Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 16.09.2010, Az. III ZA 5/10

III. Zivilsenat | REWIS RS 2010, 3288

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZA 5/10 vom 16. September 2010 in dem Rechtsstreit Kläger und Antragsteller, - Prozessbevollmächtigte:
gegen Beklagter und Antragsgegner, - Prozessbevollmächtigter [X.] Instanz: Der I[X.] Zivilsenat des [X.] hat am 16. September 2010 durch den Vizepräsidenten [X.] und [X.], [X.], [X.] und [X.] beschlossen: Der Antrag des [X.] auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 114 Satz 1 ZPO). Der Beschluss des 6. Zivilsenats des [X.] vom 7. Mai 2010 Œ 6 U 254/09 -, mit dem die Berufung des [X.] gegen das Urteil des [X.] vom 11. November 2009 - 5 0 2228/09 - nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen wurde, ist unanfechtbar (§ 522 Abs. 3 ZPO). Soweit der Kläger auf die frühere Rechtsprechung zur außerordentlichen Beschwerde bei —greifbarer Gesetzeswidrigkeitfi verweist, ist anzumerken, dass nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das [X.] der [X.] ausschließlich in den Fällen des § 574 Abs. 1 ZPO angerufen werden kann (vgl. nur [X.], Beschluss vom 7. März 2002 - [X.], [X.]Z 150, 133, 135 ff; Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - [X.], juris Rn. 1) [X.] [X.] [X.] [X.] [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 11.11.2009 - 5 O 2228/09 - [X.], Entscheidung vom 07.05.2010 - 6 U 254/09 -

Meta

III ZA 5/10

16.09.2010

Bundesgerichtshof III. Zivilsenat

Sachgebiet: ZA

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 16.09.2010, Az. III ZA 5/10 (REWIS RS 2010, 3288)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 3288

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.