen könnten?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 57 – Drucksache 16/10386

Belarus

245. Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne der Regierung von Belarus,
ein erstes Kernkraftwerk in Belarus voraussichtlich durch ein russisches
Konsortium errichten zu lassen?

246. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit sich innerhalb der EU für
eine Thematisierung des geplanten Kraftwerksbaus gegenüber Belarus
einzusetzen, angesichts der Tatsache, dass unter anderem Standorte für das
Kernkraftwerk in der Nähe der lettischen Grenze geplant sind und das
Werk vermutlich durch ein russisches Konsortium mit veralteter Atom-
technik errichtet werden soll?

Westlicher Balkan

247. Inwieweit spielen nationale Energieszenarien der Länder des westlichen
Balkans in den Beitritts- und Assoziierungsprozessen mit der EU eine
Rolle, und welche Maßnahmen sind der Bundesregierung bekannt, mit de-
nen sich die EU in der Region für Effizienzsteigerung, Energieeinsparung
und den Ausbau erneuerbarer Energien einsetzt?

a) Wie hoch ist der Anteil erneuerbarer Energien in den Ländern des west-
lichen Balkans, und wie bewertet die Bundesregierung das Potenzial
erneuerbarer Energien in den Ländern des westlichen Balkans, insbe-
sondere der Solarenergie in Dalmatien und der Windenergie?

b) Sind der Bundesregierung Maßnahmen der EU bekannt, in den Län-
dern des westlichen Balkans im Rahmen des Beitritts- und Asso-
ziierungsprozesses Energieeffizienzinitiativen zur Senkung des Ener-
gieverbrauchs vor allem in den Breichen Bau, Tourismus und Transport
zu erreichen?

c) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die ener-
giepolitischen Entscheidungsprozesse in den Ländern des westlichen
Balkans bisher starke Defizite in Bezug auf Transparenz und demokra-
tische Prozesse aufweisen?

d) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass – da die weitreichenden
Folgen solcher Entscheidungen von der gesamten regionalen Bevölke-
rung getragen werden – durch mangelnde Transparenz und mangelnde
demokratische Prozesse interne und regionale Konflikte wachsen
sowie widerstreitende Interessen nicht ausgeglichen werden können,
was die fragilen Demokratisierungsprozesse der Gesellschaften des
westlichen Balkans bisweilen stark belastet und somit den Stabilisie-
rungsbemühungen für die gesamte Region zuwiderläuft?

e) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, inwieweit die in der Ener-
giegemeinschaft der EU mit den Ländern Südosteuropas beschlossene
Übernahme der EG-Richtlinien zu Umweltverträglichkeitsprüfungen
und Öffentlichkeitsbeteiligung in nationale Gesetzgebung umgesetzt
worden ist und in welchem Maße solche Verfahren bei der Planung von
Energieprojekten zum Einsatz kommen?

248. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über Energieprojekte in
Ländern des westlichen Balkans, die eine Gefahr für das Ökosystem
darstellen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
daraus?

a) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, inwieweit bei der Planung
und Projektierung der Paneuropäischen Ölleitung (PEOP) und der Erd-
gasleitung „South Stream“ Umweltverträglichkeitsprüfungen und Öf-

fentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden, insbesondere angesichts

Drucksache 16/10386 – 58 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

der Tatsache, dass erhebliche Bedenken wegen der Gefahr einer mög-
lichen Wasserverschmutzung in den hochsensiblen Karstlandschaften
des Dinarischen Gebirges existieren?

b) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Planungen zum
Neubau eines Kernkraftwerks in Osijek, Kroatien, und inwieweit hier-
bei die in der Espoo-Konvention vorgesehene Umweltverträglichkeits-
prüfung im grenzüberschreitenden Rahmen zur Anwendung kommt,
angesichts der Tatsache, dass sich der Standort in direkter Nachbar-
schaft zu Bosnien und Herzegowina, Ungarn und Serbien befindet?

c) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von dem unter dem Namen
„The Upper Horizons“ bekannten Projekt für den Bau von drei Wasser-
kraftwerken am Fluss Neretva in Bosnien und Herzegowina, die auf
Rückführung des Flussstroms vom in Kroatien gelegenen Neretva-
Delta basieren und somit zu einer Gefährdung der durch die Ramsar-
Konvention geschützten einzigartigen Deltalandschaft führen könnte?

