Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.10.2010, Az. 2 BvE 2/05, 2 BvR 839/05

2. Senat | REWIS RS 2010, 2430

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Erledigung eines Organstreitverfahrens sowie eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens bzgl des Zustimmungsgesetzes zum Vertrag vom 29.10.2004 über eine Verfassung für Europa - Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Gegenstandswertfestsetzung im Hauptsachverfahren über die Verfassungsbeschwerde auf 200.000 Euro, im diesbezüglichen eA-Verfahren auf 20.000 Euro


Tenor

1. Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfahren haben sich mit der Ablösung des Vertrags über eine Verfassung für Europa vom 29. Oktober 2004 ([X.] Nummer [X.]) durch den [X.] zur Änderung des Vertrags über die [X.] und des [X.] [X.] vom 13. Dezember 2007 ([X.] Nummer [X.]) erledigt.

2. Der Antrag auf Erstattung der Auslagen des Beschwerdeführers in dem Verfahren zu [X.] wird abgelehnt.

3. Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Hauptsacheverfahren zu [X.] wird auf 200.000 € (in Worten: zweihunderttausend Euro) und in dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu [X.] auf 20.000 € (in Worten: zwanzigtausend Euro) festgesetzt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 RVG).

Meta

2 BvE 2/05, 2 BvR 839/05

13.10.2010

Bundesverfassungsgericht 2. Senat

Beschluss

Sachgebiet: BvR

GG, §§ 63ff BVerfGG, § 63 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG, EUVtr Liss, § 37 Abs 2 S 2 RVG, VtrVerfEurop

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.10.2010, Az. 2 BvE 2/05, 2 BvR 839/05 (REWIS RS 2010, 2430)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 2430

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

2 BvR 222/11 (Bundesverfassungsgericht)

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren


2 BvR 351/19 (Bundesverfassungsgericht)

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren und im Verfahren über den Erlass einer eA nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde …


1 BvR 543/12, 1 BvR 544/12, 1 BvR 545/12, 1 BvR 892/12, 1 BvR 894/12, 1 BvR 2476/12 (Bundesverfassungsgericht)

Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung


2 BvR 1824/12 (Bundesverfassungsgericht)

Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Keine Untersagung der Ratifizierung des ESM-Vertrages bis zur Entscheidung …


1 BvL 11/10, 1 BvL 14/10 (Bundesverfassungsgericht)

Unvereinbarkeit der bremischen und saarländischen Regelungen über den Stückzahlmaßstab in den jeweiligen Vergnügungssteuergesetzen (§ 3 …


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.