Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.06.2011, Az. 2 BvC 14/10

2. Senat | REWIS RS 2011, 5792

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Gegenstand

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde mangels Beitritts von 100 Wahlberechtigten gem § 26 Abs 3 S 2 Alt 2 EuWG


Gründe

1

Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie ohne den gemäß § 26 Abs. 3 Satz 2 des Europawahlgesetzes erforderlichen Beitritt von mindestens einhundert Wahlberechtigten erhoben wurde.

Meta

2 BvC 14/10

10.06.2011

Bundesverfassungsgericht 2. Senat

Beschluss

Sachgebiet: BvC

§ 48 Abs 1 Alt 2 BVerfGG, § 26 Abs 3 S 2 Alt 2 EuWG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.06.2011, Az. 2 BvC 14/10 (REWIS RS 2011, 5792)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 5792

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