d) Hat die Bundesregierung Kenntnis über Pläne zur Erweiterung des kro-
atischen Kraftwerks Plomin I und II unter Beteiligung von RWE AG
Essen um einen dritten Block, und wie wertet sie die Tatsache, dass bei
der Erweiterung dem Betrieb mit Kohle gegenüber dem umweltver-
träglicheren Betrieb mit Gas Vorrang eingeräumt wird?

e) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, inwieweit eine Erweiterung
des auf der Halbinsel Istrien gelegenen Kraftwerks in Plomin zu einer
Erwärmung der nahe gelegenen Adria führen könnte?

f) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung, inwieweit der geplante
Standort für den durch die Adria LNG Konsortium unter Beteiligung
von E.ON-Ruhrgas geplanten Flüssiggas-Terminal auf der kroatischen
Adriainsel Krk zu einer Häufung risikobehafteter Industrien (Chlor-
und Ölindustrien) in einem 10-km-Radius um die Stadt Rijeka, einer
Abkühlung des Meerwassers der Adria, zu einer Beeinträchtigung des
Ökosystem allgemein der Insel Krk und damit der Entwicklung des für
die Region wichtigen Tourismussektors führen könnte?

g) Sind der Bundesregierung alternative Pläne für eine Planung des Flüs-
siggas-Terminals als Offshore-Variante bekannt, die zu einer Minimie-
rung der Risiken für Mensch und Umwelt der Region führen könnten?

249. Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der slowenischen Regie-
rung nach dem Störfall im Kernkraftwerk in Krsko, und welche Kenntnis
hat sie über Pläne zur Erweiterung des Kernkraftwerks?

250. Wie bewertet die Bundesregierung den von USAID (United States
Agency for International Development), der Weltbank, der EAR (Euro-
pean Agency for Reconstruction) und der KfW mit ca. 3,5 Mrd. Euro
unterstützten Neubau eines Braunkohlekraftwerks im Kosovo mit einer
Gesamtleistung von bis zu 2100 MW in Bezug auf die energiepolitische
Ausrichtung der Energieversorgung des Landes angesichts der von der
EU bis 2020 geplanten Senkung der CO2-Emissionen um 20 Prozent?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Umweltverträglichkeit des ge-
planten Braunkohlekraftwerks im Kosovo angesichts der zu erwarten-
den hohen Luftverschmutzung und Absorption hoher Wassermassen in
einer durch Wassermangel bekannten Region?

b) Wie bewertet die Bundesregierung das Maß der Einbeziehung der
Bevölkerung und ihrer Umweltbedenken im Planungsprozess für das
Braunkohlekraftwerk im Kosovo?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 59 – Drucksache 16/10386

Afrika

251. Wie bewertet die Bundesregierung die deutsche Energiezusammenarbeit
mit Afrika?

a) Mit welchen Staaten Afrikas hat die Bundesregierung Verträge zur
eigenen Energieversorgungssicherheit geschlossen, und um welche
Energieträger handelt es sich dabei?

b) Wie hoch ist aktuell die deutsche Energieabhängigkeit von Afrika, und
welche Gründe haben die Bundesregierung veranlasst, Energieträger
aus Afrika zu beziehen?

c) Wie hoch sind nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung
die aktuellen deutschen Energieinvestitionen in Afrika, aufgegliedert
nach Energieträgern?

d) Welche konkreten Beiträge leistet die Bundesregierung oder leisten
nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Unternehmen dazu, dass
Rohstoffrenten nicht nur wenigen, sondern auch der gesamten Gesell-
schaft zugutekommen?

e) Mit welchen Maßnahmen achtet die Bundesregierung darauf, dass
deutsche Unternehmen die EITI-Standards für Transparenz einhalten?

f) Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung im Rahmen der Ener-
giebeziehungen mit Afrika guter Regierungsführung, Rechtsstaatlich-
keit, Menschenrechten und der Beachtung international anerkannter
Umwelt- und Sozialstandards bei?

g) Welche konkreten Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zu verhin-
dern, dass Länder wie Deutschland ihre Energieversorgungssicherheit
sichern auf Kosten der Menschen in Afrika und auf Kosten einer lang-
fristigen Perspektive für Afrika?

h) Inwieweit fördert die Bundesregierung alternative Energiekonzepte in
Afrika jenseits der Atomenergie und Energiegewinnung durch fossile
Brennstoffe?

