Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.10.2010, Az. 2 BvC 3/10

2. Senat | REWIS RS 2010, 2307

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Gegenstand

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde mangels Beitritts von 100 Wahlberechtigten gem § 26 Abs 3 S 2 Alt 2 EuWG


Gründe

1

Die Wahlprüfungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie ohne den gemäß § 26 Abs. 3 Satz 2 Europawahlgesetz erforderlichen Beitritt von mindestens 100 Wahlberechtigten erhoben wurde (vgl. [X.], Beschluss des [X.] vom 31. Mai 2005 - 2 BvC 1/05 -, juris). Die Begründung der Beschwerde gibt keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzuweichen, an der das [X.] auch für die dem § 26 Abs. 3 Satz 2 Europawahlgesetz entsprechende Regelung in § 48 [X.]G bereits wiederholt festgehalten hat (vgl. [X.]E 1, 430 <432 f.>; 14, 196 <197>; 58, 170 <171>; 79, 47 <48>).

Meta

2 BvC 3/10

18.10.2010

Bundesverfassungsgericht 2. Senat

Beschluss

Sachgebiet: BvC

§ 48 Abs 1 Alt 2 BVerfGG, § 26 Abs 3 S 2 Alt 2 EuWG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.10.2010, Az. 2 BvC 3/10 (REWIS RS 2010, 2307)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 2307

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