Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.10.2011, Az. 2 BvC 17/11

2. Senat | REWIS RS 2011, 2060

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde (A-limine-Abweisung) mangels Beitritts von 100 Wahlberechtigten gem § 48 Abs 1 BVerfGG


Gründe

1

Die Wahlprüfungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie ohne den gemäß § 48 Abs. 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes erforderlichen Beitritt von mindestens 100 Wahlberechtigten erhoben wurde. Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ([X.] 7, 99 <109>; 105, 197 <235>).

Meta

2 BvC 17/11

25.10.2011

Bundesverfassungsgericht 2. Senat

Beschluss

Sachgebiet: BvC

§ 24 S 1 BVerfGG, § 48 Abs 1 Alt 2 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.10.2011, Az. 2 BvC 17/11 (REWIS RS 2011, 2060)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 2060

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