Welche konkreten Programme und Projekte gibt es insoweit?

i) Wie bewertet die Bundesregierung die Errichtung einer Photovoltaik-
anlage in Ruanda im Auftrag der Mainzer Stadtwerke, und gibt es wei-
tere vergleichbare Projekte?

j) Inwieweit setzt die Bundesregierung auf umweltschonende Energie-
konzepte und auf Konzepte zur Förderung des Arbeitsmarktes und der
Einhaltung sozialer Standards in Afrika?

Welche konkreten Programme und Projekte gibt es insoweit?

k) Inwieweit findet nach Kenntnis der Bundesregierung ein Technologie-
transfer für erneuerbare Energien und Energieeffizienz aus Deutsch-
land nach Afrika statt, und wie bewertet die Bundesregierung diesen
Transfer?

252. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der am 19. Au-
gust 2008 mit Nigeria getroffenen Absichtserklärung, in der festgelegt ist,
dass sich deutsche Energieunternehmen zukünftig an der Erdgasgewin-
nung in dem Land beteiligen sollen, die Lage im Niger-Delta in Nigeria,
bezogen auf die Aspekte Erdölförderung, Gas-Flaring, Umweltschutz,
Sicherheitslage, Menschenrechte und menschliche Entwicklung?

253. Gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass bei der Beteiligung

deutscher Unternehmen an der Erdgasgewinnung in Nigeria international

Drucksache 16/10386 – 60 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

gültige soziale und ökologische Standards eingehalten werden, und wenn
ja, wie gedenkt die Bundesregierung dies zu tun?

254. Wie setzt die Bundesregierung ihre im Weißbuch zur Entwicklungspolitik
2008 angekündigte Verstärkung des Engagements im Bereich erneuer-
barer Energien in Afrika um?

a) Inwieweit unterstützt die Bundesregierung das African Rural Energy
Enterprise Development Programme (AREED) der UNEP und wie
bewertet die Bundesregierung die Fortschritte und das Potenzial dieses
Programms?

b) Inwieweit unterstützt die Bundesregierung weitere multilaterale Pro-
gramme und Projekte für Energie für Afrika?

c) Wie engagiert sich die Bundesregierung mit bilateralen Initiativen, in
der EU und in multilateralen Gremien und Finanzinstitutionen dafür,
dass Afrikas Energiebedarf nicht allein aus den – bei weitem unzurei-
chenden – Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit finanziert wird
und auch Investitionen der Privatwirtschaft für Energie für Afrika ein-
gesetzt werden?

255. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in Bezug auf das
chinesische Energieengagement in Afrika und dessen politische Kon-
sequenzen für die Entwicklung in Afrika?

a) Wie viel Prozent der Öl- und Gasexporte aus Afrika gehen nach Kennt-
nis oder Einschätzung der Bundesregierung aus Afrika nach China?

b) Mit welchen afrikanischen Staaten unterhält China Energiepartner-
schaften, und wie hoch ist der jeweils auf China entfallende Anteil von
Energieexporten aus den jeweiligen Staaten?

c) Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung in Vorbereitung des 11. EU-
China-Gipfels in Bezug auf Energie und Afrika, und welche Ziele wer-
den im Anschluss an den Gipfel verfolgt?

d) Welche Initiativen betreibt oder unterstützt die Bundesregierung, um
China zu einem Beitritt zur Transparenzinitiative EITI zu bewegen?

