Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 24.11.2010, Az. III ZR 84/09

III. Zivilsenat | REWIS RS 2010, 1086

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 84/09 vom 24. November 2010 in dem Rechtsstreit Kläger, Beschwerdeführer und Beschwerdegegner, - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte -

gegen 1. –,

Beklagte zu 1, Beschwerdegegnerin

und Beschwerdeführerin, 2. –, Beklagter zu 2 und Beschwerdegegner, - Prozessbevollmächtigte zu 1: - Prozessbevollmächtigter zu 2: Rechtsanwälte -
Rechtsanwalt - Der III. Zivilsenat des [X.] hat am 24. November 2010 durch den Vizepräsidenten [X.] und [X.], [X.], [X.] und [X.] beschlossen: Die Beschwerde des [X.] gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des [X.] vom 20. Januar 2009 - 5 U 2703/08 -, soweit dieses den Beklagten zu 2 betrifft, wird zurückgewiesen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des [X.] nicht erfordert. Wegen der maßgebenden Gründe, die auch in diesem Fall gelten, nimmt der Senat auf sein Urteil vom 15. Juli 2010 ([X.], [X.], 1537 Rn. 35 ff) und seinen Beschluss vom 28. Oktober 2010 ([X.], BeckRS 2010, 28213) Bezug. Der Kläger hat die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2 zu tragen. Der Wert für die Nichtzulassungsbeschwerde des [X.] wird auf [X.] • festgesetzt. Das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerden im Prozessrechtsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 1 ist nach § 240 Satz 2 ZPO unterbrochen. [X.] [X.] [X.] [X.] [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 21.02.2008 - 32 O 8771/07 - [X.], Entscheidung vom 20.01.2009 - 5 U 2703/08 -

Meta

III ZR 84/09

24.11.2010

Bundesgerichtshof III. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 24.11.2010, Az. III ZR 84/09 (REWIS RS 2010, 1086)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 1086

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

III ZR 321/08

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.