Mittlerer und Naher Osten

256. Wie bewertet die Bundesregierung die Schlussfolgerungen und Empfeh-
lungen der Arabischen Region an die CSD 2007 im Energiebereich?

a) Inwieweit engagiert sich die Bundesregierung durch bilaterale Kon-
takte und Initiativen und über die EU dafür, dass Engagement der
arabischen Region in den Vereinten Nationen für eine globale
Energiewende hin zu erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und
Energieeinsparung zu stärken?

b) Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ziele und Schwer-
punkte der Partnerschaft für Energie für nachhaltige Entwicklung, die
– wie von der United Nations Economic and Social Commission for
Western Asia (UN-ESCWA) der CSD 2007 berichtet – der Rat der
arabischen Umweltminister (CAMRE) in Zusammenarbeit mit UN-
ESCWA und UNEP eingerichtet hat?

c) Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse dieser
Partnerschaft?

d) In welcher Weise hat UN-ESCWA nach Einschätzung der Bundes-
regierung bislang dazu beigetragen, regionale Zusammenarbeit im

Energiebereich für nachhaltige Entwicklung zu fördern?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 61 – Drucksache 16/10386

e) In welcher Weise trägt UN-ESCWA nach Kenntnis der Bundesregie-
rung bislang dazu bei, erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu
fördern?

257. Welche Leuchtturmprojekte für eine Energiewende hin zu erneuerbaren
Energien, Energieeffizienz und Energiesparen im Mittleren und Nahen
Osten sind der Bundesregierung bekannt?

a) Welche Möglichkeiten ergeben sich nach Einschätzung der Bundes-
regierung aus diesen Projekten für bilaterale Kooperationen oder Ko-
operationen der EU?

b) Welche Möglichkeiten ergeben sich nach Einschätzung der Bundes-
regierung aus diesen Projekten für die wirtschaftliche Zusammenar-
beit?

258. Welche Rolle spielen Energiefragen in der Zusammenarbeit der Bundes-
regierung mit Saudi-Arabien?

a) Welche langfristige Strategie verfolgt Saudi-Arabien nach Einschät-
zung der Bundesregierung im Bereich erneuerbare Energien?

b) In welchem Umfang findet eine Zusammenarbeit im Bereich erneuer-
bare Energien derzeit statt?

c) Welche Potenziale existieren darüber hinaus für eine Zusammenarbeit
nach Einschätzung der Bundesregierung?

d) In welchem Maße thematisiert die Bundesregierung die gravierenden
menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Defizite in Saudi-Arabien
im Rahmen ihrer Handelsbeziehungen, und bei welchen Gelegenheiten
hat sie diese bei bilateralen Treffen angesprochen?

e) Wie will sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass ölreiche Golf-
staaten wie Saudi-Arabien eine größere Verantwortung im Bereich der
Bekämpfung von Hunger und Armut übernehmen?

259. Welche Rolle spielen Energiethemen in der Zusammenarbeit mit den
anderen Staaten des Golfkooperationsrates (GCC)?

a) Mit welchen GCC-Staaten werden Energiethemen besprochen und/
oder Energieprojekte bilateral durchgeführt?

b) Wie bewertet die Bundesregierung die „Masdar-Initiative – Weg vom
Öl“, was ist deren wesentlicher Inhalt und zukünftiges Potenzial, und
in welchem Umfang beteiligt sie sich daran?

c) Welche Erwartungen hat die Bundesregierung an den „World Future
Energy Summit“ in Abu Dhabi 2009, und wie beteiligt sie sich daran?

d) Welche technischen Möglichkeiten und Ideen im Bereich der erneuer-
baren Energien in den Golfstaaten hält die Bundesregierung für beson-
ders förderungswürdig?

e) Wie setzt sich die Bundesregierung für die Verbesserung des Rechts-
staats und der Investitionsbedingungen im Golf ein?

260. Welche Rolle spielen Energiefragen im Rahmen der bilateralen Kontakte
mit Iran angesichts der schwierigen Verhandlungen in der Atomfrage?

a) In welchem Umfang wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten fünf Jahren aus Deutschland Energietechnologie nach Iran ge-
liefert, sei es im Bereich der Atomtechnik, Öl- und Gasindustrie oder
erneuerbaren Energien?
b) In welchem Maße haben die Bundesrepublik Deutschland und die EU
in den letzten fünf Jahren Energie aus dem Iran importiert?

Drucksache 16/10386 – 62 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

c) Gibt es jenseits der Atomverhandlungen bilaterale Gespräche oder
konkrete Projekte mit dem Iran über Energiethemen, z. B. im Bereich
der erneuerbaren Energien?

d) Gibt es entsprechende Gespräche oder Projekte auf EU-Ebene?

e) Setzt sich die Bundesregierung für die Weiterführung eines Dialogs in
Energiefragen unabhängig von Fortschritten bei den Atomverhandlun-
gen ein?

261. Welche Rolle spielen Energiethemen nach Einschätzung der Bundesregie-
rung im israelisch-palästinensischen Konflikt?

a) Wie gestaltet sich die energiepolitische bilaterale Zusammenarbeit mit
Israel, und welche konkreten Projekte existieren?

b) Was ist der Stand der in den deutsch-israelischen Regierungskonsulta-
tionen beschlossenen trilateralen entwicklungspolitischen Zusammen-
arbeit mit Israel in Afrika, in der afrikanische Fachleute unter anderem
in Wasserfragen beraten werden sollen?

c) Zieht die Bundesregierung in Betracht, ähnliche trilaterale Projekte mit
Israelis und Palästinensern anzustoßen?

d) Wie gestaltet sich die energiepolitische bilaterale Zusammenarbeit mit
Palästina, und welche konkreten Projekte existieren?

e) Was tut die Bundesregierung, um die von der EU unterstützte Ener-
gieversorgung des Gazastreifens zu verbessern, welche durch die
anhaltende und nur zeitweise gelockerte israelische Blockade massiv
eingeschränkt wird?

f) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einschränkung
des Zugangs der Palästinenser zu Energie und Wasser in den besetzen
Gebieten und in Gaza, und wie bewertet sie diese völkerrechtlich?

China

262. Welche übergeordnete Strategie verfolgt die Bundesregierung in ihren
energiepolitischen Beziehungen zu China?

263. Existiert ein ressortübergreifender Energiedialog mit China?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, welche Ergebnisse hat es bisher gegeben?

264. Wie wird sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Nachfrage
nach Energie in den Sektoren Strom, Mobilität, Wärme in China zukünftig
entwickeln, und welche Folgen hat diese Entwicklung für das Angebot an
Rohstoffen und die Preisentwicklung auf den Weltmärkten?

265. Wenn die Bundesregierung die Einschätzung der IEA teilt, dass ein anhal-
tend hohes Wirtschaftswachstum Chinas und anderer großer Schwellen-
länder den Weltrohölverbrauch erheblich steigen lassen wird und die
Weltrohölpreise tendenziell weiter in die Höhe getrieben werden, was ge-
denkt die Bundesregierung zu tun, um die Abhängigkeit der deutschen
Wirtschaft, des deutschen Verbrauchers, des deutschen Verkehrs vom Öl
zu verringern?

266. In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung künftig mögliche Kon-
flikte zwischen der Energiesicherheit Deutschlands bzw. Europas und der
Energieversorgung Chinas, und wie gedenkt die Bundesregierung die Ent-
stehung solcher Konflikte präventiv zu verhindern?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63 – Drucksache 16/10386

267. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung den langfristi-
gen Wandel der Energieversorgung Chinas weg von fossiler hin zu klima-
freundlicher Energieerzeugung?

268. Glaubt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des steigenden Anteils
chinesischer Kohlekraftwerke an den globalen CO2-Emissionen, dass ein
Übergang zu „sauberer“ Kohletechnologie durch die Arbeitsgruppe Kohle
des deutsch-chinesischen Gemischten Ausschusses für wirtschaftliche
Zusammenarbeit ausreichend befördert wird und auf angemessener Ebene
angesprochen ist?

269. Welchen Stellenwert hat die Abkoppelung des chinesischen Wirtschafts-
wachstums von klimaschädlichen Emissionen und hohem Ressourcenver-
brauch bei der Gestaltung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und der
Handelsbeziehungen zu China?

270. Hält die Bundesregierung es angesichts der langfristigen Bedeutung der
Energieaußenpolitik für sinnvoll, ausgerechnet die wirtschaftliche Zusam-
menarbeit mit China im Bereich der erneuerbaren Energien zu unterbre-
chen, um politischen Druck auf China in Sachen Tibet auszuüben, und mit
welcher Begründung?

271. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, über Grundlinien
der chinesischen Energiepolitik in Bezug auf Atomkraft?

a) Wie viele Atomkraftwerke sind nach Erkenntnissen der Bundesregie-
rung derzeit in China in Betrieb, im Bau oder in Planung?

b) Über welches Endlagerkonzept für radioaktive Atomabfälle verfügt die
chinesische Regierung?

c) Gibt es eine irgendwie geartete Form der nuklearen Zusammenarbeit
zwischen der Bundesregierung und China?

d) In welcher Form ist die Bundesregierung an der Lieferung von Nuk-
leartechnologie durch deutsche Unternehmen an China beteiligt?

272. Mit welchen afrikanischen Staaten hat China nach Erkenntnissen der Bun-
desregierung energiepolitisch relevante Verträge abgeschlossen?

Transatlantische Beziehungen

273. Welche übergeordnete Strategie verfolgt die Bundesregierung in ihren
energie- und klimapolitischen Beziehungen zu den USA, um die transat-
lantische Agenda zu erneuern, für erneuerbare Energien, Energieeffizienz
und Energiesparen?

a) Mit welchen Mitteln will die Bundesregierung befördern, dass die USA
am Ende nächsten Jahres in Kopenhagen einem Kyoto-Plus-Abkom-
men zur globalen Begrenzung der Emission von Treibhausgasen bei-
treten?

b) Spricht die Bundesregierung in Konsultationen mit den USA die
problematisch hohen Pro-Kopf-Emissionen von Treibhausgasen in den
USA an, und in welchen Foren tut sie das?

c) Welche Initiativen auf der Ebene praktischer Politik hat der Bundes-
minister des Auswärtigen unternommen, um seiner Diagnose vom Au-
gust 2007, „dass im ersten globalen Jahrhundert viele Fragen nicht
mehr in erster Linie militärisch zu lösen sind, sondern überwiegend mit
zivilen Instrumenten“, dass „Erneuerbare Energien einen Krieg um Öl
und Gas auf intelligentere Weise überflüssig machen können als Solda-

ten, Panzer und Raketensilos“ und dass wir „zur fachkundigen Diskus-
sion solcher sicherheitspolitischer Szenarien neben den NATO-Gre-

Drucksache 16/10386 – 64 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
mien andere, neue Foren brauchen“, auf transatlantischer Ebene Taten
folgen zu lassen?

d) Welche Initiativen auf der Ebene praktischer Politik hat der Bundes-
minister des Auswärtigen unternommen, um seiner Rede vom August
2007 Taten folgen zu lassen, in der er dazu aufrief einen transatlanti-
schen Emissionshandel aufzubauen und beim Klimaschutz eine trans-
atlantische „coalition of goodwill“ zu schaffen, „die zum Ausdruck
bringt, dass die Menschen in den USA und Europa in dieser entschei-
denden Zukunftsfrage am selben Strang ziehen“ (Rede vom Bundes-
minister des Auswärtigen Frank-Walter Steinmeier in San Francisco,
30. August 2007)?

274. In welchem Stadium befindet sich nach Einschätzung der Bundesregie-
rung der Prozess des Umdenkens innerhalb der politischen und wirtschaft-
lichen Eliten in den USA zur Problematik von Klimawandel und fossiler
Energieerzeugung?

275. Wie schätzt die Bundesregierung den Willen in den beiden politischen
Parteien, in der antretenden Administration und in der Gesellschaft der
USA ein, die Abhängigkeit der USA vom Öl zu verringern, und was tut
die Bundesregierung, um diesen Willen zu befördern?

276. Hält die Bundesregierung die Rohstoffsicherung für das übergeordnete
Ziel der US-amerikanischen Außenpolitik, und wie sind ihre Erfahrungen
mit der US-Administration in multilateralen Institutionen, wenn es um
Fragen der Energiesicherheit und des Rohstoffzugangs geht?

277. Welche Formen der Zusammenarbeit zwischen den USA und der Bundes-
republik Deutschland zur Förderung erneuerbarer Energien gibt es auf den
verschiedenen föderalen Ebenen?

Berlin, den 24. September 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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